Rahmenvereinbarung für die Wartung und Instandsetzung der Brandmeldeanlagen
Universitätsklinikum Magdeburg A.ö.R. · Magdeburg, Sachsen-Anhalt
Aktenzeichen 27/2023/EU/E33veröffentlicht 29.09.2023DienstleistungenOffenes Verfahren
- Geschätzter Wert
- 622 Tsd. €
- Laufzeit
- 4 Jahre
- 01.01.2024 – 31.12.2027
- Hauptleistung
- Reparatur und Wartung von elektrischen und mechanischen Einrichtungen in Gebäuden
- CPV 50710000
- Verfahren
- Offenes Verfahren
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Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 622 Tsd. €
- Laufzeit
- 4 Jahre01.01.2024 – 31.12.2027
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenEU-weit
- Rahmenvereinbarung
- ?keine Angabe
- Ort der Leistung
- Magdeburg39120, Sachsen-Anhalt
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichevergabe-online.de
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 86 Tage (24 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (10 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 37 Monaten
- Angebotsfrist 12:00 Uhrvor 36 Monatennur elektronisch über evergabe-online.de
- Öffnung der Angebote 12:00 Uhrvor 36 Monaten
- Vertragsbeginnvor 34 MonatenLaufzeit bis 31.12.2027
- Heute
Beschreibung
Durchführung der Wartung und Instandsetzung der Brandmeldeanlagen für einen Zeitraum von vier Jahren.
Beschreibung des Loses
Das Universitätsklinikum Magdeburg A.ö.R. (UKMD) beabsichtigt in Form eines offenen Verfahrens eine Rahmenvereinbarung über die Wartung und Instandsetzung von Brandmeldeanlagen für die Häuser des UKMD, der Berufsfachschule und der Universitätsfrauenklinik zu schließen. Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung sämtlicher in der Leistungsbeschreibung genannten Bestimmungen, Richtlinien und normativen Anforderungen in der jeweils gültigen Fassung verpflichtet. Die Einhaltung der genannten Bestimmungen, Richtlinien und normativen Anforderungen ist auf Verlangen nachzuweisen (Zertifikate, Gutachten u. a.). Erforderliches Prüfpersonal und -gerät ist vom Auftragnehmer zu stellen. Die Aufwendungen hierfür sind in die Einheitspreise einzurechnen. Der beiliegende Wartungsvertrag ist Bestandteil der Ausschreibung. Die Arbeiten sind gemäß Wartungsvertrag auszuführen. Mit Abgabe des Angebotes wird der beiliegende Wartungsvertrag als verbindlich anerkannt. Das beiliegende Wartungsvertragsexemplar ist vom Bieter vollständig zu ergänzen und dem Angebot beizulegen. Der Bieter ist für die fachlich korrekte Ausführung der Leistungen allein verantwortlich. Werden Materialien und Arbeitsmittel an den Auftragnehmer übergeben, ist dieser für den pfleglichen Umgang verantwortlich und haftet dafür. Der Auftragnehmer hat fremde Leistungen zu schützen und von ihm verursachte Verschmutzungen umgehend und vollständig zu beseitigen. Lärmintensive Leistungen sowie eventuelle Versorgungseinschränkungen sind mit dem Bereich Technik und Bau im Vorfeld zeitlich abzustimmen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle gesetzlichen, baupolizeilichen und sonst erforderlichen Bestimmungen zur Sicherung bestehender Anlagen des Auftraggebers oder Dritter zu erfüllen. Im Falle der Verursachung von Schäden stehen auch unmittelbar geschädigten Dritten vertragliche Schadenersatzansprüche gegenüber dem Auftragnehmer zu (§ 328 Abs.1 BGB). Rückfragen bezüglich der Prüfungen sowie eventuelle technische Vorbereitungen sind frühzeitig mit dem Bereich Technik und Bau zu führen. Ferner sind hier die zur Prüfung vorgesehenen Objekte und der zeitliche Ablauf der Leistungserbringung zu Beginn des jeweiligen Kalenderjahres festzulegen. Die Prüftermine sind anschließend eigenverantwortlich und rechtzeitig durch den Auftragnehmer mit dem Bereich Technik und Bau abzustimmen. Die Prüfungen erfolgen innerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit von 07:30 Uhr bis 15:30 Uhr. Sollte die zwingende Notwendigkeit zur Verlagerung der Prüfzeiten vorliegen, sind diese nur in Abstimmung mit dem Bereich Technik und Bau zu verschieben. Eine Vielzahl der Gebäude des Universitätsklinikums Magdeburg in den Liegenschaften Leipziger Straße 44, Gerhart-Hauptmann-Straße 35 und Emanuel-Larisch-Weg 17 sind mit Brandmeldezentralen ausgestattet. Im Einsatz sind Brandmeldezentralen Typ FlexES Control, IQ8 Control des Hersteller Esser und eine Hausalarmanlage des Herstellers Detectomat. Die Brandmeldezentralen auf dem Campus Leipziger Straße 44 sind in zwei Ringe aufgeteilt. Insgesamt sind 42 Brandmeldezentralen mit LWL vernetzt und auf einen zentralen Hauptmelder über das Managementsystem WINMAG geschaltet. Drei dieser Anlagen (Haus 91/93/96) werden durch Fremdnutzer betrieben und sind nicht Bestandteil dieser Ausschreibung. Im Haus 37 Kindertagesstätte und in der Liegenschaft Emanuel-Larisch-Weg 17 werden jeweils eine Hausalarmanlage ohne Aufschaltung auf einen Hauptmelder betrieben. Zwei weitere vernetzte Anlagen mit eigenem Hauptmelder befinden sich in der Liegenschaft Gerhart-Hauptmann-Straße 35. Über Netzwerk sind diese Anlagen ebenfalls mit dem zentralen Managementsystem WINMAG verbunden. Um die dauerhafte Funktionsfähigkeit der Brandmeldeanlagen zu gewährleisten, ist eine jährliche Wartung gemäß DIN VDE 0833 und DIN 14675 unter Beachtung der Herstellerangaben durchzuführen. Nach DIN VDE 0833 Teil 1 §5 sind Inspektionen bei Brandmeldeanlagen mit Aufschaltung an eine alarmweiterführende Stelle mindestens viermal jährlich in etwa gleichen Zeitabständen durchzuführen. Instandhaltungen sind mindestens einmal jährlich durchzuführen. Nicht aufgeschaltete Hausalarmanlagen sind mindestens einmal jährlich zu warten. Die Termine für die Wartungen sowie eventuelle Technische Vorbereitungen sind im Vorfeld mit dem Sachgebiet Telekommunikation abzustimmen. Es ist ein Protokoll über die durchgeführte Inspektion und Wartung anzufertigen und in elektronischer Form im Zuge der Rechnungslegung zu übermitteln. Abweichungen, Defekte und Störungen sind dem Betreiber der Anlage anzuzeigen. Der Betreiber veranlasst alle notwendigen Maßnahmen zur Wiederherstellung des Sollzustandes. Notwendige Akkuwechsel werden in Abstimmung mit dem Sachgebiet Fernmeldetechnik beauftragt und über einen Zusatzauftrag abgerechnet. Leistungsumfang einer Wartung nach DIN VDE 0833 Teil 1: 1. Allgemein Die gesamte Anlage ist auf Störungen u. Beschädigungen von Geräten oder Anlagenteilen durch Besichtigung zu überprüfen. Es ist zu prüfen, ob Nutzungsänderungen oder Änderungen der Raumaufteilung innerhalb des Überwachungsbereiches der Anlage vorgenommen wurden. Die gesamte Anlage ist auf ihre bestimmungsgemäße Funktion zu prüfen. 2. Brandmelder Es ist mindestens ein Melder je Melderlinie auszulösen, bei automatischen Brandmeldern jedoch nur solche, die zerstörungsfrei prüfbar sind. Es sind alle zerstörungsfrei prüfbaren Melder auszulösen. Die Übertragungswege der Melderlinien mit nicht zerstörungsfrei prüfbaren Meldern sind zu überprüfen sowie die Ansprechempfindlichkeit der Melder. 3. Brandmeldezentrale Prüfen von Spannung, Strom und Isolationswiderstand durch Drücken der entsprechenden Taste im Tasterfeld Prüfen des Abgleichens je Melderlinie und evtl. neu abgleichen; Auslösen von Kurzschluss, Leiterbruch und Alarm je Melderlinie am Tasterfeld mit Überprüfen der entsprechenden LED am Baustein, der Melderleuchte an der Frontplatte sowie der Rückstelltasten und -schalter für das akustische Signal und die Melderlinien; Prüfen der Meldeleuchten BETRIEB und HAUPTMELDER AUSGELÖST sowie der zugeordneten LED am Baustein und des Leuchtschalters HAUPTMELDER ABGESCHALTET; Prüfen des unterbrechungslosen Betriebes bei Netz- oder Batterieausfall und der Anzeigeeinrichtung; Auswechseln von Bauelementen mit begrenzter Lebensdauer 4. Energieversorgung Messen und ggf. Neueinstellung der Ausgangsspannung am Netzgerät; Prüfen des Säurestandes bei nicht gasungsfreier Batterie; Messen der Säuredichte bei nicht gasungsfreier Batterie, Prüfen des Ladezustandes, Reinigen der Anschlusspole 5. Zubehör Prüfen der Alarmierungsanlagen wie Hauptfeuermelder u. Telefonwählgerät; Prüfen der Steueranlagen wie Türhaftmagneten, Türschließer, etc. Prüfen von optischen, akustischen Signalgebern, wie Blitz und Blinkleuchten, Tableaus, Hupen, Sirenen; Auswechseln von Bauelementen mit begrenzter Lebensdauer, soweit erforderlich. Inspektion, Wartung, Instandsetzung und Systembetreuung erfolgen nach den Angaben im beigefügten Instandhaltungsvertrag für GMA (Instand GMA 2018) Ausgabe 2021-Variante BMA-Version 3.0.
Gegenstand nach CPV
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Art
- Einrichtung des öffentlichen Rechts, Gesundheit
- Anschrift
- 39120 Magdeburg
- Kontakt
- ?keine Angabe
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 932f660b-fa4d-479e-b236-65d3a68f88ca.