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vergebenEU-weitIT-DienstleistungenIT und SoftwareRahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung mit einem Vertragspartner zur Durchführung von Kontrollen für Direktzahlungen und flächenbezogene Agrarfördermaßnahmen mittels Satellitenbildauswertung in Sachsen

Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft · Dresden, Sachsen

Aktenzeichen SMUL-24-005/2026veröffentlicht 03.03.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 213 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Dresden.

Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Sachsen (14 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
1 Jahr01.01.2027 – 31.12.2027, bis zu 3 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Dresden01097, Sachsen
Einreichung
elektronisch: Zulässigevergabe.sachsen.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragja

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Analysekonzept - Kulturartenerkennung (max. 40 Punkte)20 %
  • Analysekonzept - Landwirtschaftliche Tätigkeiten (max. 40 Punkte)20 %
  • Durchführungskonzept für die pVOK-sFB (max. 10 Punkte)5 %
  • Datenmanagementkonzept (max. 10 Punkte)5 %
  • Preis50 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 8 Monaten
  2. Angebotsfrist 23:59 Uhr
    über evergabe.sachsen.de
    vor 7 Monaten
  3. Bindefrist endet
    146 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 2 Monaten
  4. Heute
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2027
    in 54 Tagen

Beschreibung

Leistungsgegenstand ist es, auf Basis von aktuell erfassten Daten der Sentinel-Satelliten des EU-Copernicus-Programms sowie ggf. weiterer min. gleichwertiger Daten Kontrollaufgaben mittels einer Satellitenbildauswertung durchzuführen. Im Folgenden sind die im Rahmen des Flächenüberwachungssystems zu erbringenden Leistungen detailliert dargestellt. Dies betrifft die folgenden zu erbringenden Leistungen: - Erkennung der angebauten Kulturart, - Erkennung von landwirtschaftlichen Tätigkeiten - Durchführung von "Physischen Vor-Ort-Kotrollen - Schnelle Feldbegehung" (pVOK sFB) zur Aufklärung vor Ort.

Die vollständigen Leistungsbestandteile und Leistungsanforderungen sind der beiliegenden Leistungsbeschreibung zu entnehmen.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag5 von 5 angegeben

Analysekonzept - Kulturartenerkennung (max. 40 Punkte)20 %
Analysekonzept - Landwirtschaftliche Tätigkeiten (max. 40 Punkte)20 %
Durchführungskonzept für die pVOK-sFB (max. 10 Punkte)5 %
Datenmanagementkonzept (max. 10 Punkte)5 %
Preis50 %
Qualität
Analysekonzept - Kulturartenerkennung (max. 40 Punkte)Die Inhalte des Analysekonzepts zur Kulturartenerkennung sowie die jeweiligen Bewertungskriterien sind der Leistungsbeschreibung unter Ziffer 3.3.2.2.1 zu entnehmen.
Qualität
Analysekonzept - Landwirtschaftliche Tätigkeiten (max. 40 Punkte)Die Inhalte des Analysekonzepts zu den Landwirtschaftlichen Tätigkeiten sowie die jeweiligen Bewertungskriterien sind der Leistungsbeschreibung unter Ziffer 3.3.2.2.2 zu entnehmen.
Qualität
Durchführungskonzept für die pVOK-sFB (max. 10 Punkte)Die Inhalte des Durchführungskonzepts zur pVOK-sFB sowie die jeweiligen Bewertungskriterien sind der Leistungsbeschreibung unter Ziffer 3.3.2.2.3 zu entnehmen.
Qualität
Datenmanagementkonzept (max. 10 Punkte)Die Inhalte des Datenmanagementkonzepts zur Kulturartenerkennung sowie die jeweiligen Bewertungskriterien sind der Leistungsbeschreibung unter Ziffer 3.3.2.2.4 zu entnehmen.
Preis
Die Bewertung der eingegangenen Angebote richtet sich nach dem günstigsten Bruttogesamtpreis gemäß dem Kostenblatt (Anlage 10). Der niedrigste Bruttogesamtpreis erhält 100 Punkte. Alle anderen Gesamtpreise erhalten von den 100 Punkten Abzug in der Höhe, um die sie in Prozentpunkten vom niedrigsten Angebot abweichen. Maximal werden 100 Punkte abgezogen. Das Ergebnis wird auf die erste Stelle nach dem Komma gerundet. PPreis min = Niedrigster Angebotspreis brutto (in Euro) PPreis Angebot = zu bewertender Angebotspreis (in Euro) BSatellitenbildauswertung = Bewertungspunkte Satellitenbildauswertung Bewertungsformel: BSatellitenbildauswertung = (PPreis min / PPreis Angebot)*100

Eignung6 von 6 angegeben

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Mindestens zwei Referenzen (Eigenerklärung zugelassen) über vergleichbare Leistungen, die in den letzten 3 Jahren abgeschlossen wurden. Der Beginn der Leistung kann auch vor den drei Jahren liegen. Die Vergleichbarkeit ist anhand nachfolgender Merkmale zu begründen: vergleichbare Leistungen, vergleichbarer jährlicher Umfang (Kontrollschläge), vergleichbare Methoden.
Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Eigenerklärung über das Vorhandensein der notwendigen technischen Ausrüstung, Beschreibung der Verkehrsmittel, oder auf welche sonstige Weise sichergestellt ist, dass innerhalb einer Woche sachsenweit Vor-Ort-Termine zur physischen Vor-Ort-Kontrolle - schnellen Feldbegehung im Sinne der Ziffer 2.1.3 der beiliegenden Leistungsbeschreibung durchgeführt werden können.
Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Das Unternehmen weist Erfahrungen und Kenntnisse in den folgenden Bereichen im Rahmen einer Eigenerklärung nach: - die automatisierte, kontinuierliche und systematische Auswertung von Satellitenbildern und der IT-gestützten - Verwaltung und Auswertung der Ergebnisse, - Maschinelles Lernen und der Ze … ganz lesenDas Unternehmen weist Erfahrungen und Kenntnisse in den folgenden Bereichen im Rahmen einer Eigenerklärung nach: - die automatisierte, kontinuierliche und systematische Auswertung von Satellitenbildern und der IT-gestützten - Verwaltung und Auswertung der Ergebnisse, - Maschinelles Lernen und der Zeitreihenauswertung, - Sprachkenntnisse in deutscher Sprache (mindestens Sprachniveau C1 - nach dem gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen).
Studien-, technische und Forschungseinrichtungen
ISO 27001-Zertifikat entweder auf Basis der internationalen Norm ISO/IEC 27001 (nativ) oder auf Basis des BSI IT-Grundschutzes oder unterschriebene IT-Vereinbarung (Anlage 13)
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen, Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2027
Vertragsende
31.12.2027
Verlängerung
bis zu 3-mal
Optionen
Die Rahmenvereinbarung beginnt mit dem Datum der Zuschlagserteilung, frühestens jedoch zum 1. Januar 2027 und hat eine Laufzeit von einem Jahr. Diese Rahmenvereinbarung verlängert sich danach bis zu drei Mal jeweils um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht drei Monate vor Ablauf der Laufzeit von einer P … ganz lesenDie Rahmenvereinbarung beginnt mit dem Datum der Zuschlagserteilung, frühestens jedoch zum 1. Januar 2027 und hat eine Laufzeit von einem Jahr. Diese Rahmenvereinbarung verlängert sich danach bis zu drei Mal jeweils um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht drei Monate vor Ablauf der Laufzeit von einer Partei schriftlich gekündigt wird. Entscheidend für die Fristwahrung ist der Zugang der Kündigung beim Vertragspartner. Die maximale Gesamtlaufzeit beträgt vier Jahre, die Rahmenvereinbarung endet somit spätestens am 31. Dezember 2030.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
evergabe.sachsen.de
Sprache
Deutsch, Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
146 Tage
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Braustraße 2, 04107 Leipzig
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 … ganz lesen§ 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 08.04.2026

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 39040f4e-5ea6-49b4-8d8b-b458cb12c02e.