Rahmenvereinbarung Postdienstleistungen
Auftraggeber nicht angegeben · Thüringen
Aktenzeichen 24.27-2912-249-2023veröffentlicht 15.11.2023DienstleistungenOffenes Verfahren
- Lose
- 6
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Rahmenvereinbarung
- ja
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 6Angebot auf bis zu 6
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Ort der Leistung
- Thüringen
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigevergabe-online.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassenja
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 36 Monaten
- Angebotsfrist 12:00 Uhrvor 35 Monatenüber evergabe-online.de
- Öffnung der Angebote 08:00 Uhrvor 35 Monaten
- Heute
Beschreibung
Der Ausschreibungsgegenstand umfasst die Beförderung der unfrankierten, unsortierten Postdienstleistungen der im Folgenden benannten Behörden im Geschäftsbereich des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales, d. h. aller Briefsendungen und Einschreibesendungen für das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales (TMIK), das Thüringer Landesamt für Statistik (TLS), die Bildungseinrichtungen der Thüringer Polizei (BE THPOL), das Landeskriminalamt Thüringen (TLKA) sowie die Landespolizeidirektion Thüringen (LPD) nebst ihrer nachgeordneten Dienststellen, der Bereitschaftspolizei Thüringen (BPTH), der Landespolizeiinspektion Erfurt (LPI EF), der Landespolizeiinspektion Nordhausen (LPI NDH) und der Landespolizeiinspektion Saalfeld (LPI SLF) sowie der Landespolizeiinspektion Suhl (LPI SHL) gemäß § 4 Nr. 1 Postgesetz (PostG) unter Beachtung des Postsicherstellungsgesetzes (PSG) sowie aller Postzustellaufträge mit elektronischer Rückerfassung der Zentralen Bußgeldstelle (ZBS) der Thüringer Polizei gemäß §§ 166 ff. Zivilprozessordnung (ZPO) und §§ 33 ff. PostG in den jeweils gültigen Fassungen. Die Dienstleistung umfasst dabei die Postabholung in den Abholstellen der Absender von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) und die garantierte inländische Postbeförderung an nationale Empfänger national gemäß § 2 Nr. 3 Post-Universaldienstleistungsverordnung (PUDLV) von Montag bis Samstag (außer an Feiertagen) sowie die Postbeförderung an internationale Empfänger. Bei der in Rede stehenden Dienstleistung handelt es sich um eine soziale und andere besondere Dienstleistung i. S. d. Artikel 74 RL 2014/24/EU i. V. m. Anhang XIV RL 2014/EU. Abweichend von § 21 Absatz 6 VgV darf die Laufzeit einer Rahmenvereinbarung über soziale und andere besondere Dienstleistungen i. S. d. Artikel 74 RL 2014/24/EU i. V. m. Anhang XIV RL 2014/EU gemäß § 65 Absatz 2 VgV sechs Jahre betragen. Die Dienstleistung wird in Form einer Rahmenvereinbarung mit einer Vertragslaufzeit von sechs Jahren ausgeschrieben. Die Vertragslaufzeit beträgt dabei zuerst 48 Monate. Die Vertragslaufzeit verlängert sich sodann automatisch zweimal um jeweils ein Kalenderjahr, es sei denn der Auftraggeber erklärt schriftlich mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit die Kündigung der Rahmenvereinbarung.
Gegenstand nach CPV
Lose6 Lose · Angebot auf bis zu 6
Alle 6 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Briefe und Einschreiben Erfurt (TMIK, TLS, TLKA, LPD, BPTH, LPI EF) Der Ausschreibungsgegenstand umfasst die Beförderung der unfrankierten, unsortierten Postsendungen der im Folgenden benannten Behörden im Geschäftsbereich des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales, d. h. aller Briefsendungen und Einschreibesendungen für das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales (TMIK), das Thüringer Landesamt für Statistik (TLS), der Bildungseinrichtungen der Thüringer Polizei (BE THPOL), das Landeskriminalamt Thüringen (TLKA) sowie die Landespolizeidirektion Thüringen (LPD) nebst ihrer nachgeordneten Dienststellen, der Bereitschaftspolizei Thüringen (BPTH) sowie der Landespolizeiinspektion Erfurt (LPI EF) gemäß § 4 Nr. 1 Postgesetz (PostG) unter Beachtung des Postsicherstellungsgesetzes (PSG) in den jeweils gültigen Fassungen. Die Dienstleistung umfasst dabei die Postabholung in den Abholstellen der Absender von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) und die garantierte inländische Postbeförderung an nationale Empfänger national gemäß § 2 Nr. 3 Post-Universaldienstleistungsverordnung (PUDLV) von Montag bis Samstag (außer an Feiertagen) sowie die Postbeförderung an internationale Empfänger. Bei der in Rede stehenden Dienstleistung handelt es sich um eine soziale und andere besondere Dienstleistung i. S. d. Artikel 74 RL 2014/24/EU i. V. m. Anhang XIV RL 2014/EU. | – | – |
| 2 | Postzustellungsauftrag mit elektronischer Rückerfassung ZBS Umfasst die Zustellung von Schriftstücken unabhängig von Größe und Gewicht gemäß den Vorschriften der Zivilprozessordnung (§§ 166 bis 182 ZPO), des Verwaltungszustellungsgesetzes des Bundes sowie des Thüringer Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetzes in der jeweils gültigen Fassung, die elektronische Rückerfassung und Bereitstellung sowie die Rücksendung der Zustellungsurkunden an den Auftraggeber. Postzustellungsaufträge sind nach den jeweils aktuell geltenden einschlägigen Vorschriften des Verwaltungszustellungs-(VwZG) und des Thüringer Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetzes (ThürVwZVG), den §§ 166 bis 182 der Zivilprozessordnung (ZPO) sowie des Abschnitts 7 des Postgesetzes (§ 33 ff. PostG) durchzuführen. Der Auftragnehmer muss in der Lage sein, auf Grund der Änderung gesetzlicher Bestimmungen sich eventuell ergebende andere Verfahrensabläufe zeitgerecht vorzuhalten. Die Vordrucke der für die Ausführung der Zustellung erforderlichen Postzustellungsurkunden so-wie alle weiteren Vordrucke und Umschläge werden vom Auftragnehmer bereitgestellt. Dabei sind die ZPO und die Verordnung zur Einführung von Vordrucken für die Zustellung im gerichtlichen Verfahren (BGBl I 2002 Seite 671), zuletzt geändert am 23. April 2004 (BGBl I 2004, Seite 619), in ihrer jeweils gültigen Fassung zu beachten. Die im Rahmen eines Postzustellungsauftrages mit elektronischer Rückerfassung zuzustellenden Schriftstücke werden in einem inneren Umschlag und mit einem vorbereiteten Vordruck der Postzustellungsurkunde in einem äußeren Umschlag dem Auftragnehmer übergeben. Kann ein Postzustellungsauftrag oder eine Ersatzzustellung z. B. durch Umzug, etc. nicht erfolgen, ist der Auftragnehmer verpflichtet, eine Recherche über etwaige Nachsende- bzw. neue Adressen anzustrengen. Sofern eine solche ermittelt werden kann, ist diese auf der Postzustellungsurkunde zu vermerken und das Schriftstück an den Absender zurückzusenden. Die auf den Postzustellungsurkunden in einem Barcode erfassten Daten müssen dem Auftraggeber wieder zur Verfügung stehen, damit diese über eine elektronische Schnittstelle zu dem Nachweis der Zustellung und Fristenbestimmung in ein elektronisches Verkehrsordnungswidrigkeiten-Verfahren automatisch übernommen werden können. Die technischen Voraussetzungen hierfür werden in Abstimmung mit dem Auftraggeber hergestellt. Bei der in Rede stehenden Dienstleistung handelt es sich um eine soziale und andere besondere Dienstleistung i. S. d. Artikel 74 RL 2014/24/EU i. V. m. Anhang XIV RL 2014/EU. | – | – |
| 3 | Briefe und Einschreiben LPI NDH Der Ausschreibungsgegenstand umfasst die Beförderung der unfrankierten, unsortierten Postsendungen, d. h. aller Briefsendungen und Einschreibesendungen für die Landespolizeiinspektion Nordhausen (LPI NDH) gemäß § 4 Nr. 1 Postgesetz (PostG) unter Beachtung des Postsicherstellungsgesetzes (PSG) in den jeweils gültigen Fassungen. Die Dienstleistung umfasst dabei die Postabholung in den Abholstellen der Absender von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) und die garantierte inländische Postbeförderung an nationale Empfänger national gemäß § 2 Nr. 3 Post-Universaldienstleistungsverordnung (PUDLV) von Montag bis Samstag (außer an Feiertagen) sowie die Postbeförderung an internationale Empfänger. Bei der in Rede stehenden Dienstleistung handelt es sich um eine soziale und andere besondere Dienstleistung i. S. d. Artikel 74 RL 2014/24/EU i. V. m. Anhang XIV RL 2014/EU. | – | – |
| 4 | Briefe und Einschreiben LPI SLF Der Ausschreibungsgegenstand umfasst die Beförderung der unfrankierten, unsortierten Postsendungen, d. h. aller Briefsendungen und Einschreibesendungen für die Landespolizeiinspektion Saalfeld (LPI SLF) gemäß § 4 Nr. 1 Postgesetz (PostG) unter Beachtung des Postsicherstellungsgesetzes (PSG) in den jeweils gültigen Fassungen. Die Dienstleistung umfasst dabei die Postabholung in den Abholstellen der Absender von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) und die garantierte inländische Postbeförderung an nationale Empfänger national gemäß § 2 Nr. 3 Post-Universaldienstleistungsverordnung (PUDLV) von Montag bis Samstag (außer an Feiertagen) sowie die Postbeförderung an internationale Empfänger. Bei der in Rede stehenden Dienstleistung handelt es sich um eine soziale und andere besondere Dienstleistung i. S. d. Artikel 74 RL 2014/24/EU i. V. m. Anhang XIV RL 2014/EU. | – | – |
| 5 | Briefe und Einschreiben LPI SHL Der Ausschreibungsgegenstand umfasst die Beförderung der unfrankierten, unsortierten Postsendungen, d. h. aller Briefsendungen und Einschreibesendungen für die Landespolizeiinspektion Suhl (LPI SHL) gemäß § 4 Nr. 1 Postgesetz (PostG) unter Beachtung des Postsicherstellungsgesetzes (PSG) in den jeweils gültigen Fassungen. Die Dienstleistung umfasst dabei die Postabholung in den Abholstellen der Absender von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) und die garantierte inländische Postbeförderung an nationale Empfänger national gemäß § 2 Nr. 3 Post-Universaldienstleistungsverordnung (PUDLV) von Montag bis Samstag (außer an Feiertagen) sowie die Postbeförderung an internationale Empfänger. Bei der in Rede stehenden Dienstleistung handelt es sich um eine soziale und andere besondere Dienstleistung i. S. d. Artikel 74 RL 2014/24/EU i. V. m. Anhang XIV RL 2014/EU. | – | – |
| 6 | Briefe und Einschreiben BE THPOL Der Ausschreibungsgegenstand umfasst die Beförderung der unfrankierten, unsortierten Postsendungen, d. h. aller Briefsendungen und Einschreibesendungen für die Bildungseinrichtungen der Thüringer Polizei (BE THPOL) gemäß § 4 Nr. 1 Postgesetz (PostG) unter Beachtung des Postsicherstellungsgesetzes (PSG) in den jeweils gültigen Fassungen. Die Dienstleistung umfasst dabei die Postabholung in den Abholstellen der Absender von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) und die garantierte inländische Postbeförderung an nationale Empfänger national gemäß § 2 Nr. 3 Post-Universaldienstleistungsverordnung (PUDLV) von Montag bis Samstag (außer an Feiertagen) sowie die Postbeförderung an internationale Empfänger. Bei der in Rede stehenden Dienstleistung handelt es sich um eine soziale und andere besondere Dienstleistung i. S. d. Artikel 74 RL 2014/24/EU i. V. m. Anhang XIV RL 2014/EU. | – | – |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung2 von 2 angegeben
- Kriterium
1. betreffend die Lose 1 sowie 3 bis 6: Erlaubnis (Lizenz) zur gewerbsmäßigen Beförderung von Briefsendungen gemäß § 5 PostG für alle anfallenden Briefe und Einschreiben, wobei Änderungen oder Erlöschen durch (auch teilweisen) Widerruf oder Rückgabe der erteilten Lizenz sowie die Anhängigkeit eines … ganz lesenkürzer
1. betreffend die Lose 1 sowie 3 bis 6: Erlaubnis (Lizenz) zur gewerbsmäßigen Beförderung von Briefsendungen gemäß § 5 PostG für alle anfallenden Briefe und Einschreiben, wobei Änderungen oder Erlöschen durch (auch teilweisen) Widerruf oder Rückgabe der erteilten Lizenz sowie die Anhängigkeit eines laufenden Widerrufverfahrens dem Auftraggeber unverzüglich anzuzeigen sind und Im Falle einer GbR (einschließlich Bietergemeinschaften), einer OHG oder einer KG die Vorlage der Lizenzen aller vertretungs- bzw. geschäftsführungsbefugten Gesellschafter erforderlich ist. 2. betreffend das Los 2: die vollständige Entgeltgenehmigung (Beschluss der Bundesnetzagentur samt Gründen) über das Beförderungsentgelt gemäß § 34 PostG für Postzustellaufträge 3. die in Textform nach § 126b BGB gezeichnete Erklärung (Vordruck) zur Einreichung von Führungszeugnissen gemäß BZRG 4. die in Textform nach § 126b BGB gezeichnete Erklärung (Vordruck) zu Datenschutz und Briefgeheimnis 5. Unternehmensprofil gemäß Teil B Ziffer 1.4. Buchstabe h) der Leistungsbeschreibung 6. die vollständig ausgefüllte und in Textform nach § 126b BGB gezeichnete Bietererklärung (Vordruck) zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen 7. die vollständig ausgefüllte und in Textform nach § 126b BGB gezeichnete Eigenerklärung (Vordruck) über eine Haftpflichtversicherung 8. die vollständig ausgefüllte und in Textform nach § 126b BGB gezeichnete Eigenerklärung (Vordruck) zum Netto-Jahresumsatz 9. die vollständig ausgefüllte und in Textform nach § 126b BGB gezeichnete Referenzliste (Vordruck) zur Leistungsfähigkeit- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Laufzeit und Umfang1 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- evergabe-online.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- 28.11.2023, 08:00 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung4 von 6 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: siehe Leistungsbeschreibung
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz2 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Thüringer Landesverwaltungsamt, Vergabekammer des Freistaats Thüringen, Jorge-Semprún-Platz 4, 99423 Weimar
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/ Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gem. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Solange ein wirksamer Zuschlag … ganz lesenkürzer
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheit der Unternehmen/ Bewerber/ Bieter sowie auf die Präklusionsregelung gem. § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsabschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag bei der unter 4.1 genannten Stelle gestellt werden. Bewerber und Bieter müssen Vergabeverstöße bei der unter I.1 genannten Vergabestelle rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Ein Nachprüfungsantrag muss spätestens 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftragsgebers, eine Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer eingereicht werden (Rechtsbehelf nach § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- ?keine Angabe
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
Den Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot nach § 127 GWB i. V. m. § 58 Abs. 1 VgV, wobei die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots gemäß § 58 Abs. 2 VgV auf der Grundlage des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses erfolgt. Der Auftraggeber legt fest, dass Zuschlagskriterien nach § 58 Abs. … ganz lesenkürzer
Den Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot nach § 127 GWB i. V. m. § 58 Abs. 1 VgV, wobei die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots gemäß § 58 Abs. 2 VgV auf der Grundlage des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses erfolgt. Der Auftraggeber legt fest, dass Zuschlagskriterien nach § 58 Abs. 3 S. 1 VgV folgendermaßen gewichtet sind: Das Zuschlagskriterium Preis fließt mit 40% und das Zuschlagskriterium Qualität der Auftragsausführung mit 60% in die Wertung ein, wobei insgesamt eine Punktzahl von maximal 100 Punkten erreicht werden kann. 1. Zuschlagskriterium Preis (40%) Die auf das Kriterium Preis fallende Gewichtung von 40% wird in ein Punktesystem mit maximal 40 Punkten umgelegt. Der niedrigste Angebotspreis (Gesamtsumme (Netto) je Los) erhält die Maximalzahl von 40 Punkten. Der niedrigste Angebotspreis der in die letzte Wertungsstufe gelangten Angebote wird mit der maximal zu vergebenden Punktzahl von 40 Punkten multipliziert und das Ergebnis durch den Angebotspreis der jeweiligen teureren Bietenden geteilt. Somit ergibt sich für den wirtschaftlichsten Preis die höchste Punktzahl, während die darüber liegenden Preise mit einer geringeren Punktzahl bewertet werden. 2. Zuschlagskriterium Qualität der Auftragsausführung (60%) Mit ihrem Angebot haben die Bietenden ein in sich schlüssiges Konzept zur Qualität der Auftragsausführung (min. 20 - max. 40 Seiten DIN A4) einzureichen. Das Zuschlagskriterium Qualität der Leistungserbringung wird nochmals in drei Kriterien mit je zwei Unterkriterien mit unterschiedlichen prozentualen Gewichtungen unterteilt: a) Effektive und reibungslose Erbringung der Dienstleistung - 30 %, davon: aa) Logistikkonzept zur störungsfreien Auftragsausführung - 25 % ba) Bewältigung von Sendungsspitzen - 5 % b) Umweltverträgliche Auftragsausführung - 10 %, davon: aa) Konzept zur Vermeidung und Kompensation von CO²-Emissionen - 5 % ba) Einhaltung der Mindestziele des § 6 SaubFahrzeugBeschG - 5 % c) Qualitätssicherung der Dienstleistung während des Vertragszeitraums - 20 %, davon: aa) Qualitätssicherungskonzept - 15 % ba) Inhaber eines zertifizierten Qualitätsmanagements (etwa DIN ISO 9001*) - 5% * = oder eine vergleichbare Zertifizierung Die im Rahmen der Auswertung der Angebote erfolgende Bewertung des Konzeptes zur Qualität der Auftragsausführung wird durch mindestens fünf Bedienstete der Bedarfsstellen vorgenommen. Die Bewertung der eingereichten Konzepte erfolgt dabei auf Grundlage dieser Anlage anhand der in der Anlage 4.2 zur Leistungsbeschreibung vom 31.08.2023 abgebildeten Bewertungsmatrix. Der Auftraggeber bewertet, ob und in welchem Maß die von den Bietenden eingereichten Konzepte eine fach- und termingerechte Ausführung der ausgeschriebenen Leistungen in der ausgeschriebenen Qualität sowie einen reibungslosen Maßnahmenablauf erwarten lassen. Die Bewertung der von den Bietenden eingereichten Unterlagen erfolgt durch den Auftraggeber unter Ausübung seines Beurteilungsspielraums im Rahmen einer Gesamtbetrachtung. Dabei sind neben der Vollständigkeit die Strukturiertheit, die Plausibilität, die Nachvollziehbarkeit, die fachliche Vertretbarkeit sowie die Detailtiefe der Angaben der Bietenden von Bedeutung. Die Bietenden haben bei der Erstellung ihrer Konzepte zu berücksichtigen, dass der Auftraggeber nicht sämtliche denkbaren konzeptionellen Lösungsansätze der Bieter vorhersehen und abstrakt vorab bewerten kann. Die konkrete Ausgestaltung ist dann notwendigerweise Inhalt des Konzepts der Bietenden, die hier ihr Know-how einbringen. Abgesehen von den Unterkriterien b) ba) „Einhaltung der Mindestziele des § 6 SaubFahrzeugBeschG“ und c) ba) „Inhaber eines zertifizierten Qualitätsmanagements (etwa DIN ISO 9001 oder eine vergleichbare Zertifizierung)“, welches einer JA/NEIN-Entscheidung unterliegt, werden die anderen Unterkriterien nach Punkten bewertet: 5 Punkte: Sehr anschauliche, nachvollziehbare und detaillierte Darlegungen; die gemachten Angaben weisen eine sehr gute fachliche Qualität auf und l …- Hinweis
Die Vergabeunterlagen stehen auf der Vergabeplattform des Bundes kostenfrei zum Download bereit. Nähere Informationen erhalten Sie unter www.evergabe-online.de. Auch wenn die Registrierung auf der e-Vergabe-Plattform nicht mehr erforderlich ist, um Vergabeunterlagen anfordern zu können, raten wir al … ganz lesenkürzer
Die Vergabeunterlagen stehen auf der Vergabeplattform des Bundes kostenfrei zum Download bereit. Nähere Informationen erhalten Sie unter www.evergabe-online.de. Auch wenn die Registrierung auf der e-Vergabe-Plattform nicht mehr erforderlich ist, um Vergabeunterlagen anfordern zu können, raten wir allen Interessenten zu einer Registrierung. Denn nur registrierte Nutzer, die ihre Teilnahme an einem Vergabeverfahren über den AnA-Web der E-Vergabe angemeldet haben, werden aktiv über Veränderungen im Vergbaeverfahren informiert. Wer auf Grundlage von veralteten Angebotsunterlagen anbietet, läuft Gefahr, ausgeschlossen zu werden.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Auftraggeber
- Name
- Thüringer Polizei, Landespolizeidirektion, Sachgebiet 24 - Zentrale Beschaffung/Dienstleistungen
- Anschrift
- 99099 Erfurt
- Website
- thueringen.de
- Kontakt
- sachgebiet24.lpd@
polizei.thueringen.de
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Bekanntmachung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist 27.11.2023
- BekanntmachungFrist 20.11.2023
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 0695b98e-1c68-40e7-ba78-6fe43641fcef.