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vergebenEU-weitDienstleistungenRahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung Sand- und Kiesreinigung auf kommunalen Spielflächen in Potsdam

Landeshauptstadt Potsdam, Bereich Vergabemanagement · Potsdam, Brandenburg

Aktenzeichen OV-L-453-311-24veröffentlicht 10.04.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
1 Jahrbis zu 3 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Potsdam14469, Brandenburg
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 111 Tage (31 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (42 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 19 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Derzeit befinden sich in Potsdam 152 kommunale Spielflächen in Zuständigkeit des Bereiches Grünflächen der Landeshauptstadt Potsdam (AG). Auf 75 der 152 kommunalen Spielflächen befinden sich zu reinigende Sand- und Kiesflächen. Eine detaillierte Auflistung ist aus der Anlage (Standortliste) zu entnehmen. Die Bearbeitungsfläche beträgt derzeit 15.274 m² pro Jahr (Stand: September 2024). Grundsätzlich sind alle Standorte mit Sand- und/ oder Kiesflächen Leistungsgegenstand der jährlich auszuführenden Reinigungsarbeiten. Die AG ist jedoch berechtigt, für einzelne Flächen die jährliche Reinigungsleistung abzuwählen bzw. eine Mehrfachreinigung zu beauftragen, wenn hierfür kein bzw. ein zusätzlicher Bedarf besteht. Kein Bedarf besteht insbesondere im Fall von Spielplatzsanierungen. Ein zusätzlicher Bedarf besteht insbesondere in Folge von Vandalismus (Eintrag von Glas etc. in die Fläche). Die Leistungen sind erst nach Aufforderung und Zusendung einer aktualisierten Standortliste vorzunehmen. Abweichend gilt für das Vertragsjahr 2025 die dem Leistungsverzeichnis beigefügte Standortliste. Eines gesonderten Abrufs bedarf es in 2025 nicht. Die AG kann die Abarbeitung der zu reinigenden Flächen priorisieren, insbesondere bei Havarien/ Vandalismus durch bspw. Eintrag von gefährlichem Abfall.

Beschreibung des Loses

Auf den Spielflächen ist jährlich eine biologisch-mechanische Tiefenreinigung von Sand- (Spielsand, Fallschutzsand) und Kiesflächen mit automatisch-elektronischer Dokumentation durchzuführen. Die Reinigungstiefe muss bei ausreichender Schütttiefe konstant 40 cm betragen, um eine Sauerstoffzufuhr der anaeroben Mikroflora zu gewährleisten. Gleichzeitig findet eine Auflockerung des verdichteten Sandes/ Kieses zur Wiederherstellung des Fallschutzes statt. Sicherzustellen ist ferner die Beseitigung von organischen und anorganischen Verunreinigungen (z.B. Zigarettenkippen, Glasscherben, Drogenspritzen, etc.) ab einer Partikelgröße von acht Millimetern. Insbesondere sind Tierexkremente auszufiltern. Die automatisch-elektronische Dokumentation erfolgt durch ein Aufzeichnungs- und Messelement an der Reinigungsmaschine, welches die gereinigte Flächengröße und durchschnittliche Reinigungstiefe elektronisch ermittelt. Im Ergebnis erhält die AG ein automatisiertes Protokoll, dass Reinigungstiefe und Flächengröße dokumentiert, womit der Dokumentationspflicht gemäß DIN EN 1176 nachgekommen wird. Anhand dieser Daten kann eine ausreichende Fallschutzmenge festgestellt oder Folgemaßnahmen geplant werden. Grundsätzliche Spezifikation: Um im Zuge der biologisch-mechanischen Tiefenreinigung auch eine ausreichende Belüftung der anaeroben Fallschutzmaterialbereiche mit Luftsauerstoff zu gewährleisten, ist eine Reinigungstechnik anzuwenden, bei der die Belüftung innerhalb der gesamten Reinigungstiefe zu belegen ist. Sicherzustellen ist, dass organische und anorganische Verunreinigungen (z.B. Zigarettenkippen, Glasscherben, Drogenspritzen, Laub und Pflanzenteile etc.), einschließlich Tier-Exkrementen jeglicher Konsistenz möglichst vollständig aus dem Material entfernt werden. Die ausreichende Belüftung und Reinigung des Fallschutzmaterials sind durch einen unabhängigen Nachweis zu belegen. Technische Spezifikation: Für die technische Umsetzung der ausreichenden Belüftung und Reinigung sind Sandreinigungsgeräte einzusetzen, bei welchen der Sand durch ein schräg oder senkrecht stehendes Sieb geworfen wird und somit ein Zerfleddern von Weichsubstanzen beim Aufprall vermieden wird. Der Einsatz von chemischen und thermischen Behandlungen sowie Fräsen ist nicht zulässig. Für die Sandreinigungsgeräte muss eine EU-Konformitätsbescheinigung (CE-Zertifizierung) nach den neuesten Maschinenrichtlinien vorliegen, um die arbeitsschutzrechtlichen Anforderungen zu erfüllen. Weiter muss ein Nachweis existieren, der belegt, dass die Maschinen durch die Berufsgenossenschaft abgenommen sind. Orientiert an bestehenden Zuwegungen und Spielgeräteabständen wird eine maximale Gesamtbreite des Reinigungsgeräten von 100 cm gefordert, damit auch zwischen eng stehenden Spielgeräten wirksam maschinell gereinigt werden kann (ohne Handbetrieb). Die vertragsgemäßen Leistungen sind mittels eines automatisch-elektronischen Mess- und Aufzeichnungsverfahrens bis in eine Tiefe von konstant 40 cm (bei ausreichender Schütttiefe) zu überwachen und durch Computer-Ausdruck nachzuweisen. Das vom automatisch-elektronischen Tiefenmesssystem erstellte Messprotokoll, muss mindestens die tatsächlich gereinigte Sandmenge (in m³), die durchschnittliche Reinigungstiefe (in cm) sowie die Flächengröße (in m²) je Sand-/Kiesfläche enthalten. Die Wirksamkeit der Reinigungsmethodik ist durch einen unabhängigen Nachweis anhand folgender Parameter zu belegen: -Reinigungstiefe von konstant 40 cm bei ausreichender Schütttiefe -maschinelle Beseitigung von organischen und anorganischen Verunreinigungen ab einer Partikelgröße von acht Millimetern, insbesondere Tierexkremente -automatisch-elektronische Dokumentation zum gereinigten Material (Tiefe, Fläche, Menge) in Form von automatisierten Protokollen je Einzelfläche -(hygienische) Verbesserung des Materials (Wassergehalt, Luftporengehalt, organische und anorganische Verunreinigungen) -die Sandreinigung kann den Sandaustausch im Sinne der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht ersetzen Darüber hinaus sind folgende Nachweise mit Abgabe des Angebotes einzureichen, -technische Beschreibung des Reinigungsverfahrens -Beschreibung des Mess- und Aufzeichnungsverfahrens -beispielhafte Messprotokolle -Nachweis, das ein Steuerungskonzept vorliegt, das die Fahrbewegung der Maschine nur im Handbetrieb ohne Selbsthaltung erlaubt (z.B. anhand einer regelkonformen Totmannschaltung) (z.B. Produktdatenblatt) Im Leistungsumfang eingeschlossen sind sämtliche Nebenarbeiten, wie das Freischaufeln von Rändern und der in der Sand-/Kiesfläche installierten Spielgeräte. Der von der Spezialmaschine ausgesonderte Unrat/ ggf. Steine ist vom Auftragnehmer (AN) ordnungsgemäß (mit schriftlichem Nachweis) zu entsorgen. Für die Einzelabrufe gelten üblicherweise folgende Ausführungsfristen: Beachvolleyballanlagen: 01.03. bis 31.03. alle anderen Sand-/ Kiesflächen: 01.03. bis 30.06. des jeweiligen Jahres. Abweichend gilt für das Vertragsjahr 2025 umgehend nach Zuschlagserteilung mit der Reinigungsleistung zu beginnen.

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Bruttogesamtpreis100 %
Preis
BruttogesamtpreisWertungspreis ist der Bruttogesamtpreis. Er dient nur zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
1 Jahr
Verlängerung
bis zu 3-mal: Der Vertrag beginnt am Tag nach Zuschlagserteilung (ca. Mitte März 2025) und endet am 31.12.2025. Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn nicht die Auftraggeberin zwei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit bzw. der jeweils verlängerten Vert … ganz lesenbis zu 3-mal: Der Vertrag beginnt am Tag nach Zuschlagserteilung (ca. Mitte März 2025) und endet am 31.12.2025. Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn nicht die Auftraggeberin zwei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit bzw. der jeweils verlängerten Vertragslaufzeit kündigt. Der Vertrag endet jedoch spätestens am 31.12.2028. Die Landeshauptstadt Potsdam geht derzeit von einem Flächenzuwachs der Gesamtbearbeitungsfläche von insgesamt bis zu 1.000 m² jährlich aus. Die Höchstmenge für die gesamte Vertragslaufzeit, einschließlich der automatischen Verlängerung, liegt bei einer Gesamtbearbeitungsfläche von 64.096 m² (Rahmenobergrenze). Bei Erreichen der Rahmenobergrenze endet der Vertrag ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer über das Erreichen der Rahmenobergrenze schriftlich informieren.
Optionen
siehe Verlängerung des Auftrags.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
Fristen für Nachprüfungsanträge
§160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften gel … ganz lesen§160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP9YCRHHAT (1) Die Kommunikation infolge von Bewerbern-/Bieterfragen, über sonstige Änderungen etc. erfolgt über den Vergabemarktplatz Brandenburg, so dass sich die Bewerber/Bieter fortlaufend selbst über den Vergabemarktplatz zum Verfahren, den Stand der Vergabeunterlagen sow … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXP9YCRHHAT (1) Die Kommunikation infolge von Bewerbern-/Bieterfragen, über sonstige Änderungen etc. erfolgt über den Vergabemarktplatz Brandenburg, so dass sich die Bewerber/Bieter fortlaufend selbst über den Vergabemarktplatz zum Verfahren, den Stand der Vergabeunterlagen sowie etwaige Änderungen informieren müssen. Die kostenlose Registrierung zur Teilnahme am Verfahren wird daher empfohlen. Der registrierte Bewerber/Bieter wird automatisch über Änderungen bzw. Nachrichten der Vergabestelle informiert. Registrierte Bewerber können auch Nachrichten an die Vergabestelle senden. (2) Sollte sich im Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, der der Bekanntmachungspflicht unterliegt, erfolgt eine entsprechende Berichtigung der Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Angebotsfrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren. Bei Registrierung zum Verfahren auf dem Vergabemarktplatz erfolgt jedoch ebenfalls eine automatische Benachrichtigung über eine Bekanntmachungsänderung oder weitere Bekanntmachungen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
kein Zuschlag angegeben4

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Für CPV 508 (Diverse Reparatur- und Wartungsdienste) in Brandenburg gibt es in den letzten 24 Monaten nur 1 Vergabemeldung. Kennzahlen zeigen wir ab 10.

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens4 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 04.12.2024 auf 15.01.2025 verschoben
  3. BekanntmachungFrist 04.12.2024
  4. 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist von 15.01.2025 auf 28.01.2025 verschoben

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung a1efaa0f-a599-41b0-8054-242daaaa757e.