Zum Inhalt
Menü
vergebenEU-weitDienstleistungenRahmenvereinbarungmögliche Doppelmeldung

Rahmenvereinbarung Sand- und Kiesreinigung auf kommunalen Spielflächen in Potsdam

Landeshauptstadt Potsdam, Bereich Vergabemanagement · Potsdam, Brandenburg

Aktenzeichen OV-L-453-311-24veröffentlicht 30.10.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 704 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 30.10.2024.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
11 Monate27.01.2025 – 31.12.2025
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Potsdam14469, Brandenburg
Einreichung
elektronisch: Erforderlichvergabemarktplatz.brandenburg.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 111 Tage (31 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (42 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 24 Monaten
  2. Fragen bis 00:00 Uhr
    an Landeshauptstadt Potsdam, Bereich Vergabemanagement
    vor 23 Monaten
  3. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über vergabemarktplatz.brandenburg.de
    vor 23 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 10:01 Uhr
    vor 23 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2025
    vor 21 Monaten
  6. Bindefrist endet
    58 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 21 Monaten
  7. Heute

Beschreibung

Derzeit befinden sich in Potsdam 152 kommunale Spielflächen in Zuständigkeit des Bereiches Grünflächen der Landeshauptstadt Potsdam (AG). Auf 75 der 152 kommunalen Spielflächen befinden sich zu reinigende Sand- und Kiesflächen. Eine detaillierte Auflistung ist aus der Anlage (Standortliste) zu entnehmen. Die Bearbeitungsfläche beträgt derzeit 15.274 m² pro Jahr (Stand: September 2024). Grundsätzlich sind alle Standorte mit Sand- und/ oder Kiesflächen Leistungsgegenstand der jährlich auszuführenden Reinigungsarbeiten. Die AG ist jedoch berechtigt, für einzelne Flächen die jährliche Reinigungsleistung abzuwählen bzw. eine Mehrfachreinigung zu beauftragen, wenn hierfür kein bzw. ein zusätzlicher Bedarf besteht. Kein Bedarf besteht insbesondere im Fall von Spielplatzsanierungen. Ein zusätzlicher Bedarf besteht insbesondere in Folge von Vandalismus (Eintrag von Glas etc. in die Fläche). Die Leistungen sind erst nach Aufforderung und Zusendung einer aktualisierten Standortliste vorzunehmen. Die AG kann die Abarbeitung der zu reinigenden Flächen priorisieren, insbesondere bei Havarien/ Vandalismus durch bspw. Eintrag von gefährlichem Abfall.

Beschreibung des Loses

Die Reinigung erfolgt als biologisch-mechanische Tiefenreinigung von Sand- (Spielsand, Fallschutzsand) und Kiesflächen nach dem TÜV-geprüften Verfahren "Original-Sandmaster-Spielsandpflege" mit automatischem Mess- und Aufzeichnungsverfahren "SM-Control" oder einem in allen Belangen gleichwertigen Verfahren. Die Gleichwertigkeit ist anhand folgender Parameter nachzuweisen: Grundsätzliche Spezifikation: Um im Zuge der biologisch-mechanischen Tiefenreinigung auch eine ausreichende Kontamination der anaeroben Mikroflora mit Luft-sauerstoff zu gewährleisten, ist eine Filtrationstechnik anzuwenden, deren Wirksamkeit hinsichtlich seiner hygienischen Effizienz durch wissenschaftliche Langzeit-Analysen und TÜV-Zertifikat zweifelsfrei zu belegen ist. Sicherzustellen ist ferner die Beseitigung von Tier-Exkrementen jeglicher Konsistenz in der Weise, dass diese nicht zerrüttelt und möglichst ebenso komplett aus dem Sand entfernt werden, wie auch andere organische und anorganische Verunreinigungen (z.B. Zigarettenkippen, Glasscherben, Drogenspritzen etc.). Technische Spezifikation: Für die technische Umsetzung dieser verfahrensspezifischen Wirkungen und Ergebnisse sind nur Sandreinigungsgeräte einzusetzen, bei welchen der Sand durch ein senkrecht stehendes Sieb (ohne Rüttel- und Schürfeffekt) geworfen wird und somit ein Zerfleddern von Weichsubstanzen beim Aufprall verhindert wird. Der Einsatz von chemischen und thermischen Behandlungen sowie Fräsen ist nicht zulässig. Gefordert ist ferner eine maximale Gesamtbreite von 95 cm mit innenliegenden Rädern bei einer Antriebsleistung von mindestens 25 PS. Kettenfahrzeuge sind nicht zulässig. Die vertragsgemäßen Leistungen sind mittels eines voll-elektronischen, automatischen Mess- und Aufzeichnungsverfahrens bis in eine Tiefe von konstant 40 cm (bei ausreichender Schütttiefe) zu überwachen und durch Computer-Ausdruck nachzuweisen. Das vom Qualitätssicherungssystem, Typ SM-Control, oder einem gleichwertigen System erstellte Messprotokoll, muss mindestens die tatsächlich gereinigte Sandmenge (in m³) sowie die durchschnittliche Reinigungstiefe (in cm) je Sand-/Kiesfläche enthalten. Diesem Verfahren zu Grunde liegen muss ein vorzulegender Technischer Bericht des TÜV, der bestätigt, dass - das gereinigte Sandvolumen ermittelt und ausgewiesen wird - entsprechende Qualitätsaufzeichnungen geschaffen werden - die Dokumentation von Reinigungsarbeiten die Basis für deren Rückverfolgung darstellt - die hygienische Effizienz durch wissenschaftliche Langzeitanalysen nachweisbar ist - die Sandreinigung den Sandaustausch im Sinne der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht ersetzen kann. Darüber hinaus sind folgend Nachweise vorzulegen: - technische Beschreibung des Reinigungsverfahren - Beschreibung des Mess- und Aufzeichnungsverfahrens - beispielhafte Messprotokolle - Nachweis, dass für die Erfüllung arbeitsschutzrechtlicher Anforderungen eine EU-Konformitätsbescheinigung (CE-Zertifizierung), höchstens 5 Jahre alt und nach den neuesten Maschinenrichtlinien vorliegt - Nachweis, das ein Steuerungskonzept vorliegt, das die Fahrbewegung der Maschine nur im Handbetrieb ohne Selbsthaltung erlaubt (z.B. anhand einer regelkonformen Totmannschaltung) - Nachweis der Abnahme der Maschinen durch die Berufsgenossenschaft Die für die Gleichwertigkeit nachzuweisenden Parameter und Spezifikationen finden sich auch in der Leistungsbeschreibung im Abschnitt Verfahren. Wird ein gleichwertiges Verfahren angeboten, obliegt es dem Bieter, die Gleichwertigkeit mit der Angebotsabgabe nachzuweisen. Für die Einzelabrufe gelten üblicherweise folgende Ausführungsfristen: Beachvolleyballanlagen: 01.03. bis 31.03. alle anderen Sand-/ Kiesflächen: 01.03. bis 30.06. des jeweiligen Jahres.

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Bruttogesamtpreis100 %
Preis
BruttogesamtpreisWertungspreis ist der Bruttogesamtpreis. Er dient nur zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes.

Eignung9 von 9 angegeben

Kriterium
Erklärung zur Haftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummern gem. § 45 Abs.4 Nr. 2 VGV: je Versicherungsfall von mindestens 1.500.000 EUR für Personen- und Sachschäden, je Versicherungsfall von mindestens 500.000 EUR für Vermögensschäden. Für den Fall, dass aktuell über keine Haftpflichtversi … ganz lesenErklärung zur Haftpflichtversicherung mit folgenden Deckungssummern gem. § 45 Abs.4 Nr. 2 VGV: je Versicherungsfall von mindestens 1.500.000 EUR für Personen- und Sachschäden, je Versicherungsfall von mindestens 500.000 EUR für Vermögensschäden. Für den Fall, dass aktuell über keine Haftpflichtversicherung zu den jeweiligen o. g. Deckungssummen je Versicherungsfall verfügt wird, ist eine Erklärung ausreichend, dass im Falle der Beauftragung, eine entsprechende Haftpflichtversicherung abgeschlossen wird. (Formular 4.10)
Kriterium
Eigenerklärung über mindestens eine (1) unternehmensbezogene Referenz aus den letzten drei (3) Jahren (rückwirkend ab Ende der Angebotsfrist), die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar ist. Vergleichbar meint hier, dass es sich bei der angegebenen Referenz um einen Auftrag handeln muss, der abges … ganz lesenEigenerklärung über mindestens eine (1) unternehmensbezogene Referenz aus den letzten drei (3) Jahren (rückwirkend ab Ende der Angebotsfrist), die mit dem Auftragsgegenstand vergleichbar ist. Vergleichbar meint hier, dass es sich bei der angegebenen Referenz um einen Auftrag handeln muss, der abgeschlossen ist oder die Leistungserbringung seit mindestens 12 Monaten erfolgt und die folgenden Elemente beinhaltet: - Sand- und Kiesreinigung mit dem TÜV-zertifizierten Original Sand-Master-Verfahren oder einem gleichwertigen Verfahren (gemäß Leistungsbeschreibung) auf einer Spielfläche mit darin befindlichen Spielgeräten. - Darüber hinaus ist zu belegen, dass die jährliche Gesamtreinigungsfläche der Referenz mindestens 5000 m2 betragen hat. Anzugeben sind: Auftragsgegenstand, Leistungszeitraum, angewandtes Reinigungsverfahren, Beschreibung der Leistung, Auftraggeber, Abteilung des Auftraggebers (ggf. Ansprechpartner) und Kontaktdaten (E-Mail und Telefonnummer), jährliche Gesamtreinigungsfläche (in m2). Das Einreichen von weiteren Referenzen führt nicht zu einer höheren Chance, den Auftrag zu erhalten. Sofern mehr als eine (1) Referenz eingereicht wird, wird die beste Referenz zur Feststellung der Eignung herangezogen. (Formular 4.6 Referenzen Unternehmen)
Kriterium
Angaben zur Abfrage von Eintragungen aus dem Wettbewerbsregister: Der Auftraggeber wird für den Wirtschaftsteilnehmer, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG bei der Registerbehörde anfordern. Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten h … ganz lesenAngaben zur Abfrage von Eintragungen aus dem Wettbewerbsregister: Der Auftraggeber wird für den Wirtschaftsteilnehmer, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG bei der Registerbehörde anfordern. Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten haben daher auf Anforderung des Auftraggebers einen vergleichbaren Nachweis nach Maßgabe der Rechtsvorschriften ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, für den Wirtschaftsteilnehmer, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, zusätzlich einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. §150a I Nr. 4 GewO anzufordern.
Kriterium
Sofern eine Eignungsleihe bzgl. der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vorgenommen wird, sind die Angaben zu tätigen, von welchem Unternehmen (Eignungsverleiher) welche Eignungsanforderungen beabsichtigt sind zu leihen (Formular 4.3 EU Erklärung Unteraufträge Eignungsleihe), ferner … ganz lesenSofern eine Eignungsleihe bzgl. der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vorgenommen wird, sind die Angaben zu tätigen, von welchem Unternehmen (Eignungsverleiher) welche Eignungsanforderungen beabsichtigt sind zu leihen (Formular 4.3 EU Erklärung Unteraufträge Eignungsleihe), ferner sind die diesbezüglichen Eignungsnachweise der/des anderen Unternehmens (Eignungsverleiher) sowie dessen/deren Erklärung zu §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1 EU Eigenerklärung Ausschlussgründe) und Verpflichtungserklärung (Formular 4.4 EU Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen) beizubringen (sofern einschlägig).
Kriterium
Sofern eine Eignungsleihe bzgl. der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vorgenommen wird, sind die Angaben zu tätigen, von welchem Unternehmen (Eignungsverleiher) welche Eignungsanforderungen beabsichtigt sind zu leihen (Formular 4.3 EU Erklärung Unteraufträge Eignungsleihe), ferner sind … ganz lesenSofern eine Eignungsleihe bzgl. der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vorgenommen wird, sind die Angaben zu tätigen, von welchem Unternehmen (Eignungsverleiher) welche Eignungsanforderungen beabsichtigt sind zu leihen (Formular 4.3 EU Erklärung Unteraufträge Eignungsleihe), ferner sind die diesbezüglichen Eignungsnachweise der/des anderen Unternehmens (Eignungsverleiher) sowie dessen/deren Erklärung zu §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1 EU Eigenerklärung Ausschlussgründe) und Verpflichtungserklärung (Formular 4.4 EU Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen) beizubringen. (sofern einschlägig).
Kriterium
ggf. Erklärung der Bietergemeinschaft, dass das bezeichnete Mitglied die Bietergemeinschaftsmitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, das geschäftsführende Mitglied berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen, alle Mitglieder für die … ganz lesenggf. Erklärung der Bietergemeinschaft, dass das bezeichnete Mitglied die Bietergemeinschaftsmitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, das geschäftsführende Mitglied berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen, alle Mitglieder für die Erfüllung des Vertrages als Gesamtschuldner zu haften, im Vergabeverfahren nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Bietergemeinschaft abgegeben wurden (Formular 4.2 EU Bewerber- Bietergemeinschaftserklärung) sowie ggf. Erklärung zu §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1 EU Eigenerklärung Ausschlussgründe) (sofern einschlägig)
Kriterium
ggf. Eigenerklärung über Unteraufträge/Nachunternehmerleistungen. Es sind Angaben zu tätigen, welche Teile des Auftrags das Unternehmen, unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (Formular 4.3 EU) Erklärung Unteraufträge Eignungsleihe) (sofern einschlägig), ggf. Verpflichtungserklär … ganz lesenggf. Eigenerklärung über Unteraufträge/Nachunternehmerleistungen. Es sind Angaben zu tätigen, welche Teile des Auftrags das Unternehmen, unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (Formular 4.3 EU) Erklärung Unteraufträge Eignungsleihe) (sofern einschlägig), ggf. Verpflichtungserklärung durch Nachunternehmer (Formular 4.4 EU Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen) (sofern einschlägig und der Nachunternehmer bzw. das andere Unternehmen bei Angebotsabgabe bereits bekannt ist), ggf. Erklärung durch Nachunternehmer zu §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1 EU Eigenerklärung Ausschlussgründe). (sofern einschlägig und der Nachunternehmer bzw. das andere Unternehmen bei Angebotsabgabe bereits bekannt ist)
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug ode … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
27.01.2025
Vertragsende
31.12.2025
Verlängerung
Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn nicht die Auftraggeberin zwei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit bzw. der jeweils verlängerten Vertragslaufzeit kündigt. Der Vertrag endet jedoch spätestens am 31.12.2028. Die Landeshauptstadt Potsdam geht derze … ganz lesenDie Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn nicht die Auftraggeberin zwei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit bzw. der jeweils verlängerten Vertragslaufzeit kündigt. Der Vertrag endet jedoch spätestens am 31.12.2028. Die Landeshauptstadt Potsdam geht derzeit von einem Flächenzuwachs der Gesamtbearbeitungsfläche von insgesamt bis zu 1.000 m² jährlich aus. Die Höchstmenge für die gesamte Vertragslaufzeit, einschließlich der automatischen Verlängerung, liegt bei einer Gesamtbearbeitungsfläche von 64.096 m² (Rahmenobergrenze). Bei Erreichen der Rahmenobergrenze endet der Vertrag ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer über das Erreichen der Rahmenobergrenze schriftlich informieren.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
58 Tage
Angebotsöffnung
04.12.2024, 10:01 Uhr
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: (1) Es sind die Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (BbgVergG) einzuhalten - Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.3) (2) ggf. Vereinbarung zwischen dem Bieter/Auftragnehmer/Nachunternehmen zur Ei … ganz lesenLeistung: (1) Es sind die Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (BbgVergG) einzuhalten - Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.3) (2) ggf. Vereinbarung zwischen dem Bieter/Auftragnehmer/Nachunternehmen zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.4) (3) Erklärung restriktive Maßnahmen (EU) 2022/576 des Rates (Formular 4.12) (4) Allgemeine Bewerbungsbedingungen VgV (5) Informationsblatt eVergabe sowie Informationsblätter Datenverarbeitung Vergaben sowie Datenverarbeitung Verträge
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 2 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP9YCR6WTY (1) Die Kommunikation infolge von Bewerbern-/Bieterfragen, über sonstige Änderungen etc. erfolgt über den Vergabemarktplatz Brandenburg, so dass sich die Bewerber/Bieter fortlaufend selbst über den Vergabemarktplatz zum Verfahren, den Stand der Vergabeunterlagen sow … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXP9YCR6WTY (1) Die Kommunikation infolge von Bewerbern-/Bieterfragen, über sonstige Änderungen etc. erfolgt über den Vergabemarktplatz Brandenburg, so dass sich die Bewerber/Bieter fortlaufend selbst über den Vergabemarktplatz zum Verfahren, den Stand der Vergabeunterlagen sowie etwaige Änderungen informieren müssen. Die kostenlose Registrierung zur Teilnahme am Verfahren wird daher empfohlen. Der registrierte Bewerber/Bieter wird automatisch über Änderungen bzw. Nachrichten der Vergabestelle informiert. Registrierte Bewerber können auch Nachrichten an die Vergabestelle senden. (2) Sollte sich im Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, der der Bekanntmachungspflicht unterliegt, erfolgt eine entsprechende Berichtigung der Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Angebotsfrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren. Bei Registrierung zum Verfahren auf dem Vergabemarktplatz erfolgt jedoch ebenfalls eine automatische Benachrichtigung über eine Bekanntmachungsänderung oder weitere Bekanntmachungen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Mehr von Landeshauptstadt Potsdam, Bereich Vergabemanagement

Alle 4 offenen Ausschreibungen von Landeshauptstadt Potsdam, Bereich Vergabemanagement, dazu Zuschläge und Auftragnehmer

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Für CPV 508 (Diverse Reparatur- und Wartungsdienste) in Brandenburg gibt es in den letzten 24 Monaten nur 1 Vergabemeldung. Kennzahlen zeigen wir ab 10.

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens4 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 04.12.2024 auf 15.01.2025 verschoben
  3. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 04.12.2024
  4. 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist von 15.01.2025 auf 28.01.2025 verschoben

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung a27a8024-fafd-413b-b8c4-b67e8f8cdef9.