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Rahmenvereinbarung Technische Projektbegleitung in den Bereichen Datenplattform und digitale Anwendungen im Rahmen des Modellprojekts "Smart Cities" im Eifelkreis Bitburg-Prüm

Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm · Bitburg, Rheinland-Pfalz

Aktenzeichen Vergabenummer 25-20-VgV-04veröffentlicht 21.11.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 379 Tagen abgelaufen

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Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 17 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung

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Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
27 Monate01.01.2026 – 31.03.2028
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 69 Tage (18 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (13 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Preis30 %
  • Leistungserbringungskonzept30 %
  • Qualifikation und Expertise der benannten Projektleitung und stellvertretenden Projektleitung40 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 12 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.03.2028
    vor 10 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Externe Projektbegleitung für die Umsetzung von Digitalisierungsprojekten im Rahmen des Förderprogramms „Modellprojekte Smart-Cities“ für EIFELKREIS VERBINDET. Insbesondere Beratung und Betreuung des Projektbüros in Maßnahmen mit starkem IT-Bezug sowie bedarfsweise, übergreifende Unterstützung in Sachen Projektsteuerung und öffentliche Auftragsvergabe. Es handelt sich um den Abschluss einer Rahmenvereinbarung. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus den nach Vertragsabschluss vom Auftraggeber getätigten Einzelabrufen (siehe Vergabeunterlagen). Der Mindestumfang der Leistung beträgt 284 Arbeitstage, davon 14 Tage in Präsenz. Über den vereinbarten Mindestabruf von 284 Arbeitstagen, davon bis zu 14 Präsenztagen, hinaus besteht kein Anspruch auf einen Abruf aus der Vereinbarung. Der maximale Umfang beträgt 567 Arbeitstage, davon 28 Tage in Präsenz.

Das Projektteam muss mindestens über folgende Qualifikation verfügen: - Projektleitung: ab DQR Niveau 7, - stellvertretende Projektleitung: ab DQR Niveau 6 Die Projektleitung und die stellvertretende Projektleitung müssen über einschlägige Erfahrung im Kernbereich IT sowie Erfahrung im Projektmanagement verfügen.

Beschreibung des Loses

Externe Projektbegleitung für die Umsetzung von Digitalisierungsprojekten im Rahmen des Förderprogramms „Modellprojekte Smart-Cities“ für EIFELKREIS VERBINDET; insbesondere Beratung und Betreuung des Projektbüros in Maßnahmen mit starkem IT-Bezug sowie bedarfsweise, übergreifende Unterstützung in Sachen Projektsteuerung und öffentliche Auftragsvergabe. Es handelt sich um den Abschluss einer Rahmenvereinbarung. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus den nach Vertragsabschluss vom Auftraggeber getätigten Einzelabrufen (siehe Vergabeunterlagen). Laufzeit der Rahmenvereinbarung: 01.01.2026 - 31.03.2028 Der Mindestumfang der Leistung beträgt 284 Arbeitstage, davon 14 Tage in Präsenz. Über den vereinbarten Mindestabruf von 284 Arbeitstagen, davon bis zu 14 Präsenztagen, hinaus besteht kein Anspruch auf einen Abruf aus der Vereinbarung. Der maximale Umfang beträgt 567 Arbeitstage, davon 28 Tage in Präsenz. Dem Auftraggeber wird einmalig das einseitige Recht zur Vertragsverlängerung um 6 Monate eingeräumt. In diesem Fall erhöht sich der maximale Umfang von 567 Arbeitstagen auf 693 volle Tage, davon bis zu 34 Tagen in Präsenz.

Das Projektteam muss mindestens über folgende Qualifikation verfügen: - stellvertretende Projektleitung: ab DQR Niveau 6 - Projektleitung: ab DQR Niveau 7, Die Projektleitung und die stellvertretende Projektleitung müssen über einschlägige Erfahrung im Kernbereich IT sowie Erfahrung im Projektmanagement verfügen.

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Preis30 %
Leistungserbringungskonzept30 %
Qualifikation und Expertise der benannten Projektleitung und stellvertretenden Projektleitung40 %
Preis
Gewichtungsfaktor 30% (davon 28% für Zeithonorar ohne Präsenz vor Ort, 2% für Zeithonorar bei Präsenz vor Ort)
Qualität
LeistungserbringungskonzeptUmsetzung des Vorhabens - Leistungserbringungskonzept - Gewichtungsfaktor 30%
Qualität
Qualifikation und Expertise der benannten Projektleitung und stellvertretenden ProjektleitungEingesetztes Projekteam - Wertung der Besetzung und Qualifikation der Projektleitung und stellvertretenden Projektleitung - Gewichtungsfaktor 40%.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2026
Vertragsende
31.03.2028
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Dem Auftraggeber wird einmalig das einseitige Recht zur Vertragsverlängerung um 6 Monate eingeräumt. Der Vertrag verlängert sich, sofern der Auftraggeber dem Auftragnehmer bis spätestens 3 Monate vor Vertragsablauf schriftlich mitteilt, dass er die Verlängerungsoption in Anspruch nimmt. In diesem Fa … ganz lesenDem Auftraggeber wird einmalig das einseitige Recht zur Vertragsverlängerung um 6 Monate eingeräumt. Der Vertrag verlängert sich, sofern der Auftraggeber dem Auftragnehmer bis spätestens 3 Monate vor Vertragsablauf schriftlich mitteilt, dass er die Verlängerungsoption in Anspruch nimmt. In diesem Fall erhöht sich der maximale Abrufmenge der Rahmenvereinbarung für den Vertragszeitraum einschließlich Verlängerung von 567 Arbeitstagen auf 693 volle Tage, davon bis zu 34 Tagen in Präsenz.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau - Vergabekammer -, Stiftstraße 9, 55116 Mainz
Fristen für Nachprüfungsanträge
Entsprechend der Regelungen in § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWG): Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber d … ganz lesenEntsprechend der Regelungen in § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWG): Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:selbst# , weitere zusätzliche Informationen siehe unter Nr. 2.1.4 (Verfahren, Allgemeine Informationen) Der in der Vergabebekanntmachung genannte Wert der Rahmenvereinbarung (1 Euro) entspricht nicht dem tatsächlichen Wert. Der maximale Umfang der Vereinbarung sowie die … ganz lesen#Besonders auch geeignet für:selbst# , weitere zusätzliche Informationen siehe unter Nr. 2.1.4 (Verfahren, Allgemeine Informationen) Der in der Vergabebekanntmachung genannte Wert der Rahmenvereinbarung (1 Euro) entspricht nicht dem tatsächlichen Wert. Der maximale Umfang der Vereinbarung sowie die Mindestabnahme sind aus der in dieser Bekanntmachung veröffentlichten Angabe der entsprechenden abrufbaren Tage ersichtlich.
Hinweis
Die Vergabestelle behält sich vor, Bestätigungen der Eigenerklärung zu verlangen soweit zuständige Stellen entsprechende Bescheinigungen ausstellen. Sofern die Vergabestelle entsprechende Bestätigungen verlangt, sind diese innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Fristen vorzulegen. --- Das rhe … ganz lesenDie Vergabestelle behält sich vor, Bestätigungen der Eigenerklärung zu verlangen soweit zuständige Stellen entsprechende Bescheinigungen ausstellen. Sofern die Vergabestelle entsprechende Bestätigungen verlangt, sind diese innerhalb der von der Vergabestelle gesetzten Fristen vorzulegen. --- Das rheinland-pfälzische Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz - LTTG) in der aktuellen Fassung findet Anwendung. Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung von Tariftreue und Mindestentgelt gemäß § 4 Abs. 2 LTTG verpflichtet. Bei Verstoß gegen die Einhaltung der Verpflichtungen nach §§ 3-6 LTTG wird für jeden schuldhaften Verstoß eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 v. H. des Auftragswertes vereinbart. Weitere Regelungen zur Einhaltung der Bestimmungen des LTTG enthalten die Vergabeunterlagen. ---- Die Zuschlagsverbote nach Artikel 5k der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 finden Anwendung. Mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung abzugeben, dass der Bieter nicht zu dem genannten Personenkreis (Russlandbezug) gehört. Dies gilt auch in Bezug auf den Einsatz von Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten in Anspruch genommen werden, in dem in Art 5k genannten Umfang. Ein Formblatt für die Abgabe dieser Eigenerklärung liegt den Vergabeunterlagen bei.---- Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich digital über die Vergabeplattform erhältlich. Es wird empfohlen, die Vergabeunterlagen erst nach einer Registrierung und dem Login herunter zu laden. Wenn die Vergabeunterlagen anonym heruntergeladen werden, erfolgt keine automatische Information per Email über evtl. Änderungen oder Bieterinformationen. Für die Abgabe eines Angebotes und die Nutzung der Kommunikationsfunktion der Vergabeplattform ist eine Registrierung erforderlich. Mit der Registrierung erhalten Sie Zugriff auf ein individuelles Postfach. Dieses Postfach wird auch zum Versand rechtserheblicher Mitteilungen genutzt. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich und noch vor Abgabe des Angebotes die Vergabestelle darauf hinzuweisen. Die Bieter werden aufgefordert, frühzeitig und vorab ihre Fragen und Hinweise über das Vergabeportal (Bieterkommunikation) zu stellen. Fragen sollten bis 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt sein. Von Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieter bei der Vergabestelle spätestens innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen. Die Landesverordnung über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen des Landes Rheinland-Pfalz (ERechVORP) vom 22.12.2023 ist zu beachten. Rechnungen sind elektronisch nach Maßgabe der ERechVORP auszustellen und zu übermitteln. Der in der Vergabebekanntmachung genannte Wert der Rahmenvereinbarung (1 Euro) entspricht nicht dem tatsächlichen Wert. Der maximale Umfang der Vereinbarung sowie die Mindestabnahme sind aus der in dieser Bekanntmachung veröffentlichten Angabe der entsprechenden abrufbaren Tage ersichtlich.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Zentrum für Digitale Entwicklung GmbH, Westhausen–

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 713 (Dienstleistungen von Ingenieurbüros) in Rheinland-Pfalz. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

534vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (370 Lose mit Angabe)
121.905 €Zuschlagswert im Median
66.404 € – 280.152 €mittlere Hälfte, 274 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 24.10.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 48403803-8dfb-4621-b637-dfd06e74ab09.