Rahmenvereinbarung über den Kauf und die Lieferung von Kopierpapier, Briefumschläge und Versandtaschen für die Gesamtverwaltung und Eigenbetriebe der Stadt Wuppertal sowie für die Wuppertaler Schulen
Stadt Wuppertal · Wuppertal, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen L-0299-25veröffentlicht 18.12.2025erstmals 18.12.2025LieferleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 616 Tsd. €
- Summe der Lose
- Laufzeit
- 48 Monate
- bis zu 3 Verlängerungen
- Lose
- 3
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Wuppertal.
- GenerikaausschreibungBARMER Beschaffung und Vergabe · WuppertalFrist 03.12.2026
- Rahmenvereinbarung über Schutzkleidung für den Brandschutz und die Technische Hilfe der Feuerwehr Wuppertal sowie Uniformen Sportkleidung und Kleidung für die Jugendfeuerwehr.“Stadt Wuppertal · WuppertalFrist 27.11.2026
- Arzneimittelverträge mit BeitrittsoptionBARMER Beschaffung und Vergabe · WuppertalFrist 01.11.2028
- Rahmenvertrag über den Kauf und die Lieferung von Kopierpapier für die Wuppertaler Schulen.Stadt Wuppertal · WuppertalFrist 16.11.2026
Alle Ausschreibungen: Lieferleistungen in Nordrhein-Westfalen (475 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- 616 Tsd. € Summe der Lose
- Laufzeit
- 48 Monatebis zu 3 Verlängerungen
- Lose
- 3Angebot auf bis zu 3, Zuschlag höchstens 3 je Bieter
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Ort der Leistung
- Wuppertal42275, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichmeinauftrag.rib.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 106 Tage (115 Verfahren, 24 Monate).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Erstveröffentlichungvor 11 Monaten
- 1. Berichtigung (diese Fassung)vor 11 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 10 Monaten
- Angebotsfrist 09:45 Uhrvor 9 Monatennur elektronisch über meinauftrag.rib.de
- Öffnung der Angebote 09:45 Uhrvor 9 Monaten
- Bindefrist endetvor 7 Monaten60 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Rahmenvereinbarung über den Kauf und die Lieferung von Kopierpapier, Briefumschläge und Versandtaschen für die Gesamtverwaltung und Eigenbetriebe der Stadt Wuppertal sowie für die Wuppertaler Schulen Die Ausschreibung ist in drei Lose aufgeteilt. Los 1: Kopierpapier - Gesamtverwaltung und Eigenbetriebe Los 2: Briefumschläge und Versandtaschen für Gesamtverwaltung, Eigenbetriebe und Wuppertaler Schulen Los 3: Kopierpapier Wuppertaler Schulen
Gegenstand nach CPV
- 30197643FotokopierpapierHauptgegenstand
- 30199230Briefumschläge
Lose3 Lose · Angebot auf bis zu 3 · Zuschlag höchstens 3 je Bieter
Alle 3 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Kopierpapier Gesamtverwaltung Rahmenvereinbarung über den Kauf und die Lieferung von Kopierpapier, Briefumschläge und Versandtaschen für die Gesamtverwaltung und Eigenbetriebe der Stadt Wuppertal sowie für die Wuppertaler Schulen. Gegenstand dieses Loses ist der Rahmenvertrag für Kopierpapier für die Gesamtverwaltung und die Eigenbetriebe der Stadt Wuppertal Die Ausschreibung ist in drei Lose aufgeteilt. | 48 Monate | 266.548 € |
| 2 | Briefumschläge und Versandtaschen Rahmenvereinbarung über den Kauf und die Lieferung von Kopierpapier, Briefumschläge und Versandtaschen für die Gesamtverwaltung und Eigenbetriebe der Stadt Wuppertal sowie für die Wuppertaler Schulen. Gegenstand dieses Loses ist der Rahmenvertrag für Briefumschläge und Versandtaschen für die Gesamtverwaltung, Eigenbetriebe und Wuppertaler Schulen. Die Ausschreibung ist in drei Lose aufgeteilt. | 48 Monate | 49.198 € |
| 3 | Kopierpapier Wuppertaler Schulen Rahmenvereinbarung über den Kauf und die Lieferung von Kopierpapier, Briefumschläge und Versandtaschen für die Gesamtverwaltung und Eigenbetriebe der Stadt Wuppertal sowie für die Wuppertaler Schulen. Gegenstand dieses Loses ist der Rahmenvertrag für Kopierpapier für Wuppertaler Schulen. Die Ausschreibung ist in drei Lose aufgeteilt. | 48 Monate | 300.233 € |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- Der Preis wird mit 100% gewertet
Eignung6 von 6 angegeben
- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Mit dem Angebot ist einzureichen: "UVgO-VgV_Bietererklaerung-06-2022" : Der Bieter hat das vorliegende Dokument auszufüllen. Dieses Dokument umfasst folgende Angaben und Erklärungen: - Es sind Angaben zum Unternehmen einzureichen. - Erklärung über Eintragung im Präqualifikationsverzeichnis
- Muster, Beschreibungen oder Fotos ohne Echtheitszertifikat
- - Produktblätter sind mit dem Angebot einzureichen. - Einreichung eines Produktkatalog mit Listenpreise Auf Anforderung des Auftraggebers sind ihm zu den im Angebot angebotenen Produkten unentgeltliche Muster (Lieferung frei Verwendungsstelle) innerhalb von sieben Tagen nach Anforderung zur Verfügung zu stellen.
- Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Der Bieter weist seine technische und berufliche Leistungsfähigkeit durch die Vorlage von mindestens zwei (2) Referenzen über gleichwertige, abgeschlossene Aufträge innerhalb der letzten drei Jahre nach. Die Referenzen müssen in Art und Umfang vergleichbar sein und folgende Angaben enthalten: • Ausf … ganz lesenkürzer
Der Bieter weist seine technische und berufliche Leistungsfähigkeit durch die Vorlage von mindestens zwei (2) Referenzen über gleichwertige, abgeschlossene Aufträge innerhalb der letzten drei Jahre nach. Die Referenzen müssen in Art und Umfang vergleichbar sein und folgende Angaben enthalten: • Ausführungsort • Anschrift • Auftraggeber • Netto-Jahresumsatz pro Jahr • Auftragsdauer • Ansprechpartner*in mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse Mindestens eine der genannten Referenzen muss nachweislich von einer Kommune (z. B. Stadt oder Gemeinde) als Auftraggeber stammen.- Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
- Es ist die Eigenerklärung zur VERORDNUNG (EU) 2022/576 DES RATES vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren (Art. 5k EU-VO Nr. 833/2014) einzureichen. Hierfür ist das Dokument: Eigenerklärung Sanktions-VO zu verwenden und mit dem Angebot ausgefüllt einzureichen.
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 48 Monate
- Verlängerung
- bis zu 3-mal: Los 1 (Kopierpapier - Gesamtverwaltung und Eigenbetriebe): Höchstauftragsvolumen: 266.547,81 € netto
- Optionen
Der Rahmenvertrag wird mit einer Laufzeit von 12 Monaten abgeschlossen und tritt mit der Zuschlagserteilung in Kraft. Dieser verlängert sich jeweils automatisch um weitere 12 Monate, sofern der Auftraggeber nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich kündigt. Die … ganz lesenkürzer
Der Rahmenvertrag wird mit einer Laufzeit von 12 Monaten abgeschlossen und tritt mit der Zuschlagserteilung in Kraft. Dieser verlängert sich jeweils automatisch um weitere 12 Monate, sofern der Auftraggeber nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich kündigt. Die Möglichkeit der stillschweigenden Verlängerung besteht bis zu einer Gesamtdauer von maximal 4 Jahren. Alternativ endet der Vertrag spätestens mit Erreichen des festgelegten Höchstauftragsvolumens in Höhe von 615.978,94 € netto für alle Lose.- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- meinauftrag.rib.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 60 Tage
- Angebotsöffnung
- 26.01.2026, 09:45 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Nachprüfungsstelle, Zeughausstrasse 2-10, 50667 Köln
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Informationen über die Überprüfungsfristen: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, nach § 160 GWB; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz … ganz lesenkürzer
Informationen über die Überprüfungsfristen: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, nach § 160 GWB; (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht; (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Nach § 135 GWB: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1) gegen § 134 verstoßen hat oder 2) den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union; (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Unionveröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Unterlagen die mit dem Angebot eingereicht werden müssen, sind in der Anlage "Leistungsbeschreibung" zu finden. Der Nachweis der Eignung kann auch durch die Eintragung in ein Präqualifikationsverzeichnis (PQV) geführt werden. Im Falle des Eignungsnachweises durch die Eintragung in ein PQV werden Un … ganz lesenkürzer
Unterlagen die mit dem Angebot eingereicht werden müssen, sind in der Anlage "Leistungsbeschreibung" zu finden. Der Nachweis der Eignung kann auch durch die Eintragung in ein Präqualifikationsverzeichnis (PQV) geführt werden. Im Falle des Eignungsnachweises durch die Eintragung in ein PQV werden Unterlagen zum Nachweis der Eignung, die laut dieser Auftragsbekanntmachung mit dem Angebot einzureichen sind, nicht nachgefordert. Der Bieter ist verpflichtet sicherzustellen, dass die geforderten Eignungsnachweise Bestandteil des PQV sind. Sollten die im PQV hinterlegten Eignungsnachweise nicht die in dieser Auftragsbekanntmachung geforderten Eigenerklärungen und Bescheinigungen enthalten und / oder die geforderten Mindestkriterien nicht erfüllen, muss der Bieter seinem Angebot die erforderlichen Eignungsnachweise beifügen. Erfüllen die zur Angebotsabgabe vorgelegten Unterlagen nicht die geforderten Mindestkriterien für die Eignung, wird das Angebot ausgeschlossen. Gleiches gilt für Unterlagen zum Nachweis der Eignung, die laut dieser Auftragsbekanntmachung auf Anforderung einzureichen sind, wenn der Bieter den Nachweis der Eignung durch die Eintragung in PQV erbringen möchte.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Name
- Stadt Wuppertal
- Anschrift
- Johannes-Rau-Platz 1, 42275 Wuppertal
- Website
- vergabe.rib.de
- Kontakt
- sb.zentrale-vergabestelle@
stadt.wuppertal.de
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Alle 11 offenen Ausschreibungen von Stadt Wuppertal, dazu Zuschläge und Auftragnehmer
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 301 (Büromaschinen, Büromaterial und Zubehör, außer Computern, Druckern und Möbeln) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Lieferleistungen in Nordrhein-Westfalen (475 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- OVOL Papier Deutschland GmbH8 Zuschläge
- Heinrich Wietholt GmbH5 Zuschläge
- LIEBERGESELL-FEINPAPIER5 Zuschläge
- Lyreco Deutschland GmbH4 Zuschläge
- allpremio Handel GmbH4 Zuschläge
- Konica Minolta Business Solutions Deutschland GmbH3 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- BekanntmachungFrist 19.01.2026
- 1. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist von 19.01.2026 auf 26.01.2026 verschoben
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 8c8a7d85-1d09-4215-8af8-348e3fb0ba47.