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vergebenEU-weitAbfallentsorgungBauRahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung Flächenberäumung Linienobjekte Tagebau Greifenhain

Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH · Senftenberg, Brandenburg

Aktenzeichen Vergabenummer: 2503500102veröffentlicht 09.01.2025BauleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 757 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Bauleistungen
Geschätzter Wert
6,13 Mio. €Höchstwert der Rahmenvereinbarung 7,36 Mio. €
Laufzeit
34 Monate01.02.2025 – 15.12.2027
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVOB/A (EU), EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 104 Tage (83 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (192 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 22 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 15.12.2027
    vor 21 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

In Vorbereitung der Beendigung von ehemals bergbaulich beanspruchten Flächen aus der Bergaufsicht sollen Linienobjekte vollständig beräumt werden. Ziel der Rahmenvereinbarung ist die vollständige Beräumung sämtlicher auf den Flächen vorhandener ehemaliger bergbaulichen Anlagen/Bauwerke sowie Fremdstoffe. Die vorgegebenen Flächen sind zum Auffinden von Ablagerungen abzulaufen und von Abfällen abzusammeln. Vorhandene bergbauliche Anlagen/Bauwerke sind zurückzubauen. Im Bereich der ehemaligen Hauptwerkstatt Greifenhain ist ein Sammelpunkt für die vorgefundenen/abgesammelten/rückgebauten Abfälle einzurichten. Die vorgefundenen/abgesammelten/rückgebauten Abfälle sind zur ehemaligen Hauptwerkstatt Greifenhain zu transportieren und dort zu separieren und ggf. auf abnahmefähige Größe zu zerkleinern. Bei größeren Abfallmengen behält sich der Auftraggeber vor, die Abfälle direkt vom Anfallort einer fachgerechten Entsorgung zu zuführen ohne diese erst zum Sammelpunkt im Bereich der ehemaligen Hauptwerkstatt Greifenhain zu transportieren. Ehemalige Standorte von ehemaligen bergbaulichen Anlagen/Bauwerken sind zu beproben und die Kontaminationsfreiheitsberichte zu erstellen. Diesbezüglich ist durch den Auftragnehmer ein standortspezifisches Beprobungskonzept zu erstellen und dem Auftraggeber zu übergeben. Nach Bestätigung dieses standortspezifischen Beprobungskonzept durch den Auftraggeber sind die entsprechenden Beprobungen durch den Auftragnehmer zu realisieren und einen standortspezifischen Kontaminationsfreiheitsbericht zu erstellen. Für ggf. nachgewiesene Kontaminationen sind entsprechende Sanierungsstrategien auszuarbeiten und in den Bericht zu implementieren. Der Auftraggeber prüft diese Sanierungsstrategie und gibt ggf. Anmerkungen/Hinweise, welche durch den Auftragnehmer einzuarbeiten sind. Je nach Umfang der Sanierungsstrategie behält sich der Auftraggeber vor, im Rahmen dieser/s Ausschreibung/Vertrages die notwendige Sanierungsstrategie durch den Auftragnehmer realisieren zu lassen. Die diesbezügliche Beauftragung erfolgt schriftlich durch den Auftraggeber an den Auftragnehmer.

Beschreibung des Loses

In Vorbereitung der Beendigung von ehemals bergbaulich beanspruchten Flächen aus der Bergaufsicht sollen Linienobjekte vollständig beräumt werden. Ziel der Rahmenvereinbarung ist die vollständige Beräumung sämtlicher auf den Flächen vorhandener ehemaliger bergbaulichen Anlagen/Bauwerke sowie Fremdstoffe. Die vorgegebenen Flächen sind zum Auffinden von Ablagerungen abzulaufen und von Abfällen abzusammeln. Vorhandene bergbauliche Anlagen/Bauwerke sind zurückzubauen. Im Bereich der ehemaligen Hauptwerkstatt Greifenhain ist ein Sammelpunkt für die vorgefundenen/abgesammelten/rückgebauten Abfälle einzurichten. Die vorgefundenen/abgesammelten/rückgebauten Abfälle sind zur ehemaligen Hauptwerkstatt Greifenhain zu transportieren und dort zu separieren und ggf. auf abnahmefähige Größe zu zerkleinern. Bei größeren Abfallmengen behält sich der Auftraggeber vor, die Abfälle direkt vom Anfallort einer fachgerechten Entsorgung zu zuführen ohne diese erst zum Sammelpunkt im Bereich der ehemaligen Hauptwerkstatt Greifenhain zu transportieren. Ehemalige Standorte von ehemaligen bergbaulichen Anlagen/Bauwerken sind zu beproben und die Kontaminationsfreiheitsberichte zu erstellen. Diesbezüglich ist durch den Auftragnehmer ein standortspezifisches Beprobungskonzept zu erstellen und dem Auftraggeber zu übergeben. Nach Bestätigung dieses standortspezifischen Beprobungskonzept durch den Auftraggeber sind die entsprechenden Beprobungen durch den Auftragnehmer zu realisieren und einen standortspezifischen Kontaminationsfreiheitsbericht zu erstellen. Für ggf. nachgewiesene Kontaminationen sind entsprechende Sanierungsstrategien auszuarbeiten und in den Bericht zu implemen-tieren. Der Auftraggeber prüft diese Sanierungsstrategie und gibt ggf. Anmerkungen/Hinweise, welche durch den Auftragnehmer einzuarbeiten sind. Je nach Umfang der Sanierungsstrategie behält sich der Auftraggeber vor, im Rahmen dieser/s Ausschreibung/Vertrages die notwendige Sanierungsstrategie durch den Auftragnehmer realisieren zu lassen. Die diesbezügliche Beauftragung erfolgt schriftlich durch den Auftraggeber an den Auftragnehmer.

Bedingungen

Zuschlag0 von 0 angegeben

Preis100 %

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
01.02.2025
Vertragsende
15.12.2027
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstwert der Rahmenvereinbarung
7.355.540 €

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Straße 76, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 Abs. 3 GWB schreibt vor: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgru … ganz lesen§ 160 Abs. 3 GWB schreibt vor: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Für die Ausführung des Auftrags wird die VOB/B vereinbart. Der Auftraggeber behält sich eine Änderung der Leistungen gemäß den Regelungen der VOB/B vor. Die Maßnahme steht unter Bergaufsicht. Die Flächen, auf der die Leistungen erbracht werden befinden sich teilweise in grundbruch- und setzungsfließ … ganz lesenFür die Ausführung des Auftrags wird die VOB/B vereinbart. Der Auftraggeber behält sich eine Änderung der Leistungen gemäß den Regelungen der VOB/B vor. Die Maßnahme steht unter Bergaufsicht. Die Flächen, auf der die Leistungen erbracht werden befinden sich teilweise in grundbruch- und setzungsfließgefährdeten Bereichen. Die Angebotsabgabe ist nur "elektronisch in Textform" möglich. Nicht formgerechte Angebote müssen aus formalen Gründen von der Wertung ausgeschlossen werden. Weitere zusätzliche Angaben: Der Höchstwert für die mit dieser Rahmenvereinbarung abzurufenden Leistungen beträgt: 7.355.539,62 € ohne MwSt. Bei den im Leistungsverzeichnis ausgewiesenen Einzelleistungen handelt es sich nach Art und Umfang um Schätzungen aus den Erfahrungen der letzten Jahre. Sie dienen lediglich der Angebotsbewertung zu vergaberechtlichen Zwecken. Das Leistungsvolumen ist unverbindlich, ein Anspruch auf den Gesamtumsatz besteht nicht. Der Ansatz gilt der Angebotsauswertung zu vergaberechtlichen Zwecken. Auf die Erbringung der Leistungen hat der Auftragsnehmer somit keinen Anspruch, dem gemäß kommt auch eine Umlageerstattung aus nicht beauftragten Leistungen nicht in Betracht. Die Beauftragung und Abrechnung der Leistungen erfolgt nach Bedarf diskontinuierlich über Einzelauftrag (Abruf) im AVA@LMBV. Ausführungsfristen für Einzelaufgaben werden mit separaten Beauftragungen (über Leistungsabrufe) festgelegt. Ausschreibungsanlagen, die ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind (211-EU-Punkt C): - Formblatt 213 - Angebotsschreiben - Formblatt 221/222 Angaben zur Preisermittlung - Formblatt 234 - Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (wenn zutreffend) - Formblatt 235 - Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (wenn zutreffend) - Formblatt LMBV-Aufsicht-Personal-L-DL - Personal für Leitung und Aufsicht (bezogen auf die zu vergebende Leistung) - Formblatt Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen - Formblatt 124 - Eigenerklärung zur Eignung (soweit erforderlich) - Formblatt LMBV-negativer-EP - Übersicht negativer Einheitspreise (wenn zutreffend) - Formblatt "Eigenerklärung wegen Art. 5k EU-VO 2022-576_Sanktionen" (unterzeichnet) Ausschreibungsanlagen, die ausgefüllt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen sind (211-EU--Punkt D, Punkt 3.2) - Urkalkulation - Formblatt 223 - Aufgliederung der Einheitspreise/sonstige Preisermittlungsgrundlagen - Formblatt 236 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen - Formblatt Entsorgungskonzept (Muster LMBV vom 27.11.2019, Anlage 1 der T/A/5/19) - bei Nachunternehmereinsatz: Eignungsnachweise/Referenzen Nachunternehmer - Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Krankenkassen mit Angabe der Zahl der gemeldeten Beschäftigten Folgende weitere Angaben und Erklärungen werden verlangt und sind vom Bieter mit dem Angebot einzureichen (211-EU-Punkt 3.1): - Allgemeine Angabe des Wirtschaftsteilnehmers zu KMU: ja/nein (Kleinstunternehmen, kleineres Unternehmen oder mittleres Unternehmen gemäß Definition in Empfehlung 2003/361/EH der Kommission) Bei fehlenden Nachweisen und Erklärungen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt wurden, behält sich der Auftraggeber vor, diese gemäß § 16a EU S. 2 VOB/A mit einer von ihm gesetzten Frist nachzufordern. Bieter können aber nicht darauf vertrauen, dass eine Nachforderung erfolgt.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
BUG Dienstleistungen GmbH & Co. KG, Elsterheide OT Sabrodt4

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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127vergebene Aufträge
5Angebote je Los im Median (80 Lose mit Angabe)
292.664 €Zuschlagswert im Median
139.151 € – 1,03 Mio. €mittlere Hälfte, 54 Werte

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Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 11.10.2024

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung ba6ace5e-0629-46a4-b34c-64f2b14a19fc.