Rahmenvereinbarung Postdienstleistungen
Thüringer Polizei, Landespolizeidirektion, Sachgebiet 24 - Zentrale Beschaffung/Dienstleistungen · Erfurt, Thüringen
Aktenzeichen 24.27-2912-249-2023veröffentlicht 15.10.2023DienstleistungenOffenes Verfahren
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Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 37 Monaten
- Angebotsfrist 12:00 Uhrvor 36 Monatennur elektronisch über evergabe-online.de
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Beschreibung
Der Ausschreibungsgegenstand umfasst die Beförderung der unfrankierten, unsortierten Postdienstleistungen der im Folgenden benannten Behörden im Geschäftsbereich des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales, d. h. aller Briefsendungen und Einschreibesendungen für das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales (TMIK), das Thüringer Landesamt für Statistik (TLS), die Bildungseinrichtungen der Thüringer Polizei (BE THPOL), das Landeskriminalamt Thüringen (TLKA) sowie die Landespolizeidirektion Thüringen (LPD) nebst ihrer nachgeordneten Dienststellen, der Bereitschaftspolizei Thüringen (BPTH), der Landespolizeiinspektion Erfurt (LPI EF), der Landespolizeiinspektion Nordhausen (LPI NDH) und der Landespolizeiinspektion Saalfeld (LPI SLF) sowie der Landespolizeiinspektion Suhl (LPI SHL) gemäß § 4 Nr. 1 Postgesetz (PostG) unter Beachtung des Postsicherstellungsgesetzes (PSG) sowie aller Postzustellaufträge mit elektronischer Rückerfassung der Zentralen Bußgeldstelle (ZBS) der Thüringer Polizei gemäß §§ 166 ff. Zivilprozessordnung (ZPO) und §§ 33 ff. PostG in den jeweils gültigen Fassungen. Die Dienstleistung umfasst dabei die Postabholung in den Abholstellen der Absender von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) und die garantierte inländische Postbeförderung an nationale Empfänger national gemäß § 2 Nr. 3 Post-Universaldienstleistungsverordnung (PUDLV) von Montag bis Samstag (außer an Feiertagen) sowie die Postbeförderung an internationale Empfänger. Bei der in Rede stehenden Dienstleistung handelt es sich um eine soziale und andere besondere Dienstleistung i. S. d. Artikel 74 RL 2014/24/EU i. V. m. Anhang XIV RL 2014/EU. Abweichend von § 21 Absatz 6 VgV darf die Laufzeit einer Rahmenvereinbarung über soziale und andere besondere Dienstleistungen i. S. d. Artikel 74 RL 2014/24/EU i. V. m. Anhang XIV RL 2014/EU gemäß § 65 Absatz 2 VgV sechs Jahre betragen. Die Dienstleistung wird in Form einer Rahmenvereinbarung mit einer Vertragslaufzeit von sechs Jahren ausgeschrieben. Die Vertragslaufzeit beträgt dabei zuerst 48 Monate. Die Vertragslaufzeit verlängert sich sodann automatisch zweimal um jeweils ein Kalenderjahr, es sei denn der Auftraggeber erklärt schriftlich mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit die Kündigung der Rahmenvereinbarung.
Gegenstand nach CPV
Lose6 Lose · Angebot auf bis zu 6
Alle 6 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Briefe und Einschreiben Erfurt (TMIK, TLS, TLKA, LPD, BPTH, LPI EF) Der Ausschreibungsgegenstand umfasst die Beförderung der unfrankierten, unsortierten Postsendungen der im Folgenden benannten Behörden im Geschäftsbereich des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales, d. h. aller Briefsendungen und Einschreibesendungen für das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales (TMIK), das Thüringer Landesamt für Statistik (TLS), der Bildungseinrichtungen der Thüringer Polizei (BE THPOL), das Landeskriminalamt Thüringen (TLKA) sowie die Landespolizeidirektion Thüringen (LPD) nebst ihrer nachgeordneten Dienststellen, der Bereitschaftspolizei Thüringen (BPTH) sowie der Landespolizeiinspektion Erfurt (LPI EF) gemäß § 4 Nr. 1 Postgesetz (PostG) unter Beachtung des Postsicherstellungsgesetzes (PSG) in den jeweils gültigen Fassungen. Die Dienstleistung umfasst dabei die Postabholung in den Abholstellen der Absender von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) und die garantierte inländische Postbeförderung an nationale Empfänger national gemäß § 2 Nr. 3 Post-Universaldienstleistungsverordnung (PUDLV) von Montag bis Samstag (außer an Feiertagen) sowie die Postbeförderung an internationale Empfänger. Bei der in Rede stehenden Dienstleistung handelt es sich um eine soziale und andere besondere Dienstleistung i. S. d. Artikel 74 RL 2014/24/EU i. V. m. Anhang XIV RL 2014/EU. | – | – |
| 2 | Postzustellungsauftrag mit elektronischer Rückerfassung ZBS Umfasst die Zustellung von Schriftstücken unabhängig von Größe und Gewicht gemäß den Vorschriften der Zivilprozessordnung (§§ 166 bis 182 ZPO), des Verwaltungszustellungsgesetzes des Bundes sowie des Thüringer Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetzes in der jeweils gültigen Fassung, die elektronische Rückerfassung und Bereitstellung sowie die Rücksendung der Zustellungsurkunden an den Auftraggeber. Postzustellungsaufträge sind nach den jeweils aktuell geltenden einschlägigen Vorschriften des Verwaltungszustellungs-(VwZG) und des Thüringer Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetzes (ThürVwZVG), den §§ 166 bis 182 der Zivilprozessordnung (ZPO) sowie des Abschnitts 7 des Postgesetzes (§ 33 ff. PostG) durchzuführen. Der Auftragnehmer muss in der Lage sein, auf Grund der Änderung gesetzlicher Bestimmungen sich eventuell ergebende andere Verfahrensabläufe zeitgerecht vorzuhalten. Die Vordrucke der für die Ausführung der Zustellung erforderlichen Postzustellungsurkunden so-wie alle weiteren Vordrucke und Umschläge werden vom Auftragnehmer bereitgestellt. Dabei sind die ZPO und die Verordnung zur Einführung von Vordrucken für die Zustellung im gerichtlichen Verfahren (BGBl I 2002 Seite 671), zuletzt geändert am 23. April 2004 (BGBl I 2004, Seite 619), in ihrer jeweils gültigen Fassung zu beachten. Die im Rahmen eines Postzustellungsauftrages mit elektronischer Rückerfassung zuzustellenden Schriftstücke werden in einem inneren Umschlag und mit einem vorbereiteten Vordruck der Postzustellungsurkunde in einem äußeren Umschlag dem Auftragnehmer übergeben. Kann ein Postzustellungsauftrag oder eine Ersatzzustellung z. B. durch Umzug, etc. nicht erfolgen, ist der Auftragnehmer verpflichtet, eine Recherche über etwaige Nachsende- bzw. neue Adressen anzustrengen. Sofern eine solche ermittelt werden kann, ist diese auf der Postzustellungsurkunde zu vermerken und das Schriftstück an den Absender zurückzusenden. Die auf den Postzustellungsurkunden in einem Barcode erfassten Daten müssen dem Auftraggeber wieder zur Verfügung stehen, damit diese über eine elektronische Schnittstelle zu dem Nachweis der Zustellung und Fristenbestimmung in ein elektronisches Verkehrsordnungswidrigkeiten-Verfahren automatisch übernommen werden können. Die technischen Voraussetzungen hierfür werden in Abstimmung mit dem Auftraggeber hergestellt. Bei der in Rede stehenden Dienstleistung handelt es sich um eine soziale und andere besondere Dienstleistung i. S. d. Artikel 74 RL 2014/24/EU i. V. m. Anhang XIV RL 2014/EU. | – | – |
| 3 | Briefe und Einschreiben LPI NDH Der Ausschreibungsgegenstand umfasst die Beförderung der unfrankierten, unsortierten Postsendungen, d. h. aller Briefsendungen und Einschreibesendungen für die Landespolizeiinspektion Nordhausen (LPI NDH) gemäß § 4 Nr. 1 Postgesetz (PostG) unter Beachtung des Postsicherstellungsgesetzes (PSG) in den jeweils gültigen Fassungen. Die Dienstleistung umfasst dabei die Postabholung in den Abholstellen der Absender von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) und die garantierte inländische Postbeförderung an nationale Empfänger national gemäß § 2 Nr. 3 Post-Universaldienstleistungsverordnung (PUDLV) von Montag bis Samstag (außer an Feiertagen) sowie die Postbeförderung an internationale Empfänger. Bei der in Rede stehenden Dienstleistung handelt es sich um eine soziale und andere besondere Dienstleistung i. S. d. Artikel 74 RL 2014/24/EU i. V. m. Anhang XIV RL 2014/EU. | – | – |
| 4 | Briefe und Einschreiben LPI SLF Der Ausschreibungsgegenstand umfasst die Beförderung der unfrankierten, unsortierten Postsendungen, d. h. aller Briefsendungen und Einschreibesendungen für die Landespolizeiinspektion Saalfeld (LPI SLF) gemäß § 4 Nr. 1 Postgesetz (PostG) unter Beachtung des Postsicherstellungsgesetzes (PSG) in den jeweils gültigen Fassungen. Die Dienstleistung umfasst dabei die Postabholung in den Abholstellen der Absender von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) und die garantierte inländische Postbeförderung an nationale Empfänger national gemäß § 2 Nr. 3 Post-Universaldienstleistungsverordnung (PUDLV) von Montag bis Samstag (außer an Feiertagen) sowie die Postbeförderung an internationale Empfänger. Bei der in Rede stehenden Dienstleistung handelt es sich um eine soziale und andere besondere Dienstleistung i. S. d. Artikel 74 RL 2014/24/EU i. V. m. Anhang XIV RL 2014/EU. | – | – |
| 5 | Briefe und Einschreiben LPI SHL Der Ausschreibungsgegenstand umfasst die Beförderung der unfrankierten, unsortierten Postsendungen, d. h. aller Briefsendungen und Einschreibesendungen für die Landespolizeiinspektion Suhl (LPI SHL) gemäß § 4 Nr. 1 Postgesetz (PostG) unter Beachtung des Postsicherstellungsgesetzes (PSG) in den jeweils gültigen Fassungen. Die Dienstleistung umfasst dabei die Postabholung in den Abholstellen der Absender von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) und die garantierte inländische Postbeförderung an nationale Empfänger national gemäß § 2 Nr. 3 Post-Universaldienstleistungsverordnung (PUDLV) von Montag bis Samstag (außer an Feiertagen) sowie die Postbeförderung an internationale Empfänger. Bei der in Rede stehenden Dienstleistung handelt es sich um eine soziale und andere besondere Dienstleistung i. S. d. Artikel 74 RL 2014/24/EU i. V. m. Anhang XIV RL 2014/EU. | – | – |
| 6 | Briefe und Einschreiben BE THPOL Der Ausschreibungsgegenstand umfasst die Beförderung der unfrankierten, unsortierten Postsendungen, d. h. aller Briefsendungen und Einschreibesendungen für die Bildungseinrichtungen der Thüringer Polizei (BE THPOL) gemäß § 4 Nr. 1 Postgesetz (PostG) unter Beachtung des Postsicherstellungsgesetzes (PSG) in den jeweils gültigen Fassungen. Die Dienstleistung umfasst dabei die Postabholung in den Abholstellen der Absender von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) und die garantierte inländische Postbeförderung an nationale Empfänger national gemäß § 2 Nr. 3 Post-Universaldienstleistungsverordnung (PUDLV) von Montag bis Samstag (außer an Feiertagen) sowie die Postbeförderung an internationale Empfänger. Bei der in Rede stehenden Dienstleistung handelt es sich um eine soziale und andere besondere Dienstleistung i. S. d. Artikel 74 RL 2014/24/EU i. V. m. Anhang XIV RL 2014/EU. | – | – |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Name
- Thüringer Polizei, Landespolizeidirektion, Sachgebiet 24 - Zentrale Beschaffung/Dienstleistungen
- Art
- Regionale Gebietskörperschaft, Öffentliche Ordnung und Sicherheit
- Anschrift
- Erfurt
- Kontakt
- ?keine Angabe
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Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Bekanntmachung · Aktualisierte InformationenFrist 27.11.2023
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 20.11.2023
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 81b74b2f-5755-4888-b83b-3deaf04e3e21.