Rahmenvereinbarung Infoscreen 2024
Landeshauptstadt München, RIT-GL4, Vergabemanagement · München, Bayern
Aktenzeichen VGSt3-Z41-2024-0001veröffentlicht 09.12.2024LieferleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 1,17 Mio. €
- Laufzeit
- 48 Monate
- Lose
- 2
- Hauptleistung
- Maschinen, Material und Zubehör für Büro und Computer, außer Möbeln und Softwarepaketen
- CPV 30000000
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet München.
- 3rd party PCIe IP - PR1300395-2440-PFraunhofer-Gesellschaft - Einkauf B12 · MünchenFrist 04.12.2026
- Wartung und Miete von Lizenzen des Herstellers Trend MicroBayerischer Rundfunk A.d.ö.R. · MünchenFrist 03.12.2026
- IBM Lizenzen für EntireX und webMethodsFreistaat Bayern vertreten durch das Bayerische Landesamt für Steuern - Zentrale Vergabestelle - · MünchenFrist 12.11.2026
- Matrix42 LizenzenIT des Bezirks Oberbayern GmbH · HaarFrist 03.12.2026
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
gilt für alle 2 Lose · in 25 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Lieferleistungen
- Geschätzter Wert
- 1,17 Mio. €
- Laufzeit
- 48 Monate
- Lose
- 2
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (5 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 23 Monaten
- Heute
Beschreibung
Auftragsgegenstand ist die Beschaffung von Digital-Signage-Systemen.
Die Ausschreibung erfolgt in 2 Losen: Los 1: Hardware, Zubehör, Montage-Dienstleistungen (Infoscreen-Hardware) Los 2: Software inklusive Pflege und Wartung, softwarebezogene Dienst
Gegenstand nach CPV
- 30000000Maschinen, Material und Zubehör für Büro und Computer, außer Möbeln und SoftwarepaketenHauptgegenstand
- 48000000Softwarepaket und Informationssysteme
- 32000000Rundfunk- und Fernsehgeräte, Kommunikations- und Fernmeldeanlagen und Zubehör
- 48500000Kommunikations- und Multimedia-Softwarepaket
- 48200000Softwarepaket für Vernetzung, Internet und Intranet
- 72000000IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
- 48219000Diverses Netzsoftwarepaket
Lose2 Lose
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | Infoscreen - Hardware Um die Anforderungen der LHM an digitale Informationssysteme - Infoscreens - (weiterhin) zu erfüllen, ist Gegenstand dieses Vergabeverfahrens bei Los 1 eine zu schließende Rahmenvereinbarungen zum Kauf und zur Lieferung von Infoscreens sowie dazugehörige Serviceleistungen mit einer Laufzeit von 48 Monaten. Los 1: Hardware, Zubehör, Montage-Dienstleistungen (Infoscreen-Hardware) Die Vergabe erfolgt in den folgenden sechs Geräteklassen: • Geräteklasse 1: Display mit 32 Zoll Diagonale • Geräteklasse 2: Display mit 43 Zoll Diagonale • Geräteklasse 3: Display mit 49 bis 50 Zoll Diagonale • Geräteklasse 4: Display mit mindestens 55 bis maximal 60 Zoll Diagonale • Geräteklasse 5: Display mit mindestens 75 bis maximal 86 Zoll Diagonale • Geräteklasse 6: Outdoorstele mit integriertem Display, 49 bis 55 Zoll Diagonale mit entsprechendem (zusätzlichen) Zubehör: • Schutzgehäuse • Brandschutzgehäuse • Fester bzw. mobiler Standfuß (Ständer), Wand- und Deckenhalterungen inklusive Befestigungssysteme oder Aufbewahrungsboxen für die Mediaplayer und zugehörigen Dienstleistungen: • Instandhaltung • Unterstützung vor Ort • Montage-Dienstleistungen • Entsorgung Während der gesamten Vertragslaufzeit rechnet der Auftraggeber mit folgendem Schätzwert: Los 1: 900.211,85 EUR (netto) Der Höchstwert beträgt: Los 1: 1.303.235,29 EUR (netto) Das Vertragsverhältnis ist damit nicht nur auf die Laufzeit, sondern auch auf den Höchstwert begrenzt. | 48 Monate | 900.211 € |
| 2 | Infoscreen - Software Um die Anforderungen der LHM an digitale Informationssysteme - Infoscreens - (weiterhin) zu erfüllen, ist Gegenstand dieses Vergabeverfahrens bei Los 2 eine zu schließende Rahmenvereinbarung zum Kauf und zur Lieferung einer Softwarelösung inklusive Pflege und Wartung sowie softwarebezogene Dienstleistungen mit einer Laufzeit von 48 Monaten. Los 2: Software inklusive Pflege und Wartung, softwarebezogene Dienstleistungen, Schulungen und Unterstützung vor Ort (Infoscreen-Software) • Lizenzen für Serveranwendung (on-premise) • Pflege, Wartung und Support der Serversoftware • Installation/Konfiguration Server • Lizenzen für Clientanwendung - Mediaplayer • Pflege, Wartung und Support der Clientsoftware • Schulung • Konfiguration/Anpassung der Software • Vor-Ort-Unterstützung für Software • Fachlich-technischer Support/fachliche Beratung/Hotline Während der gesamten Vertragslaufzeit rechnet der Auftraggeber mit folgendem Schätzwert: Los 2: 271.604,03 EUR (netto) Der Höchstwert beträgt: Los 2: 879.680,67 EUR (netto) Das Vertragsverhältnis ist damit nicht nur auf die Laufzeit, sondern auch auf den Höchstwert begrenzt. | 48 Monate | 271.605 € |
Bedingungen2 Gruppen von Losen
Los 1
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Preis
- gemäß Vergabeunterlagen
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 7 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 48 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Höchstwert der Rahmenvereinbarung
- 1.303.235 €
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung2 von 5 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- Strategische Beschaffung
- Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt, Erfüllung sozialer Zielsetzungen
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern, 80534 München
- Fristen für Nachprüfungsanträge
- Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags kann gem. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden. Zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen vor Auftragsvergabe wird auf die Auftragsbekanntmachung verwiesen.
- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- Die Angabe der Bedarfe gemäß Vergabeunterlagen wurde aufgrund der aktuell vorliegenden Bedarfslage getroffen und begründet keine Abnahmeverpflichtung gegenüber dem Auftragnehmer.
- Hinweis
Detaillierte Informationen und Unterlagen entnehmen Sie den Vergabeunterlagen. **** Bieterfragen: Eventuell auftretende Fragen sind umgehend, jedoch spätestens bis 24.05.2024, 12:00 Uhr über das eVergabe-System des Auftraggebers zu stellen. Die Adresse des eVergabe-Systems ist unter I.1) "Internet-A … ganz lesenkürzer
Detaillierte Informationen und Unterlagen entnehmen Sie den Vergabeunterlagen. **** Bieterfragen: Eventuell auftretende Fragen sind umgehend, jedoch spätestens bis 24.05.2024, 12:00 Uhr über das eVergabe-System des Auftraggebers zu stellen. Die Adresse des eVergabe-Systems ist unter I.1) "Internet-Adresse(n) - Hauptadresse" angegeben. Auf eine Beantwortung später eingehender Fragen besteht kein Anspruch. **** Unterstützung des Auftraggebers: Hier wird insbesondere auf den Abschnitt 1.10 der Bewerbungsbedingungen hingewiesen. **** Begründung für Loszuschnitt: Gemäß § 97 Abs. 4 GWB sind Leistungen grundsätzlich in der Menge aufgeteilt (Teillose) und getrennt nach Art oder Fachgebiet (Fachlose) zu vergeben. Unter einem Teillos versteht man dabei die Aufteilung in mengenmäßiger oder räumlicher Hinsicht, während das Fachlos auf die Aufteilung in verschiedene Leistungsarten, Gewerbezweige oder Fachgebiete abzielt. Es ist weiter zu beachten, dass die Forderung nach der Bildung von Teil- und Fachlosen selbstständig nebeneinandersteht und damit grundsätzlich sowohl Teil- als auch Fachlose zu bilden sind. Der Schutzzweck des § 97 Abs. 4 GWB gebietet dabei, mittelständischen Unternehmen grundsätzlich die Möglichkeit einzuräumen, sich eigenständig - und nicht nur im Rahmen einer Bietergemeinschaft - an der Ausschreibung zu beteiligen. Eine Losbildung im vorgenannten Sinn ist nach allgemeiner Ansicht zunächst nur vorzunehmen, soweit dies sinnvoll möglich ist. So ist dem Auftraggeber insbesondere im Hinblick auf die Bildung von Teillosen nicht dazu gehalten, den Beschaffungsgegenstand in so kleine Teile zu zerlegen, dass auch wirklich jedes Unternehmen die Möglichkeit der Beteiligung am Verfahren erhält oder die konkrete Gefahr einer unwirtschaftlichen Zersplitterung besteht. In der vorliegenden Ausschreibung werden aus technischer Sicht folgende zwei Fachlose gebildet: Los 1: Hardware, Zubehör, Montage-Dienstleistungen (Infoscreen-Hardware) Los 2: Software inklusive Pflege und Wartung, softwarebezogene Dienstleistungen, Schulungen und Unterstützung vor Ort (Infoscreen-Software) Die benötigten Leistungen lassen sich nach derzeitigem Planungsstand nicht sinnvoll in weitere, als in die beiden bestehenden Fachlose, aufteilen. Auf die Bildung von Teillosen wird aufgrund der geringen Abnahmemengen innerhalb der beiden Fachlose verzichtet, da während der Vertragslaufzeit von 48 Monaten nach Schätzung der Fachdienststelle lediglich ca. 200 Displays plus entsprechender Systemsoftware und Dienstleistungen benötigt werden. Aufgrund der oben gemachten Ausführungen sind wirtschaftliche und praktische Gründe gegeben, welche gegen eine weitere Aufteilung auf Fach- bzw. Teillose sprechen. Mit der vorliegenden Losaufteilung ist dem Grundsatz des Mittelstandschutzes aus § 97 Abs. 4 GWB Sorge getragen. Weitere Fachlose und/oder Teillose sind aus fachlichen und organisatorischen Gründen nicht möglich. Ein hinreichender Wettbewerb ist gewahrt. Mit einer weiteren Aufteilung in Lose würde zudem kein anderer, neuer Markt erschlossen werden. **** Verifizierende Teststellung: Los 1: Im Rahmen des Vergabeverfahrens wird eine verifizierende Teststellung der angebotenen Geräte durchgeführt, wobei weder für die durchzuführenden Leistungen, noch für die zeitweise Zurverfügungstellung der Geräte eine Vergütung durch den Auftraggeber erfolgt. Die Teststellung dient der Überprüfung und Bestätigung der vom Bieter schriftlich zugesicherten Angaben in seinem Angebot. Die Termine für die Aufforderung zur Teststellung für die zwei führenden Bieter, für die Lieferung der Testgeräte und die Testphase vor Ort ergeben sich aus dem Dokument "Termine und Fristen.pdf". Los 2: Im Rahmen des Vergabeverfahrens wird eine verifizierende Teststellung der angebotenen Server- und Client-Software durchgeführt, wobei weder für die durchzuführenden Leistungen, noch für die zeitweise Zurverfügungstellung der Software eine Vergütung durch den Auftraggeber erfolgt. Die Teststellung dien …
Los 2
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Qualität
- Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Vergabeunterlagen aufgeführt.gemäß Vergabeunterlagen
- Kosten
- Der Preis ist nicht das einzige Zuschlagskriterium; alle Kriterien sind nur in den Vergabeunterlagen aufgeführt.gemäß Vergabeunterlagen
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 7 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 48 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
- Höchstwert der Rahmenvereinbarung
- 879.681 €
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung2 von 5 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- Strategische Beschaffung
- Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt, Erfüllung sozialer Zielsetzungen
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern, 80534 München
- Fristen für Nachprüfungsanträge
- Die Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrags kann gem. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB nur innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union in einem Nachprüfungsverfahren geltend gemacht werden. Zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen vor Auftragsvergabe wird auf die Auftragsbekanntmachung verwiesen.
- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- Die Angabe der Bedarfe gemäß Vergabeunterlagen wurde aufgrund der aktuell vorliegenden Bedarfslage getroffen und begründet keine Abnahmeverpflichtung gegenüber dem Auftragnehmer.
- Hinweis
Detaillierte Informationen und Unterlagen entnehmen Sie den Vergabeunterlagen. **** Bieterfragen: Eventuell auftretende Fragen sind umgehend, jedoch spätestens bis 24.05.2024, 12:00 Uhr über das eVergabe-System des Auftraggebers zu stellen. Die Adresse des eVergabe-Systems ist unter I.1) "Internet-A … ganz lesenkürzer
Detaillierte Informationen und Unterlagen entnehmen Sie den Vergabeunterlagen. **** Bieterfragen: Eventuell auftretende Fragen sind umgehend, jedoch spätestens bis 24.05.2024, 12:00 Uhr über das eVergabe-System des Auftraggebers zu stellen. Die Adresse des eVergabe-Systems ist unter I.1) "Internet-Adresse(n) - Hauptadresse" angegeben. Auf eine Beantwortung später eingehender Fragen besteht kein Anspruch. **** Unterstützung des Auftraggebers: Hier wird insbesondere auf den Abschnitt 1.10 der Bewerbungsbedingungen hingewiesen. **** Begründung für Loszuschnitt: Gemäß § 97 Abs. 4 GWB sind Leistungen grundsätzlich in der Menge aufgeteilt (Teillose) und getrennt nach Art oder Fachgebiet (Fachlose) zu vergeben. Unter einem Teillos versteht man dabei die Aufteilung in mengenmäßiger oder räumlicher Hinsicht, während das Fachlos auf die Aufteilung in verschiedene Leistungsarten, Gewerbezweige oder Fachgebiete abzielt. Es ist weiter zu beachten, dass die Forderung nach der Bildung von Teil- und Fachlosen selbstständig nebeneinandersteht und damit grundsätzlich sowohl Teil- als auch Fachlose zu bilden sind. Der Schutzzweck des § 97 Abs. 4 GWB gebietet dabei, mittelständischen Unternehmen grundsätzlich die Möglichkeit einzuräumen, sich eigenständig - und nicht nur im Rahmen einer Bietergemeinschaft - an der Ausschreibung zu beteiligen. Eine Losbildung im vorgenannten Sinn ist nach allgemeiner Ansicht zunächst nur vorzunehmen, soweit dies sinnvoll möglich ist. So ist dem Auftraggeber insbesondere im Hinblick auf die Bildung von Teillosen nicht dazu gehalten, den Beschaffungsgegenstand in so kleine Teile zu zerlegen, dass auch wirklich jedes Unternehmen die Möglichkeit der Beteiligung am Verfahren erhält oder die konkrete Gefahr einer unwirtschaftlichen Zersplitterung besteht. In der vorliegenden Ausschreibung werden aus technischer Sicht folgende zwei Fachlose gebildet: Los 1: Hardware, Zubehör, Montage-Dienstleistungen (Infoscreen-Hardware) Los 2: Software inklusive Pflege und Wartung, softwarebezogene Dienstleistungen, Schulungen und Unterstützung vor Ort (Infoscreen-Software) Die benötigten Leistungen lassen sich nach derzeitigem Planungsstand nicht sinnvoll in weitere, als in die beiden bestehenden Fachlose, aufteilen. Auf die Bildung von Teillosen wird aufgrund der geringen Abnahmemengen innerhalb der beiden Fachlose verzichtet, da während der Vertragslaufzeit von 48 Monaten nach Schätzung der Fachdienststelle lediglich ca. 200 Displays plus entsprechender Systemsoftware und Dienstleistungen benötigt werden. Aufgrund der oben gemachten Ausführungen sind wirtschaftliche und praktische Gründe gegeben, welche gegen eine weitere Aufteilung auf Fach- bzw. Teillose sprechen. Mit der vorliegenden Losaufteilung ist dem Grundsatz des Mittelstandschutzes aus § 97 Abs. 4 GWB Sorge getragen. Weitere Fachlose und/oder Teillose sind aus fachlichen und organisatorischen Gründen nicht möglich. Ein hinreichender Wettbewerb ist gewahrt. Mit einer weiteren Aufteilung in Lose würde zudem kein anderer, neuer Markt erschlossen werden. **** Verifizierende Teststellung: Los 1: Im Rahmen des Vergabeverfahrens wird eine verifizierende Teststellung der angebotenen Geräte durchgeführt, wobei weder für die durchzuführenden Leistungen, noch für die zeitweise Zurverfügungstellung der Geräte eine Vergütung durch den Auftraggeber erfolgt. Die Teststellung dient der Überprüfung und Bestätigung der vom Bieter schriftlich zugesicherten Angaben in seinem Angebot. Die Termine für die Aufforderung zur Teststellung für die zwei führenden Bieter, für die Lieferung der Testgeräte und die Testphase vor Ort ergeben sich aus dem Dokument "Termine und Fristen.pdf". Los 2: Im Rahmen des Vergabeverfahrens wird eine verifizierende Teststellung der angebotenen Server- und Client-Software durchgeführt, wobei weder für die durchzuführenden Leistungen, noch für die zeitweise Zurverfügungstellung der Software eine Vergütung durch den Auftraggeber erfolgt. Die Teststellung dien …
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 1 | Rud. Otto Meyer Technik GmbH & Co.KG, Aalen | 6 |
| 2 | CANCOM GmbH, Jettingen-Scheppach | 5 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Agnes-Pockels-Bogen 33, 80992 München
- Website
- vergabe.muenchen.de
- Kontakt
- itm.vergabe@
muenchen.de
Bei uns erfasst
- Logistik-Tool des AWM im Rahmen des Projektes SLoT - Strategisches Logistik-Tool28.01.2025 · 2 Angebote
- Dienstleistungen zu Planisware28.11.2024 · 3 Angebote
- Rahmenvereinbarung Mobilfunk Zubehör15.11.2024 · 2 Angebote
- Oracle Analytics Cloud (OAC)08.11.2024
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 300 (Maschinen, Material und Zubehör für Büro und Computer, außer Möbeln und Softwarepaketen) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Software in Bayern (23 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Bechtle AG2 Zuschläge
- Microstaxx GmbH2 Zuschläge
- RICOH Deutschland2 Zuschläge
- SVA System Vertrieb Alexander GmbH2 Zuschläge
- netgo Ost GmbH2 Zuschläge
- pro-com DATENSYSTEME GmbH2 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 10.06.2024
- 1. Berichtigung · Korrektur – VeröffentlichungFrist von 10.06.2024 auf 17.06.2024 verschoben
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung c4d46791-4fa0-4758-bde5-4003d576ea78.