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vergebenEU-weitSoftwareIT und SoftwareRahmenvereinbarungmögliche Doppelmeldung

Rahmenvereinbarung Infoscreen 2024

Landeshauptstadt München, RIT-GL4, Vergabemanagement · München, Bayern

Aktenzeichen VGSt3-Z41-2024-0001veröffentlicht 24.04.2024LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 879 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 24.04.2024.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
1,17 Mio. €
Laufzeit
48 Monate
Lose
2
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
München80992, Bayern
Einreichung
elektronisch: Zulässigvergabe.muenchen.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (5 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 30 Monaten
  2. Angebotsfrist 12:00 Uhr
    über vergabe.muenchen.de
    vor 29 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 12:00 Uhr
    vor 29 Monaten
  4. Bindefrist endet
    175 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 23 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Auftragsgegenstand ist die Beschaffung von Digital-Signage-Systemen.

Die Ausschreibung erfolgt in 2 Losen: Los 1: Hardware, Zubehör, Montage-Dienstleistungen (Infoscreen-Hardware) Los 2: Software inklusive Pflege und Wartung, softwarebezogene Dienst

Lose2 Lose

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Infoscreen - Hardware

Um die Anforderungen der LHM an digitale Informationssysteme - Infoscreens - (weiterhin) zu erfüllen, ist Gegenstand dieses Vergabeverfahrens bei Los 1 eine zu schließende Rahmenvereinbarungen zum Kauf und zur Lieferung von Infoscreens sowie dazugehörige Serviceleistungen mit einer Laufzeit von 48 Monaten. Los 1: Hardware, Zubehör, Montage-Dienstleistungen (Infoscreen-Hardware) Die Vergabe erfolgt in den folgenden sechs Geräteklassen: • Geräteklasse 1: Display mit 32 Zoll Diagonale • Geräteklasse 2: Display mit 43 Zoll Diagonale • Geräteklasse 3: Display mit 49 bis 50 Zoll Diagonale • Geräteklasse 4: Display mit mindestens 55 bis maximal 60 Zoll Diagonale • Geräteklasse 5: Display mit mindestens 75 bis maximal 86 Zoll Diagonale • Geräteklasse 6: Outdoorstele mit integriertem Display, 49 bis 55 Zoll Diagonale mit entsprechendem (zusätzlichen) Zubehör: • Schutzgehäuse • Brandschutzgehäuse • Fester bzw. mobiler Standfuß (Ständer), Wand- und Deckenhalterungen inklusive Befestigungssysteme oder Aufbewahrungsboxen für die Mediaplayer und zugehörigen Dienstleistungen: • Instandhaltung • Unterstützung vor Ort • Montage-Dienstleistungen • Entsorgung Während der gesamten Vertragslaufzeit rechnet der Auftraggeber mit folgendem Schätzwert: Los 1: 900.211,85 EUR (netto) Der Höchstwert beträgt: Los 1: 1.303.235,29 EUR (netto) Das Vertragsverhältnis ist damit nicht nur auf die Laufzeit, sondern auch auf den Höchstwert begrenzt.

48 Monate900.211 €
2
Infoscreen - Software

Um die Anforderungen der LHM an digitale Informationssysteme - Infoscreens - (weiterhin) zu erfüllen, ist Gegenstand dieses Vergabeverfahrens bei Los 2 eine zu schließende Rahmenvereinbarung zum Kauf und zur Lieferung einer Softwarelösung inklusive Pflege und Wartung sowie softwarebezogene Dienstleistungen mit einer Laufzeit von 48 Monaten. Los 2: Software inklusive Pflege und Wartung, softwarebezogene Dienstleistungen, Schulungen und Unterstützung vor Ort (Infoscreen-Software) • Lizenzen für Serveranwendung (on-premise) • Pflege, Wartung und Support der Serversoftware • Installation/Konfiguration Server • Lizenzen für Clientanwendung - Mediaplayer • Pflege, Wartung und Support der Clientsoftware • Schulung • Konfiguration/Anpassung der Software • Vor-Ort-Unterstützung für Software • Fachlich-technischer Support/fachliche Beratung/Hotline Während der gesamten Vertragslaufzeit rechnet der Auftraggeber mit folgendem Schätzwert: Los 2: 271.604,03 EUR (netto) Der Höchstwert beträgt: Los 2: 879.680,67 EUR (netto) Das Vertragsverhältnis ist damit nicht nur auf die Laufzeit, sondern auch auf den Höchstwert begrenzt.

48 Monate271.605 €

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Los 1

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung6 von 6 angegeben

Kriterium
genannt
Kriterium
genannt
Kriterium
genannt
Kriterium
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien (URL): https://vergabe.muenchen.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-18f0ef15c08-41066a342b8dbc8b
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 7 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
48 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstwert der Rahmenvereinbarung
1.303.235 €

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
vergabe.muenchen.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
175 Tage
Angebotsöffnung
10.06.2024, 12:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
Strategische Beschaffung
Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt, Erfüllung sozialer Zielsetzungen
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern, 80534 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerbe … ganz lesenUm eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Die Angabe der Bedarfe gemäß Vergabeunterlagen wurde aufgrund der aktuell vorliegenden Bedarfslage getroffen und begründet keine Abnahmeverpflichtung gegenüber dem Auftragnehmer.
Hinweis
Detaillierte Informationen und Unterlagen entnehmen Sie den Vergabeunterlagen. **** Bieterfragen: Eventuell auftretende Fragen sind umgehend, jedoch spätestens bis 24.05.2024, 12:00 Uhr über das eVergabe-System des Auftraggebers zu stellen. Die Adresse des eVergabe-Systems ist unter I.1) "Internet-A … ganz lesenDetaillierte Informationen und Unterlagen entnehmen Sie den Vergabeunterlagen. **** Bieterfragen: Eventuell auftretende Fragen sind umgehend, jedoch spätestens bis 24.05.2024, 12:00 Uhr über das eVergabe-System des Auftraggebers zu stellen. Die Adresse des eVergabe-Systems ist unter I.1) "Internet-Adresse(n) - Hauptadresse" angegeben. Auf eine Beantwortung später eingehender Fragen besteht kein Anspruch. **** Unterstützung des Auftraggebers: Hier wird insbesondere auf den Abschnitt 1.10 der Bewerbungsbedingungen hingewiesen. **** Begründung für Loszuschnitt: Gemäß § 97 Abs. 4 GWB sind Leistungen grundsätzlich in der Menge aufgeteilt (Teillose) und getrennt nach Art oder Fachgebiet (Fachlose) zu vergeben. Unter einem Teillos versteht man dabei die Aufteilung in mengenmäßiger oder räumlicher Hinsicht, während das Fachlos auf die Aufteilung in verschiedene Leistungsarten, Gewerbezweige oder Fachgebiete abzielt. Es ist weiter zu beachten, dass die Forderung nach der Bildung von Teil- und Fachlosen selbstständig nebeneinandersteht und damit grundsätzlich sowohl Teil- als auch Fachlose zu bilden sind. Der Schutzzweck des § 97 Abs. 4 GWB gebietet dabei, mittelständischen Unternehmen grundsätzlich die Möglichkeit einzuräumen, sich eigenständig - und nicht nur im Rahmen einer Bietergemeinschaft - an der Ausschreibung zu beteiligen. Eine Losbildung im vorgenannten Sinn ist nach allgemeiner Ansicht zunächst nur vorzunehmen, soweit dies sinnvoll möglich ist. So ist dem Auftraggeber insbesondere im Hinblick auf die Bildung von Teillosen nicht dazu gehalten, den Beschaffungsgegenstand in so kleine Teile zu zerlegen, dass auch wirklich jedes Unternehmen die Möglichkeit der Beteiligung am Verfahren erhält oder die konkrete Gefahr einer unwirtschaftlichen Zersplitterung besteht. In der vorliegenden Ausschreibung werden aus technischer Sicht folgende zwei Fachlose gebildet: Los 1: Hardware, Zubehör, Montage-Dienstleistungen (Infoscreen-Hardware) Los 2: Software inklusive Pflege und Wartung, softwarebezogene Dienstleistungen, Schulungen und Unterstützung vor Ort (Infoscreen-Software) Die benötigten Leistungen lassen sich nach derzeitigem Planungsstand nicht sinnvoll in weitere, als in die beiden bestehenden Fachlose, aufteilen. Auf die Bildung von Teillosen wird aufgrund der geringen Abnahmemengen innerhalb der beiden Fachlose verzichtet, da während der Vertragslaufzeit von 48 Monaten nach Schätzung der Fachdienststelle lediglich ca. 200 Displays plus entsprechender Systemsoftware und Dienstleistungen benötigt werden. Aufgrund der oben gemachten Ausführungen sind wirtschaftliche und praktische Gründe gegeben, welche gegen eine weitere Aufteilung auf Fach- bzw. Teillose sprechen. Mit der vorliegenden Losaufteilung ist dem Grundsatz des Mittelstandschutzes aus § 97 Abs. 4 GWB Sorge getragen. Weitere Fachlose und/oder Teillose sind aus fachlichen und organisatorischen Gründen nicht möglich. Ein hinreichender Wettbewerb ist gewahrt. Mit einer weiteren Aufteilung in Lose würde zudem kein anderer, neuer Markt erschlossen werden. **** Verifizierende Teststellung: Los 1: Im Rahmen des Vergabeverfahrens wird eine verifizierende Teststellung der angebotenen Geräte durchgeführt, wobei weder für die durchzuführenden Leistungen, noch für die zeitweise Zurverfügungstellung der Geräte eine Vergütung durch den Auftraggeber erfolgt. Die Teststellung dient der Überprüfung und Bestätigung der vom Bieter schriftlich zugesicherten Angaben in seinem Angebot. Die Termine für die Aufforderung zur Teststellung für die zwei führenden Bieter, für die Lieferung der Testgeräte und die Testphase vor Ort ergeben sich aus dem Dokument "Termine und Fristen.pdf". Los 2: Im Rahmen des Vergabeverfahrens wird eine verifizierende Teststellung der angebotenen Server- und Client-Software durchgeführt, wobei weder für die durchzuführenden Leistungen, noch für die zeitweise Zurverfügungstellung der Software eine Vergütung durch den Auftraggeber erfolgt. Die Teststellung dien …

Los 2

Zuschlag2 von 2 angegeben

Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Vergabeunterlagen aufgeführt.50 %
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Vergabeunterlagen aufgeführt.50 %
Qualität
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Kosten
Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Vergabeunterlagen aufgeführt.

Eignung6 von 6 angegeben

Kriterium
genannt
Kriterium
genannt
Kriterium
genannt
Kriterium
Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien (URL): https://vergabe.muenchen.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-18f0ef15c08-41066a342b8dbc8b
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 7 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
48 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstwert der Rahmenvereinbarung
879.681 €

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
vergabe.muenchen.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
175 Tage
Angebotsöffnung
10.06.2024, 12:00 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
Strategische Beschaffung
Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt, Erfüllung sozialer Zielsetzungen
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern, 80534 München
Fristen für Nachprüfungsanträge
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerbe … ganz lesenUm eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Die Angabe der Bedarfe gemäß Vergabeunterlagen wurde aufgrund der aktuell vorliegenden Bedarfslage getroffen und begründet keine Abnahmeverpflichtung gegenüber dem Auftragnehmer.
Hinweis
Detaillierte Informationen und Unterlagen entnehmen Sie den Vergabeunterlagen. **** Bieterfragen: Eventuell auftretende Fragen sind umgehend, jedoch spätestens bis 24.05.2024, 12:00 Uhr über das eVergabe-System des Auftraggebers zu stellen. Die Adresse des eVergabe-Systems ist unter I.1) "Internet-A … ganz lesenDetaillierte Informationen und Unterlagen entnehmen Sie den Vergabeunterlagen. **** Bieterfragen: Eventuell auftretende Fragen sind umgehend, jedoch spätestens bis 24.05.2024, 12:00 Uhr über das eVergabe-System des Auftraggebers zu stellen. Die Adresse des eVergabe-Systems ist unter I.1) "Internet-Adresse(n) - Hauptadresse" angegeben. Auf eine Beantwortung später eingehender Fragen besteht kein Anspruch. **** Unterstützung des Auftraggebers: Hier wird insbesondere auf den Abschnitt 1.10 der Bewerbungsbedingungen hingewiesen. **** Begründung für Loszuschnitt: Gemäß § 97 Abs. 4 GWB sind Leistungen grundsätzlich in der Menge aufgeteilt (Teillose) und getrennt nach Art oder Fachgebiet (Fachlose) zu vergeben. Unter einem Teillos versteht man dabei die Aufteilung in mengenmäßiger oder räumlicher Hinsicht, während das Fachlos auf die Aufteilung in verschiedene Leistungsarten, Gewerbezweige oder Fachgebiete abzielt. Es ist weiter zu beachten, dass die Forderung nach der Bildung von Teil- und Fachlosen selbstständig nebeneinandersteht und damit grundsätzlich sowohl Teil- als auch Fachlose zu bilden sind. Der Schutzzweck des § 97 Abs. 4 GWB gebietet dabei, mittelständischen Unternehmen grundsätzlich die Möglichkeit einzuräumen, sich eigenständig - und nicht nur im Rahmen einer Bietergemeinschaft - an der Ausschreibung zu beteiligen. Eine Losbildung im vorgenannten Sinn ist nach allgemeiner Ansicht zunächst nur vorzunehmen, soweit dies sinnvoll möglich ist. So ist dem Auftraggeber insbesondere im Hinblick auf die Bildung von Teillosen nicht dazu gehalten, den Beschaffungsgegenstand in so kleine Teile zu zerlegen, dass auch wirklich jedes Unternehmen die Möglichkeit der Beteiligung am Verfahren erhält oder die konkrete Gefahr einer unwirtschaftlichen Zersplitterung besteht. In der vorliegenden Ausschreibung werden aus technischer Sicht folgende zwei Fachlose gebildet: Los 1: Hardware, Zubehör, Montage-Dienstleistungen (Infoscreen-Hardware) Los 2: Software inklusive Pflege und Wartung, softwarebezogene Dienstleistungen, Schulungen und Unterstützung vor Ort (Infoscreen-Software) Die benötigten Leistungen lassen sich nach derzeitigem Planungsstand nicht sinnvoll in weitere, als in die beiden bestehenden Fachlose, aufteilen. Auf die Bildung von Teillosen wird aufgrund der geringen Abnahmemengen innerhalb der beiden Fachlose verzichtet, da während der Vertragslaufzeit von 48 Monaten nach Schätzung der Fachdienststelle lediglich ca. 200 Displays plus entsprechender Systemsoftware und Dienstleistungen benötigt werden. Aufgrund der oben gemachten Ausführungen sind wirtschaftliche und praktische Gründe gegeben, welche gegen eine weitere Aufteilung auf Fach- bzw. Teillose sprechen. Mit der vorliegenden Losaufteilung ist dem Grundsatz des Mittelstandschutzes aus § 97 Abs. 4 GWB Sorge getragen. Weitere Fachlose und/oder Teillose sind aus fachlichen und organisatorischen Gründen nicht möglich. Ein hinreichender Wettbewerb ist gewahrt. Mit einer weiteren Aufteilung in Lose würde zudem kein anderer, neuer Markt erschlossen werden. **** Verifizierende Teststellung: Los 1: Im Rahmen des Vergabeverfahrens wird eine verifizierende Teststellung der angebotenen Geräte durchgeführt, wobei weder für die durchzuführenden Leistungen, noch für die zeitweise Zurverfügungstellung der Geräte eine Vergütung durch den Auftraggeber erfolgt. Die Teststellung dient der Überprüfung und Bestätigung der vom Bieter schriftlich zugesicherten Angaben in seinem Angebot. Die Termine für die Aufforderung zur Teststellung für die zwei führenden Bieter, für die Lieferung der Testgeräte und die Testphase vor Ort ergeben sich aus dem Dokument "Termine und Fristen.pdf". Los 2: Im Rahmen des Vergabeverfahrens wird eine verifizierende Teststellung der angebotenen Server- und Client-Software durchgeführt, wobei weder für die durchzuführenden Leistungen, noch für die zeitweise Zurverfügungstellung der Software eine Vergütung durch den Auftraggeber erfolgt. Die Teststellung dien …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 300 (Maschinen, Material und Zubehör für Büro und Computer, außer Möbeln und Softwarepaketen) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

16vergebene Aufträge
4,5Angebote je Los im Median (14 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 4 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Software in Bayern (23 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 10.06.2024
  3. 1. Berichtigung · Korrektur – VeröffentlichungFrist von 10.06.2024 auf 17.06.2024 verschoben

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung c983ccdf-ab86-4141-b60d-e36d8050c2ea.