Rahmenvereinbarung mit einem Vertragspartner zur Durchführung von Kontrollen für Direktzahlungen und flächenbezogene Agrarfördermaßnahmen mittels Satellitenbildauswertung in Sachsen
Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft · Dresden, Sachsen
Aktenzeichen SMUL-24-005/2026veröffentlicht 03.03.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 1 Jahr
- 01.01.2027 – 31.12.2027
- Leistungsart
- Dienstleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 1 Jahr01.01.2027 – 31.12.2027, bis zu 3 Verlängerungen
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigevergabe.sachsen.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragja
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.
- Analysekonzept - Kulturartenerkennung (max. 40 Punkte)20 %
- Analysekonzept - Landwirtschaftliche Tätigkeiten (max. 40 Punkte)20 %
- Durchführungskonzept für die pVOK-sFB (max. 10 Punkte)5 %
- Datenmanagementkonzept (max. 10 Punkte)5 %
- Preis50 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −4,5 Punkte |
| 25 % teurer | −10 Punkte |
| 50 % teurer | −16,7 Punkte |
| 100 % teurer | −25 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 8 Monaten
- Angebotsfrist 23:59 Uhrvor 7 Monatenüber evergabe.sachsen.de
- Bindefrist endetvor 2 Monaten146 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
- Vertragsbeginnin 54 TagenLaufzeit bis 31.12.2027
Beschreibung
Leistungsgegenstand ist es, auf Basis von aktuell erfassten Daten der Sentinel-Satelliten des EU-Copernicus-Programms sowie ggf. weiterer min. gleichwertiger Daten Kontrollaufgaben mittels einer Satellitenbildauswertung durchzuführen. Im Folgenden sind die im Rahmen des Flächenüberwachungssystems zu erbringenden Leistungen detailliert dargestellt. Dies betrifft die folgenden zu erbringenden Leistungen: - Erkennung der angebauten Kulturart, - Erkennung von landwirtschaftlichen Tätigkeiten - Durchführung von "Physischen Vor-Ort-Kotrollen - Schnelle Feldbegehung" (pVOK sFB) zur Aufklärung vor Ort.
Die vollständigen Leistungsbestandteile und Leistungsanforderungen sind der beiliegenden Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Gegenstand nach CPV
- 72316000DatenanalyseHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag5 von 5 angegeben
- Qualität
- Analysekonzept - Kulturartenerkennung (max. 40 Punkte)Die Inhalte des Analysekonzepts zur Kulturartenerkennung sowie die jeweiligen Bewertungskriterien sind der Leistungsbeschreibung unter Ziffer 3.3.2.2.1 zu entnehmen.
- Qualität
- Analysekonzept - Landwirtschaftliche Tätigkeiten (max. 40 Punkte)Die Inhalte des Analysekonzepts zu den Landwirtschaftlichen Tätigkeiten sowie die jeweiligen Bewertungskriterien sind der Leistungsbeschreibung unter Ziffer 3.3.2.2.2 zu entnehmen.
- Qualität
- Durchführungskonzept für die pVOK-sFB (max. 10 Punkte)Die Inhalte des Durchführungskonzepts zur pVOK-sFB sowie die jeweiligen Bewertungskriterien sind der Leistungsbeschreibung unter Ziffer 3.3.2.2.3 zu entnehmen.
- Qualität
- Datenmanagementkonzept (max. 10 Punkte)Die Inhalte des Datenmanagementkonzepts zur Kulturartenerkennung sowie die jeweiligen Bewertungskriterien sind der Leistungsbeschreibung unter Ziffer 3.3.2.2.4 zu entnehmen.
- Preis
- Die Bewertung der eingegangenen Angebote richtet sich nach dem günstigsten Bruttogesamtpreis gemäß dem Kostenblatt (Anlage 10). Der niedrigste Bruttogesamtpreis erhält 100 Punkte. Alle anderen Gesamtpreise erhalten von den 100 Punkten Abzug in der Höhe, um die sie in Prozentpunkten vom niedrigsten Angebot abweichen. Maximal werden 100 Punkte abgezogen. Das Ergebnis wird auf die erste Stelle nach dem Komma gerundet. PPreis min = Niedrigster Angebotspreis brutto (in Euro) PPreis Angebot = zu bewertender Angebotspreis (in Euro) BSatellitenbildauswertung = Bewertungspunkte Satellitenbildauswertung Bewertungsformel: BSatellitenbildauswertung = (PPreis min / PPreis Angebot)*100
Eignung6 von 6 angegeben
- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
- Mindestens zwei Referenzen (Eigenerklärung zugelassen) über vergleichbare Leistungen, die in den letzten 3 Jahren abgeschlossen wurden. Der Beginn der Leistung kann auch vor den drei Jahren liegen. Die Vergleichbarkeit ist anhand nachfolgender Merkmale zu begründen: vergleichbare Leistungen, vergleichbarer jährlicher Umfang (Kontrollschläge), vergleichbare Methoden.
- Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
- Eigenerklärung über das Vorhandensein der notwendigen technischen Ausrüstung, Beschreibung der Verkehrsmittel, oder auf welche sonstige Weise sichergestellt ist, dass innerhalb einer Woche sachsenweit Vor-Ort-Termine zur physischen Vor-Ort-Kontrolle - schnellen Feldbegehung im Sinne der Ziffer 2.1.3 der beiliegenden Leistungsbeschreibung durchgeführt werden können.
- Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Das Unternehmen weist Erfahrungen und Kenntnisse in den folgenden Bereichen im Rahmen einer Eigenerklärung nach: - die automatisierte, kontinuierliche und systematische Auswertung von Satellitenbildern und der IT-gestützten - Verwaltung und Auswertung der Ergebnisse, - Maschinelles Lernen und der Ze … ganz lesenkürzer
Das Unternehmen weist Erfahrungen und Kenntnisse in den folgenden Bereichen im Rahmen einer Eigenerklärung nach: - die automatisierte, kontinuierliche und systematische Auswertung von Satellitenbildern und der IT-gestützten - Verwaltung und Auswertung der Ergebnisse, - Maschinelles Lernen und der Zeitreihenauswertung, - Sprachkenntnisse in deutscher Sprache (mindestens Sprachniveau C1 - nach dem gemeinsamen europäischen Referenzrahmen für Sprachen).- Studien-, technische und Forschungseinrichtungen
- ISO 27001-Zertifikat entweder auf Basis der internationalen Norm ISO/IEC 27001 (nativ) oder auf Basis des BSI IT-Grundschutzes oder unterschriebene IT-Vereinbarung (Anlage 13)
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenkürzer
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen, Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.01.2027
- Vertragsende
- 31.12.2027
- Verlängerung
- bis zu 3-mal
- Optionen
Die Rahmenvereinbarung beginnt mit dem Datum der Zuschlagserteilung, frühestens jedoch zum 1. Januar 2027 und hat eine Laufzeit von einem Jahr. Diese Rahmenvereinbarung verlängert sich danach bis zu drei Mal jeweils um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht drei Monate vor Ablauf der Laufzeit von einer P … ganz lesenkürzer
Die Rahmenvereinbarung beginnt mit dem Datum der Zuschlagserteilung, frühestens jedoch zum 1. Januar 2027 und hat eine Laufzeit von einem Jahr. Diese Rahmenvereinbarung verlängert sich danach bis zu drei Mal jeweils um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht drei Monate vor Ablauf der Laufzeit von einer Partei schriftlich gekündigt wird. Entscheidend für die Fristwahrung ist der Zugang der Kündigung beim Vertragspartner. Die maximale Gesamtlaufzeit beträgt vier Jahre, die Rahmenvereinbarung endet somit spätestens am 31. Dezember 2030.- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- evergabe.sachsen.de
- Sprache
- Deutsch, Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 146 Tage
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen, Braustraße 2, 04107 Leipzig
- Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 … ganz lesenkürzer
§ 160 Abs. 3 GWB Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 135 Abs. 2 GWB Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Wilhelm-Buck-Straße 4, 01097 Dresden
- Kontakt
- vergabe@
smul.sachsen.de
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Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 08.04.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 39040f4e-5ea6-49b4-8d8b-b458cb12c02e.