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Rahmenvereinbarung für Handgepäckkontrollspuren mit mindestens EDSCB C3

Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI · Bonn, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen B 19.10 - 0468/20/VV : 2veröffentlicht 15.08.2024erstmals 15.08.2024LieferleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 710 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 15.08.2024.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
567,06 Mio. €
Laufzeit
24 Monatebis zu 5 Verlängerungen
Lose
2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Bonn53119, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
elektronisch: Zulässigevergabe-online.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 147 Tage (155 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (429 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 27 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 27 Monaten
  3. Teilnahmeanträge bis 11:30 Uhr
    vor 23 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Abschluss von 2 Rahmenvereinbarungen zur Lieferung von Handgepäckkontrollspuren mit EDSCB min. EU Standard C3, möglichst bis EU Level 2, deren Zubehör und Instandhaltungsverträgen

Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter

Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Rahmenvereinbarung 53419

Gegenstand des Loses 1 ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von ca. 65 Handgepäckkontrollspuren inklusive deren Peripherie und dafür benötigten Zubehörs sowie deren Instandhaltung (Inspektion, Wartung und Instandsetzung). Die Handgepäckkontrollspuren müssen modular zusammensetzbar sein, um eine möglichst optimale Anpassung an die räumlichen Gegebenheiten des jeweiligen Installationsortes vornehmen zu können. Aus der Rahmenvereinbarung muss darüber hinaus der Abschluss von Instandhaltungsverträgen gemäß dem beiliegenden Instandhaltungsvertragsmuster (Dokument 16) abrufbar sein. Aus der Rahmenvereinbarung zu Los 1 kann bis zu einem Höchstwert von 148.783.695,00 EUR (netto; Summe für Lieferanteil und Instandhaltung) abgerufen werden. Der Höchstwert entspricht dem Schätzwert. Die vorstehend genannten Mengen sind fiktiv und dienen hier nur der Information. Die für die Kalkulation des Angebotspreises nötigen Informationen werden mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe bekannt gegeben. Bis zum vorgenannten Höchstwert können beliebige Mengen der vorgenannten Artikel/Leistungen aus der zuschließenden Rahmenvereinbarung abgerufen werden. Es besteht kein Anspruch auf gleichverteilte Abrufe aus der Rahmenvereinbarung. Die Auftraggeberin verpflichtet sich in Los 1 zur Abnahme eines Mindestauftragsvolumen von 7.500.000,00 EUR (netto). Die Auftragnehmerin hat keinen Anspruch auf Abrufe aus dieser Rahmenvereinbarung über das Mindestauftragsvolumen hinaus. Die Handgepäckkontrollspuren und deren Zubehör sind zu liefern und am jeweiligen Einsatzort betriebsfähig zu installieren. Darüber hinaus sind die Handgepäckkontrollspuren am jeweiligen Einsatzort instand zu halten, wenn für sie ein Instandhaltungsvertrag abgeschlossen worden ist. Der Leistungsumfang ergibt sich im Detail aus dem Inhalt der Rahmenvereinbarung und dessen Anlagen sowie den daraus erfolgenden Bestellungen (Lieferung als auch Instandhaltung). Es ist möglich, dass später ein kleinerer Kreis der Nutzer, welche Handgepäckkontrollspuren, Peripherie oder Zubehör aus den hier ausgeschriebenen Rahmenvereinbarungen erhalten, keinen Instandhaltungsvertrag auf der Basis des Instandhaltungsvertragsentwurfs abschließen wird. Sofern also beispielsweise aus der Rahmenvereinbarung von Los 1 und/oder Los 2 eine Handgepäckkontrollspur abgerufen wird, besteht kein Anspruch der Auftragnehmerin auf einen Abschluss eines Instandhaltungsvertrags und den Abruf von Instandhaltungsleistungen für diese Handgepäckkontrollspur. Die EDSCB müssen ein Tunnelmaß von mindestens 60 cm Breite x 40 cm Höhe aufweisen. Die EDSCB müssen spätestens mit der Abgabe des finalen Angebotes national zertifiziert sein. Die EDSCB müssen dafür unter anderem mindestens den EDSCB-Standard C3 erfüllen. Nach Kenntnis der Vergabestelle beabsichtigt die oberste Luftsicherheitsbehörde, im Laufe des Jahres 2025 die maßgeblichen Standards und weitergehenden Anforderungen für Sicherheitsausrüstung gemäß § 3 LuftSiAV anzupassen. Neu zu installierende EDSCB müssen mit Inkrafttreten der Regelung grundsätzlich mindestens den Standard C4 limited (inklusive Standard C3), und ggfs. auch G1 und APID Standard 2 erfüllen und dafür entsprechend national zertifiziert sein. EDSCB, die nach niedrigeren Standards national zertifiziert sind (z.B. nur C3) dürfen ab diesem Zeitpunkt grundsätzlich nicht mehr neu installiert werden. Insofern kann es zur Umsetzung der geänderten gesetzlichen Vorgaben z.B. innerhalb einer Verhandlungsrunde notwendig werden, die vorgenannten Standards zur Mindestanforderung zu erheben. Die EDSCB müssen zum Zeitpunkt der Abgabe des finalen Angebotes die Voraussetzungen für den anzeigepflichtigen Betrieb gemäß § 12 (1) Nr. 1 i. V. m. § 19 (1) Nr. 1a des Gesetzes zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (StrlSchG) erfüllen. Darüber hinaus muss für jede Handgepäckkontrollspur eine CE-Konformitätserklärung entsprechend den gesetzlichen Anforderungen (z.B. Maschinenrichtlinie) ausgestellt und der Auftraggeberin eine Ausfertigung überlassen werden. Jede aus den verschiedenen Modulen, deren Bestandteilen und der Peripherie gebildete Gesamtmaschine muss so ausgeführt sein, dass deren Nutzung als Arbeitsmittel gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) durch den Betreiber möglich ist. Die Auftragnehmerin übernimmt die Aufgaben des Herstellers im Sinne von Artikel 5 MaschRL 2006/42/EG, umgesetzt in nationales Recht durch das ProdSG in Verbindung mit der 9. ProdSV, für die in Verkehr zu bringende Gesamtmaschine. Alle in den Handgepäckkontrollspuren und deren Peripherie oder deren Zubehör verbauten IT-Systeme müssen die Anforderungen des IT-Grundschutzkompendiums erfüllen.

24 Monate148.783.694 €
2
Rahmenvereinbarung 53472

Gegenstand des Loses 2 ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung zur Lieferung von ca. 188 Handgepäckkontrollspuren inklusive deren Peripherie und dafür benötigten Zubehörs sowie deren Instandhaltung (Inspektion, Wartung und Instandsetzung). Die Handgepäckkontrollspuren müssen modular zusammensetzbar sein, um eine möglichst optimale Anpassung an die räumlichen Gegebenheiten des jeweiligen Installationsortes vornehmen zu können. Aus der Rahmenvereinbarung muss darüber hinaus der Abschluss von Instandhaltungsverträgen gemäß dem beiliegenden Instandhaltungsvertragsmuster (Dokument 16) abrufbar sein. Aus der Rahmenvereinbarung zu Los 2 kann bis zu einem Höchstwert von 418.271.685,00 EUR (netto; Summe für Lieferanteil und Instandhaltung) abgerufen werden. Der Höchstwert entspricht dem Schätzwert. Die vorstehend genannten Mengen sind fiktiv und dienen hier nur der Information. Die für die Kalkulation des Angebotspreises nötigen Informationen werden mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe bekannt gegeben. Bis zum vorgenannten Höchstwert können beliebige Mengen der vorgenannten Artikel/Leistungen aus der zuschließenden Rahmenvereinbarung abgerufen werden. Es besteht kein Anspruch auf gleichverteilte Abrufe aus der Rahmenvereinbarung. Die Auftraggeberin verpflichtet sich in Los 2 zur Abnahme eines Mindestauftragsvolumen von 21.000.000,00 EUR (netto). Die Auftragnehmerin hat keinen Anspruch auf Abrufe aus dieser Rahmenvereinbarung über das Mindestauftragsvolumen hinaus. Die Handgepäckkontrollspuren und deren Zubehör sind zu liefern und am jeweiligen Einsatzort betriebsfähig zu installieren. Darüber hinaus sind die Handgepäckkontrollspuren am jeweiligen Einsatzort instand zu halten, wenn für sie ein Instandhaltungsvertrag abgeschlossen worden ist. Der Leistungsumfang ergibt sich im Detail aus dem Inhalt der Rahmenvereinbarung und dessen Anlagen sowie den daraus erfolgenden Bestellungen (Lieferung als auch Instandhaltung). Es ist möglich, dass später ein kleinerer Kreis der Nutzer, welche Handgepäckkontrollspuren, Peripherie oder Zubehör aus den hier ausgeschriebenen Rahmenvereinbarungen erhalten, keinen Instandhaltungsvertrag auf der Basis des Instandhaltungsvertragsentwurfs abschließen wird. Sofern also beispielsweise aus der Rahmenvereinbarung von Los 1 und/oder Los 2 eine Handgepäckkontrollspur abgerufen wird, besteht kein Anspruch der Auftragnehmerin auf einen Abschluss eines Instandhaltungsvertrags und den Abruf von Instandhaltungsleistungen für diese Handgepäckkontrollspur. Die EDSCB müssen ein Tunnelmaß von mindestens 60 cm Breite x 40 cm Höhe aufweisen. Die EDSCB müssen spätestens mit der Abgabe des finalen Angebotes national zertifiziert sein. Die EDSCB müssen dafür unter anderem mindestens den EDSCB-Standard C3 erfüllen. Nach Kenntnis der Vergabestelle beabsichtigt die oberste Luftsicherheitsbehörde, im Laufe des Jahres 2025 die maßgeblichen Standards und weitergehenden Anforderungen für Sicherheitsausrüstung gemäß § 3 LuftSiAV anzupassen. Neu zu installierende EDSCB müssen mit Inkrafttreten der Regelung grundsätzlich mindestens den Standard C4 limited (inklusive Standard C3), und ggfs. auch G1 und APID Standard 2 erfüllen und dafür entsprechend national zertifiziert sein. EDSCB, die nach niedrigeren Standards national zertifiziert sind (z.B. nur C3) dürfen ab diesem Zeitpunkt grundsätzlich nicht mehr neu installiert werden. Insofern kann es zur Umsetzung der geänderten gesetzlichen Vorgaben z.B. innerhalb einer Verhandlungsrunde notwendig werden, die vorgenannten Standards zur Mindestanforderung zu erheben. Die EDSCB müssen zum Zeitpunkt der Abgabe des finalen Angebotes die Voraussetzungen für den anzeigepflichtigen Betrieb gemäß § 12 (1) Nr. 1 i. V. m. § 19 (1) Nr. 1a des Gesetzes zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung (StrlSchG) erfüllen. Darüber hinaus muss für jede Handgepäckkontrollspur eine CE-Konformitätserklärung entsprechend den gesetzlichen Anforderungen (z.B. Maschinenrichtlinie) ausgestellt und der Auftraggeberin eine Ausfertigung überlassen werden. Jede aus den verschiedenen Modulen, deren Bestandteilen und der Peripherie gebildete Gesamtmaschine muss so ausgeführt sein, dass deren Nutzung als Arbeitsmittel gemäß Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) durch den Betreiber möglich ist. Die Auftragnehmerin übernimmt die Aufgaben des Herstellers im Sinne von Artikel 5 MaschRL 2006/42/EG, umgesetzt in nationales Recht durch das ProdSG in Verbindung mit der 9. ProdSV, für die in Verkehr zu bringende Gesamtmaschine. Alle in den Handgepäckkontrollspuren und deren Peripherie oder deren Zubehör verbauten IT-Systeme müssen die Anforderungen des IT-Grundschutzkompendiums erfüllen.

24 Monate418.271.685 €

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
Nachweis über Sicherheitsbescheid oder Eigenerklärung zur Bereitschaft zur Vorlage eines Sicherheitsbescheids gemäß § 7 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 lit. a und b VSVgV und Verpflichtungserklärung gemäß § 7 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 lit. a und b und Nr. 3 VSVgV Die Auftragnehmerin muss während der gesamten Laufzeit de … ganz lesenNachweis über Sicherheitsbescheid oder Eigenerklärung zur Bereitschaft zur Vorlage eines Sicherheitsbescheids gemäß § 7 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 lit. a und b VSVgV und Verpflichtungserklärung gemäß § 7 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 lit. a und b und Nr. 3 VSVgV Die Auftragnehmerin muss während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung und während der Laufzeiten der daraus abgerufenen Instandhaltungsverträge sowie nach Kündigung, Auflösung oder Ablauf der Rahmenvereinbarung und der abgeschlossenen Instandhaltungsverträge den Schutz sämtlicher in ihrem Besitz befindlichen oder ihr zur Kenntnis gelangten Verschlusssachen gemäß den einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften, insbesondere nach dem Handbuch für den Geheimschutz in der Wirtschaft nebst seinen Anlagen in der jeweils geltenden Fassung gewährleisten. Dies ist notwendig, damit die Auftraggeberin während der Nutzung der aus den beiden Rahmenvereinbarungen gelieferten Handgepäckkontrollspuren daran Änderungen vornehmen lassen kann, die in Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades VS-VERTRAULICH beschrieben sind. Ein solcher Fall liegt in der Regel vor, wenn in Reaktion auf eine geänderte Gefährdungslage Anpassungen oder Änderungen an der Detektionssoftware oder an detektionsrelevanten Bauteilen der EDSCB vorgenommen werden müssen und die hieran zu stellenden technischen Anforderungen als Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades VS-VERTRAULICH eingestuft sind. Sind Sie nicht selbst Hersteller der angebotenen EDSCB oder müssen Sie für die vorstehend beschriebenen Anpassungen oder Änderungen an der Detektionssoftware oder an detektionsrelevanten Bauteilen der EDSCB als Verschlusssache des Geheimhaltungsgrades VS-VERTRAULICH eingestufte Dokumente an Dritte (z.B. Gerätehersteller oder Zulieferer) weiter geben, muss dieser Dritte während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung und der daraus abgerufenen Instandhaltungsverträge die Voraussetzungen für die Entgegennahme und die Verwahrung von als Verschlusssache des Geheimhaltungsgrades VS-VERTRAULICH eingestuften Dokumenten ebenfalls erfüllen. Die Auftragnehmerin muss spätestens vor der Zuschlagserteilung die Voraussetzungen für die Behandlung und Aufbewahrung von Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades "VS-VERTRAULICH" oder eines vergleichbaren nationalen Geheimhaltungsgrades des Landes, in dem sich der Sitz des Unternehmens der Auftragnehmerin befindet erfüllen und dem Auftraggeber muss ein gleichwertiger Sicherheitsbescheid (international: "Facility Security Clearance") seiner zuständigen nationalen Sicherheitsbehörde vorliegen. Sofern Sie sich bereits in der Geheimschutzbetreuung befinden, erklären Sie bitte im Dokument "Angaben und Erklärungen zum Schutz von Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades "VS-Vertraulich" durch Bewerber/Bieter", ob und in welchem Umfang ein Sicherheitsbescheid des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) oder entsprechender Landesbehörden oder ein gleichwertiger Sicherheitsbescheid einer nationalen Sicherheitsbehörde des Landes, in dem sich der Sitz Ihres Unternehmens befindet, unter Angabe der zuständigen Behörde und sofern vorhanden des Aktenzeichens/der Betriebsnummer vorliegt. Falls Sie über den vorgenannten Sicherheitsbescheid nicht verfügen, erklären Sie bitte gemäß dem Dokument "Angaben und Erklärungen zum Schutz von Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades "VS-Vertraulich" durch Bewerber/Bieter" Ihre Bereitschaft, alle notwendigen Maßnahmen und Anforderungen zu erfüllen, die zum Erhalt eines Sicherheitsbescheids des BMWK oder einer vergleichbaren ausländischen Behörde zum Zeitpunkt der Auftragsausführung vorausgesetzt werden. Sie und die bereits in Aussicht genommenen Unterauftragnehmer haben sich unter Verwendung des Dokuments "Angaben und Erklärungen zum Schutz von Verschlusssachen des Geheimhaltungsgrades "VS-Vertraulich" durch Unterauftragnehmer" zu verpflichten, während der gesamten Laufzeit der jeweiligen Rahmenvereinbarung und bis zum Ende des letzten Instandhaltun …
Kriterium
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten drei Geschäftsjahre anzugeben. Der Umsatz muss - für Los 1 mindestens 10.000.000,00 EUR pro Jahr, und - für Los 2 mindestens 50.000.000,00 EUR pro Jahr betragen. Ü … ganz lesenZum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten drei Geschäftsjahre anzugeben. Der Umsatz muss - für Los 1 mindestens 10.000.000,00 EUR pro Jahr, und - für Los 2 mindestens 50.000.000,00 EUR pro Jahr betragen. Übersenden Sie hierzu bitte je Los, um das Sie sich bewerben, eine Eigenerklärung in Form einer selbsterstellten Liste (2 Listen, wenn Sie sich um beide Lose bewerben). Bewerben Sie sich um beide Lose, muss der Umsatz mindestens 60.000.000,00 EUR pro Jahr betragen. Unter dem Tätigkeitsbereich des Auftrages sind das Liefern und das Instandhalten von Einrichtungen zu verstehen, die automatisch Sprengstoff detektierende Prüfgeräte enthalten und gem. § 5 oder § 8 LuftSiG an Flughäfen eingesetzt werden. Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich.
Kriterium
Referenzen Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit - für Los 1 mindestens 2 und - für Los 2 mindestens 4 geeigneten Referenzen (für beide Lose mindestens 6) in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für … ganz lesenReferenzen Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit - für Los 1 mindestens 2 und - für Los 2 mindestens 4 geeigneten Referenzen (für beide Lose mindestens 6) in Bezug zur gegenständlichen Leistung ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar. Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen: - Beschreibung der ausgeführten Leistungen, - Wert des Auftrages, - Zeitraum der Leistungserbringung, - Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten. Darüber hinaus gelten die folgenden Anforderungen an die benannten Referenzen: - Die Referenzen dürfen sich auf einen Zeitraum von fünf Jahren beziehen (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung - gerechnet bis Ablauf der Teilnahmefrist). - Als gleichwertig nach § 27 Abs. 5 VSVgV werden Referenzen angesehen, die folgende Merkmale aufweisen: -- Der Bewerber muss im vorstehend genannten Zeitraum für Los 1 an mindestens 2 internationalen Verkehrsflughäfen aufsummiert mindestens 5 mit EDSCB C3 ausgerüstete Handgepäckkontrollspuren (Summe aus allen Referenzen), und für Los 2 an mindestens 4 internationalen Verkehrsflughäfen aufsummiert mindestens 10 mit EDSCB C3 ausgerüstete Handgepäckkontrollspuren (Summe aus allen Referenzen) geliefert, installiert und in Betrieb genommen haben oder vorhandene Handgepäckkontrollspuren mit EDSCB C3 nachgerüstet haben. Die Handgepäckkontrollspur muss in beiden Fällen jeweils mindestens bestehen aus --- einem Bereich, in welchem mehrere Passagiere parallel ihr Handgepäck in Gepäckwannen ablegen können und diese Gepäckwannen dann automatisiert zum EDSCB transportiert werden --- einem EDSCB, das mindestens den EU-Standard C3 erfüllt, --- einer automatisiert arbeitenden Trennung zwischen unverdächtigem und verdächtigem Gepäck, --- getrennten Zuförderstrecken für unverdächtiges Gepäck zur Gepäckrückgabe und für verdächtiges Gepäck hin zu Nachkontroll-Arbeitsplätzen, --- mindestens einem Nachkontrollplatz, an welchem die bisher vorliegenden Informationen zum verdächtigen Gepäckstück aufgerufen und von der Nachkontrolle verwendet werden können, --- einem Bereich, an dem mehrere Passgiere ihr Gepäck parallel aus den Wannen entnehmen können, --- einer weitestgehend automatisch arbeitenden Wannentransporteinrichtung, welche die leeren Wannen vom Ende der Handgepäckkontrollspur zurück zu deren Anfang befördert und dort den Passagieren zur Benutzung bereitstellt. -- Je Los muss in mindestens einer Referenzleistung auch die Instandhaltung von mit EDSCB ausgestatteten Handgepäckkontrollspuren an einem internationalen Verkehrsflughafen enthalten sein. - Sofern in einem Auftrag die Lieferung, Installation und Inbetriebnahme mit EDSCB-C3 ausgerüsteten Handgepäckkontrollspuren oder die Nachrüstung vorhandener Handgepäckkontrollspuren mit EDSCB-C3 für mehrere Erfüllungsorte (z.B. internationaler Verkehrsflughafen A und B) erfolgte, stellen die jeweiligen Erfüllungsorte eigenständige Referenzprojekte dar. Es ist in diesem Fall nicht erforderlich, dass für jedes Referenzprojekt ein separater Vertrag geschlossen wurde. - Die genannten Referenzprojekte müssen abgeschlossen sein. - Für die Referenzen ist der Vordruck "21" zu verwenden. Nutzen Sie die Vorlage, sofern erforderlich, bitte mehrfach. - Es sind für das Los 1 nur 2 Referenzen und für das Los 2 nur 4 Referenzen (für beide Lose nur 6 Referenzen) gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bewerbers nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen. Erfolgt die Bewerbung für beide Lose, kann jede der in der vorgenannte …
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang5 von 7 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
24 Monate
Verlängerung
bis zu 5-mal: Sofern der Höchstwert des Auftragsvolumens der Rahmenvereinbarung durch die Bestellungen nicht erreicht wird, verlängert sich die Laufzeit zu gleichbleibenden Konditionen um 1 Jahr, sofern die Auftraggeberin nicht spätestens 3 Monate vor Ablauf der Laufzeit kündigt. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt insgesamt aber maximal 7 Jahre.
Optionen
Automatische Verlängerung der Rahmenvereinbarung bis zur maximal zulässigen Rahmenvertragsdauer
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstwert der Rahmenvereinbarung
148.783.695 €

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
evergabe-online.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: - Von der Auftragnehmerin (AN) im Rahmen des Vergabeverfahrens unterzeichnete Verpflichtungserklärung "VS-NfD" und Verpflichtungserklärungen zum Schutz der Verschlusssachen "VS-Vertraulich" (VS-V) gemäß § 7 Abs. 2 VSVgV gelten während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung und der da … ganz lesenLeistung: - Von der Auftragnehmerin (AN) im Rahmen des Vergabeverfahrens unterzeichnete Verpflichtungserklärung "VS-NfD" und Verpflichtungserklärungen zum Schutz der Verschlusssachen "VS-Vertraulich" (VS-V) gemäß § 7 Abs. 2 VSVgV gelten während der gesamten Laufzeit der Rahmenvereinbarung und der daraus abgerufenen Instandhaltungsverträge. Die Voraussetzungen für die Entgegennahme und die Verwahrung von VS-V-eingestuften Dokumenten sind für diese Zeiträume zu erfüllen. Die AN hat etwaige sich aus der Verpflichtungserklärung ergebende Pflichten auch im Hinblick auf die von ihr benannten Unterauftragnehmer oder beauftragte Drittunternehmen zu gewährleisten und dafür zu sorgen, dass diese die Voraussetzungen an die Verschlusssache VS-V erfüllen. - Die AN hat die in der Anlage 2 des Handbuchs für den Geheimschutz in der Wirtschaft aufgeführten Regelungen der Geheimschutzklausel einzuhalten. Die Kosten für erforderliche Geheimschutzmaßnahmen sind von der AN zu tragen.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen … ganz lesenUnternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA. Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn zu richten. Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
keine Angabe

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
zu BT 5071: Die Leistungsorte sind verschiedene in der Bundesrepublik Deutschland. In der Regel ist der Leistungsort an einem Flughafen
Hinweis
deutschlandweite Lieferungen in der Regel zu Flughäfen, siehe Vergabeunterlagen Ergänzung zu BT-747 / BT-750: Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen angeben können (bspw. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und 200.000 €). … ganz lesendeutschlandweite Lieferungen in der Regel zu Flughäfen, siehe Vergabeunterlagen Ergänzung zu BT-747 / BT-750: Bitte berücksichtigen Sie in jedem Fall, dass Sie bei einer Mindestanforderung an den Wert des Auftrags auch Margen angeben können (bspw. > 100.000 € oder zwischen 100.000 und 200.000 €). Kapazitäten zur Leistungserbringung: Erklären Sie für jedes Los, um das Sie sich bewerben, dass Sie im Auftragsfall bereit sind, die Leistung an verschiedenen Flughäfen und verschiedenen Standorten der Bundespolizei und anderer Dienststellen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland zu erbringen. Es ist davon auszugehen, dass ein Großteil der in den Rahmenvereinbarungen enthaltenen Handgepäckkontrollspuren (HgKsp) zu Anfang der Laufzeit der Rahmenvereinbarungen abgerufen werden wird. Beschreiben Sie für die Vergabestelle für jedes Los, um das Sie sich bewerben, nachvollziehbar, d. h. insbesondere unter Angabe der entsprechenden, Ihnen zur Verfügung stehenden bzw. stehen werdenden Personal- und weiteren Kapazitäten, wie Sie im Auftragsfall sicherstellen, - für Los 1 an min. 2 und - für Los 2 an min. 6 unterschiedlichen Standorten innerhalb Deutschlands (z.B. unterschiedliche Flughäfen) gleichzeitig HgKsp errichten zu können (umfasst Anlieferung, Einbringung, Installation, Konfiguration bis hin zur betriebsbereiten Übergabe, Benutzereinweisung). Beschreiben Sie darüber hinaus, welche personellen Ressourcen ihnen für das parallele Errichten von - für Los 1 min. 2 und - für Los 2 min. 4 Systemen zur zentralen Prozessdatenerfassung und Bildverteilung (Datenmanagementsystem, DMS) zeitgleich mit der Installation der Handgepäckkontrollstellen zur Verfügung stehen. Stellen Sie ebenso nachvollziehbar dar, wie Sie später sicherstellen, an sämtlichen bestellten HgKsp - bei Los 1 bis zur geschätzten Bedarfsmenge von 65 HgKsp und - bei Los 2 bis zur geschätzten Bedarfsmenge von 188 HgKsp fristgerecht (basierend auf den Wartungsintervallempfehlungen der Gepäckprüfanlagenhersteller) und den - bei Los 1 bis zu 9 DMS und - bei Los 2 bis zu 18 DMS die regelmäßige Wartung durchführen können und dass Ihnen dafür die nötigen Service-Mitarbeitenden zur Verfügung stehen. Die Mitarbeitenden (MA) für die Errichtung, Installation, Inbetriebnahme sowie Inspektion, Wartung und Reparatur der EDSCB-HgKsp müssen über folgende Qualifikation und Berufserfahrung verfügen: - eine technische Ausbildung (Techniker, Meister, Ingenieur, oder techn. Ausbildungsberuf) und - über eine Berufserfahrung von mindestens 6 Monaten für die vorgenannten auszuübenden Leistungsbereiche Geschäftsführende Personen, Mitarbeitende der Geschäftsleitung oder der Verwaltung zählen hier nicht, es sei denn sie werden für die Errichtung, Installation, Inbetriebnahme sowie Inspektion, Wartung und Reparatur der EDSCB-HgKsp eingesetzt und verfügen über die zuvor genannte Qualifikation und Berufserfahrung. Zum Zeitpunkt des Auftragsausführungsbeginns und für den Zeitraum der Leistungserbringung wird eine Mindestanzahl von - 10 MA Los 1 und - 50 MA Los 2 für die Errichtung, Installation, Inbetriebnahme sowie Inspektion, Wartung und Reparatur der EDSCB-HgKsp mit der zuvor aufgeführten Qualifikation und Berufserfahrung gefordert. Darüber hinaus wird von den 10 für Los 1 und den 50 für Los 2 geforderten MA eine Mindestanzahl von - 7 MA Los 1 und - 27 MA Los 2 MA gefordert, die der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig sind, damit sie mit den Mitarbeitenden des Auftraggebers fachkundig und qualifiziert kommunizieren können. Bitte bestätigen Sie, dass die vorgenannte, für das jeweilige Los geforderte Mindestanzahl der MA und der an sie gestellten Qualifikationen und Berufserfahrung sowie die Mindestanzahl der MA, die der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig sind, zum Zeitpunkt des Auftragsausführungsbeginns und für den Zeitraum der Leistungserbringung erfüllt wird. Es wird darüber hinaus zum Zeitpunkt des Auftragsausführungsbeginn und für den Zeitraum der Leistungserbring …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 385 (Apparate und Geräte zum Prüfen und Testen) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

207vergebene Aufträge
1Angebote je Los im Median (109 Lose mit Angabe)
311.967 €Zuschlagswert im Median
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Verlauf des Verfahrens8 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 02.10.2024 auf 16.10.2024 verschoben
  3. 2. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 19.12.2024 auf 29.01.2025 verschoben
  4. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 16.10.2024 auf 30.10.2024 verschoben
  5. 1. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist von 30.10.2024 auf 27.11.2024 verschoben
  6. BekanntmachungFrist 02.10.2024
  7. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 27.11.2024 auf 12.12.2024 verschoben
  8. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 12.12.2024 auf 19.12.2024 verschoben

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 5f003458-d6e0-45fd-bb54-e3598ac0470e.