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Produktion, Personalisierung und versandfertige Bereitstellung von elektronischen Gesundheitskarten sowie von PIN-/PUK-Briefen

IKK eGK-Beschaffung 2026 GbR · Bergisch Gladbach, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen LOT-0001 E14429491veröffentlicht 22.10.2026erstmals 27.09.2026LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristin 17 Tagen

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
01.08.2027 – …
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
elektronisch: Erforderlichsubreport.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtja
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Qualität der Prozessbeschreibung und des Prozessablaufs37,5 %
  • Optische und physikalische Qualität der eGK G2.15 %
  • Qualität des PIN-/PUK-Briefs und des Sicherheits-Abziehlabels2,5 %
  • NFC-Praxistauglichkeit der angebotenen eGK G2.15 %
  • Preis50 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026Alle in den Kalender

  1. Erstveröffentlichung
    vor 41 Tagen
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 16 Tagen
  3. Fragen bis 11:00 Uhr
    an IKK eGK-Beschaffung 2026 GbR
    vor 11 Tagen
  4. Heute
  5. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    nur elektronisch über subreport.de
    in 17 Tagen
  6. Öffnung der Angebote 13:00 Uhr
    in 17 Tagen
  7. Bindefrist endet
    73 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    in 3 Monaten
  8. Vertragsbeginn
    in 9 Monaten

Wie viele Werktage bleiben, und bis wann müssen Bieterfragen beantwortet sein? Fristenrechner

Beschreibung

Gegenstand der Vergabe sind die für die beteiligten Krankenkassen jeweils erforderlichen Leistungen zur Produktion, Personalisierung, sicheren Datenverarbeitung, Konfektionierung und versandfertigen Bereitstellung elektronischer Gesundheitskarten (eGK) sowie zur Produktion und versandfertigen Bereitstellung der zugehörigen PIN-/PUK-Briefe. Die zu erbringenden Leistungen für die eGK beziehen sich zunächst auf eGK der Spezifikation eGK G2.1, umfassen aber auch die optionale rPVC-Ausführungsvariante sowie sämtliche während der Vertragslaufzeit von der einzelnen Krankenkasse freigegebenen physischen Nachfolgegenerationen der eGK. Die Leistungen für die versandfertige Bereitstellung der eGK umfassen zudem das von der jeweiligen Krankenkasse optional aktivierbare maschinelle Beifügen eines Hauptflyers zu den im jeweiligen technischen Produktionsauftrag entsprechend gekennzeichneten Kartenbegleitschreiben. Bei gesonderter Aktivierung kann zusätzlich genau ein kassenindividueller Zusatzflyer ausschließlich gemeinsam mit dem Hauptflyer beigefügt werden. Bei Beginn der Leistungserbringung ist der Hauptflyer der Organspendeflyer. Die Leistungen für die PIN-/PUK-Briefe umfassen – je nach konkretem Leistungsabruf der einzelnen Krankenkasse – auch die daten- und drucktechnische Umsetzung für die sichere Zustellung mittels Zustellident. Gesellschafter der IKK eGK-Beschaffung 2026 GbR sind die folgenden Krankenkassen: 1. BundesInnungskrankenkasse Gesundheit, kurz: BIG direkt gesund, Markgrafenstraße 22, 10117 Berlin; 2. IKK Brandenburg und Berlin, Ziolkowskistraße 6, 14480 Potsdam; 3. IKK gesund plus, Umfassungsstraße 85, 39124 Magdeburg; 4. IKK – Die Innovationskasse (IK), Überseeboulevard 5, 20457 Hamburg; 5. IKK classic, Tannenstraße 4b, 01099 Dresden; 6. IKK Südwest, Europaallee 3-4, 66113 Saarbrücken; 7. KNAPPSCHAFT, Knappschaftstraße 1, 44799 Bochum; 8. Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG), Weißensteinstraße 70-72, 34131 Kassel. Die beteiligten Krankenkassen sind jeweils Körperschaften des öffentlichen Rechts. Mit der Zuschlagserteilung kommen unmittelbar unbefristete Leistungsverträge zwischen dem Auftragnehmer und den einzelnen Krankenkassen zustande. Diese Verträge begründen fortlaufende Leistungs- und Vergütungspflichten im Sinne eines Dauerschuldverhältnisses. Die spätere Übermittlung der Daten für die einzelnen zu erstellenden Gesundheitskarten und PIN-/PUK-Briefe bestimmt lediglich Menge, Inhalt und Ausführungszeitpunkt der bereits vertraglich geschuldeten Leistungen. Hierbei handelt es sich nur um „Produktionsaufträge“ in einem technischen Sinne, die weder einen gesonderten Auftrag noch einen Einzelvertrag begründen. Die regelmäßige Produktion und die sonstige laufende Leistungserbringung beginnen am 01.08.2027. Für die ersten 48 Monate werden unverbindliche Kalkulations- und Wertungsmengen von 4.490.606 Standard-eGK G2.1, 1.924.545 rPVC-eGK G2.1, 3.812.299 PIN-/PUKBriefen, 381.230 Sendungen mit Zustellident, 6.415,151 Abrechnungseinheiten für die technische DV- und/oder UPOC-Freimachung zu je 1.000 Sendungen, 5.132.121 beigefügten Hauptflyern (für die Angebotswertung: Organspendeflyer) und 2.420.000 zusammen mit einem Hauptflyer beigefügten kassenindividuellen Zusatzflyern zugrunde gelegt. Diese Mengenangaben begründen im Rahmen des ausgeschriebenen Dauerschuldverhältnisses weder eine Mindestabnahmemenge noch eine vertragsbeendende Höchstmenge. Die bei Vertragsschluss vereinbarten Netto-Einheitspreise bleiben bis einschließlich 31.07.2031 unverändert. Ab dem 01.08.2031 werden die erfassten Einheitspreise im Abstand von jeweils 24 Monaten nach der vertraglich festgelegten Preisänderungsklausel angepasst. Für physische Nachfolgegenerationen der Gesundheitskarten gilt das hierfür gesondert geregelte Preisbildungs-, Prüf-, Nachweis- und Freigabeverfahren. Die Verträge haben kein festes Enddatum und bestehen bis zu einer wirksamen Kündigung fort. Eine ordentliche Kündigung ist erstmals zum 31.07.2031 und anschließend im Abstand von jeweils 24 Monaten möglich.

Bedingungen

Zuschlag5 von 5 angegeben

Qualität der Prozessbeschreibung und des Prozessablaufs37,5 %
Optische und physikalische Qualität der eGK G2.15 %
Qualität des PIN-/PUK-Briefs und des Sicherheits-Abziehlabels2,5 %
NFC-Praxistauglichkeit der angebotenen eGK G2.15 %
Preis50 %
Qualität
Qualität der Prozessbeschreibung und des ProzessablaufsIm Rahmen der Bewertung der Qualität der Darstellung der Prozesse und der Prozessabläufe für die Abwicklung des gesamten Projektes werden die folgenden Unterkriterien bewertet: Qualität des angebotenen Konzepts zur gesamten Projektabwicklung, der Projektsteuerung, der Datenkommunikation, der Qualitätssicherung und des Risikomanagements, insbesondere auch der Maßnahmen zur Sicherstellung der Auftragsdurchführung im täglichen Betrieb (Gewichtung: 18,75 %); Qualität der angebotenen Maßnahmen zur Sicherstellung des Betriebes durch Einsatz eines leistungsfähigen Betriebskontinuitätsmanagements im Rahmen eines Notfallkonzepts insbesondere im Falle des Ausfalls eines Produktionsstandorts (Disaster Recovery) (Gewichtung: 18,75 %). Die Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Qualität
Optische und physikalische Qualität der eGK G2.1Die optische und physikalische Qualitätsbewertung wird auf Basis von Arbeitsproben des Bieters durchgeführt. Die Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Qualität
Qualität des PIN-/PUK-Briefs und des Sicherheits-AbziehlabelsDie Bewertung erfolgt anhand des vollständigen Musterexemplars des PIN-/PUK-Briefs mit unversehrtem Sicherheits-Abziehlabel sowie der eingereichten Labelmuster im bestimmungsgemäß geöffneten Zustand und nach einem Manipulations- oder Wiederaufbringungsversuch. Die Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Qualität
NFC-Praxistauglichkeit der angebotenen eGK G2.1Bewertet wird die nachgewiesene Praxistauglichkeit der kontaktlosen Schnittstelle der konkret angebotenen eGK G2.1 in der vorgesehenen Serienkonfiguration bei der Nutzung mit marktüblichen NFC-fähigen Smartphones. Die Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Preis
Wertungsrelevant ist die Summe der hochgerechneten Preise für die Standard-eGK G2.1, die rPVC-eGK G2.1, den einmaligen Umstellungs-/Implementierungsaufwand je Krankenkasse, den PIN-/PUK-Brief, den Aufschlag für die sichere Zustellung mittels Zustellident, die technische DV- und/oder UPOC-Freimachung, den tatsächlich beigefügten Hauptflyer und den tatsächlich zusammen mit einem Hauptflyer beigefügten kassenindividuellen Zusatzflyer sowie der jeweils hochgerechneten einmaligen Aktivierungs- und Einrichtungspreise für beide Flyerprozesse. Die Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Eignung9 von 9 angegeben

Eintragung in das Handelsregister
Aktueller Nachweis der Eintragung im Berufs- oder Handelsregister des jeweiligen Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist (nicht älter als 3 Monate).
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Aktuelle Bankerklärung mit einer allgemeinen Aussage über die Bonität und die bestehenden Geschäftsverbindungen des Bieters (nicht älter als 3 Monate).
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Aktueller Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 1.000.000 € pro Schadensfall jeweils für Personen-, Sach- und Vermögensschäden bzw. aktuelle und rechtsverbindliche Bescheinigung eines Haftpflichtversicherers, dass eine bereits bestehende Haftpf … ganz lesenAktueller Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 1.000.000 € pro Schadensfall jeweils für Personen-, Sach- und Vermögensschäden bzw. aktuelle und rechtsverbindliche Bescheinigung eines Haftpflichtversicherers, dass eine bereits bestehende Haftpflichtversicherung im Auftragsfall auf die geforderten Mindestdeckungssummen erhöht oder eine entsprechende Versicherung mit den geforderten Mindestdeckungssummen abgeschlossen wird (nicht älter als 12 Monate).
Allgemeiner Jahresumsatz
Erklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (jeweils gesonderte Angaben für jedes einzelne Geschäftsjahr).
Spezifischer Jahresumsatz
Erklärung über den Umsatz des Unternehmens für mit dem hier vergebenen Auftrag vergleichbaren Leistungen für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (jeweils gesonderte Angaben für jedes einzelne Geschäftsjahr).
Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung und Liste der in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen unter Angabe von Leistungsart und -umfang, Leistungszeit, Auftragswert und Auftraggeber. Der Bieter muss vergleichbare Referenzprojekte mit einem Gesamtauftragsvolumen von mindestens 2.500.000 Mikroprozessorkart … ganz lesenBeschreibung und Liste der in den letzten drei Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen unter Angabe von Leistungsart und -umfang, Leistungszeit, Auftragswert und Auftraggeber. Der Bieter muss vergleichbare Referenzprojekte mit einem Gesamtauftragsvolumen von mindestens 2.500.000 Mikroprozessorkarten in einem Zeitraum von 12 Monaten erfolgreich abgeschlossen haben. Der Auftraggeber behält sich vor, sich die Angaben des Bieters zu den erbrachten Leistungen vom jeweiligen Auftraggeber bestätigen zu lassen.
Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Beschreibung und Benennung der technischen Komponenten mit den jeweiligen Leistungsmerkmalen und Darstellung der Kapazitäten und Betriebsabläufe, die für die Produktion, die Personalisierung, den Druck der Begleitschreiben / Kartentransportbogen und die versandfertige Bereitstellung der dargestellten Mengen der eGK G2.1 und der PIN-/PUK-Briefe vorgesehen sind.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.08.2027
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Die zu erbringenden Leistungen für die eGK beziehen sich zunächst auf eGK der Spezifikation eGK G2.1, umfassen aber auch die optionale rPVC-Ausführungsvariante sowie sämtliche während der Vertragslaufzeit von der einzelnen Krankenkasse freigegebenen physischen Nachfolgegenerationen der eGK. Die Leis … ganz lesenDie zu erbringenden Leistungen für die eGK beziehen sich zunächst auf eGK der Spezifikation eGK G2.1, umfassen aber auch die optionale rPVC-Ausführungsvariante sowie sämtliche während der Vertragslaufzeit von der einzelnen Krankenkasse freigegebenen physischen Nachfolgegenerationen der eGK. Die Leistungen für die versandfertige Bereitstellung der eGK umfassen zudem das von der jeweiligen Krankenkasse optional aktivierbare maschinelle Beifügen eines Hauptflyers zu den im jeweiligen technischen Produktionsauftrag entsprechend gekennzeichneten Kartenbegleitschreiben. Bei gesonderter Aktivierung kann zusätzlich genau ein kassenindividueller Zusatzflyer ausschließlich gemeinsam mit dem Hauptflyer beigefügt werden. Bei Beginn der Leistungserbringung ist der Hauptflyer der Organspendeflyer. Die Leistungen für die PIN-/PUK-Briefe umfassen – je nach konkretem Leistungsabruf der einzelnen Krankenkasse – auch die daten- und drucktechnische Umsetzung für die sichere Zustellung mittels Zustellident.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
subreport.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
73 Tage
Angebotsöffnung
24.11.2026, 13:00 Uhr
Sicherheiten
verlangt: Der Auftragnehmer stellt jedem Auftraggeber eine eigene Bürgschaft in Höhe von 5 Prozent des auf dessen Vertrag entfallenden geschätzten Nettoauftragswerts für die ersten 48 Monate der laufenden Leistungserbringung. Der Schätzwert wird aus den dem jeweiligen Auftraggeber in der Mengentabel … ganz lesenverlangt: Der Auftragnehmer stellt jedem Auftraggeber eine eigene Bürgschaft in Höhe von 5 Prozent des auf dessen Vertrag entfallenden geschätzten Nettoauftragswerts für die ersten 48 Monate der laufenden Leistungserbringung. Der Schätzwert wird aus den dem jeweiligen Auftraggeber in der Mengentabelle der Leistungsbeschreibung zugeordneten Kalkulationsmengen, den bezuschlagten Einheitspreisen und den für diesen Auftraggeber bewerteten einmaligen Preispositionen berechnet. Optionen werden nur einbezogen, soweit die Vergabeunterlagen für den betreffenden Auftraggeber eine Wertungsmenge oder eine feste Annahme ihrer Ausübung vorgeben. Gesamtmengen anderer Auftraggeber sind nicht einzubeziehen. Der Auftraggeber teilt dem Auftragnehmer die prüffähige Berechnung mit dem Zuschlag mit. Der Schätzwert begründet weder eine Mindestabnahme noch eine garantierte Vergütung. Die Sicherheit ist innerhalb von 14 Kalendertagen nach Vertragsschluss zu leisten. Die Sicherheitsleistung sichert sämtliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, insbesondere die vertragsgemäße Ausführung, Schadensersatz- und Rückzahlungsansprüche sowie Mängelansprüche. Die Bürgschaft ist als unbefristete Bürgschaft eines in der Europäischen Union, einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums oder einem Mitgliedstaat des WTO-Dienstleistungsübereinkommens zugelassenen Kreditinstituts oder Kreditversicherers zu stellen. Sie muss deutschem Recht unterliegen und den Verzicht auf die Einreden der Anfechtbarkeit und Vorausklage sowie auf die Einrede der Aufrechenbarkeit enthalten, soweit die Gegenforderung des Auftragnehmers nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Bundes, Bundeskanzlerplatz 2-10, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Nach § 160 Absatz 3 Satz 1 Nummern 1 bis 5 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb ein … ganz lesenNach § 160 Absatz 3 Satz 1 Nummern 1 bis 5 GWB ist der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, 5. ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 GWB vorliegt. Die Regelungen des § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Nach § 135 Absatz 2 GWB kann die Unwirksamkeit eines Vertrages nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber über den Vertragsschluss einschließlich einer Zusammenfassung der einschlägigen Gründe entsprechend § 134 Absatz 1 Satz 1 unter Berücksichtigung von § 135 Absatz 3 Satz 2 GWB, jedoch spätestens sechs Monate nach Vertragsschluss, geltend gemacht werden. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung, sofern diese die Angaben entsprechend § 135 Absatz 3 Satz 2 GWB enthält.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Die IKK eGK-Beschaffung 2026 GbR hat die Arbeitsgemeinschaft Telematik der Innungskrankenkassen (ARGE TelematiKK) mit der organisatorischen Abwicklung des Vergabeverfahrens betraut. Die ARGE TelematiKK hat die Aufgabe der Begleitung und Umsetzung der Aktivitäten im Zusammenhang mit der elektronische … ganz lesenDie IKK eGK-Beschaffung 2026 GbR hat die Arbeitsgemeinschaft Telematik der Innungskrankenkassen (ARGE TelematiKK) mit der organisatorischen Abwicklung des Vergabeverfahrens betraut. Die ARGE TelematiKK hat die Aufgabe der Begleitung und Umsetzung der Aktivitäten im Zusammenhang mit der elektronischen Gesundheitskarte und der Telematikinfrastruktur. Gesellschafter der ARGE TelematiKK sind alle Innungskrankenkassen und die SVLFG. Die wesentlichen Entscheidungen über die Beschaffung - insbesondere über die Auftragsvergabe - verbleiben jedoch bei der IKK eGK-Beschaffung 2026 GbR bzw. ihren Gesellschaftern. Die Angebote sind - abgesehen von den Arbeitsproben - ausschließlich elektronisch über die Angebotsfunktion im Bieterbereich der Vergabeplattform subreport ELViS einzureichen. Bitte beachten Sie, dass hierzu zunächst eine Registrierung auf der Vergabeplattform erforderlich ist. Auf anderem Weg eingereichte Angebote werden ausgeschlossen. Die mit den Angeboten einzureichenden Arbeitsproben der Bieter (Kartenkörper, vollständig erstellte eGK G2.1 und PIN-/PUK-Brief einschließlich der Sicherheits-Abziehlabel) müssen gesondert an die Kontaktadresse der ARGE TelematiKK versandt werden. Diese lautet: ARGE TelematiKK, c/o IKK classic, Kölner Straße 3, 51429 Bergisch Gladbach. Zur Vermeidung von Beschädigungen an den Arbeitsproben ist ausschließlich der Versand als Päckchen oder Paket zugelassen. In Briefumschlägen versandte Arbeitsproben werden nicht akzeptiert.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Auftraggeber

Anschrift
Kölner Straße 3, 51429 Bergisch Gladbach
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

Bei uns erfasst

1Bekanntmachungen
0Zuschlagsmeldungen

Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 301 (Büromaschinen, Büromaterial und Zubehör, außer Computern, Druckern und Möbeln) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

126vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (120 Lose mit Angabe)
301.908 €Zuschlagswert im Median
231.133 € – 519.831 €mittlere Hälfte, 20 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. 1. Berichtigung (diese Seite) · Korrektur – VeröffentlichungFrist von 02.11.2026 auf 24.11.2026 verschoben
  2. BekanntmachungFrist 02.11.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 43a898bd-74f2-45cc-add1-89593409e52d.