Rahmenvereinbarung Infoscreen 2024
Landeshauptstadt München, RIT-GL4, Vergabemanagement · München, Bayern
Aktenzeichen VGSt3-Z41-2024-0001veröffentlicht 24.04.2024erstmals 24.04.2024LieferleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 1,17 Mio. €
- Laufzeit
- 48 Monate
- Lose
- 2
- Hauptleistung
- Maschinen, Material und Zubehör für Büro und Computer, außer Möbeln und Softwarepaketen
- CPV 30000000
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet München.
- 3rd party PCIe IP - PR1300395-2440-PFraunhofer-Gesellschaft - Einkauf B12 · MünchenFrist 04.12.2026
- Wartung und Miete von Lizenzen des Herstellers Trend MicroBayerischer Rundfunk A.d.ö.R. · MünchenFrist 03.12.2026
- IBM Lizenzen für EntireX und webMethodsFreistaat Bayern vertreten durch das Bayerische Landesamt für Steuern - Zentrale Vergabestelle - · MünchenFrist 12.11.2026
- Matrix42 LizenzenIT des Bezirks Oberbayern GmbH · HaarFrist 03.12.2026
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- 1,17 Mio. €
- Laufzeit
- 48 Monate
- Lose
- 2
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigvergabe.muenchen.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassenja
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (5 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Erstveröffentlichungvor 30 Monaten
- 1. Berichtigung (diese Fassung)vor 30 Monaten
- Angebotsfrist 12:00 Uhrvor 29 Monatenüber vergabe.muenchen.de
- Öffnung der Angebote 12:00 Uhrvor 29 Monaten
- Bindefrist endetvor 23 Monaten175 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Auftragsgegenstand ist die Beschaffung von Digital-Signage-Systemen.
Die Ausschreibung erfolgt in 2 Losen: Los 1: Hardware, Zubehör, Montage-Dienstleistungen (Infoscreen-Hardware) Los 2: Software inklusive Pflege und Wartung, softwarebezogene Dienst
Gegenstand nach CPV
- 30000000Maschinen, Material und Zubehör für Büro und Computer, außer Möbeln und SoftwarepaketenHauptgegenstand
- 48000000Softwarepaket und Informationssysteme
- 32000000Rundfunk- und Fernsehgeräte, Kommunikations- und Fernmeldeanlagen und Zubehör
- 48500000Kommunikations- und Multimedia-Softwarepaket
- 48200000Softwarepaket für Vernetzung, Internet und Intranet
- 72000000IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
- 48219000Diverses Netzsoftwarepaket
Lose2 Lose
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Infoscreen - Hardware Um die Anforderungen der LHM an digitale Informationssysteme - Infoscreens - (weiterhin) zu erfüllen, ist Gegenstand dieses Vergabeverfahrens bei Los 1 eine zu schließende Rahmenvereinbarungen zum Kauf und zur Lieferung von Infoscreens sowie dazugehörige Serviceleistungen mit einer Laufzeit von 48 Monaten. Los 1: Hardware, Zubehör, Montage-Dienstleistungen (Infoscreen-Hardware) Die Vergabe erfolgt in den folgenden sechs Geräteklassen: • Geräteklasse 1: Display mit 32 Zoll Diagonale • Geräteklasse 2: Display mit 43 Zoll Diagonale • Geräteklasse 3: Display mit 49 bis 50 Zoll Diagonale • Geräteklasse 4: Display mit mindestens 55 bis maximal 60 Zoll Diagonale • Geräteklasse 5: Display mit mindestens 75 bis maximal 86 Zoll Diagonale • Geräteklasse 6: Outdoorstele mit integriertem Display, 49 bis 55 Zoll Diagonale mit entsprechendem (zusätzlichen) Zubehör: • Schutzgehäuse • Brandschutzgehäuse • Fester bzw. mobiler Standfuß (Ständer), Wand- und Deckenhalterungen inklusive Befestigungssysteme oder Aufbewahrungsboxen für die Mediaplayer und zugehörigen Dienstleistungen: • Instandhaltung • Unterstützung vor Ort • Montage-Dienstleistungen • Entsorgung Während der gesamten Vertragslaufzeit rechnet der Auftraggeber mit folgendem Schätzwert: Los 1: 900.211,85 EUR (netto) Der Höchstwert beträgt: Los 1: 1.303.235,29 EUR (netto) Das Vertragsverhältnis ist damit nicht nur auf die Laufzeit, sondern auch auf den Höchstwert begrenzt. | 48 Monate | 900.211 € |
| 2 | Infoscreen - Software Um die Anforderungen der LHM an digitale Informationssysteme - Infoscreens - (weiterhin) zu erfüllen, ist Gegenstand dieses Vergabeverfahrens bei Los 2 eine zu schließende Rahmenvereinbarung zum Kauf und zur Lieferung einer Softwarelösung inklusive Pflege und Wartung sowie softwarebezogene Dienstleistungen mit einer Laufzeit von 48 Monaten. Los 2: Software inklusive Pflege und Wartung, softwarebezogene Dienstleistungen, Schulungen und Unterstützung vor Ort (Infoscreen-Software) • Lizenzen für Serveranwendung (on-premise) • Pflege, Wartung und Support der Serversoftware • Installation/Konfiguration Server • Lizenzen für Clientanwendung - Mediaplayer • Pflege, Wartung und Support der Clientsoftware • Schulung • Konfiguration/Anpassung der Software • Vor-Ort-Unterstützung für Software • Fachlich-technischer Support/fachliche Beratung/Hotline Während der gesamten Vertragslaufzeit rechnet der Auftraggeber mit folgendem Schätzwert: Los 2: 271.604,03 EUR (netto) Der Höchstwert beträgt: Los 2: 879.680,67 EUR (netto) Das Vertragsverhältnis ist damit nicht nur auf die Laufzeit, sondern auch auf den Höchstwert begrenzt. | 48 Monate | 271.605 € |
Bedingungen2 Gruppen von Losen
Los 1
Zuschlag0 von 0 angegeben
Eignung6 von 6 angegeben
- Kriterium
- genannt
- Kriterium
- genannt
- Kriterium
- genannt
- Kriterium
- Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien (URL): https://vergabe.muenchen.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-18f0ef15c08-41066a342b8dbc8b
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang3 von 7 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 48 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Höchstwert der Rahmenvereinbarung
- 1.303.235 €
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- vergabe.muenchen.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 175 Tage
- Angebotsöffnung
- 17.06.2024, 12:00 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- Strategische Beschaffung
- Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt, Erfüllung sozialer Zielsetzungen
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern, 80534 München
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerbe … ganz lesenkürzer
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- Die Angabe der Bedarfe gemäß Vergabeunterlagen wurde aufgrund der aktuell vorliegenden Bedarfslage getroffen und begründet keine Abnahmeverpflichtung gegenüber dem Auftragnehmer.
- Hinweis
Detaillierte Informationen und Unterlagen entnehmen Sie den Vergabeunterlagen. **** Bieterfragen: Eventuell auftretende Fragen sind umgehend, jedoch spätestens bis 24.05.2024, 12:00 Uhr über das eVergabe-System des Auftraggebers zu stellen. Die Adresse des eVergabe-Systems ist unter I.1) "Internet-A … ganz lesenkürzer
Detaillierte Informationen und Unterlagen entnehmen Sie den Vergabeunterlagen. **** Bieterfragen: Eventuell auftretende Fragen sind umgehend, jedoch spätestens bis 24.05.2024, 12:00 Uhr über das eVergabe-System des Auftraggebers zu stellen. Die Adresse des eVergabe-Systems ist unter I.1) "Internet-Adresse(n) - Hauptadresse" angegeben. Auf eine Beantwortung später eingehender Fragen besteht kein Anspruch. **** Unterstützung des Auftraggebers: Hier wird insbesondere auf den Abschnitt 1.10 der Bewerbungsbedingungen hingewiesen. **** Begründung für Loszuschnitt: Gemäß § 97 Abs. 4 GWB sind Leistungen grundsätzlich in der Menge aufgeteilt (Teillose) und getrennt nach Art oder Fachgebiet (Fachlose) zu vergeben. Unter einem Teillos versteht man dabei die Aufteilung in mengenmäßiger oder räumlicher Hinsicht, während das Fachlos auf die Aufteilung in verschiedene Leistungsarten, Gewerbezweige oder Fachgebiete abzielt. Es ist weiter zu beachten, dass die Forderung nach der Bildung von Teil- und Fachlosen selbstständig nebeneinandersteht und damit grundsätzlich sowohl Teil- als auch Fachlose zu bilden sind. Der Schutzzweck des § 97 Abs. 4 GWB gebietet dabei, mittelständischen Unternehmen grundsätzlich die Möglichkeit einzuräumen, sich eigenständig - und nicht nur im Rahmen einer Bietergemeinschaft - an der Ausschreibung zu beteiligen. Eine Losbildung im vorgenannten Sinn ist nach allgemeiner Ansicht zunächst nur vorzunehmen, soweit dies sinnvoll möglich ist. So ist dem Auftraggeber insbesondere im Hinblick auf die Bildung von Teillosen nicht dazu gehalten, den Beschaffungsgegenstand in so kleine Teile zu zerlegen, dass auch wirklich jedes Unternehmen die Möglichkeit der Beteiligung am Verfahren erhält oder die konkrete Gefahr einer unwirtschaftlichen Zersplitterung besteht. In der vorliegenden Ausschreibung werden aus technischer Sicht folgende zwei Fachlose gebildet: Los 1: Hardware, Zubehör, Montage-Dienstleistungen (Infoscreen-Hardware) Los 2: Software inklusive Pflege und Wartung, softwarebezogene Dienstleistungen, Schulungen und Unterstützung vor Ort (Infoscreen-Software) Die benötigten Leistungen lassen sich nach derzeitigem Planungsstand nicht sinnvoll in weitere, als in die beiden bestehenden Fachlose, aufteilen. Auf die Bildung von Teillosen wird aufgrund der geringen Abnahmemengen innerhalb der beiden Fachlose verzichtet, da während der Vertragslaufzeit von 48 Monaten nach Schätzung der Fachdienststelle lediglich ca. 200 Displays plus entsprechender Systemsoftware und Dienstleistungen benötigt werden. Aufgrund der oben gemachten Ausführungen sind wirtschaftliche und praktische Gründe gegeben, welche gegen eine weitere Aufteilung auf Fach- bzw. Teillose sprechen. Mit der vorliegenden Losaufteilung ist dem Grundsatz des Mittelstandschutzes aus § 97 Abs. 4 GWB Sorge getragen. Weitere Fachlose und/oder Teillose sind aus fachlichen und organisatorischen Gründen nicht möglich. Ein hinreichender Wettbewerb ist gewahrt. Mit einer weiteren Aufteilung in Lose würde zudem kein anderer, neuer Markt erschlossen werden. **** Verifizierende Teststellung: Los 1: Im Rahmen des Vergabeverfahrens wird eine verifizierende Teststellung der angebotenen Geräte durchgeführt, wobei weder für die durchzuführenden Leistungen, noch für die zeitweise Zurverfügungstellung der Geräte eine Vergütung durch den Auftraggeber erfolgt. Die Teststellung dient der Überprüfung und Bestätigung der vom Bieter schriftlich zugesicherten Angaben in seinem Angebot. Die Termine für die Aufforderung zur Teststellung für die zwei führenden Bieter, für die Lieferung der Testgeräte und die Testphase vor Ort ergeben sich aus dem Dokument "Termine und Fristen.pdf". Los 2: Im Rahmen des Vergabeverfahrens wird eine verifizierende Teststellung der angebotenen Server- und Client-Software durchgeführt, wobei weder für die durchzuführenden Leistungen, noch für die zeitweise Zurverfügungstellung der Software eine Vergütung durch den Auftraggeber erfolgt. Die Teststellung dien …
Los 2
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Qualität
- Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Vergabeunterlagen aufgeführt.
- Kosten
- Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Eignung6 von 6 angegeben
- Kriterium
- genannt
- Kriterium
- genannt
- Kriterium
- genannt
- Kriterium
- Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien (URL): https://vergabe.muenchen.de/NetServer/SelectionCriteria/54321-Tender-18f0ef15c08-41066a342b8dbc8b
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang3 von 7 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 48 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Höchstwert der Rahmenvereinbarung
- 879.681 €
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- vergabe.muenchen.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 175 Tage
- Angebotsöffnung
- 17.06.2024, 12:00 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- Strategische Beschaffung
- Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt, Erfüllung sozialer Zielsetzungen
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern, 80534 München
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerbe … ganz lesenkürzer
Um eine Korrektur des Vergabeverfahrens zu erreichen, kann ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer geführt werden, solange durch den Auftraggeber ein wirksamer Zuschlag nicht erteilt ist. Ein Vertrag (Zuschlag) kann erst abgeschlossen werden, nachdem der Auftraggeber die unterlegenen Bewerber/Bieter über den beabsichtigten Zuschlag gem. § 134 GWB informiert hat und 15 Kalendertage bzw. bei Versendung der Information per Fax oder auf elektronischem Weg 10 Kalendertage vergangen sind. Es wird darauf hingewiesen, dass bei Beanstandungen im Hinblick auf das hiesige Vergabeverfahren die Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften, die sie erkannt haben, gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen haben und weiterhin Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung und/oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, von den Bewerbern/Bietern spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe der Teilnahmeanträge (Teilnahmefrist) oder Angebote (Angebotsfrist) gegenüber dem Auftraggeber zu rügen sind (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 3 GWB), damit die Bewerber/Bieter für den Fall, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer anstreben können. Sofern der Auftraggeber einer Rüge in seinem Antwortschreiben nicht abhilft, kann der betreffende Bewerber/Bieter nur innerhalb von längstens 15 Kalendertagen nach Eingang des Antwortschreibens des Auftraggebers diesbezüglich ein Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer einleiten (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- Die Angabe der Bedarfe gemäß Vergabeunterlagen wurde aufgrund der aktuell vorliegenden Bedarfslage getroffen und begründet keine Abnahmeverpflichtung gegenüber dem Auftragnehmer.
- Hinweis
Detaillierte Informationen und Unterlagen entnehmen Sie den Vergabeunterlagen. **** Bieterfragen: Eventuell auftretende Fragen sind umgehend, jedoch spätestens bis 24.05.2024, 12:00 Uhr über das eVergabe-System des Auftraggebers zu stellen. Die Adresse des eVergabe-Systems ist unter I.1) "Internet-A … ganz lesenkürzer
Detaillierte Informationen und Unterlagen entnehmen Sie den Vergabeunterlagen. **** Bieterfragen: Eventuell auftretende Fragen sind umgehend, jedoch spätestens bis 24.05.2024, 12:00 Uhr über das eVergabe-System des Auftraggebers zu stellen. Die Adresse des eVergabe-Systems ist unter I.1) "Internet-Adresse(n) - Hauptadresse" angegeben. Auf eine Beantwortung später eingehender Fragen besteht kein Anspruch. **** Unterstützung des Auftraggebers: Hier wird insbesondere auf den Abschnitt 1.10 der Bewerbungsbedingungen hingewiesen. **** Begründung für Loszuschnitt: Gemäß § 97 Abs. 4 GWB sind Leistungen grundsätzlich in der Menge aufgeteilt (Teillose) und getrennt nach Art oder Fachgebiet (Fachlose) zu vergeben. Unter einem Teillos versteht man dabei die Aufteilung in mengenmäßiger oder räumlicher Hinsicht, während das Fachlos auf die Aufteilung in verschiedene Leistungsarten, Gewerbezweige oder Fachgebiete abzielt. Es ist weiter zu beachten, dass die Forderung nach der Bildung von Teil- und Fachlosen selbstständig nebeneinandersteht und damit grundsätzlich sowohl Teil- als auch Fachlose zu bilden sind. Der Schutzzweck des § 97 Abs. 4 GWB gebietet dabei, mittelständischen Unternehmen grundsätzlich die Möglichkeit einzuräumen, sich eigenständig - und nicht nur im Rahmen einer Bietergemeinschaft - an der Ausschreibung zu beteiligen. Eine Losbildung im vorgenannten Sinn ist nach allgemeiner Ansicht zunächst nur vorzunehmen, soweit dies sinnvoll möglich ist. So ist dem Auftraggeber insbesondere im Hinblick auf die Bildung von Teillosen nicht dazu gehalten, den Beschaffungsgegenstand in so kleine Teile zu zerlegen, dass auch wirklich jedes Unternehmen die Möglichkeit der Beteiligung am Verfahren erhält oder die konkrete Gefahr einer unwirtschaftlichen Zersplitterung besteht. In der vorliegenden Ausschreibung werden aus technischer Sicht folgende zwei Fachlose gebildet: Los 1: Hardware, Zubehör, Montage-Dienstleistungen (Infoscreen-Hardware) Los 2: Software inklusive Pflege und Wartung, softwarebezogene Dienstleistungen, Schulungen und Unterstützung vor Ort (Infoscreen-Software) Die benötigten Leistungen lassen sich nach derzeitigem Planungsstand nicht sinnvoll in weitere, als in die beiden bestehenden Fachlose, aufteilen. Auf die Bildung von Teillosen wird aufgrund der geringen Abnahmemengen innerhalb der beiden Fachlose verzichtet, da während der Vertragslaufzeit von 48 Monaten nach Schätzung der Fachdienststelle lediglich ca. 200 Displays plus entsprechender Systemsoftware und Dienstleistungen benötigt werden. Aufgrund der oben gemachten Ausführungen sind wirtschaftliche und praktische Gründe gegeben, welche gegen eine weitere Aufteilung auf Fach- bzw. Teillose sprechen. Mit der vorliegenden Losaufteilung ist dem Grundsatz des Mittelstandschutzes aus § 97 Abs. 4 GWB Sorge getragen. Weitere Fachlose und/oder Teillose sind aus fachlichen und organisatorischen Gründen nicht möglich. Ein hinreichender Wettbewerb ist gewahrt. Mit einer weiteren Aufteilung in Lose würde zudem kein anderer, neuer Markt erschlossen werden. **** Verifizierende Teststellung: Los 1: Im Rahmen des Vergabeverfahrens wird eine verifizierende Teststellung der angebotenen Geräte durchgeführt, wobei weder für die durchzuführenden Leistungen, noch für die zeitweise Zurverfügungstellung der Geräte eine Vergütung durch den Auftraggeber erfolgt. Die Teststellung dient der Überprüfung und Bestätigung der vom Bieter schriftlich zugesicherten Angaben in seinem Angebot. Die Termine für die Aufforderung zur Teststellung für die zwei führenden Bieter, für die Lieferung der Testgeräte und die Testphase vor Ort ergeben sich aus dem Dokument "Termine und Fristen.pdf". Los 2: Im Rahmen des Vergabeverfahrens wird eine verifizierende Teststellung der angebotenen Server- und Client-Software durchgeführt, wobei weder für die durchzuführenden Leistungen, noch für die zeitweise Zurverfügungstellung der Software eine Vergütung durch den Auftraggeber erfolgt. Die Teststellung dien …
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Agnes-Pockels-Bogen 33, 80992 München
- Website
- vergabe.muenchen.de
- Kontakt
- itm.vergabe@
muenchen.de
Bei uns erfasst
- Logistik-Tool des AWM im Rahmen des Projektes SLoT - Strategisches Logistik-Tool28.01.2025 · 2 Angebote
- Dienstleistungen zu Planisware28.11.2024 · 3 Angebote
- Rahmenvereinbarung Mobilfunk Zubehör15.11.2024 · 2 Angebote
- Oracle Analytics Cloud (OAC)08.11.2024
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 300 (Maschinen, Material und Zubehör für Büro und Computer, außer Möbeln und Softwarepaketen) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Software in Bayern (23 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Bechtle AG2 Zuschläge
- Microstaxx GmbH2 Zuschläge
- RICOH Deutschland2 Zuschläge
- SVA System Vertrieb Alexander GmbH2 Zuschläge
- netgo Ost GmbH2 Zuschläge
- pro-com DATENSYSTEME GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- BekanntmachungFrist 10.06.2024
- 1. Berichtigung (diese Seite) · Korrektur – VeröffentlichungFrist von 10.06.2024 auf 17.06.2024 verschoben
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 4994d586-b95d-476d-93c1-36dfa82af5c4.