Zum Inhalt
Menü
vergebenEU-weitIngenieurleistungenPlanungRahmenvereinbarung

Bekanntmachung Vergebener Auftrag - Rahmenvereinbarung Gutachter-, Fachplanungs- und Überwachungsleistungen von Schadstoffen an baulichen Anlagen i.d. Region "Eifel & Wittlich"

Bundesrepublik Deutschland vertreten durch das BMVg vertreten durch das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen vertreten durch das ABB vertreten durch den LBB, Niederlassung Trier, vertreten durch die Niederlassungsleitung · Trier, Rheinland-Pfalz

Aktenzeichen 25D0157veröffentlicht 22.01.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 359 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Rheinland-Pfalz.

Alle Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Rheinland-Pfalz (42 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 2 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet · Verlängerung möglich (bis zu 3-mal)

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
12 Monatebis zu 3 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Trier54292, Rheinland-Pfalz
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Vorstellung des Büros und des Projektteams in Bezug auf die Auftragsabwicklung, u.a. Darstellung des Personalkonzeptes sowie der Organisation und Koordination20 %
  • Angaben zur Arbeitsweise im Hinblick auf die zu vergebenden Leistungen und zur konzeptionellen Vorgehensweise, vertiefende Angaben des Bewerbers zu technischen Belangen bei der Umsetzung der Maßnahmen unter Zugrundelegung der Projektanforderungen (anhand eines aussagekräftigen selbst gewählten Beispielprojekts mit Asbestvorkommen, über alle Leistungsphasen)30 %
  • Honorar50 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 10 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Gutachter-, Fachplanungs- und Überwachungsleistungen bei der Erkundung, Bewertung und Sanierung von Schadstoffen an baulichen Anlagen in struktureller Anlehnung an die Leistungsschritte 1 bis 3 nach AHO-Heft Nr. 43

Beschreibung des Loses

Im Sinne eines effizienten Verwaltungshandelns soll für die Bundesprojekte der Region "Eifel & Wittlich" eine Rahmenvereinbarung über Gutachter-, Fachplanungs- und Überwachungsleistungen bei der Erkundung, Bewertung und Sanierung von Schadstoffen an baulichen Anlagen geschlossen werden. Die Leistungen gliedern sich in Leistungsstufen mit folgenden Hauptinhalten: - Leistungsstufe 1 - Erkundungskonzept - Erstellung Erkundungskonzept - Ermittlung Leistungsbedarf für Stufe 2 - Leistungsstufe 2 - Erkundung - Probenahme Baustelleneinrichtung Materialproben Bauteilöffnungen Raumluftmessungen inkl. Analytik - Laboranalytik Festlegen Laboruntersuchungsprogramm Laboruntersuchungen - Gutachten Abschlussbericht inkl. Schadstoffkataster Erweiterte Fotodokumentation Überschlägige Kostenermittlung und Kostenschätzung - Ermittlung Leistungsbedarf für Stufe 3 - Leistungsstufe 3 - Sanierungs- und Entsorgungsplanung sowie Ausschreibung - Sanierungs- und Entsorgungskonzept - Vorbereitung der Vergabe inkl. Kostenermittlung - Mitwirkung bei der Vergabe - Ermittlung Leistungsbedarf für Stufe 4 - Leistungsstufe 4 - Überwachung und Dokumentation - Fachbauleitung / Überwachung / Koordination der Schadstoffsanierung - Dokumentation der Schadstoffsanierung Die Erfahrungen der letzten Jahre haben gezeigt, dass Schadstoffbelastungen an baulichen Anlagen in erheblichem Umfang vorhanden sind. Ziel ist es daher, durch die Nutzung einer entsprechenden Rahmenvereinbarung die Abwicklung effizienter und ressourcenoptimierter zu gestalten und damit dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit in hohem Maße gerecht zu werden. Zunächst werden die Schadstoffe mittels historischer und technischer Erkundung lokalisiert. Mit der Kenntnis über die verbauten Schadstoffe und in Abhängigkeit von der geplanten Baumaßnahme er-folgt anschließend eine fach- bzw. sachkundige Sanierungs- und Entsorgungsplanung einschließlich der Erstellung von Ausschreibungsunterlagen. In diesem Rahmen wird der Umgang mit den verbauten Schadstoffen geregelt und der ausführenden Firma eine fundierte Handlungsanweisung zur Verfügung gestellt. Dazu gehören insbesondere die Festlegung spezieller Schutzmaßnahmen, Arbeits-verfahren und Verhaltensweisen, die beim Umgang mit Schadstoffen erforderlich sind, um die Gefährdung der Beteiligten auf ein vertretbares Maß zu reduzieren und eine ordnungsgemäße Entsorgung sicherzustellen. Um die tatsächliche Einhaltung der Planungs- und Ausschreibungsdokumente sowie der geltenden Vorschriften zu gewährleisten, erfolgt während der Ausführungsphase die Überwachung und letztendlich die Abnahme sowie die Dokumentation der schadstoffbezogenen Arbeiten auf der Baustelle. Insbesondere bei Umbaumaßnahmen im Bestand hilft eine gewissenhafte Dokumentation bei der Identifizierung der vorhandenen Bausubstanz im Rahmen von Folgeprojekten und kann dort aufwendige Recherchen und Doppeluntersuchungen ersparen. Der Umgang mit Gefahrstoffen erfordert eine besondere Sensibilität, so dass hohe personelle Anforderungen gestellt werden. Gutachter, Fachplaner und Bauüberwacher tragen als verantwortliche Experten eine besonders hohe Verantwortung, besondere Fachkenntnisse und einschlägige Berufserfahrung werden vorausgesetzt, eine gut organisierte Betriebsstruktur gilt als unabdingbar. Der Rahmenvertrag wird mit einem Unternehmen geschlossen. Die Laufzeit beträgt 1 Jahr mit der Option auf Verlängerung auf insgesamt max. 4 Jahre. Bei Ausschöpfung der kompletten Laufzeit mit der Verlängerungsoption wird der Auftragswert auf 5 Mio. geschätzt.

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Vorstellung des Büros und des Projektteams in Bezug auf die Auftragsabwicklung, u.a. Darstellung des Personalkonzeptes sowie der Organisation und Koordination20 %
Angaben zur Arbeitsweise im Hinblick auf die zu vergebenden Leistungen und zur konzeptionellen Vorgehensweise, vertiefende Angaben des Bewerbers zu technischen Belangen bei der Umsetzung der Maßnahmen unter Zugrundelegung der Projektanforderungen (anhand eines aussagekräftigen selbst gewählten Beispielprojekts mit Asbestvorkommen, über alle Leistungsphasen)30 %
Honorar50 %
Qualität
Vorstellung des Büros und des Projektteams in Bezug auf die Auftragsabwicklung, u.a. Darstellung des Personalkonzeptes sowie der Organisation und KoordinationGem. Bewertungsmatrix Zuschlagskriterien, welche Bestandteil der Vergabeunterlagen ist.
Qualität
Angaben zur Arbeitsweise im Hinblick auf die zu vergebenden Leistungen und zur konzeptionellen Vorgehensweise, vertiefende Angaben des Bewerbers zu technischen Belangen bei der Umsetzung der Maßnahmen unter Zugrundelegung der Projektanforderungen (anhand eines aussagekräftigen selbst gewählten Beispielprojekts mit Asbestvorkommen, über alle Leistungsphasen)Gem. Bewertungsmatrix Zuschlagskriterien, welche Bestandteil der Vergabeunterlagen ist.
Preis
HonorarGem. Bewertungsmatrix Zuschlagskriterien, welche Bestandteil der Vergabeunterlagen ist.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
12 Monate
Verlängerung
bis zu 3-mal: max. Verlängerung auf 48 Monate
Optionen
Der Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungen vor. Die in den einzelnen Leistungsstufen zu erbringenden Grundleistungen sind strukturell angelehnt an die Leistungsschritte nach AHO-Heft Nr. 43, und gliedern in vier Leistungsstufen mit folgenden Hauptinhalten: Le … ganz lesenDer Auftraggeber behält sich eine stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungen vor. Die in den einzelnen Leistungsstufen zu erbringenden Grundleistungen sind strukturell angelehnt an die Leistungsschritte nach AHO-Heft Nr. 43, und gliedern in vier Leistungsstufen mit folgenden Hauptinhalten: Leistungsstufe 1 (Erkundungskonzept), Leistungsstufe 2 (Erkundung mit Probenahme, Laboranalytik und Gutachten), Leistungsstufe 3 (Sanierungs- und Entsorgungsplanung sowie Ausschreibung), Leistungsstufe 4 (Überwachung und Dokumentation) Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung auf Teilleistungen einzelner Leistungsstufen oder auf einzelne Abschnitte der Bauaufgabe zu beschränken. Der Auftraggeber beabsichtigt, bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme weitere Leistungen abzurufen. Der Abruf erfolgt in Textform. Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber zur Vermeidung von Störungen im Planungsablauf rechtzeitig auf die Notwendigkeit des Anschlussabrufs hinzuweisen. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Leistungsstufen besteht nicht. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungen der weiteren Leistungsstufen zu erbringen, wenn der Auftraggeber sie ihm überträgt. Aufgrund einer stufenweisen Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Erhöhung seines Honorars ableiten. Bei stufenweiser Beauftragung kann der AN den Vertrag innerhalb einer Frist von einem Monat kündigen, wenn der AG die Leistungen für die jeweils folgende Stufe nicht innerhalb einer angemessenen Frist abruft. Eine solche angemessene Frist endet im Regelfall nicht vor Ablauf von 6 Monaten nach vollständiger Erfüllung der Leistungen der vorangegangenen Stufe.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Erkenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Bei Zurückweisung einer Rüge beträgt die Frist für die Beantragung eines Nachprüfungsv … ganz lesenGemäß § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Erkenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Bei Zurückweisung einer Rüge beträgt die Frist für die Beantragung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen. Die Feststellung der Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags nach § 135 Abs. 1 GWB ist gem. § 135 Abs. 2 GWB in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union geltend zu machen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Mit Angebotsabgabe ist eine Darstellung zu den qualitätsbezogenen Zuschlagskriterien einzureichen, welche Bestandteil des Angebots ist.
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXPLYYDYAZ2# 1) Bietergemeinschaften (BGen) BGen, die sich erst nach der Einreichung des Angebots gebildet haben, werden nicht zugelassen. Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer BG sind unzulässig u. führen zum Ausschluss aller betroffenen BGen. Bei BGen ist nur ein An … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXPLYYDYAZ2# 1) Bietergemeinschaften (BGen) BGen, die sich erst nach der Einreichung des Angebots gebildet haben, werden nicht zugelassen. Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer BG sind unzulässig u. führen zum Ausschluss aller betroffenen BGen. Bei BGen ist nur ein Angebot (Angebotsblatt, Kalkulationsblätter und Darstellung zu den Zuschlagskriterien) einzureichen. Für jedes Mitglied der BG ist ein eigener mit den erforderlichen Angaben ausgefüllter Eignungsbogen einzureichen. Liegt bei einem Mitglied einer BG ein Ausschlussgrund nach den §§ 123, 124 GWB oder aufgrund des Bezugs zu Russland i.S.d. "Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren" (Artikel 5k) vor, so muss dieses Mitglied ersetzt werden. Bei BGen sind nur ein Schadstoffgutachter und Sanierungsplaner, ein stellv. Schadstoffgutachter und Sanierungsplaner sowie ein Fachbauleiter zu benennen. Die Leistungsabgrenzung innerhalb der BG ist darzustellen. 2) Eignungsleihe (§ 47 VgV) Beabsichtigt der Bieter im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche u. finanzielle sowie die technische u. berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch zu nehmen u. erfüllt dieses Unternehmen die entsprechenden Eignungskriterien nicht od. liegt bei diesem Unternehmen ein Ausschlussgrund nach den §§ 123, 124 GWB od. aufgrund des Bezugs zu Russland i.S.d. Verordnung (EU) 2022/576 vor, so muss dieses Mitglied ersetzt werden. Für jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen, ist ein eigener mit den erforderlichen Angaben ausgefüllter Eignungsbogen einzureichen. Zum Nachweis, dass dem Bewerber die erforderlichen Kapazitäten des anderen Unternehmens zur Verfügung stehen, hat er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens mit dem Eignungsbogen bzw. dem Angebot vorzulegen. 3) Unteraufträge (§ 36 VgV) Beabsichtigt der Bieter eine Unterauftragsvergabe, so hat der Bewerber die Teile des Auftrags, die er an Dritte zu vergeben beabsichtigt, u. - soweit bekannt - die Namen der vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen. Der Bieter hat mit dem Angebot im Eignungsbogen Angaben zu den vorgesehenen Unterauftragnehmern u. dessen Vertretern sowie Erklärungen zum Vorliegen von Ausschlussgründen zu machen. Liegt bei dem Unterauftragnehmer ein Ausschlussgrund nach § 123 GWB, § 124 GWB od. aufgrund des Bezugs zu Russland i.S.d. Verordnung (EU) 2022/576 vor, so muss dieses Unternehmen ersetzt werden. Zum Nachweis, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat er vor Zuschlagserteilung entsprechende Verpflichtungserklärungen vorzulegen. 4) Angebotsunterlagen / Vorlage von Nachweisen, Angaben und Unterlagen Für das Angebot sind die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Formulare (bzw. anstelle des Eignungsbogens die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)) zu verwenden und vollständig ausgefüllt, in deutscher Sprache und in Textform (§ 126b BGB) bei der angegebenen Kontaktstelle einzureichen. Eine Unterschrift od. Signatur auf dem Eignungsbogen und dem Angebot sowie auf den geforderten Anlagen ist nicht erforderlich. Es ist jedoch zwingend an den dafür vorgesehenen Stellen der Name der bevollmächtigten, natürlichen Person anzugeben, die für den Bieter die Eigenerklärung abgibt. Mit Angebotsabgabe ist eine Darstellung zu den qualitätsbezogenen Zuschlagskriterien einzureichen, welche Bestandteil des Angebots ist. Die Form der Darstellung ist grds. frei wählbar, es ist jedoch auch hier die Textform erforderlich. Außerdem soll das vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Deckblatt vorangestellt werden. Das Angebot und der Eignungsbogen sind mit allen geforderten Erklärungen und Nachweisen bei der angegebenen Kontaktstelle vollständig elektronisch über den Projektraum zum Verfahren …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
umweltgeotechnik gmbH, Nonnweiler2

AuftraggeberAlle Verfahren dieses Auftraggebers

Name
Bundesrepublik Deutschland vertreten durch das BMVg vertreten durch das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen vertreten durch das ABB vertreten durch den LBB, Niederlassung Trier, vertreten durch die Niederlassungsleitung
Anschrift
Paulinstraße 58, 54292 Trier
Website
lbb.rlp.de
Kontakt
vergabe-fbt.koblenz@lbb.rlp.de
Auskünfte
LBB Niederlassung Koblenz, Zentrale Vergabestelle FbT, Hofstraße 257a, 56077 Koblenzvergabe-fbt.koblenz@lbb.rlp.de

Bei uns erfasst

2Bekanntmachungen
1Zuschlagsmeldungen

Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 710 (Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen) in Rheinland-Pfalz. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

266vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (239 Lose mit Angabe)
207.221 €Zuschlagswert im Median
92.476 € – 482.144 €mittlere Hälfte, 120 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Ingenieurleistungen in Rheinland-Pfalz (42 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 30.10.2025
  3. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 30.10.2025 auf 13.11.2025 verschoben

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 17beea1f-f22d-4277-956e-855c86c254f7.