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Frist abgelaufenEU-weitIT-DienstleistungenIT und SoftwareRahmenvereinbarungmögliche Doppelmeldung

Rahmenvereinbarung mit bis zu vier Unternehmen für die Entwicklung, Wartung und Pflege von Softwareanwendungen zur Prozessoptimierung im Bereich „Ausfuhr“

Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle · Eschborn, Hessen

Aktenzeichen Z23 - ITS - Z22veröffentlicht 25.10.2024DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 712 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 25.10.2024.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
48 Monate
Lose
1
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 4 Unternehmen
Ort der Leistung
Eschborn65760, Main-Taunus-Kreis, Hessen
Einreichung
elektronisch: Erforderlich

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 24 Monaten
  2. Teilnahmeanträge bis 11:00 Uhr
    vor 23 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Der Auftrag betrifft die Erneuerung der vorhandenen digitalen Verfahren im Bereich der Ausfuhrkontrolle sowie weiterer Verfahren, die im BAFA gegenwärtig und zukünftig entwickelt, gewartet oder erneuert werden müssen. Die Ausfuhrkontrolle ist vollständig digitalisiert und bedarf einer Erneuerung sowie der Prozessoptimierung der zum Teil seit 2010 eingesetzten elektronischen Fachverfahren zur Antragstellung und Kommunikation auf dem ELAN-K2-Portal und der Fachanwendungen Exportmanager, Radionuklide Kernbrennstoffe (RNKB), Chemiewaffenübereinkommen (CWÜ) und ggf. weitere Verfahren. Alle Verfahren sollen innerhalb der nächsten Jahren umgestellt werden.Die Rahmenvereinbarung soll mit bis zu vier Rahmenvereinbarungspartnern geschlossen werden, die zum Start eines jeden Teilprojektes jeweils eine Projektbeschreibung erhalten, um im Zuge eines Miniwettbewerbs ein möglichst wirtschaftliches Angebot innerhalb einer kurzen Frist abzugeben. Die Rahmenvereinbarungspartner mit dem wirtschaftlichsten Angebot in dem jeweiligen Miniwettbewerb wird sodann mit der Leistungserbringung für das betreffende Teilprojekt beauftragt. Die Höchstgrenze beträgt für die gesamte Laufzeit EUR 40.000.000,00 (ohne USt.). Das geschätzte Auftragsvolumen beträgt für die gesamte Laufzeit EUR 20.000.000,00 (ohne USt.). Eine Mindestabnahmemenge bzw. ein Mindestauftragsvolumen wird den Rahmenvereinbarungspartnern nicht zugesichert, sodass das Auftragsvolumen nach Ablauf der Rahmenvereinbarung auch EUR 0,00 (ohne USt.) betragen kann. Zudem wird klargestellt, dass den Rahmenvereinbarungspartnern keine Exklusivität während der Laufzeit zugesichert wird. Mithin können auch andere Unternehmen mit der auftragsgegenständlichen Leistung beauftragt werden.

Beschreibung des Loses

Technische Beschreibung der Architektur für die Ausfuhranwendungen Das BAFA entwickelt Spezialsoftware in einer Drei-Schicht-Architektur, in der Regel als Web-Anwendung. Folgende Softwarekomponenten kommen dabei zum Einsatz: Serverschicht Wildfly, Keycloak, Kompetenzen für DMS und Dokumentenserver-Systeme, Docker, Kubernetes, Linux Präsentationsschicht Angular, PrimeNG (PrimeNG Ultima), NX Monorepo, TypeScript, CSS/SCSS, HTML5, JSF, Primefaces, Rich Client Plattform zur Analyse, Wartung und Pflege der Alt-Anwendung, ESLint, JEST/Spectator, Compodoc, Playwright, Swagger, OpenAPI Businesschicht JAVA, ActiveMQ Artemis, Hibernate O/R-Mapper, Hibernate-Search, Spring, Spring-Boot, Freemaker, (OpenPDF) Persistensschicht MySQL, Oracle, ggf. MariaDB Tooling und Sicherheit Jira, Confluence, IntelliJ, GIT, GIT-Lab, Maven, Keycloack, Playwright, Open API, ggf. Liquibase, Camunda moduler Alt-Anwendung Eclipse zur Wartung und Pflege bis zur Ablösung der Altanwendung Idealer Weise sollten die von Ihnen eingesetzten Entwickler über mehrere dieser Anforderungen verfügen.

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Preis
Siehe Vergabeunterlagen: Übersicht Zuschlagskriterien
Qualität
Qualität (Teststellung zur Wirtschaftsdatenbank); siehe Vergabeunterlagen: Übersicht Zuschlagskriterien
Beschreibung
Art: Qualtität Siehe Vergabeunterlagen: Übersicht Zuschlagskriterien

Eignung8 von 8 angegeben

Kriterium
Nachweis der Berechtigung zur Berufsausübung durch Übersendung eines aktuellen Belegs (nicht älter als sechs Monate vor dem Datum der Auftragsbekanntmachung zu diesem Vergabeverfahren) über die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister oder auf andere Weise (je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist).
Kriterium
Erklärung, dass der Bieter über eine Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von mindestens EUR 1.000.000,00 für Personenschäden je Schadensfall sowie in Höhe von mindestens EUR 1.000.000,00 für Sach- und Vermögensschäden je Schadensfall verfügt oder eine solche jedenfalls im Fall der Auftragserteilun … ganz lesenErklärung, dass der Bieter über eine Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von mindestens EUR 1.000.000,00 für Personenschäden je Schadensfall sowie in Höhe von mindestens EUR 1.000.000,00 für Sach- und Vermögensschäden je Schadensfall verfügt oder eine solche jedenfalls im Fall der Auftragserteilung abschließen wird. Dabei ist auf Anforderung des Auftraggebers der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der Versicherungssumme beträgt. Zum Nachweis einer entsprechenden Versicherung sind die entsprechenden Angaben/Kreuze in dem Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ zu machen und ein entsprechender Versicherungsschein oder ein Nachweis in Gestalt einer unwiderruflichen Deckungszusage eines Versicherers oder Versicherungsmaklers mit dem Teilnahmeantrag einzureich
Kriterium
Erklärung im Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ über den Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren im Tätigkeitsbereich des Auftrags. Dabei gilt folgende Mindestanforderung: Umsatz im genannten Tätigkeitsbereich pro Jahr mindestens jeweils EUR 5.000.000,00.
Kriterium
Nachweis über mindestens drei geeignete (vergleichbare) Referenzen (Mindestreferenzen) über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen vergleichbaren Leistungen mit einer Beschreibung der referenzgegenständlichen Leistung. Es ist … ganz lesenNachweis über mindestens drei geeignete (vergleichbare) Referenzen (Mindestreferenzen) über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen vergleichbaren Leistungen mit einer Beschreibung der referenzgegenständlichen Leistung. Es ist hierfür das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ zu verwenden. Sofern ein Bieter zu den Referenzen weitergehende Angaben machen möchte, kann er dies auf einer gesonderten Darstellung tun; auf diese Darstellung ist explizit Bezug zu nehmen. Die Angaben zum Auftraggeber (Referenzgeber) der jeweiligen Referenz müssen die Benennung eines Ansprechpartners beim Referenzgeber nebst dessen aktuellen Kontaktdaten (Telefonnummer und E-Mail-Adresse) umfassen. Sofern die Überprüfung einer oder mehrerer Referenzen ergibt, dass die angegebene Referenzleistung für den referenzgebenden Auftraggeber nicht zufriedenstellend ausgeführt worden ist, wird dieses Ergebnis bei der Prognose, ob aufgrund der bisherigen Tätigkeiten die Erwartung begründet ist, dass der Bieter die (späteren) Leistungen ordnungs- und fachgerecht erbringen wird, negativ berücksichtigt werden (sog. Negativreferenz). Als Teil der Prognosegrundlage unter Berücksichtigung aller vorgelegten Eignungsnachweise können eine oder mehrere Negativreferenzen dazu führen, dass die Bietereignung für die (spätere) Phase der Leistungserbringung verneint wird. Eine Negativreferenz stellt in keinem Fall eine geeignete Referenz dar.
Kriterium
a) Erklärung zu Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB Der Bieter bzw. das jeweilige Mitglied einer Bietergemeinschaft hat unter Verwendung des Formblatts „Eigenerklärung zur Eignung“ Erklärungen zu dem Vorliegen bzw. Nichtvorliegen der zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe, abzugeben. b) An … ganz lesena) Erklärung zu Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB Der Bieter bzw. das jeweilige Mitglied einer Bietergemeinschaft hat unter Verwendung des Formblatts „Eigenerklärung zur Eignung“ Erklärungen zu dem Vorliegen bzw. Nichtvorliegen der zwingenden und fakultativen Ausschlussgründe, abzugeben. b) Angaben zur Abfrage des Wettbewerbsregisters Es sind Bieterangaben zur Abfrage des Wettbewerbsregisters zu tätigen. Hierfür ist das Formblatt „Abfrage Wettbewerbsregister“ zu verwenden. c) Erklärung zu Russland Der Bieter bzw. das jeweilige Mitglied einer Bietergemeinschaft hat unter Verwendung des Formblatts „Eigenerklärung VO EU 2022-576“ Erklärungen zum Russland-Bezug abzugeben.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Interessenkonflikt, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentl … ganz lesenBestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Interessenkonflikt, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben
Begrenzung der Bewerberzahl
4 bis 8 Bewerber

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
48 Monate
Verlängerung
1 x für 12 Monate
Optionen
1 x für 12 Monate
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 4 Unternehmen

Angebot und Einreichung6 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
www.bafa.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)§ 160 Einleitung, Antrag (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zeh … ganz lesenGesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)§ 160 Einleitung, Antrag (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. en Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)§ 160 Einleitung, Antrag
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 720 (IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung) in Hessen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

223vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (282 Lose mit Angabe)
596.259 €Zuschlagswert im Median
391.526 € – 1,09 Mio. €mittlere Hälfte, 46 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Hessen (29 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 25.11.2024 auf 02.12.2024 verschoben
  2. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 02.12.2024
  3. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 25.11.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 05722933-4a9c-4a9f-86c9-596ddd712694.