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vergebenEU-weitBeratungRahmenvereinbarung

BK-2024-003

Auftraggeber nicht angegeben · Bremen, Bremen

Aktenzeichen BK-2024-003 : Rahmenvertrag für die Begleitung bei aufsichtlichen (Sonder-) Prüfungenveröffentlicht 17.02.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 597 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
48 Monate
Lose
2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 8 Unternehmen
Ort der Leistung
BremenBremen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdtvp.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 21 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Bremer Aufbau-Bank GmbH (BAB)
    vor 20 Monaten
  3. Teilnahmeanträge bis 10:00 Uhr
    vor 20 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeiten haben sich die nachfolgend genannten sechs Institute 1.Bremer Aufbau-Bank GmbH (BAB) 2.Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) 3.Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB) 4.Investitions- und Förderbank Niedersachsen GmbH (NBank) 5.Sächsische Aufbaubank - Förderbank (SAB) 6.Thüringer Aufbaubank (TAB) aus dem Kreis der insgesamt 13 Förderbanken (Bankenkooperation) für diese Ausschreibung zusammengeschlossen. Die Bankenkooperation ist keine Gesellschaft, die am Rechtsverkehr teilnimmt. Die Mitglieder der Kooperation handeln individuell oder gemeinschaftlich nach Maßgabe der in den Vergabeunterlagen enthaltenen Verträge. Die Zusammenarbeit zwischen den Kooperationspartnern obliegt einem geordneten Organisationsmodell. Das oberste Entscheidungsgremium der Bankenkooperation ist der Kooperationsausschuss, in den jedes Institut ein Mitglied auf Vorstandsebene entsendet. Die operative Steuerung der Kooperation obliegt dem Steuerungsausschuss. Dieser besteht hier aus 6 stimmberechtigten Vertretern der Institute sowie einem hauptamtlichen Kooperationsmanager. Die Auftraggeber schließen losabhängig Rahmenvereinbarungen mit bis zu 4 Wirtschaftsteilnehmern pro Los, die die Durchführung von Pre-Checks, die Begleitung bei bankaufsichtlichen (Sonder-)prüfungen gemäß § 44 KWG und die Abarbeitung der Findings umfassen. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um eine antragsgetriebene, anlassbezogene oder turnusmäßige Prüfung handelt. Inhaltlich wird zwischen Prüfungen im Bereich Informationssicherheit und IKT-Risikomanagement (Los 1 - IT), insb. Prüfungen nach BAIT und DORA und anderen bankfachlichen Bereichen (Los 2 - NON-IT) unterschieden. Die Beratungs- und Unterstützungsleistungen gliedern sich vor- und innerhalb einer Prüfung in nachfolgende fünf Phasen: 1. Pre-Check 2. Prüfungsvorbereitung 3. Prüfungsdurchführung 4. Prüfungsnachbereitung 5. Abarbeitung der Findings

Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter

Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
LOS 1 Bereich Informationssicherheit und IKT-Risikomanagement

Der Umfang der Beratungsleistung für den Gesamtzeitraum für alle Institute in Los 1 und in Los 2 wird mit insgesamt bis zu 5.000 PT veranschlagt. Die Abrufe können sich auf einzelne oder mehrere Phasen erstrecken. Beratungsleistungen können von einzelnen, mehreren oder allen Auftraggebern abgerufen werden. Eine Abrufpflicht besteht nicht. Der Umfang der Beratungsleistung für den Gesamtzeitraum für alle Institute in Los 1 und in Los 2 wird mit insgesamt bis zu 5.000 PT veranschlagt. Die Abrufe können sich auf einzelne oder mehrere Phasen erstrecken. Beratungsleistungen können von einzelnen, mehreren oder allen Auftraggebern abgerufen werden. Eine Abrufpflicht besteht nicht. Die Vertragslaufzeit beträgt 48 Monate, als Vertragsbeginn ist der 01.Juli 2025 vorgesehen.

48 Monate–
2
Los 2 Andere Bankfachliche Bereiche

Der Umfang der Beratungsleistung für den Gesamtzeitraum für alle Institute in Los 1 und in Los 2 wird mit insgesamt bis zu 5.000 PT veranschlagt. Die Abrufe können sich auf einzelne oder mehrere Phasen erstrecken. Beratungsleistungen können von einzelnen, mehreren oder allen Auftraggebern abgerufen werden. Eine Abrufpflicht besteht nicht. Der Umfang der Beratungsleistung für den Gesamtzeitraum für alle Institute in Los 1 und in Los 2 wird mit insgesamt bis zu 5.000 PT veranschlagt. Die Abrufe können sich auf einzelne oder mehrere Phasen erstrecken. Beratungsleistungen können von einzelnen, mehreren oder allen Auftraggebern abgerufen werden. Eine Abrufpflicht besteht nicht. Die Vertragslaufzeit beträgt 48 Monate, als Vertragsbeginn ist der 01.Juli 2025 vorgesehen.

48 Monate–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung3 von 3 angegeben

Kriterium
genannt
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug ode … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
48 Monate
Verlängerung
Die Vertragslaufzeit beträgt 24 Monate, beginnend mit dem Datum des Vertragsschlusses. Die Auftraggeber können den Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten vor Vertragsende bis zu zweimal für jeweils 12 Monate verlängern.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 8 Unternehmen

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
dtvp.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer der Freien Hansestadt Bremen bei der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobiltät, Stadtentwicklung und Wohnungsbau, Contrescarpe 72, 28195 Bremen
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer F … ganz lesenGemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn (10) Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4YYZ5E3G

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Auftraggeber

Name
Bremer Aufbau-Bank GmbH (BAB)
Anschrift
Domshof 14/15, 28195 Bremen
Kontakt
vergabe@voeb-service.de

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Für CPV 794 (Unternehmens- und Managementberatung und zugehörige Dienste) in Bremen gibt es in den letzten 24 Monaten nur 5 Vergabemeldungen. Kennzahlen zeigen wir ab 10.

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 20.03.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 5b8a4694-8fd0-4b27-9e04-69c5040b0554.