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Rahmenvereinbarung Gutachter-, Fachplanungs- und Überwachungsleistungen von Schadstoffen an baulichen Anlagen gem. Leistungsbild Nr. 43 AHO-Heft für Bundesbauprojekte i.d. Region "Eifel & Wittlich"

Bundesrepublik Deutschland vertreten durch das BMVg vertreten durch das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen vertreten durch das ABB vertreten durch den LBB, Niederlassung Trier, vertreten durch die Niederlassungsleitung · Trier, Rheinland-Pfalz

Aktenzeichen 25D0157veröffentlicht 29.09.2025erstmals 29.09.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 359 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
12 Monatebis zu 3 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Trier54292, Rheinland-Pfalz
Einreichung
elektronisch: Erforderlichlbb.vergabe.rlp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Vorstellung des Büros und des Projektteams in Bezug auf die Auftragsabwicklung, u.a. Darstellung des Personalkonzeptes sowie der Organisation und Koordination20 %
  • Angaben zur Arbeitsweise im Hinblick auf die zu vergebenden Leistungen und zur konzeptionellen Vorgehensweise, vertiefende Angaben des Bewerbers zu technischen Belangen bei der Umsetzung der Maßnahmen unter Zugrundelegung der Projektanforderungen (anhand eines aussagekräftigen selbst gewählten Beispielprojekts mit Asbestvorkommen, über alle Leistungsphasen)30 %
  • Honorar50 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 13 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 13 Monaten
  3. Angebotsfrist 23:59 Uhr
    nur elektronisch über lbb.vergabe.rlp.de
    vor 12 Monaten
  4. Bindefrist endet
    60 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 10 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Gutachter-, Fachplanungs- und Überwachungsleistungen bei der Erkundung, Bewertung und Sanierung von Schadstoffen an baulichen Anlagen in struktureller Anlehnung an die Leistungsschritte 1 bis 3 nach AHO-Heft Nr. 43

Beschreibung des Loses

Im Sinne eines effizienten Verwaltungshandelns soll für die Bundesprojekte der Region "Eifel & Wittlich" eine Rahmenvereinbarung über Gutachter-, Fachplanungs- und Überwachungsleistungen bei der Erkundung, Bewertung und Sanierung von Schadstoffen an baulichen Anlagen geschlossen werden. Die Leistungen gliedern sich in Leistungsstufen mit folgenden Hauptinhalten: - Leistungsstufe 1 - Erkundungskonzept - Erstellung Erkundungskonzept - Ermittlung Leistungsbedarf für Stufe 2 - Leistungsstufe 2 - Erkundung - Probenahme Baustelleneinrichtung Materialproben Bauteilöffnungen Raumluftmessungen inkl. Analytik - Laboranalytik Festlegen Laboruntersuchungsprogramm Laboruntersuchungen - Gutachten Abschlussbericht inkl. Schadstoffkataster Erweiterte Fotodokumentation Überschlägige Kostenermittlung und Kostenschätzung - Ermittlung Leistungsbedarf für Stufe 3 - Leistungsstufe 3 - Sanierungs- und Entsorgungsplanung sowie Ausschreibung - Sanierungs- und Entsorgungskonzept - Vorbereitung der Vergabe inkl. Kostenermittlung - Mitwirkung bei der Vergabe - Ermittlung Leistungsbedarf für Stufe 4 - Leistungsstufe 4 - Überwachung und Dokumentation - Fachbauleitung / Überwachung / Koordination der Schadstoffsanierung - Dokumentation der Schadstoffsanierung Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass Schadstoffbelastungen an baulichen Anlagen in erheblichem Umfang vorhanden sind. Ziel ist es daher, durch die Nutzung einer entsprechenden Rahmenvereinbarung die Abwicklung effizienter und ressourcenoptimierter zu gestalten und damit dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit in hohem Maße gerecht zu werden. Zunächst werden die Schadstoffe mittels historischer und technischer Erkundung lokalisiert. Mit der Kenntnis über die verbauten Schadstoffe und in Abhängigkeit von der geplanten Baumaßnahme er-folgt anschließend eine fach- bzw. sachkundige Sanierungs- und Entsorgungsplanung einschließlich der Erstellung von Ausschreibungsunterlagen. In diesem Rahmen wird der Umgang mit den verbauten Schadstoffen geregelt und der ausführenden Firma eine fundierte Handlungsanweisung zur Verfügung gestellt. Dazu gehören insbesondere die Festlegung spezieller Schutzmaßnahmen, Arbeits-verfahren und Verhaltensweisen, die beim Umgang mit Schadstoffen erforderlich sind, um die Gefährdung der Beteiligten auf ein vertretbares Maß zu reduzieren und eine ordnungsgemäße Entsorgung sicherzustellen. Um die tatsächliche Einhaltung der Planungs- und Ausschreibungsdokumente sowie der geltenden Vorschriften zu gewährleisten, erfolgt während der Ausführungsphase die Überwachung und letztendlich die Abnahme sowie die Dokumentation der schadstoffbezogenen Arbeiten auf der Baustelle. Insbesondere bei Umbaumaßnahmen im Bestand hilft eine gewissenhafte Dokumentation bei der Identifizierung der vorhandenen Bausubstanz im Rahmen von Folgeprojekten und kann dort aufwendige Recherchen und Doppeluntersuchungen ersparen. Der Umgang mit Gefahrstoffen erfordert eine besondere Sensibilität, so dass hohe personelle Anforderungen gestellt werden. Gutachter, Fachplaner und Bauüberwacher tragen als verantwortliche Experten eine besonders hohe Verantwortung, besondere Fachkenntnisse und einschlägige Berufserfahrung werden vorausgesetzt, eine gut organisierte Betriebsstruktur gilt als unabdingbar. Der Rahmenvertrag wird mit einem Unternehmen geschlossen. Die Laufzeit beträgt 1 Jahr mit der Option auf Verlängerung auf insgesamt max. 4 Jahre. Bei Ausschöpfung der kompletten Laufzeit mit der Verlängerungsoption wird der Auftragswert auf 5 Mio. geschätzt.

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Vorstellung des Büros und des Projektteams in Bezug auf die Auftragsabwicklung, u.a. Darstellung des Personalkonzeptes sowie der Organisation und Koordination20 %
Angaben zur Arbeitsweise im Hinblick auf die zu vergebenden Leistungen und zur konzeptionellen Vorgehensweise, vertiefende Angaben des Bewerbers zu technischen Belangen bei der Umsetzung der Maßnahmen unter Zugrundelegung der Projektanforderungen (anhand eines aussagekräftigen selbst gewählten Beispielprojekts mit Asbestvorkommen, über alle Leistungsphasen)30 %
Honorar50 %
Qualität
Vorstellung des Büros und des Projektteams in Bezug auf die Auftragsabwicklung, u.a. Darstellung des Personalkonzeptes sowie der Organisation und KoordinationGem. Bewertungsmatrix Zuschlagskriterien, welche Bestandteil der Vergabeunterlagen ist.
Qualität
Angaben zur Arbeitsweise im Hinblick auf die zu vergebenden Leistungen und zur konzeptionellen Vorgehensweise, vertiefende Angaben des Bewerbers zu technischen Belangen bei der Umsetzung der Maßnahmen unter Zugrundelegung der Projektanforderungen (anhand eines aussagekräftigen selbst gewählten Beispielprojekts mit Asbestvorkommen, über alle Leistungsphasen)Gem. Bewertungsmatrix Zuschlagskriterien, welche Bestandteil der Vergabeunterlagen ist.
Preis
HonorarGem. Bewertungsmatrix Zuschlagskriterien, welche Bestandteil der Vergabeunterlagen ist.

Eignung8 von 8 angegeben

Eintragung in das Handelsregister
Der Bieter hat einen aktuellen Auszug aus dem einschlägigen Berufs-, Handels- oder Partnerschaftsregister einzureichen oder in Ermangelung eines solchen, eine aktuelle Bescheinigung einer Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslandes vorzulegen, sofern die Gesellschaftsform dies erfordert.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Als Nachweis ist mit dem Angebot vorzulegen: eine aktuelle Versicherungsbestätigung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung oder alternativ eine schriftliche Erklärung der Versicherung nicht älter als zwei Monate, den geforderten Versicherungsschutz im Auftragsfall zur Verfügung zu ste … ganz lesenAls Nachweis ist mit dem Angebot vorzulegen: eine aktuelle Versicherungsbestätigung über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung oder alternativ eine schriftliche Erklärung der Versicherung nicht älter als zwei Monate, den geforderten Versicherungsschutz im Auftragsfall zur Verfügung zu stellen. Der Auftragnehmer / die Arbeitsgemeinschaft (ARGE) muss eine Berufshaftpflichtversicherung während der gesamten Vertragszeit unterhalten und ist verpflichtet dem AG jährlich eine aktuelle Versicherungsbescheinigung vorzulegen. Er/Sie hat zu gewährleisten, dass zur Deckung eines Schadens aus dem Vertrag Versicherungsschutz in Höhe der im Vertrag genannten Deckungssummen besteht. In jedem Fall ist der Nachweis zu erbringen, dass die Maximierung der Ersatzleistungen pro Versicherungsjahr bzw. für alle Versicherungsfälle bei dem Projekt mindestens das Zweifache der Deckungssummen beträgt. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (also ohne Unterscheidung nach Sach- und Personenschäden) ist zusätzlich durch eine schriftliche Erklärung des Versicherungsunternehmens (in der Deckungszusage oder einem separaten Schreiben) nachzuweisen, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall nebeneinander mit den jeweils geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Bei einer Bietergemeinschaft / ARGE muss der Versicherungsschutz bzw. die Versicherungserklärung auf die ARGE ausgestellt sein und eine gesamtschuldnerische Haftung auch für Schäden im Verantwortungsbereich einzelner Mitglieder der ARGE bestätigen. Alternativ kann eine Versicherungsbestätigung über den geforderten Versicherungsschutz von allen ARGE-Mitgliedern vorgelegt werden, wenn und soweit gerade auch die Tätigkeit in einer ARGE mit Haftung für die gesamte ARGE, auch für die Leistungsbereiche der weiteren ARGE-Mitglieder, mitversichert ist; aus der Bescheinigung muss eindeutig hervorgehen, dass diese Tätigkeit in einer ARGE mit Außenhaftung für die gesamte ARGE, auch für die Leistungsbereiche der weiteren ARGE-Mitglieder, enthalten ist. Als Mindeststandards werden gefordert: Berufshaftpflichtversicherung des Auftragnehmers / der ARGE mit einer Deckungssumme von mind. 2,0 Mio. EUR für Personenschäden und von mind. 2,0 Mio. EUR für sonstige Schäden und einer mindestens 2-fachen Maximierung bei einem, in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens oder Kreditversicherers. Bei einer Bewerbergemeinschaft bzw. ARGE muss der Versicherungsschutz eine gesamtschuldnerische Haftung auch für Schäden im Verantwortungsbereich einzelner Mitglieder der ARGE abdecken.
Allgemeiner Jahresumsatz
Erklärungen des Bieters (Einzelunternehmen bzw. Bietergemeinschaft) über den allgemeinen Jahresumsatz (brutto) in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags. Als Mindeststandards werden gefordert: Der allgemeine Jahresumsatz der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre muss im Durchschnitt mind. 1000000 EUR pro Jahr betragen.
Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Die nachfolgend im Einzelnen aufgeführten technischen Fach- und Führungskräfte (Definition Führungskraft: Eine Person, die Leitungsfunktion und Führungsverantwortung hat. Hierzu zählen u.a. auch Projektleiter, Bauleiter und deren Stellvertreter.) namentlich und mit beruflicher Qualifikation anzugebe … ganz lesenDie nachfolgend im Einzelnen aufgeführten technischen Fach- und Führungskräfte (Definition Führungskraft: Eine Person, die Leitungsfunktion und Führungsverantwortung hat. Hierzu zählen u.a. auch Projektleiter, Bauleiter und deren Stellvertreter.) namentlich und mit beruflicher Qualifikation anzugeben: - der SchadstoffgutachterIn und SanierungsplanerIn - der stellvertretende SchadstoffgutachterIn und SanierungsplanerIn - FachbauleiterIn. Entsprechende Formblätter werden mit den Vergabeunterlagen (Anlage zum Bewerbungsbogen) zur Verfügung gestellt. Die in den Mindeststandards geforderten beruflichen Qualifikationen sind nachzuweisen. Als Mindeststandards werden gefordert: I. Der Schadstoffgutachter und Sanierungsplaner sowie der stellvertretende Schadstoffgutachter und Sanierungsplaner muss jeweils eine abgeschlossene Hochschulausbildung (Dipl. Ing. Univ./TU/FH bzw. Bachelor oder Master) im Fachbereich Architektur, Bauingenieurwesen, Geologie, Umweltwissenschaften oder vergleichbar und eine Berufserfahrung von mind. 3 Jahren auf dem Gebiet der Schadstofferkundung und -sanierung nach Studienabschluss nachweisen II. Der Fachbauleiter muss mind. den Titel staatlich geprüfter Techniker in der Fachrichtung Bautechnik, Umwelttechnik oder vergleichbar und eine Berufserfahrung von mind. 3 Jahren in der in der Bauleitung auf dem Gebiet der Schadstofferkundung und -sanierung (Baustellenpraxis) nach Ausbildungs- bzw Studienabschluss aufweisen. Für die Fachbauleitung kann auch der Schadstoffgutachter und Sanierungsplaner unter Punkt I. eingesetzt werden, soweit dieser die notwendige mindestens 3 Jahre Baustellenpraxis nach Ausbildungs- bzw. Studienabschluss aufweist. Über die genannte Studien- bzw. Berufsausbildung hinaus sind weitere Ausbildungs-/Weiterbildungs-/Qualifizierungsnachweise erforderlich: Gültige Fach- bzw. Sachkunde zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe und bei Leistungsausführung: - Sachkunde "TRGS 519 Anlage 3" sowie - Sachkunde "DGUV Regel 101-004 (ehem. BGR 128) Anhang 6A oder 6B" oder - Fachkunde "TRGS 524 Anlage 2A + TRGS 505 + TRGS 551" Falls die Fach- und Sachkunde keine befristete Gültigkeit besitzen und älter als sechs Jahre sind, ist zum Zwecke der Aktualisierung ein zusätzlicher Nachweis über eine qualifizierte Fortbildungsmaßnahme auf dem Gebiet der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes erforderlich. Dieser darf ebenfalls nicht älter als sechs Jahre sein. Die besondere Fach bzw. Sachkunde muss dabei nicht jede Person einzeln aufweisen, es genügt, wenn die spezielle Anforderung an die Fach- und Sachkunde in mehreren Personen kumulativ vorliegen.
Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Für den Bieter (Unternehmen/Büro) / die Bietergemeinschaft, den Projektleiter und den Bauleiter sind aussagekräftige projektbezogene Referenzunterlagen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge einzureichen. Entsprechende Formblätter werden mit den Vergabeunterlagen (Anlage zum Bewerbungsbogen … ganz lesenFür den Bieter (Unternehmen/Büro) / die Bietergemeinschaft, den Projektleiter und den Bauleiter sind aussagekräftige projektbezogene Referenzunterlagen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge einzureichen. Entsprechende Formblätter werden mit den Vergabeunterlagen (Anlage zum Bewerbungsbogen) zur Verfügung gestellt. Es werden alle Referenzen über einschlägige Dienstleistungsaufträge berücksichtigt, welche im zugelassenen Referenzzeitraum liegen und die geforderten Mindeststandards erfüllen. Zu den Referenzprojekten sind folgende Angaben über ein Projektdatenblatt abzugeben: a) Kurzbezeichnung der Baumaßnahme, b) Auftraggeber mit Name und Anschrift, c) Angabe zu Schadstofferkundung und -sanierung bei baulichen Anlagen, d) Art der Schadstofferkundung, e) Art der Schadstoffsanierung f) erbrachte Leistungsschritte entsprechend oder in Anlehnung Leistungsbild Nr. 43 AHO-Heft, g) Zeitraum der Leistungserbringung (von/bis) und Abschluss des Leistungsschritts 3 und der Bauausführung, Für die Referenzprojekte gelten folgende Mindestanforderungen: 1. Unternehmen Mind. 1 Referenz über die Leistungsschritte 1-3 gem. AHO Heft Nr. 43 oder in Anlehnung an dieses für eine Schadstofferkundung und -sanierung einer baulichen Anlage mit mind. einer Schadstofferkundung mit Asbest. Die Schadstoffsanierung muss mind. nach Nummer 14 TRGS 519, TRGS 524 erfolgt sein. 2. Schadstoffgutachter, Sanierungsplaner Mind. 1 Referenz über die Leistungsschritte 1-3 gem. AHO Heft Nr. 43 oder in Anlehnung an dieses für eine Schadstofferkundung und -sanierung einer baulichen Anlage mit mind. einer Schadstofferkundung mit Asbest. Die Schadstoffsanierung muss mind. nach Nummer 14 TRGS 519, TRGS 524 erfolgt sein. 3. Stellvertretender Schadstoffgutachter, Sanierungsplaner Mind. 1 Referenz über die Leistungsschritte 1-3 gem. AHO Heft Nr. 43 oder in Anlehnung an dieses für eine Schadstofferkundung und -sanierung einer baulichen Anlage mit mind. einer Schadstofferkundung mit Asbest. Die Schadstoffsanierung muss mind. nach Nummer 14 TRGS 519, TRGS 524 erfolgt sein. 4. Fachbauleiter Mind. 1 Referenz über die Sanierungsüberwachung (gem. Leistungsbild Nr. 43 AHO-Heft oder in Anlehnung an dieses, Leistungsschritt 3) mit einer Schadstofferkundung von Asbest. Die Schadstoffsanierung muss mind. nach Nummer 14 TRGS 519, TRGS 524 erfolgt sein. Zugelassener Referenzzeitraum: Abschluss Leistungsschritt 3 nach dem 01.07.2015 und Leistungsstand zum Ablauf der Angebotsfrist mind. Leistungsschritt 3 oder Bauausführung abgeschlossen.
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Der Bieter hat des Weiteren eine Erklärung abzugeben, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Bieters (inklusive Büroinhaber, ausgenommen Auszubildende und studentische Hilfskräfte) in den letzten drei Jahren ersichtlich ist. Als Mindeststandards werden gefordert: Die durchsc … ganz lesenDer Bieter hat des Weiteren eine Erklärung abzugeben, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Bieters (inklusive Büroinhaber, ausgenommen Auszubildende und studentische Hilfskräfte) in den letzten drei Jahren ersichtlich ist. Als Mindeststandards werden gefordert: Die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Bieters (inklusive Büroinhaber, ausgenommen Auszubildende und studentische Hilfskräfte) in den letzten drei Jahren muss mind. 5 Beschäftigte betragen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
12 Monate
Verlängerung
bis zu 3-mal: max. Verlängerung auf 48 Monate
Optionen
Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungen vor. Die in den einzelnen Leistungsstufen zu erbringenden Grundleistungen sind strukturell angelehnt an die Leistungsschritte nach AHO-Heft Nr. 43, und gliedern in vier Leistungsstufen mit folgenden Hauptinhalten: Le … ganz lesenDer Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungen vor. Die in den einzelnen Leistungsstufen zu erbringenden Grundleistungen sind strukturell angelehnt an die Leistungsschritte nach AHO-Heft Nr. 43, und gliedern in vier Leistungsstufen mit folgenden Hauptinhalten: Leistungsstufe 1 (Erkundungskonzept), Leistungsstufe 2 (Erkundung mit Probenahme, Laboranalytik und Gutachten), Leistungsstufe 3 (Sanierungs- und Entsorgungsplanung sowie Ausschreibung), Leistungsstufe 4 (Überwachung und Dokumentation) Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung auf Teilleistungen einzelner Leistungsstufen oder auf einzelne Abschnitte der Bauaufgabe zu beschränken. Der Auftraggeber beabsichtigt, bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme weitere Leistungen abzurufen. Der Abruf erfolgt in Textform. Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber zur Vermeidung von Störungen im Planungsablauf rechtzeitig auf die Notwendigkeit des Anschlussabrufs hinzuweisen. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Leistungsstufen besteht nicht. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungen der weiteren Leistungsstufen zu erbringen, wenn der Auftraggeber sie ihm überträgt. Aufgrund einer stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars ableiten. Bei stufenweiser Beauftragung kann der AN den Vertrag innerhalb einer Frist von einem Monat kündigen, wenn der AG die Leistungen für die jeweils folgende Stufe nicht innerhalb einer angemessenen Frist abruft. Eine solche angemessene Frist endet im Regelfall nicht vor Ablauf von 6 Monaten nach vollständiger Erfüllung der Leistungen der vorangegangenen Stufe.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
lbb.vergabe.rlp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
60 Tage
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Eine Auftragsvergabe ist nur an solche Bieter möglich, bei denen ein Bezug zu Russland i.S.d "Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8.4.2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014" (Artikel 5k) nicht vorliegt. Als Nachweis ist eine entsprechende Eigenerklärung vorzulegen. Für die A … ganz lesenLeistung: Eine Auftragsvergabe ist nur an solche Bieter möglich, bei denen ein Bezug zu Russland i.S.d "Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8.4.2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014" (Artikel 5k) nicht vorliegt. Als Nachweis ist eine entsprechende Eigenerklärung vorzulegen. Für die Ausführung d. Auftrags sind EDV-Schnittstellen zum Datenaustausch von CAD-Zeichnungen (mind. DXF u. DWG) u. Leistungsverzeichnissen (mind. GAEB 1990) erforderlich. Die Bauarbeiten werden in einem militärischen Sicherheitsbereich ausgeführt. Es dürfen nur solche Bewerber, Bieter o. Auftragnehmer am Verfahren teilnehmen u. den Auftrag erhalten, die ihren Geschäftssitz in einem NATO-Staat haben. Besucher aus Staaten mit bes. Sicherheitsrisiken haben grds. keinen Zutritt zu militärischen Sicherheitsbereichen gem. Staatenliste i.S.v. § 13 Abs. 1 Nr. 17 SÜG, festgelegt durch das BMI.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Erkenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, 1. die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, s … ganz lesenGemäß § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Erkenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, 1. die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. 2. die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Bei Zurückweisung einer Rüge beträgt die Frist für die Beantragung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:freelance# Mit Angebotsabgabe ist eine Darstellung zu den qualitätsbezogenen Zuschlagskriterien einzureichen, welche Bestandteil des Angebots ist.
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXPLYYDYA90 1) Bietergemeinschaften (BGen) BGen, die sich erst nach der Einreichung des Angebots gebildet haben, werden nicht zugelassen. Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer BG sind unzulässig u. führen zum Ausschluss aller betroffenen BGen. Bei BGen ist nur ein Ange … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXPLYYDYA90 1) Bietergemeinschaften (BGen) BGen, die sich erst nach der Einreichung des Angebots gebildet haben, werden nicht zugelassen. Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer BG sind unzulässig u. führen zum Ausschluss aller betroffenen BGen. Bei BGen ist nur ein Angebot (Angebotsblatt, Kalkulationsblätter und Darstellung zu den Zuschlagskriterien) einzureichen. Für jedes Mitglied der BG ist ein eigener mit den erforderlichen Angaben ausgefüllter Eignungsbogen einzureichen. Liegt bei einem Mitglied einer BG ein Ausschlussgrund nach den §§ 123, 124 GWB oder aufgrund des Bezugs zu Russland i.S.d. "Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren" (Artikel 5k) vor, so muss dieses Mitglied ersetzt werden. Bei BGen sind nur ein Schadstoffgutachter und Sanierungsplaner, ein stellv. Schadstoffgutachter und Sanierungsplaner sowie ein Fachbauleiter zu benennen. Die Leistungsabgrenzung innerhalb der BG ist darzustellen. 2) Eignungsleihe (§ 47 VgV) Beabsichtigt der Bieter im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche u. finanzielle sowie die technische u. berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch zu nehmen u. erfüllt dieses Unternehmen die entsprechenden Eignungskriterien nicht od. liegt bei diesem Unternehmen ein Ausschlussgrund nach den §§ 123, 124 GWB od. aufgrund des Bezugs zu Russland i.S.d. Verordnung (EU) 2022/576 vor, so muss dieses Mitglied ersetzt werden. Für jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen, ist ein eigener mit den erforderlichen Angaben ausgefüllter Eignungsbogen einzureichen. Zum Nachweis, dass dem Bewerber die erforderlichen Kapazitäten des anderen Unternehmens zur Verfügung stehen, hat er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens mit dem Eignungsbogen bzw. dem Angebot vorzulegen. 3) Unteraufträge (§ 36 VgV) Beabsichtigt der Bieter eine Unterauftragsvergabe, so hat der Bewerber die Teile des Auftrags, die er an Dritte zu vergeben beabsichtigt, u. - soweit bekannt - die Namen der vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen. Der Bieter hat mit dem Angebot im Eignungsbogen Angaben zu den vorgesehenen Unterauftragnehmern u. dessen Vertretern sowie Erklärungen zum Vorliegen von Ausschlussgründen zu machen. Liegt bei dem Unterauftragnehmer ein Ausschlussgrund nach § 123 GWB, § 124 GWB od. aufgrund des Bezugs zu Russland i.S.d. Verordnung (EU) 2022/576 vor, so muss dieses Unternehmen ersetzt werden. Zum Nachweis, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat er vor Zuschlagserteilung entsprechende Verpflichtungserklärungen vorzulegen. 4) Angebotsunterlagen / Vorlage von Nachweisen, Angaben und Unterlagen Für das Angebot sind die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Formulare (bzw. anstelle des Eignungsbogens die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)) zu verwenden und vollständig ausgefüllt, in deutscher Sprache und in Textform (§ 126b BGB) bei der angegebenen Kontaktstelle einzureichen. Eine Unterschrift od. Signatur auf dem Eignungsbogen und dem Angebot sowie auf den geforderten Anlagen ist nicht erforderlich. Es ist jedoch zwingend an den dafür vorgesehenen Stellen der Name der bevollmächtigten, natürlichen Person anzugeben, die für den Bieter die Eigenerklärung abgibt. Mit Angebotsabgabe ist eine Darstellung zu den qualitätsbezogenen Zuschlagskriterien einzureichen, welche Bestandteil des Angebots ist. Die Form der Darstellung ist grds. frei wählbar, es ist jedoch auch hier die Textform erforderlich. Außerdem soll das vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Deckblatt vorangestellt werden. Das Angebot und der Eignungsbogen sind mit allen geforderten Erklärungen und Nachweisen bei der angegebenen Kontaktstelle vollständig elektronisch über den Projektraum zum Verfahren a …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Bundesrepublik Deutschland vertreten durch das BMVg vertreten durch das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen vertreten durch das ABB vertreten durch den LBB, Niederlassung Trier, vertreten durch die Niederlassungsleitung
Anschrift
Paulinstraße 58, 54292 Trier
Website
lbb.rlp.de
Kontakt
vergabe-fbt.koblenz@lbb.rlp.de
Auskünfte
LBB Niederlassung Koblenz, Zentrale Vergabestelle FbT, Hofstraße 257a, 56077 Koblenzvergabe-fbt.koblenz@lbb.rlp.de

Bei uns erfasst

2Bekanntmachungen
1Zuschlagsmeldungen

Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 710 (Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen) in Rheinland-Pfalz. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

266vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (239 Lose mit Angabe)
207.221 €Zuschlagswert im Median
92.476 € – 482.144 €mittlere Hälfte, 120 Werte

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Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. BekanntmachungFrist 30.10.2025
  3. 1. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist von 30.10.2025 auf 13.11.2025 verschoben

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 24e25b7f-9bee-45a8-b303-12015b4effce.