Zum Inhalt
Menü
vergebenEU-weitBeratungRahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung für die Begleitung bei aufsichtlichen (Sonder-)Prüfungen

Bremer Aufbau-Bank GmbH (BAB) · Bremen, Bremen

Aktenzeichen BK-2024-003veröffentlicht 13.08.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 597 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

gilt für alle 2 Lose · in 32 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
48 Monate
Lose
2
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Ort der Leistung
Bremen28195, Bremen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Angebotsvergleichspreis der angebotenen Dienstleistung40 %
  • Qualität der angebotenen Dienstleistung60 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 15 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeiten haben sich die nachfolgend genannten sechs Institute 1. Bremer Aufbau-Bank GmbH (BAB) 2. Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB) 3. Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) 4. Investitions- und Förderbank Niedersachsen GmbH (NBank) 5. Sächsische Aufbaubank - Förderbank (SAB) 6. Thüringer Aufbaubank (TAB) aus dem Kreis der insgesamt 13 Förderbanken (Bankenkooperation) für diese Ausschreibung zusammengeschlossen. Andere Mitglieder der Bankenkooperation sind aus dieser Rahmenvereinbarung nicht abrufberechtigt. Die Bankenkooperation ist keine Gesellschaft, die am Rechtsverkehr teilnimmt. Die Mitglieder der Kooperation handeln individuell oder gemeinschaftlich nach Maßgabe der in den Vergabeunterlagen enthaltenen Verträge. Die Zusammenarbeit zwischen den Kooperationspartnern obliegt einem geordneten Organisationsmodell. Das oberste Entscheidungsgremium der Bankenkooperation ist der Kooperationsausschuss, in den jedes Institut ein Mitglied auf Vorstandsebene entsendet. Die operative Steuerung der Kooperation obliegt dem Steuerungsausschuss. Dieser besteht hier aus 6 stimmberechtigten Vertretern der Institute sowie einem hauptamtlichen Kooperationsmanager. Die Auftraggeber haben eine Rahmenvereinbarungen mit 4 Wirtschaftsteilnehmern pro Los abgeschlossen, die die Durchführung von Pre-Checks, die Vor- und Nachbereitung, die Begleitung bei bankaufsichtlichen (Sonder-)prüfungen gemäß § 44 KWG und die Abarbeitung der Findings umfassen. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um eine antragsgetriebene, anlassbezogene oder turnusmäßige Prüfung handelt. Inhaltlich wird zwischen Prüfungen im Bereich Informationssicherheit und IKT-Risikomanagement (Los 1 - IT), insb. Prüfungen nach BAIT und DORA, und anderen bankfachlichen Bereichen (Los 2 - NON-IT) unterschieden. Die Beratungs- und Unterstützungsleistungen gliedern sich vor- und innerhalb einer Prüfung in nachfolgende fünf Phasen: 1. Pre-Check 2. Prüfungsvorbereitung 3. Prüfungsdurchführung 4. Prüfungsnachbereitung 5. Abarbeitung der Findings

Lose2 Lose

Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Bereich Informationssicherheit und IKT-Risikomanagement

Los 1: Die maximale Abnahmemenge aus dieser Rahmenvereinbarung (Obergrenze) beträgt in Summe für alle berechtigten Institute 3.000 Personentagen. Ein Personentag entspricht acht Zeitstunden ohne Pause. Die Abrufe können sich auf einzelne oder mehrere Phasen erstrecken. Beratungsleistungen können von einzelnen, mehreren oder allen Auftraggebern abgerufen werden. Los 2: Die maximale Abnahmemenge aus dieser Rahmenvereinbarung (Obergrenze) beträgt in Summe für alle berechtigten Institute 2.000 Personentagen. Ein Personentag entspricht acht Zeitstunden ohne Pause. Die Abrufe können sich auf einzelne oder mehrere Phasen erstrecken. Beratungsleistungen können von einzelnen, mehreren oder allen Auftraggebern abgerufen werden. Die Vertragslaufzeit für diese Rahmenvereinbarung beträgt 48 Monate, Vertragsbeginn ist der 1. Oktober 2025.

48 Monate–
2
Andere bankfachliche Bereiche

Los 1: Die maximale Abnahmemenge aus dieser Rahmenvereinbarung (Obergrenze) beträgt in Summe für alle berechtigten Institute 3.000 Personentagen. Ein Personentag entspricht acht Zeitstunden ohne Pause. Die Abrufe können sich auf einzelne oder mehrere Phasen erstrecken. Beratungsleistungen können von einzelnen, mehreren oder allen Auftraggebern abgerufen werden. Los 2: Die maximale Abnahmemenge aus dieser Rahmenvereinbarung (Obergrenze) beträgt in Summe für alle berechtigten Institute 2.000 Personentagen. Ein Personentag entspricht acht Zeitstunden ohne Pause. Die Abrufe können sich auf einzelne oder mehrere Phasen erstrecken. Beratungsleistungen können von einzelnen, mehreren oder allen Auftraggebern abgerufen werden. Die Vertragslaufzeit für diese Rahmenvereinbarung beträgt 48 Monate, Vertragsbeginn ist der 1. Oktober 2025.

48 Monate–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag2 von 2 angegeben

Angebotsvergleichspreis der angebotenen Dienstleistung40 %
Qualität der angebotenen Dienstleistung60 %
Preis
Angebotsvergleichspreis der angebotenen DienstleistungDie Ermittlung des Angebotsvergleichspreises erfolgte je Los gemäß den Angaben im Preisangebot (Anlage 4 zum EVB-IT Dienstvertrag). Bei der Bewertung des Angebotsvergleichspreises erhielt das günstigste Angebot den maximal zu vergebenen Anteil von 40 %. Alle Angebote mit einem höheren Angebotsvergleichspreis wurden jeweils ins Verhältnis zum günstigsten Angebot gesetzt. Hierbei wurde die Preisdifferenz zwischen dem zu bewertenden und dem günstigsten Angebot ins Verhältnis mit 1/40tel des günstigsten Angebotes gesetzt. Das daraus resultierende Ergebnis wurde vom maximal zu vergebenden Anteil (40 %) abgezogen und minderte damit die Bewertung für den Angebotsvergleichspreis. Angebote, deren Angebotsvergleichspreis doppelt so hoch oder noch höher als das günstigste Angebot ist, erhielten für den Preis 0 %.
Qualität
Qualität der angebotenen DienstleistungDie Ermittlung der Leistungspunkte erfolgte je Los gemäß den Angaben in der Bewertungsmatrix (Anlage 3 zum EVB-IT Dienstvertrag). Die geforderten Beraternachweise sind Ausschlusskriterien, hierfür werden keine Punkte vergeben. Eine Nichterfüllung führt zum Ausschluss! Für die Darstellung der Lösungsansätze waren (für die geforderten Konzepte in Summe) maximal 700 Leistungspunkte erzielbar. Im Falle der Bewertung nach Durchführung von Bietergesprächen hätte sich die maximalen Leistungspunkte um 100 Punkte auf 800 Leistungspunkte erhöht. Bietergespräche wurden nicht durchgeführt. Die maximalen Leistungspunkte entsprachen einem Erfüllungsgrad zu 100 % und im hier übertragenen Sinne den vollen 60 % für die Qualität der angebotenen Leistung.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
48 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer der Freien Hansestadt Bremen bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobiltät, Stadtentwicklung und Wohnungsbau, Contrescarpe 72, 28195 Bremen
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer … ganz lesenGemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn (10) Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4YYZ57KM

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
LosZuschlag anAngebote
1EY GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München; BearingPoint GmbH, Frankfurt am Main; Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München; plenum AG Management Consulting, Frankfurt13
2EY GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, München; BearingPoint GmbH, Frankfurt am Main; d-fine GmbH, Frankfurt / Main; msg for banking ag, Frankfurt am Main12

Auftraggeber

Name
Bremer Aufbau-Bank GmbH (BAB)
Anschrift
Domshof 14/15, 28195 Bremen
Kontakt
vergabe@voeb-service.de

Bei uns erfasst

1Bekanntmachungen
1Zuschlagsmeldungen

Noch keine Zuschlagsmeldung dieses Auftraggebers im Bestand.

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Für CPV 794 (Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste) in Bremen gibt es in den letzten 24 Monaten nur 5 Vergabemeldungen. Kennzahlen zeigen wir ab 10.

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 20.03.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 72c304a4-0a55-458a-a659-9ba3d86f7bfb.