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vergebenEU-weitDienstleistungenRahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung über Ausstattungs- und Kfz-Landtransporte

Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten · Brandenburg an der Havel, Brandenburg

Aktenzeichen VV-2025-0235veröffentlicht 01.06.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 250 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Brandenburg.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Brandenburg (72 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

gilt für alle 12 Lose · in 19 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich (bis zu 2-mal)

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

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Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahre01.06.2026 – 31.05.2028, bis zu 2 Verlängerungen
Lose
12
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 85 Tage (49 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (92 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 70 %, Leistung und Qualität 30 %.

  • Qualitätskriterien30 %
  • Losspezifisches Preisangebot70 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 11,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−6,4 Punkte
25 % teurer−14 Punkte
50 % teurer−23,3 Punkte
100 % teurer−35 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 5 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.05.2028
    vor 5 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Abschluss einer Rahmenvereinbarung für den Landtransport von Ausstattungsgegenständen oder/und Kraftfahrzeugen in das Ausland über 2 Jahre mit zweimaliger Verlängerungsoption um jeweils ein weiteres Jahr

Lose12 Lose

Alle 12 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Nordeuropa: Dänemark, Norwegen, Schweden, Finnland

Rahmenvereinbarung für Landtransporte von Ausstattungsgegenständen (z.B. Möbel, Bürogeräte und -material, Luftreinigungsgeräte, Kunstgegenstände, Bilder, Antiquitäten, Teppiche, Porzellan) und Kraftfahrzeugen in das für dieses Los genannte Ausland

2 Jahre–
2
Westeuropa: Belgien, Frankreich, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Italien, Schweiz

Rahmenvereinbarung für Landtransporte von Ausstattungsgegenständen (z.B. Möbel, Bürogeräte und -material, Luftreinigungsgeräte, Kunstgegenstände, Bilder, Antiquitäten, Teppiche, Porzellan) und Kraftfahrzeugen in das für dieses Los genannte Ausland

2 Jahre–
3
Vereintes Königreich und Irland

Rahmenvereinbarung für Landtransporte von Ausstattungsgegenständen (z.B. Möbel, Bürogeräte und -material, Luftreinigungsgeräte, Kunstgegenstände, Bilder, Antiquitäten, Teppiche, Porzellan) und Kraftfahrzeugen in das für dieses Los genannte Ausland

2 Jahre–
4
Iberische Halbinsel: Spanien, Portugal

Rahmenvereinbarung für Landtransporte von Ausstattungsgegenständen (z.B. Möbel, Bürogeräte und -material, Luftreinigungsgeräte, Kunstgegenstände, Bilder, Antiquitäten, Teppiche, Porzellan) und Kraftfahrzeugen in das für dieses Los genannte Ausland

2 Jahre–
5
Osteuropa: Estland, Lettland, Litauen, Polen,Tschechien, Ungarn, Slowakei

Rahmenvereinbarung für Landtransporte von Ausstattungsgegenständen (z.B. Möbel, Bürogeräte und -material, Luftreinigungsgeräte, Kunstgegenstände, Bilder, Antiquitäten, Teppiche, Porzellan) und Kraftfahrzeugen in das für dieses Los genannte Ausland

2 Jahre–
6
Balkan: Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Moldau, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien, Kroatien, Bulgarien, Griechenland, Rumänien, Slowenien

Rahmenvereinbarung für Landtransporte von Ausstattungsgegenständen (z.B. Möbel, Bürogeräte und -material, Luftreinigungsgeräte, Kunstgegenstände, Bilder, Antiquitäten, Teppiche, Porzellan) und Kraftfahrzeugen in das für dieses Los genannte Ausland

2 Jahre–
7
Türkei

Rahmenvereinbarung für Landtransporte von Ausstattungsgegenständen (z.B. Möbel, Bürogeräte und -material, Luftreinigungsgeräte, Kunstgegenstände, Bilder, Antiquitäten, Teppiche, Porzellan) und Kraftfahrzeugen in das für dieses Los genannte Ausland

2 Jahre–
8
Iran

Rahmenvereinbarung für Landtransporte von Ausstattungsgegenständen (z.B. Möbel, Bürogeräte und -material, Luftreinigungsgeräte, Kunstgegenstände, Bilder, Antiquitäten, Teppiche, Porzellan) und Kraftfahrzeugen in das für dieses Los genannte Ausland

2 Jahre–
9
Irak

Rahmenvereinbarung für Landtransporte von Ausstattungsgegenständen (z.B. Möbel, Bürogeräte und -material, Luftreinigungsgeräte, Kunstgegenstände, Bilder, Antiquitäten, Teppiche, Porzellan) und Kraftfahrzeugen in das für dieses Los genannte Ausland

2 Jahre–
10
GUS: Armenien, Aserbaidschan, Georgien, Kasachstan, Kirgisistan, Usbekistan, Turkmenistan, Tadschikistan

Rahmenvereinbarung für Landtransporte von Ausstattungsgegenständen (z.B. Möbel, Bürogeräte und -material, Luftreinigungsgeräte, Kunstgegenstände, Bilder, Antiquitäten, Teppiche, Porzellan) und Kraftfahrzeugen in das für dieses Los genannte Ausland

2 Jahre–
11
Russland und Belarus

Rahmenvereinbarung für Landtransporte von Ausstattungsgegenständen (z.B. Möbel, Bürogeräte und -material, Luftreinigungsgeräte, Kunstgegenstände, Bilder, Antiquitäten, Teppiche, Porzellan) und Kraftfahrzeugen in das für dieses Los genannte Ausland

2 Jahre–
12
Ukraine

Rahmenvereinbarung für Landtransporte von Ausstattungsgegenständen (z.B. Möbel, Bürogeräte und -material, Luftreinigungsgeräte, Kunstgegenstände, Bilder, Antiquitäten, Teppiche, Porzellan) und Kraftfahrzeugen in das für dieses Los genannte Ausland

2 Jahre–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag2 von 2 angegeben

Qualitätskriterien30 %
Losspezifisches Preisangebot70 %
Qualität
QualitätskriterienHier werden bewertet: 1. konzeptionelle Fragestellungen zur Ausfallsicherheit (hinsichtlich Personal und Fuhrpark) im Rahmen der Erfüllung von Einzelaufträgen, siehe Ziffern 01 01.2 und 01 02.2 der Leistungsbewertungsmatrix 2. der zeitliche Vorlauf für die Anmeldung von Transportbedarfen, siehe Ziffern 01 03.1 und 01 03.2. der Leistungsbewertungsmatrix, sowie 3. soziale und ökologische Nachhaltigkeitskriterien (u.a. Arbeits- und Gesundheitsschutz, verwendete Verpackungsmaterialien, Schadstoffklasse und Reifen-Rollwiderstand der zum Einsatz kommenden Fahrzeuge) , siehe Abschnitt 02 der Leistungsbewertungsmatrix.
Kosten
Losspezifisches PreisangebotBerücksichtigt werden hier die für dieses Los kalkulierten Transportkosten anhand exemplarisch ausgewählter Positionen / Routen / Mengenangaben sowie die bereits fixen Preispositionen gemäß Leistungsbeschreibung Ziffer 5. Für die Bewertung der Preise wird ein relativer Bewertungsweg gewählt, der die relativen Preisunterschiede zwischen den Angeboten bewertet und in Punkte umrechnet (Lineare Interpolation), s.a. Matrix Leistungsbewertung / Zuschlagskriterien, Kriterium 03 nebst Erläuterungen.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.06.2026
Vertragsende
31.05.2028
Verlängerung
bis zu 2-mal: Die Verlängerungsoption muss schriftlich zwei Kalendermonate vor Ablauf der Rahmenvereinbarung von der AG geltend gemacht werden.
Optionen
Die Grundvertragslaufzeit umfasst zwei Jahre (01.06.2026 bis 31.05.2028). Für die AG besteht eine zweimalige Verlängerungsoption um je ein weiteres Jahr. Die maximale Vertragslaufzeit endet somit nach vier Kalenderjahren.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung2 von 5 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
Strategische Beschaffung
Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt, Erfüllung sozialer Zielsetzungen
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Ve … ganz lesenUnternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß unverzüglich beim Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder im Vergabeverfahren zugänglich gemachten Unterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten geltend gemacht werden. Verstöße, die aufgrund der Vergabeunterlagen für die Angebotsphase erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Angebotsabgabe gegenüber dem Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten geltend gemacht werden. Teilt das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so kann das Unternehmen nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang dieser Rügeerwiderung einen Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 bis 4 GWB). Bieter, deren Angebote nicht bezuschlagt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß §134 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage bzw. bei elektronischer Übermittlung 10 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten geschlossen werden. Diese Frist beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten. Die Unwirksamkeit gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Information der Bewerber und Bieter durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Für jedes Los wird eine Rahmenvereinbarung mit maximal fünf Wirtschaftsteilnehmern geschlossen. Die Rahmenvereinbarung begründet keinen durchsetzbaren Anspruch auf die Erteilung von Einzelaufträgen. Zur Vergabe und Abwicklung von Einzelaufträgen findet jeweils ein formloser Mini-Preis-Wettbewerb sta … ganz lesenFür jedes Los wird eine Rahmenvereinbarung mit maximal fünf Wirtschaftsteilnehmern geschlossen. Die Rahmenvereinbarung begründet keinen durchsetzbaren Anspruch auf die Erteilung von Einzelaufträgen. Zur Vergabe und Abwicklung von Einzelaufträgen findet jeweils ein formloser Mini-Preis-Wettbewerb statt. Hierbei erhalten die Vertragspartner die Möglichkeit, aktuelle Preise, Ausführungsfristen und Kapazitäten für die jeweils angefragten - den Mindestanforderungen der Leistungsbeschreibung entsprechenden - Transportleistungen zu kalkulieren und anzubieten. Die Zuschlagserteilung für den jeweiligen Einzelauftrag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot des Mini-Preis-Wettbewerbes.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Alle 2 offenen Ausschreibungen von Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten, dazu Zuschläge und Auftragnehmer

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 601 (Straßentransport/-beförderung) in Brandenburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

83vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (392 Lose mit Angabe)
13,08 Mio. €Zuschlagswert im Median
1,03 Mio. € – 13,08 Mio. €mittlere Hälfte, 48 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Brandenburg (72 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 11.02.2026
  3. 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist von 11.02.2026 auf 02.03.2026 verschoben

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung ecd729ed-1be2-4622-854a-369f1c09d54e.