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vergebenEU-weitDienstleistungenRahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung für Druck- und Versanddienstleistungen

gematik GmbH · Berlin, Berlin

Aktenzeichen 2025-0035veröffentlicht 15.08.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 487 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Berlin (136 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

gilt für alle 2 Lose · in 9 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet · Verlängerung möglich

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
60 Tsd. € Summe von 1 Losen mit Angabe
Laufzeit
24 Monatebis zu 1 Verlängerung
Lose
2
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Berlin10117, Berlin
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Angaben für Los 1. Die Lose haben unterschiedliche Bedingungen, siehe Bedingungen.

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 92 Tage (17 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (44 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 15 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Der Gegenstand der Ausschreibung waren Rahmenvereinbarungen für Druck- (Los 1) und Versanddienstleistungen (Los 2) für die wissenschaftliche Evaluation der Telematikinfrastruktur. Damit wurde die Grundlage für Einzelabrufe des Auftraggebers gelegt, die in seinem Ermessen liegen. Mit einem Einzelabruf wird der Auftragnehmer - nach Bedarf des Auftraggebers - im Los 1 beauftragt, Anschreiben und Erinnerungsschreiben an verschiedene Empfängergruppen (z. B. Arztpraxen, Krankenhäuser, Apotheken) zu drucken; der Auftragnehmer im Los 2 wird - nach Bedarf des Auftraggebers - mit einem Einzelabruf beauftragt, diese Schreiben vom Auftragnehmer des Loses 1 abzuholen und zu versenden.

Lose2 Lose

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Los 1: Druckdienstleistungen

Die Druckdienstleistungen umfassen den Druck und die Kuvertierung der Anschreiben /Erinnerungsschreiben für die Teilnehmer der jeweiligen Befragung des Einzelabrufes. Folgende Leistungen sind vom künftigen Auftragnehmer zu erbringen: - Datenübernahme und Data-Check - Umsetzen der Adressen in Produktionssatzformat - Druck der Anschreiben - Kuvertieren der Anschreiben Weiterführende Details enthält die Leistungsbeschreibung. Der Höchstwert, bis zu dem Leistungen im Los 1 abgerufen werden können, beträgt 65.000,- EUR (netto).

24 Monate60.000 €
2
Los 2: Versanddienstleistungen

Die Versanddienstleistungen umfassen die Abholung und den Versand der Anschreiben /Erinnerungsschreiben für die Teilnehmer der jeweiligen Befragung des Einzelabrufes. Folgende Leistungen sind vom künftigen Auftragnehmer zu erbringen: - Abholung der Anschreiben - Frankierung der Anschreiben, Portooptimierung - Zustellung der Anschreiben - Sammlung nicht zustellbarer Briefsendungen (Postrückläufer) inkl. Sammlung der Daten Postrückläufer und Übergabe der Daten an den Auftraggeber - datenschutzkonforme Vernichtung der Postrückläufer Weiterführende Details enthält die Leistungsbeschreibung. Der Höchstwert, bis zu dem Leistungen im Los 2 abgerufen werden können, beträgt 322.000,- EUR (netto).

24 Monate–

Bedingungen2 Gruppen von Losen

Los 1

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
Wertungsrelevanter Durchschnittspreis der Einzelpreise (Pos. 1 bis 4)Gewichtung (Punkte, genau) 100Für die Bewertung wird der Durchschnittspreis, der aus dem Mittelwert der Preise für die Positionen 1 bis 4 gebildet wird, wie folgt umgerechnet und in eine Punkteskala von 0 bis 100 Punkten übersetzt: 100 Punkte erhält das Angebot mit dem günstigsten Durchschnittspreis. Ein fiktives Angebot mit einem Durchschnittspreis vom Zweifachen des günstigsten Durchschnittspreises erhält 0 Punkte. Zur Berechnung des Abstands der teureren Angebote wird zwischen diesen Werten linear interpoliert (bis zu zwei Stellen nach dem Komma). Durchschnittspreise, die teurer als das fiktive Angebot sind, erhalten ebenfalls null Preispunkte.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
24 Monate
Verlängerung
bis zu 1-mal: Laufzeit des jeweiligen Vertrages: Zwei Jahre Grundlaufzeit mit einer einjährigen Verlängerungsoption (insgesamt max. drei Jahre).
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt Vergabekammern des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Das Nachprüfungsverfahren ist in Kapitel 2 des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelt. Ein Nachprüfungsverfahren wird nach § 160 GWB nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat … ganz lesenDas Nachprüfungsverfahren ist in Kapitel 2 des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelt. Ein Nachprüfungsverfahren wird nach § 160 GWB nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschrift ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Dieser Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Nach § 134 GWB (Informations- und Wartepflicht) wird der Auftraggeber Bieter bzw. Bewerber über den vorgesehenen Zuschlag informieren. Der Vertrag wird erst 15 Kalendertage (bei elektronischer Übermittlung oder per Fax: 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information geschlossen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y53YTLJ1C3BU 1) Die gematik führte dieses Vergabeverfahren nach den Vorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) durch; 2) Losaufteilung: Der Auftraggeber hat die Leistung aufgeteilt in folge … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXS0Y53YTLJ1C3BU 1) Die gematik führte dieses Vergabeverfahren nach den Vorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) durch; 2) Losaufteilung: Der Auftraggeber hat die Leistung aufgeteilt in folgende zwei (2) Lose ausgeschrieben: - Los 1: Druckdienstleistungen - Los 2: Versanddienstleistungen Die Bieter hatten daher mit Angebotseinreichung im Angebotsformular mit Preisblatt (Anlage-03) anzugeben, auf welches der zwei Lose oder ob sie ggf. für beide Lose ein Angebot abgeben. Eine Loslimitierung bestand nicht. 3) Loskombination: Bieter durften Angebote für beide Lose einreichen. Zudem bestand die Möglichkeit der Loskombination. Die Bieter hatten demnach die Möglichkeit, einen Rabatt für den Fall anzubieten, dass ihnen der Zuschlag für mehrere Lose erteilt wird. Der rabattierte Preis je Los wäre für die Wertung nur berücksichtigt worden, wenn dieser rabattierte Preis im Hinblick auf die Wertung jedes einzelnen Loses dazu geführt hätte, dass der Bieter, der den Rabatt anbietet, das wirtschaftlichste Angebot zu dem jeweiligen Los eingereicht hat (Angebotsformular mit Preisblatt (Anlage-03)). 4) Mit dem Angebot waren sämtliche der aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen. Für die Erstellung und Einreichung des Angebotes waren die von der Vergabestelle auf der angegebenen Internetseite zum Download zur Verfügung gestellten Vordrucke und Formblätter zu verwenden. Die Vergabestelle behielt sich vor, fehlende, formell fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern oder aufzuklären. Die Bieter hatten insofern keinen Anspruch auf Nachforderung / Nachreichung oder Aufklärung / Erläuterung von Unterlagen. Sämtliche Unterlagen waren in elektronischer Form sowie in Textform nach § 126b BGB über die genannte Vergabeplattform einzureichen; 5) Soweit Auskünfte erforderlich geworden wären, waren Fragen ausschließlich über die genannte Vergabeplattform einzureichen; 6) Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung des Angebots und die Teilnahme am Vergabeverfahren fand nicht statt; 7) Die Verfahrens- und Vertragssprache war deutsch;

Los 2

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
Wertungsrelevanter Durchschnittspreis Versand (Positionen 5 bis 10 Standardporto, Sortieren und Handling, Postrückläufer)Gewichtung (Punkte, genau) 90Für die Bewertung wird der Durchschnittspreis, der aus dem Mittelwert der Preise für die Positionen 5 bis 10 (Standardporto, Sortieren und Handling, Postrückläufer) gebildet wird, wie folgt umgerechnet und in eine Punkteskala von 0 bis 90 Punkten übersetzt: 90 Punkte erhält das Angebot mit dem günstigsten Durchschnittspreis. Ein fiktives Angebot mit einem Durchschnittspreis vom Zweifachen des günstigsten Durchschnittspreises erhält 0 Punkte. Zur Berechnung des Abstands der teureren Angebote wird zwischen diesen Werten linear interpoliert (bis zu zwei Stellen nach dem Komma). Durchschnittspreise, die teurer als das fiktive Angebot sind, erhalten ebenfalls null Preispunkte.
Preis
Wertungsrelevanter Durchschnittspreis für km-PauschaleGewichtung (Punkte, genau) 10Für die Bewertung wird der Durchschnittspreis, der aus dem Mittelwert der Preise für die km-Pauschalen der 5 unterschiedlichen km-Pauschalen gebildet wird, wie folgt umgerechnet und in eine Punkteskala von 0 bis 10 Punkten übersetzt: 10 Punkte erhält das Angebot mit dem günstigsten Durchschnittspreis. Ein fiktives Angebot mit einem Durchschnittspreis vom Zweifachen des günstigsten Durchschnittspreises erhält 0 Punkte. Zur Berechnung des Abstands der teureren Angebote wird zwischen diesen Werten linear interpoliert (bis zu zwei Stellen nach dem Komma). Durchschnittspreise, die teurer als das fiktive Angebot sind, erhalten ebenfalls null Preispunkte.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
24 Monate
Verlängerung
bis zu 1-mal: Laufzeit des jeweiligen Vertrages: Zwei Jahre Grundlaufzeit mit einer einjährigen Verlängerungsoption (insgesamt max. drei Jahre).
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Bundeskartellamt Vergabekammern des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Das Nachprüfungsverfahren ist in Kapitel 2 des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelt. Ein Nachprüfungsverfahren wird nach § 160 GWB nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat … ganz lesenDas Nachprüfungsverfahren ist in Kapitel 2 des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) geregelt. Ein Nachprüfungsverfahren wird nach § 160 GWB nur auf Antrag bei der Vergabekammer eingeleitet. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschrift ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Dieser Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Nach § 134 GWB (Informations- und Wartepflicht) wird der Auftraggeber Bieter bzw. Bewerber über den vorgesehenen Zuschlag informieren. Der Vertrag wird erst 15 Kalendertage (bei elektronischer Übermittlung oder per Fax: 10 Kalendertage) nach Absendung dieser Information geschlossen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXS0Y53YTLJ1C3BU 1) Die gematik führte dieses Vergabeverfahren nach den Vorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) durch; 2) Losaufteilung: Der Auftraggeber hat die Leistung aufgeteilt in folge … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXS0Y53YTLJ1C3BU 1) Die gematik führte dieses Vergabeverfahren nach den Vorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) durch; 2) Losaufteilung: Der Auftraggeber hat die Leistung aufgeteilt in folgende zwei (2) Lose ausgeschrieben: - Los 1: Druckdienstleistungen - Los 2: Versanddienstleistungen Die Bieter hatten daher mit Angebotseinreichung im Angebotsformular mit Preisblatt (Anlage-03) anzugeben, auf welches der zwei Lose oder ob sie ggf. für beide Lose ein Angebot abgeben. Eine Loslimitierung bestand nicht. 3) Loskombination: Bieter durften Angebote für beide Lose einreichen. Zudem bestand die Möglichkeit der Loskombination. Die Bieter hatten demnach die Möglichkeit, einen Rabatt für den Fall anzubieten, dass ihnen der Zuschlag für mehrere Lose erteilt wird. Der rabattierte Preis je Los wäre für die Wertung nur berücksichtigt worden, wenn dieser rabattierte Preis im Hinblick auf die Wertung jedes einzelnen Loses dazu geführt hätte, dass der Bieter, der den Rabatt anbietet, das wirtschaftlichste Angebot zu dem jeweiligen Los eingereicht hat (Angebotsformular mit Preisblatt (Anlage-03)). 4) Mit dem Angebot waren sämtliche der aufgelisteten Nachweise, Erklärungen und Angaben (Unterlagen) beizubringen. Für die Erstellung und Einreichung des Angebotes waren die von der Vergabestelle auf der angegebenen Internetseite zum Download zur Verfügung gestellten Vordrucke und Formblätter zu verwenden. Die Vergabestelle behielt sich vor, fehlende, formell fehlerhafte oder unvollständige Unterlagen bis zum Ablauf einer von der Vergabestelle zu bestimmenden Nachfrist nachzufordern oder aufzuklären. Die Bieter hatten insofern keinen Anspruch auf Nachforderung / Nachreichung oder Aufklärung / Erläuterung von Unterlagen. Sämtliche Unterlagen waren in elektronischer Form sowie in Textform nach § 126b BGB über die genannte Vergabeplattform einzureichen; 5) Soweit Auskünfte erforderlich geworden wären, waren Fragen ausschließlich über die genannte Vergabeplattform einzureichen; 6) Eine Erstattung von Kosten/Aufwendungen für die Erstellung des Angebots und die Teilnahme am Vergabeverfahren fand nicht statt; 7) Die Verfahrens- und Vertragssprache war deutsch;

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1MediaKom GmbH & Co.KG, Aschau i. Ch.16
2PIN AG, Berlin9

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 795 (Bürohilfsarbeiten) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

18vergebene Aufträge
15,5Angebote je Los im Median (50 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 2 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Berlin (136 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens4 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 24.06.2025
  3. 2. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 01.07.2025 auf 08.07.2025 verschoben
  4. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 24.06.2025 auf 01.07.2025 verschoben

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung abc57cdd-045c-45a1-8c68-6bf8dacd04aa.