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vergebenEU-weitDienstleistungen

Rahmenvereinbarung - Sicherheitsdienstleistungen in der Anschlussunterbringung Schornbacher Weg in Schorndorf

Stadtverwaltung Schorndorf - Fachbereich Gebäudemanagement · Schorndorf, Baden-Württemberg

Aktenzeichen FB50_2026_01veröffentlicht 02.08.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 157 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Rems-Murr-Kreis.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Baden-Württemberg (121 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 44 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich (bis zu 2-mal)

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
46 Monate01.09.2026 – 30.06.2030, bis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 71 Tage (3 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 12 Angebote je Los (7 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Angebotspreis40 %
  • Personalkonzept20 %
  • Einsatzkonzept20 %
  • Servicekonzept20 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 3 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.06.2030
    vor 2 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Gegenstand der Ausschreibung ist die Erbringung von Sicherheitsdienstleistungen in der Anschlussunterbringung für Geflüchtete am Standort Schornbacher Weg 66-68, 73614 Schorndorf.

Beschreibung des Loses

Der Sicherheitsdienstleister stellt geeignetes Personal zur Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung in der Unterkunft. Hauptaufgaben sind die Präsenz vor Ort, die Sicherstellung der Hausordnung, der Schutz der Bewohner und Mitarbeitenden sowie die Einhaltung von Brandschutz- und Sicherheitsvorgaben.

Bedingungen

Zuschlag4 von 4 angegeben

Preis
AngebotspreisGewichtung (Punkte, genau) 40Die Bewertung im Kriterium "Preis" erfolgt anhand des Angebotspreises, welcher sich aus der in der Kostenzusammenstellung (siehe Preisblatt) angegebenen Gesamtsumme für die Erbringung sämtlicher vertragsgegenständlicher Leistungen ergibt. Im Rahmen der preislichen Bewertung erhält der Bieter mit dem günstigsten Angebotspreis die höchste Punktzahl. Die Preise der übrigen Angebote werden im Verhältnis zu der Punktzahl des günstigsten Bieters linear prozentual schlechter bewertet. Es erfolgt eine kaufmännische Rundung auf zwei Dezimalstellen.
Qualität
PersonalkonzeptGewichtung (Punkte, genau) 20Die Bieter müssen als separate Anlage ein Personalkonzept einreichen. Das eingereichte Kon-zept soll vier DINA-4 Seiten nicht übersteigen. Bewertet werden die Qualifikationen der Mitarbeiter/innen, insbesondere - Sprachkenntnisse (gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift, mindestens Niveau B1, besser B2, Grundkenntnisse der englischen Sprache, weitere relevante Sprachkenntnisse sind ausdrücklich von Vorteil (z. B. Arabisch, Kurdisch, Farsi, Ukrainisch, Russisch oder Türkisch). - Persönliche Kompetenzen wie kultursensibles Verhalten und wertschätzender Umgang mit Bewohnern, Deeskalationsfähigkeit und sicheres Auftreten in Konfliktsituationen, hohe Belastbarkeit, insbesondere in stressigen Situationen, Teamfähigkeit und Kooperation mit Hausmeisterdienst, Sozialarbeit und Verwaltung, Fähigkeit zur situationsgerechten, ruhigen und klaren Kommunikation, Zuverlässigkeit, Pünktlichkeit, Sorgfalt. - Identifikation (klar erkennbare einheitliche Dienstkleidung, Dienstausweis, Einhaltung der Vorgaben des Bewachungsgewerbes inkl. Datenschutz, Umgang mit Bewohnern, Dokumentation)
Qualität
EinsatzkonzeptGewichtung (Punkte, genau) 20Die Bieter müssen als separate Anlage ein Einsatzkonzept einreichen. Das eingereichte Konzept soll vier DINA-4 Seiten nicht übersteigen. Bewertet werden die eingereichten Konzepte zu - Deeskalations- und Konfliktmanagementkonzept (beschreibt strukturierte Maßnahmen zur frühzeitigen Erkennung, Bewertung und Entschärfung von Konfliktsituationen. Ziel ist es, Eskalationen durch präventives Handeln, kommunikative Kompetenz und situationsgerechtes Vorgehen zu vermeiden. Das eingesetzte Personal ist entsprechend geschult und handelt nach klar definierten Handlungsleitlinien). - Notfallkonzept, Alarmierungs- und Evakuierungsabläufe, Zusammenarbeit mit Rettungsdiensten und Polizei (regelt verbindliche Abläufe bei akuten Gefahrenlagen, medizinischen Notfällen, Bränden oder sonstigen außergewöhnlichen Ereignissen. Es umfasst klare Alarmierungswege, strukturierte Evakuierungsabläufe sowie fest-gelegte Zuständigkeiten. Die Zusammenarbeit mit Rettungsdiensten, Feuerwehr und Polizei ist eindeutig geregelt und in die Abläufe integriert, um eine schnelle und koordinierte Einsatzabwicklung sicherzustellen). - Dokumentations- und Meldekonzept inkl. OWKS-Nutzung (stellt eine lückenlose, nachvollziehbare und fristgerechte Erfassung aller relevanten Vorgänge sicher. Die Meldungen erfolgen strukturiert und gemäß den vertraglichen sowie behördlichen Vorgaben, einschließlich der Nutzung des OWKS. Die Dokumentation dient der Transparenz, Qualitätssicherung und rechtssicheren Nachvollziehbarkeit). - Schulungs- und Unterweisungskonzepte für das eingesetzte Personal (gewährleistet, dass sämtliches eingesetztes Personal regelmäßig fachlich und organisatorisch qualifiziert wird. Es umfasst Grundschulungen, wiederkehrende Unterweisungen so-wie anlassbezogene Fortbildungen, insbesondere zu Deeskalation, rechtlichen Grundlagen, Arbeitsschutz, Notfallmanagement und objektspezifischen Anforderungen. Die Teilnahme wird dokumentiert und regelmäßig überprüft). - Regionale Einsatzstruktur, kurzfristiger Personaleinsatz bei Ausfällen, flexible Anpassung von Einsatzzeiten (ermöglicht eine schnelle und bedarfsgerechte Bereitstellung von Personal. Kurzfristige Ausfälle werden durch flexible Ersatzbesetzungen abgedeckt. Die Einsatzzeiten werden flexibel an die Anforderungen vor Ort angepasst, sodass auch kurzfristige Änderungen oder Spitzenbelastungen zuverlässig abgedeckt werden). - Konzept zur kultursensiblen Kommunikation/ Umgang mit Geflüchteten (stellt sicher, dass das Personal in der Kommunikation und im Umgang mit Geflüchteten kulturelle Unterschiede, individuelle Bedürfnisse und mögliche Traumata berücksichtigt. Ziel ist ein respektvoller und wertschätzender Umgang, der Konflikte vermeidet und Integration unterstützt. Schulungen und praxisnahe Unterweisungen gewährleisten die Umsetzung der Grundsätze in allen Alltagssituationen).
Qualität
ServicekonzeptGewichtung (Punkte, genau) 20Die Bieter müssen als separate Anlage ein Einsatzkonzept einreichen. Das eingereichte Konzept soll vier DINA-4 Seiten nicht übersteigen. Bewertet werden die eingereichten Konzepte zu: - Transparente Informationswege (Es werden klare, nachvollziehbare und dokumen-tierte Informationswege sichergestellt. Zuständigkeiten, Ansprechpartner und Kom-munikationskanäle sind eindeutig definiert, sodass relevante Informationen zeitnah, vollständig und adressatengerecht weitergegeben werden. Änderungen, Vorkomm-nisse und wichtige Entscheidungen werden transparent kommuniziert). - Reaktionszeiten (Für unterschiedliche Ereignisse sind verbindliche Reaktionszeiten festgelegt. Diese gewährleisten ein schnelles, situationsgerechtes Handeln bei Stö-rungen, Notfällen oder besonderen Vorkommnissen. Die Einhaltung der Reaktions-zeiten wird regelmäßig überprüft und dokumentiert). - Technische Ausstattung (Die eingesetzte technische Ausstattung entspricht dem aktuellen Stand der Technik und ist für den jeweiligen Einsatzbereich geeignet. Sie unterstützt eine effektive Aufgabenerfüllung, sichere Kommunikation sowie eine lücken-lose Dokumentation. Wartung, Funktionsprüfungen und regelmäßige Aktualisierungen sind sichergestellt). - Berichtswesen (Ein strukturiertes und regelmäßiges Berichtswesen stellt die transparente Dokumentation aller relevanten Vorgänge sicher. Berichte werden vollständig, nachvollziehbar und fristgerecht erstellt und den zuständigen Stellen zur Verfügung gestellt. Besondere Vorkommnisse werden gesondert und unverzüglich gemeldet) - Interne Kontrollen (Durch regelmäßige interne Kontrollen wird die Einhaltung aller vertraglichen, gesetzlichen und qualitativen Vorgaben überwacht. Abweichungen werden systematisch erfasst, ausgewertet und durch geeignete Maßnahmen behoben. Die Ergebnisse der Kontrollen werden dokumentiert). - Beschwerdemanagement (Ein transparentes Beschwerdemanagement ermöglicht eine schnelle und sachgerechte Bearbeitung von Rückmeldungen. Beschwerden werden systematisch erfasst, zeitnah geprüft und beantwortet. Die gewonnenen Erkenntnisse fließen in kontinuierliche Verbesserungsprozesse ein). - Leistungsnachweise (Die erbrachten Leistungen werden durch geeignete Nachweise dokumentiert. Diese ermöglichen eine transparente Kontrolle der Vertragserfüllung und dienen als Grundlage für Abrechnung, Qualitätssicherung und Auswertung). - Sanktionen und Verbesserungsmaßnahmen (Bei festgestellten Mängeln werden ab-gestufte Sanktionen angewendet. Gleichzeitig werden konkrete Verbesserungsmaßnahmen festgelegt, umgesetzt und nachverfolgt, um eine nachhaltige Qualitätssteigerung sicherzustellen).

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.09.2026
Vertragsende
30.06.2030
Verlängerung
bis zu 2-mal: Die Laufzeit des Vertrages beginnt am: 01.09.2026. Die Erstlaufzeit erstreckt sich über: 2 Jahre. Die Laufzeit verlängert sich bei Nichtkündigung automatisch um: 1 Jahr. Die maximal zulässige Vertragslaufzeit beträgt 4 Jahre. Das Vertragsverhältnis endet somit spätestens am: 30.06.2030.
Optionen
Die Laufzeit des Vertrages beginnt am: 01.09.2026. Die Erstlaufzeit erstreckt sich über: 2 Jahre. Die Laufzeit verlängert sich bei Nichtkündigung automatisch um: 1 Jahr. Die maximal zulässige Vertragslaufzeit beträgt 4 Jahre. Das Vertragsverhältnis endet somit spätestens am: 30.06.2030. Die Kündig … ganz lesenDie Laufzeit des Vertrages beginnt am: 01.09.2026. Die Erstlaufzeit erstreckt sich über: 2 Jahre. Die Laufzeit verlängert sich bei Nichtkündigung automatisch um: 1 Jahr. Die maximal zulässige Vertragslaufzeit beträgt 4 Jahre. Das Vertragsverhältnis endet somit spätestens am: 30.06.2030. Die Kündigungsrechte richten sich nach den Bestimmungen der VOL/B. Nach Erreichen der maximal zulässigen Vertragslaufdauer von 4 Jahren gilt das Vertragsverhältnis automatisch als beendet. Eine außerordentliche, fristlose Kündigung ist nur aus wichtigem Grund möglich.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg im Regierungspräsidium Karlsruhe, Kapellenstraße 17, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das … ganz lesenEs gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Telefax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage. Des Weiteren weisen wir darauf hin, dass die Vergabeentscheidung und Zuschlagserteilung unter dem Vorbehalt der Zustimmung des zuständigen Gemeinderats steht.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Gemeinderatsbeschluss vom 16.03.2023
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXS0Y44YTT8BPR50# Die Vergabeunterlagen sind unter der in der EU Bekanntmachung angegebenen Internetadresse abrufbar. Dort werden auch Antworten auf Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessente … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXS0Y44YTT8BPR50# Die Vergabeunterlagen sind unter der in der EU Bekanntmachung angegebenen Internetadresse abrufbar. Dort werden auch Antworten auf Bieterfragen sowie aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere unmittelbar vor Abgabe ihres Angebots sowie vor Ablauf der Angebotsfrist prüfen, ob seitens der Vergabestelle zusätzliche Informationen oder Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Abgabe des Angebots zu beachten sind. Interessenten haben die Möglichkeit, sich für das Verfahren freizuschalten/zu registrieren. Registrierte Unternehmen werden über die Veröffentlichung zusätzlicher Informationen und Unterlagen informiert. Eine Verpflichtung zur Registrierung besteht nicht. Bekanntmachungs-ID: CXS0Y44YT8NQJFYM Informationen zur elektronischen Rechnung: Für eine elektronische Rechnungsstellung verwenden Sie bitte ausschließlich den Zentralen Rechnungseingang Baden-Württemberg, den Sie zusammen mit weiteren Informationen unter https://service-bw.de/erechnung erreichen. Ihr Rechnungsdokument muss dazu im Standard XRechnung oder einem anderen der Norm EN 16931 entsprechenden Format erstellt werden und im Feld Buyer-Reference (BT-10) unsere Leitweg-ID 08119067-A8469-82 aufweisen. Es gelten die über https://service-bw.de/erechnung einsehbaren Nutzungsbedingungen des Zentralen Rechnungseingangs Baden-Württemberg in der zum Zeitpunkt der Einbringung der elektronischen Rechnung gültigen Fassung.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
AGSUS GmbH, Köln12

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 752 (Kommunale Dienstleistungen) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

11vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (15 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 1 Meldungen plausibel angegeben

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 02.06.2026
  3. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 02.06.2026 auf 03.06.2026 verschoben

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 57e93206-5818-4d05-89f8-7d6c619bb963.