Rahmenvereinbarung Technische Projektbegleitung in den Bereichen Datenplattform und digitale Anwendungen im Rahmen des Modellprojekts "Smart Cities" im Eifelkreis Bitburg-Prüm
Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm · Bitburg, Rheinland-Pfalz
Aktenzeichen Vergabenummer 25-20-VgV-04veröffentlicht 18.09.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 27 Monate
- 01.01.2026 – 31.03.2028
- Leistungsart
- Dienstleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Eifelkreis Bitburg-Prüm.
- Virtuelle Tourist-Information - KI-basierte Gästeberatung, Los 2 - Digitale Service-Plattform (CMS & Ausspielsystem)Felsenland Südeifel Tourismus GmbH · BollendorfFrist 13.11.2026
- Virtuelle Tourist-Information - KI-basierte Gästeberatung, Los 3 - Künstliche Intelligenz (KI) / KI-Chatbot / GästeberatungssystemFelsenland Südeifel Tourismus GmbH · BollendorfFrist 13.11.2026
Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Rheinland-Pfalz (18 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 27 Monate01.01.2026 – 31.03.2028
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Ort der Leistung
- Bitburg54634, Eifelkreis Bitburg-Prüm, Rheinland-Pfalz
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichsubreport.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 69 Tage (18 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (13 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 14 Monaten
- Angebotsfrist 10:00 Uhrvor 12 Monatennur elektronisch über subreport.de
- Öffnung der Angebote 10:00 Uhrvor 12 Monaten
- Bindefrist endetvor 10 Monaten60 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Vertragsbeginnvor 10 MonatenLaufzeit bis 31.03.2028
- Heute
Beschreibung
Externe Projektbegleitung für die Umsetzung von Digitalisierungsprojekten im Rahmen des Förderprogramms „Modellprojekte Smart-Cities“ für EIFELKREIS VERBINDET. Insbesondere Beratung und Betreuung des Projektbüros in Maßnahmen mit starkem IT-Bezug sowie bedarfsweise, übergreifende Unterstützung in Sachen Projektsteuerung und öffentliche Auftragsvergabe. Es handelt sich um den Abschluss einer Rahmenvereinbarung. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus den nach Vertragsabschluss vom Auftraggeber getätigten Einzelabrufen (siehe Vergabeunterlagen). Der Mindestumfang der Leistung beträgt 284 Arbeitstage, davon 14 Tage in Präsenz. Über den vereinbarten Mindestabruf von 284 Arbeitstagen, davon bis zu 14 Präsenztagen, hinaus besteht kein Anspruch auf einen Abruf aus der Vereinbarung. Der maximale Umfang beträgt 567 Arbeitstage, davon 28 Tage in Präsenz.
Das Projektteam muss mindestens über folgende Qualifikation verfügen: - Projektleitung: ab DQR Niveau 7, - stellvertretende Projektleitung: ab DQR Niveau 6 Die Projektleitung und die stellvertretende Projektleitung müssen über einschlägige Erfahrung im Kernbereich IT sowie Erfahrung im Projektmanagement verfügen.
Beschreibung des Loses
Externe Projektbegleitung für die Umsetzung von Digitalisierungsprojekten im Rahmen des Förderprogramms „Modellprojekte Smart-Cities“ für EIFELKREIS VERBINDET; insbesondere Beratung und Betreuung des Projektbüros in Maßnahmen mit starkem IT-Bezug sowie bedarfsweise, übergreifende Unterstützung in Sachen Projektsteuerung und öffentliche Auftragsvergabe. Es handelt sich um den Abschluss einer Rahmenvereinbarung. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus den nach Vertragsabschluss vom Auftraggeber getätigten Einzelabrufen (siehe Vergabeunterlagen). Laufzeit der Rahmenvereinbarung: 01.01.2026 - 31.03.2028 Der Mindestumfang der Leistung beträgt 284 Arbeitstage, davon 14 Tage in Präsenz. Über den vereinbarten Mindestabruf von 284 Arbeitstagen, davon bis zu 14 Präsenztagen, hinaus besteht kein Anspruch auf einen Abruf aus der Vereinbarung. Der maximale Umfang beträgt 567 Arbeitstage, davon 28 Tage in Präsenz. Dem Auftraggeber wird einmalig das einseitige Recht zur Vertragsverlängerung um 6 Monate eingeräumt. In diesem Fall erhöht sich der maximale Umfang von 567 Arbeitstagen auf 693 volle Tage, davon bis zu 34 Tagen in Präsenz.
Das Projektteam muss mindestens über folgende Qualifikation verfügen: - stellvertretende Projektleitung: ab DQR Niveau 6 - Projektleitung: ab DQR Niveau 7, Die Projektleitung und die stellvertretende Projektleitung müssen über einschlägige Erfahrung im Kernbereich IT sowie Erfahrung im Projektmanagement verfügen.
Gegenstand nach CPV
- 72000000IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und HilfestellungHauptgegenstand
- 71356000Dienstleistungen im technischen Bereich
- 79400000Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste
- 71318000Beratungsdienste von Ingenieurbüros
- 71330000Verschiedene von Ingenieuren erbrachte Dienstleistungen
Bedingungen
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Preis
- Gewichtungsfaktor 30% (davon 28% für Zeithonorar ohne Präsenz vor Ort, 2% für Zeithonorar bei Präsenz vor Ort)
- Qualität
- Umsetzung des Vorhabens - Leistungserbringungskonzept - Gewichtungsfaktor 30%
- Qualität
- Eingesetztes Projekteam - Wertung der Besetzung und Qualifikation der Projektleitung und stellvertretenden Projektleitung - Gewichtungsfaktor 40%. geforderte Qualifikation des Projektleiters: ab DQR Niveau 7, geforderte Qualifikation stellvertretende Projektleitung: ab DQR Niveau 6 Eine Übersicht über DQR-Level ist unter folgendem Link einsehbar: www.dqr.de/SiteGlobals/Forms/dqr/de/qualifikationssuche/suche_formular.html?nn=357314 Projektleitung und stellvertretende Projektleitung sind namentlich zu benennen inklusive fachlicher Qualifikation und muss über einschlägige Erfahrung im Kernbereich IT sowie Erfahrung im Projektmanagement verfügen.
Eignung4 von 4 angegeben
- Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Eigenerklärung über die Eintragung in ein relevantes Berufsregister, Handelsregister sowie Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft; oder Erklärung, dass und warum keine Eintragungspflicht bzw. Mitgliedschaft besteht. Bieter haben je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie niedergelass … ganz lesenkürzer
Eigenerklärung über die Eintragung in ein relevantes Berufsregister, Handelsregister sowie Mitgliedschaft in der Berufsgenossenschaft; oder Erklärung, dass und warum keine Eintragungspflicht bzw. Mitgliedschaft besteht. Bieter haben je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem sie niedergelassen sind, entweder die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates nachzuweisen oder auf andere Weise die erlaubte Berufsausübung nachzuweisen. Für die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.2.2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. L 94 vom 28.3.2014, S. 65) aufgeführt. Der Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung ist in Form einer Eigenerklärung möglich. Das Formblatt "Eigenerklärung zur Eignung" ist den Vergabeunterlagen beigefügt und enthält auch o. g. Erklärungen. Die Vergabestelle behält sich vor, von den Bietern Bestätigungen der Eigenerklärung anzufordern, soweit zuständige Stellen entsprechende Bestätigungen ausstellen . Eignungsnachweise, die in einer Präqualifizierungs-Datenbank, die den Anforderungen des Artikels 64 der Richtlinie 2014/24/EU entspricht, abrufbar sind, sind zugelassen.- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Erfahrung in der Erbringung vergleichbarer Leistungen, Angabe von mindestens 2 Referenzen über ein Digitalisierungsprojekt bzw. Smart Cities-Projekt (allgemein) innerhalb der letzten drei Jahre sowie mindestens 1 Referenz über Projekterfahrung IT/ digitale Anwendungen innerhalb der letzten drei Jahr … ganz lesenkürzer
Erfahrung in der Erbringung vergleichbarer Leistungen, Angabe von mindestens 2 Referenzen über ein Digitalisierungsprojekt bzw. Smart Cities-Projekt (allgemein) innerhalb der letzten drei Jahre sowie mindestens 1 Referenz über Projekterfahrung IT/ digitale Anwendungen innerhalb der letzten drei Jahre, jeweils mit Beschreibung der Leistung, Kontaktdaten des Auftraggebers, Angaben zum Leistungszeitraum, Eigenerklärung ist ausreichend. Die Vergabestelle behält sich jedoch vor, im Einzelfall entsprechende Nachweise vom Bieter mit Fristsetzung anzufordern.- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Schwere Verfehlung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung
Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.01.2026
- Vertragsende
- 31.03.2028
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
Dem Auftraggeber wird einmalig das einseitige Recht zur Vertragsverlängerung um 6 Monate eingeräumt. Der Vertrag verlängert sich, sofern der Auftraggeber dem Auftragnehmer bis spätestens 3 Monate vor Vertragsablauf schriftlich mitteilt, dass er die Verlängerungsoption in Anspruch nimmt. In diesem Fa … ganz lesenkürzer
Dem Auftraggeber wird einmalig das einseitige Recht zur Vertragsverlängerung um 6 Monate eingeräumt. Der Vertrag verlängert sich, sofern der Auftraggeber dem Auftragnehmer bis spätestens 3 Monate vor Vertragsablauf schriftlich mitteilt, dass er die Verlängerungsoption in Anspruch nimmt. In diesem Fall erhöht sich der maximale Abrufmenge der Rahmenvereinbarung für den Vertragszeitraum einschließlich Verlängerung von 567 Arbeitstagen auf 693 volle Tage, davon bis zu 34 Tagen in Präsenz.- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- subreport.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 60 Tage
- Angebotsöffnung
- 24.10.2025, 10:00 Uhr. Zur Angebotsöffnung sind nur Vertreter des Auftraggebers zugelassen.
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau - Vergabekammer -, Stiftstraße 9, 55116 Mainz
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Entsprechend der Regelungen in § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWG): Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber d … ganz lesenkürzer
Entsprechend der Regelungen in § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWG): Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:selbst# , weitere zusätzliche Informationen siehe unter Nr. 2.1.4 (Verfahren, Allgemeine Informationen)
- Hinweis
Die Vergabestelle behält sich vor, Bestätigungen der Eigenerklärung zu verlangen soweit zuständige Stellen entsprechende Bescheinigungen ausstellen. Sofern die Vergabestelle entsprechende Bestätigungen verlangt, sind diese innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Fristen vorzulegen. --- Das rhe … ganz lesenkürzer
Die Vergabestelle behält sich vor, Bestätigungen der Eigenerklärung zu verlangen soweit zuständige Stellen entsprechende Bescheinigungen ausstellen. Sofern die Vergabestelle entsprechende Bestätigungen verlangt, sind diese innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Fristen vorzulegen. --- Das rheinland-pfälzische Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz - LTTG) in der aktuellen Fassung findet Anwendung. Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung von Tariftreue und Mindestentgelt gemäß § 4 Abs. 2 LTTG verpflichtet. Bei Verstoß gegen die Einhaltung der Verpflichtungen nach §§ 3-6 LTTG wird für jeden schuldhaften Verstoß eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 v. H. des Auftragswertes vereinbart. Weitere Regelungen zur Einhaltung der Bestimmungen des LTTG enthalten die Vergabeunterlagen. ---- Die Zuschlagsverbote nach Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 finden Anwendung. Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass der Bieter nicht zu dem genannten Personenkreis (Russlandbezug) gehört. Dies gilt auch in Bezug auf den Einsatz von Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden, in dem in Art 5k genannten Umfang. Ein Formblatt für die Abgabe dieser Eigenerklärung liegt den Vergabeunterlagen bei.---- Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich digital über die Vergabeplattform erhältlich. Es wird empfohlen, die Vergabeunterlagen erst nach einer Registrierung und dem Login herunter zu laden. Wenn die Vergabeunterlagen anonym heruntergeladen werden, erfolgt keine automatische Information per Email über evtl. Änderungen oder Bieterinformationen. Für die Abgabe eines Angebotes und die Nutzung der Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform ist eine Registrierung erforderlich. Mit der Registrierung erhalten Sie Zugriff auf ein individuelles Postfach. Dieses Postfach wird auch zum Versand rechtserheblicher Mitteilungen genutzt. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich und noch vor Abgabe des Angebotes die Vergabestelle darauf hinzuweisen. Die Bieter werden aufgefordert, frühzeitig und vorab ihre Fragen und Hinweise über das Vergabeportal (Bieterkommunikation) zu stellen. Fragen sollten bis 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt sein. Von Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieter bei der Vergabestelle spätestens innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen. Die Landesverordnung über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen des Landes Rheinland-Pfalz (ERechVORP) vom 22.12.2023 ist zu beachten. Rechnungen sind elektronisch nach Maßgabe der ERechVORP auszustellen und zu übermitteln.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Trierer Str. 1, 54634 Bitburg
- Website
- bitburg-pruem.de
- Kontakt
- vergabestelle@
bitburg-pruem.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
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Häufige Zuschlagsempfänger
- Brämer & Reihsner PartG mbB9 Zuschläge
- Ingenieurgesellschaft Dr. Siekmann + Partner mbH8 Zuschläge
- FISCHER TEAMPLAN Ingenieurbüro GmbH7 Zuschläge
- Björnsen Beratende Ingenieure GmbH6 Zuschläge
- HTP Ingenieur GmbH & Co.KG6 Zuschläge
- Alhäuser + König Ingenieurbüro GmbH5 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 24.10.2025
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung e576817c-f240-46a1-8f9f-ac0ab53eba92.