Rahmenvereinbarung Sand- und Kiesreinigung auf kommunalen Spielflächen in Potsdam
Landeshauptstadt Potsdam, Bereich Vergabemanagement · Potsdam, Brandenburg
Aktenzeichen OV-L-453-311-24veröffentlicht 10.04.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 1 Jahr
- bis zu 3 Verlängerungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Rahmenvereinbarung
- ja
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
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Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endete voraussichtlich am
bereits erreicht · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet · Verlängerung möglich (bis zu 3-mal)
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 1 Jahrbis zu 3 Verlängerungen
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Ort der Leistung
- Potsdam14469, Brandenburg
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 111 Tage (31 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (42 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 19 Monaten
- Heute
Beschreibung
Derzeit befinden sich in Potsdam 152 kommunale Spielflächen in Zuständigkeit des Bereiches Grünflächen der Landeshauptstadt Potsdam (AG). Auf 75 der 152 kommunalen Spielflächen befinden sich zu reinigende Sand- und Kiesflächen. Eine detaillierte Auflistung ist aus der Anlage (Standortliste) zu entnehmen. Die Bearbeitungsfläche beträgt derzeit 15.274 m² pro Jahr (Stand: September 2024). Grundsätzlich sind alle Standorte mit Sand- und/ oder Kiesflächen Leistungsgegenstand der jährlich auszuführenden Reinigungsarbeiten. Die AG ist jedoch berechtigt, für einzelne Flächen die jährliche Reinigungsleistung abzuwählen bzw. eine Mehrfachreinigung zu beauftragen, wenn hierfür kein bzw. ein zusätzlicher Bedarf besteht. Kein Bedarf besteht insbesondere im Fall von Spielplatzsanierungen. Ein zusätzlicher Bedarf besteht insbesondere in Folge von Vandalismus (Eintrag von Glas etc. in die Fläche). Die Leistungen sind erst nach Aufforderung und Zusendung einer aktualisierten Standortliste vorzunehmen. Abweichend gilt für das Vertragsjahr 2025 die dem Leistungsverzeichnis beigefügte Standortliste. Eines gesonderten Abrufs bedarf es in 2025 nicht. Die AG kann die Abarbeitung der zu reinigenden Flächen priorisieren, insbesondere bei Havarien/ Vandalismus durch bspw. Eintrag von gefährlichem Abfall.
Beschreibung des Loses
Auf den Spielflächen ist jährlich eine biologisch-mechanische Tiefenreinigung von Sand- (Spielsand, Fallschutzsand) und Kiesflächen mit automatisch-elektronischer Dokumentation durchzuführen. Die Reinigungstiefe muss bei ausreichender Schütttiefe konstant 40 cm betragen, um eine Sauerstoffzufuhr der anaeroben Mikroflora zu gewährleisten. Gleichzeitig findet eine Auflockerung des verdichteten Sandes/ Kieses zur Wiederherstellung des Fallschutzes statt. Sicherzustellen ist ferner die Beseitigung von organischen und anorganischen Verunreinigungen (z.B. Zigarettenkippen, Glasscherben, Drogenspritzen, etc.) ab einer Partikelgröße von acht Millimetern. Insbesondere sind Tierexkremente auszufiltern. Die automatisch-elektronische Dokumentation erfolgt durch ein Aufzeichnungs- und Messelement an der Reinigungsmaschine, welches die gereinigte Flächengröße und durchschnittliche Reinigungstiefe elektronisch ermittelt. Im Ergebnis erhält die AG ein automatisiertes Protokoll, dass Reinigungstiefe und Flächengröße dokumentiert, womit der Dokumentationspflicht gemäß DIN EN 1176 nachgekommen wird. Anhand dieser Daten kann eine ausreichende Fallschutzmenge festgestellt oder Folgemaßnahmen geplant werden. Grundsätzliche Spezifikation: Um im Zuge der biologisch-mechanischen Tiefenreinigung auch eine ausreichende Belüftung der anaeroben Fallschutzmaterialbereiche mit Luftsauerstoff zu gewährleisten, ist eine Reinigungstechnik anzuwenden, bei der die Belüftung innerhalb der gesamten Reinigungstiefe zu belegen ist. Sicherzustellen ist, dass organische und anorganische Verunreinigungen (z.B. Zigarettenkippen, Glasscherben, Drogenspritzen, Laub und Pflanzenteile etc.), einschließlich Tier-Exkrementen jeglicher Konsistenz möglichst vollständig aus dem Material entfernt werden. Die ausreichende Belüftung und Reinigung des Fallschutzmaterials sind durch einen unabhängigen Nachweis zu belegen. Technische Spezifikation: Für die technische Umsetzung der ausreichenden Belüftung und Reinigung sind Sandreinigungsgeräte einzusetzen, bei welchen der Sand durch ein schräg oder senkrecht stehendes Sieb geworfen wird und somit ein Zerfleddern von Weichsubstanzen beim Aufprall vermieden wird. Der Einsatz von chemischen und thermischen Behandlungen sowie Fräsen ist nicht zulässig. Für die Sandreinigungsgeräte muss eine EU-Konformitätsbescheinigung (CE-Zertifizierung) nach den neuesten Maschinenrichtlinien vorliegen, um die arbeitsschutzrechtlichen Anforderungen zu erfüllen. Weiter muss ein Nachweis existieren, der belegt, dass die Maschinen durch die Berufsgenossenschaft abgenommen sind. Orientiert an bestehenden Zuwegungen und Spielgeräteabständen wird eine maximale Gesamtbreite des Reinigungsgeräten von 100 cm gefordert, damit auch zwischen eng stehenden Spielgeräten wirksam maschinell gereinigt werden kann (ohne Handbetrieb). Die vertragsgemäßen Leistungen sind mittels eines automatisch-elektronischen Mess- und Aufzeichnungsverfahrens bis in eine Tiefe von konstant 40 cm (bei ausreichender Schütttiefe) zu überwachen und durch Computer-Ausdruck nachzuweisen. Das vom automatisch-elektronischen Tiefenmesssystem erstellte Messprotokoll, muss mindestens die tatsächlich gereinigte Sandmenge (in m³), die durchschnittliche Reinigungstiefe (in cm) sowie die Flächengröße (in m²) je Sand-/Kiesfläche enthalten. Die Wirksamkeit der Reinigungsmethodik ist durch einen unabhängigen Nachweis anhand folgender Parameter zu belegen: -Reinigungstiefe von konstant 40 cm bei ausreichender Schütttiefe -maschinelle Beseitigung von organischen und anorganischen Verunreinigungen ab einer Partikelgröße von acht Millimetern, insbesondere Tierexkremente -automatisch-elektronische Dokumentation zum gereinigten Material (Tiefe, Fläche, Menge) in Form von automatisierten Protokollen je Einzelfläche -(hygienische) Verbesserung des Materials (Wassergehalt, Luftporengehalt, organische und anorganische Verunreinigungen) -die Sandreinigung kann den Sandaustausch im Sinne der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht ersetzen Darüber hinaus sind folgende Nachweise mit Abgabe des Angebotes einzureichen, -technische Beschreibung des Reinigungsverfahrens -Beschreibung des Mess- und Aufzeichnungsverfahrens -beispielhafte Messprotokolle -Nachweis, das ein Steuerungskonzept vorliegt, das die Fahrbewegung der Maschine nur im Handbetrieb ohne Selbsthaltung erlaubt (z.B. anhand einer regelkonformen Totmannschaltung) (z.B. Produktdatenblatt) Im Leistungsumfang eingeschlossen sind sämtliche Nebenarbeiten, wie das Freischaufeln von Rändern und der in der Sand-/Kiesfläche installierten Spielgeräte. Der von der Spezialmaschine ausgesonderte Unrat/ ggf. Steine ist vom Auftragnehmer (AN) ordnungsgemäß (mit schriftlichem Nachweis) zu entsorgen. Für die Einzelabrufe gelten üblicherweise folgende Ausführungsfristen: Beachvolleyballanlagen: 01.03. bis 31.03. alle anderen Sand-/ Kiesflächen: 01.03. bis 30.06. des jeweiligen Jahres. Abweichend gilt für das Vertragsjahr 2025 umgehend nach Zuschlagserteilung mit der Reinigungsleistung zu beginnen.
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- BruttogesamtpreisWertungspreis ist der Bruttogesamtpreis. Er dient nur zur Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes.
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 1 Jahr
- Verlängerung
bis zu 3-mal: Der Vertrag beginnt am Tag nach Zuschlagserteilung (ca. Mitte März 2025) und endet am 31.12.2025. Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn nicht die Auftraggeberin zwei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit bzw. der jeweils verlängerten Vert … ganz lesenkürzer
bis zu 3-mal: Der Vertrag beginnt am Tag nach Zuschlagserteilung (ca. Mitte März 2025) und endet am 31.12.2025. Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn nicht die Auftraggeberin zwei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit bzw. der jeweils verlängerten Vertragslaufzeit kündigt. Der Vertrag endet jedoch spätestens am 31.12.2028. Die Landeshauptstadt Potsdam geht derzeit von einem Flächenzuwachs der Gesamtbearbeitungsfläche von insgesamt bis zu 1.000 m² jährlich aus. Die Höchstmenge für die gesamte Vertragslaufzeit, einschließlich der automatischen Verlängerung, liegt bei einer Gesamtbearbeitungsfläche von 64.096 m² (Rahmenobergrenze). Bei Erreichen der Rahmenobergrenze endet der Vertrag ohne dass es einer Kündigung bedarf. Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer über das Erreichen der Rahmenobergrenze schriftlich informieren.- Optionen
- siehe Verlängerung des Auftrags.
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
- Fristen für Nachprüfungsanträge
§160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften gel … ganz lesenkürzer
§160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP9YCRHHAT (1) Die Kommunikation infolge von Bewerbern-/Bieterfragen, über sonstige Änderungen etc. erfolgt über den Vergabemarktplatz Brandenburg, so dass sich die Bewerber/Bieter fortlaufend selbst über den Vergabemarktplatz zum Verfahren, den Stand der Vergabeunterlagen sow … ganz lesenkürzer
Bekanntmachungs-ID: CXP9YCRHHAT (1) Die Kommunikation infolge von Bewerbern-/Bieterfragen, über sonstige Änderungen etc. erfolgt über den Vergabemarktplatz Brandenburg, so dass sich die Bewerber/Bieter fortlaufend selbst über den Vergabemarktplatz zum Verfahren, den Stand der Vergabeunterlagen sowie etwaige Änderungen informieren müssen. Die kostenlose Registrierung zur Teilnahme am Verfahren wird daher empfohlen. Der registrierte Bewerber/Bieter wird automatisch über Änderungen bzw. Nachrichten der Vergabestelle informiert. Registrierte Bewerber können auch Nachrichten an die Vergabestelle senden. (2) Sollte sich im Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, der der Bekanntmachungspflicht unterliegt, erfolgt eine entsprechende Berichtigung der Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Angebotsfrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren. Bei Registrierung zum Verfahren auf dem Vergabemarktplatz erfolgt jedoch ebenfalls eine automatische Benachrichtigung über eine Bekanntmachungsänderung oder weitere Bekanntmachungen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| kein Zuschlag angegeben | 4 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Friedrich-Ebert-Str.79/81, 14469 Potsdam
- Website
- potsdam.de
- Kontakt
- zentrale-vergabestelle@
rathaus.potsdam.de
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Verlauf des Verfahrens4 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 04.12.2024 auf 15.01.2025 verschoben
- BekanntmachungFrist 04.12.2024
- 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist von 15.01.2025 auf 28.01.2025 verschoben
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung a1efaa0f-a599-41b0-8054-242daaaa757e.