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vergebenEU-weitPlanungRahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung: Feld- und Laborleistungen im Sanierungsbereich Lausitz

Lausitzer und Mitteldeutsche Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbH · Senftenberg, Brandenburg

Aktenzeichen Vergabe-Nr.: 2570200101veröffentlicht 08.07.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 827 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
2,32 Mio. €Höchstwert der Rahmenvereinbarung 2,79 Mio. €
Laufzeit
2 Jahre01.01.2025 – 31.12.2026
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichlmbv-einkauf.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 104 Tage (83 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (192 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 28 Monaten
  2. Angebotsfrist 09:30 Uhr
    nur elektronisch über lmbv-einkauf.de
    vor 27 Monaten
  3. Bindefrist endet
    60 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 25 Monaten
  4. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2026
    vor 22 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Die Rahmenvereinbarung beinhaltet neben Feldversuchen (u.a. Rammsondierungen und Flügelscherversuche) auch Probenentnahme und Transport zum Labor. Das Laborprogramm umfasst eine Vielzahl von bodenmechanischen Versuchen. Schwerpunkt der Laborleistungen sind Komplexuntersuchungen zur Bestimmung der beschreibenden Kennzahlen und der Scherparameter (siehe Leistungsbeschreibung/-katalog)

Beschreibung des Loses

Die Rahmenvereinbarung beinhaltet neben Feldversuchen auch Probenentnahme und Transport zum Labor. Das Laborprogramm umfasst eine Vielzahl von bodenmechanischen Versuchen. Schwerpunkt der Laborleistungen sind Komplexunter-suchungen zur Bestimmung der beschreibenden Kennzahlen und der Schwerparameter (siehe Leistungsbeschreibung). - Durchführung von Kleinrammbohrungen mit einem Durchmesser von 60-80 mm bis in eine Tiefe von ca. 15 m - Durchführung von leichten Rammsondierungen DPL-5 bis in eine Tiefe von max. 8 m - Durchführung von leichten Rammsondierungen DPL-10 bis in eine Tiefe von max. 20 m - Durchführung von schweren Rammsondierungen DPH bis in eine Tiefe von max. 20 m - Durchführung von Flügelscherversuchen - Durchführungen von Dichtebestimmungen - Durchführung von Plattendruckversuchen (Gestellung des Gegengewichtes durch AN) - Herstellen von Schürfen (händisch oder mit Minibagger) - Entnahme von Proben (unter anderem aus Schürfen und Kleinrammbohrungen) - Transport der Proben in das bodenmechanische Labor - Ansprache und Dokumentation der Bodenschichten gemäß ihren Anteilen an Haupt- und Nebenbodenarten - Herstellen von Pegeln für PWD-Alarmanlagen - Ermittlung Trittsicherheit im Flachwasserbereich mittels Penetrometeruntersuchungen auf einer schwimmenden Plattform - Kanalreinigung mittels Hochdruckspülverfahren (Schmutzwasser) SW- und (Regenwasser) RW-Leitungen und Fallrohre und TV-Inspektion

Die Leistung ist auf Kippenflächen und auf dem Gewachsenen zu erbringen.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis
genannt

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
Folgende Angaben und Formalitäten, welche die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung nach § 44 VgV nachweisen, werden verlangt und sind vom Bieter mit dem Angebot einzureichen (631-EU-Punkt 3.1): - Die Eintragung in das Berufs- und Handelsregister (Handelsregisterauszug wird durch die Vergabest … ganz lesenFolgende Angaben und Formalitäten, welche die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung nach § 44 VgV nachweisen, werden verlangt und sind vom Bieter mit dem Angebot einzureichen (631-EU-Punkt 3.1): - Die Eintragung in das Berufs- und Handelsregister (Handelsregisterauszug wird durch die Vergabestelle eingeholt) oder anderer Nachweis der erlaubten Berufsausübung. Fremdsprachigen Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung beizulegen. Als vorläufiger Beleg der Eignung wird die Vorlage: - einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV bzw. - die jeweilige Nummer des Bieters in den allgemein zugänglichen Listen der Präqualifikationsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich der DIHK e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) bzw. - die Eigenerklärung nach dem Formblatt 124_LD akzeptiert. Fremdsprachigen Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung beizulegen.
Kriterium
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen, welche die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nachweisen, werden verlangt und sind vom Bieter bzw. jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen (631-EU-Punkt 3.1): - (§ 45 Absatz 4 Nr. 4 VgV) Erklärung über den Gesamtumsa … ganz lesenFolgende Nachweise/Angaben/Unterlagen, welche die finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nachweisen, werden verlangt und sind vom Bieter bzw. jedem Mitglied einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot einzureichen (631-EU-Punkt 3.1): - (§ 45 Absatz 4 Nr. 4 VgV) Erklärung über den Gesamtumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre (Angabe pro Jahr) ODER - Erklärung über den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrages der letzten 3 Geschäftsjahre (Angabe pro Jahr) Mitglieder einer Bietergemeinschaft und Leistungserbringer im Nachauftrag eines Bieters haben ebenfalls für den durch sie zu erbringenden Leistungsbereich den Gesamtumsatz und den Umsatz für vergleichbare Leistungen in den letzten drei Geschäftsjahren anzugeben Als vorläufiger Beleg der Eignung wird die Vorlage: - einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV bzw. - die jeweilige Nummer des Bieters in den allgemein zugänglichen Listen der Präqualifikationsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich der DIHK e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) bzw. - die Eigenerklärung nach dem Formblatt 124_LD akzeptiert. Zum Nachweis, dass der Bieter nicht wegen Unzuverlässigkeit von der Teilnahme am Vergabeverfahren auszuschließen ist, wird durch die Vergabestelle: - eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 1 Abs. 2 WREGG im Sinne § 123 und 124 GWB (seit 01.06.2022 Pflicht) beim Bundeskartellamt und - der Auszug aus dem Bundeszentralregister nach § 150 a der Gewerbeordnung (Mindeslohngesetz § 19 Abs. 4) im Sinne § 123 GWB beim Bundesamt für Justiz abgefordert oder eine gleichwertige Urkunde einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes abverlangt. Fremdsprachigen Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung beizulegen. - Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind.: a) für Personenschäden: 3 000 000,00 EUR, b) für sonstige Schäden: 250000,00 EUR.
Kriterium
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen, welche die technische und berufliche Leistungsfähigkeit nach § 46 VgV nachweisen, werden verlangt und sind vom Bieter mit dem Angebot einzureichen (631-EU-Punkt 3.1): - (§ 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV) Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstlei … ganz lesenFolgende Nachweise/Angaben/Unterlagen, welche die technische und berufliche Leistungsfähigkeit nach § 46 VgV nachweisen, werden verlangt und sind vom Bieter mit dem Angebot einzureichen (631-EU-Punkt 3.1): - (§ 46 Absatz 3 Nr. 1 VgV) Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens 5 Jahren, gerechnet vom Tag der Bekanntmachung, erbrachten wesentlichen Liefer- und Dienstleistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, mit Angabe des Werts, des Liefer- beziehungsweise Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers, - (§ 46 Absatz 3 Nr. 8 VgV) Erklärung, aus der die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten 3 Jahren ersichtlich ist - (§ 46 Absatz 3 Nr. 10 VgV) Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Als vorläufiger Beleg der Eignung wird die Vorlage - einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV bzw. - die jeweilige Nummer des Bieters in den allgemein zugänglichen Listen der Präqualifikationsdatenbank für den Liefer- und Dienstleistungsbereich der DIHK e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) bzw. - die Eigenerklärung nach dem Formblatt 124_LD akzeptiert. Fremdsprachigen Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung beizulegen. Weitere folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen, welche die technische und berufliche Leistungsfähigkeit nachweisen, werden verlangt und sind vom Bieter mit dem Angebot einzureichen (631-EU-Punkt 3.1): Folgende Nachweise werden als Mindeststandard für die vorzulegenden Referenzen gefordert und sind mit dem Angebot einzureichen: - Eigenerklärung, dass zu Leistungsbeginn folgender Nachweis vorliegt: Akkreditierung nach DIN EN ISO / IEC 17025:2018-03 für die Probenahme von Böden und folgende bodenphysikalische Untersuchungen (siehe Leistungskatalog): Bestimmung des Wassergehaltes, Bestimmung der Konsistenzgrenzen, Bestimmung der Korngrößenverteilung, Bestimmung der Korndichte, Bestimmung der Dichte des Bodens, Bestimmung der Dichte des Bodens bei lockerster und dichtester Lagerung, Bestimmung der Proctordichte, Bestimmung des Glühverlustes, Bestimmung des Kalkgehaltes, Bestimmung der Wasserdurchlässigkeit, Bestimmung der Wasseraufnahme, Kompressionsversuch, Bestimmung der einaxialen Druckfestigkeit, Bestimmung der Scherfestigkeit Das Zertifikat ist innerhalb von 14 Tagen nach Zuschlagserteilung der LMBV mbH zu übergeben. - Eigenerklärung dass zu Leistungsbeginn folgender Nachweis vorliegt: Betreuung der Laborversuche durch einen vom Sächsischen Oberbergamt und vom Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe Brandenburg anerkannten Sachverständigen für Geotechnik. Die namentliche Benennung des Sachverständigen ist innerhalb von 14 Tagen nach Zuschlagserteilung der LMBV mbH zu übergeben. Nachweis der Leistungserbringung von * Sondierungen auf grundbruch- und/oder setzungsfließgefährdeten Kippen * Komplexen Untersuchungen an Kippenböden, die das Verflüssigungsverhalten sowie die maßgebenden festigkeits-, material- und zustandsbeschreibenden Kennzahlen ermitteln Jeweils mindestens eine Referenz innerhalb der letzten 5 Jahren gerechnet vom Tag der Bekanntmachung. Prüfbar sind die Referenzen, wenn die Art der Leistung, die Angabe des Bearbeitungszeitraumes, der Auftraggeber sowie die Lage des Bearbeitungsprojektes enthalten sind.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang5 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2025
Vertragsende
31.12.2026
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Die Leistungen für den Zeitraum 01.01.2027 bis 31.12.2028 werden als Option vereinbart. Die eventuelle Beauftragung der Optionen erfolgt bis spätestens 30.11. des vorhergehenden Vertragsjahres. Die Beauftragung der Option erfolgt unter einseitiger Erklärung des Auftraggebers gegenüber dem Auftragne … ganz lesenDie Leistungen für den Zeitraum 01.01.2027 bis 31.12.2028 werden als Option vereinbart. Die eventuelle Beauftragung der Optionen erfolgt bis spätestens 30.11. des vorhergehenden Vertragsjahres. Die Beauftragung der Option erfolgt unter einseitiger Erklärung des Auftraggebers gegenüber dem Auftragnehmer unter folgenden Bedingungen: - Abhängig von der vertraggerechten Ausführung der vorhergehenden Jahre - Unterzeichnung des 7. Ergänzenden Verwaltungsabkommen über die Regelung der Finanzierung der ökologischen Altlasten (VA Altlastenfinanzierung) in der Fassung vom 10. Januar 1995 über die Finanzierung der Braunkohlesanierung in den Jahren 2028 bis 2032. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf die Beauftragung der Optionen, selbst wenn die vorgenannten Bedingungen erfüllt sind. Sofern der Auftraggeber die Optionen beauftragt, ist der Auftragnehmer zur Erbringung der optionalen Leistungen zu den vereinbarten Konditionen verpflichtet.
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Höchstwert der Rahmenvereinbarung
2.789.410 €

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
lmbv-einkauf.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
60 Tage
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Strasse 76, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 Abs. 3 GWB schreibt vor: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgru … ganz lesen§ 160 Abs. 3 GWB schreibt vor: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht gerügt hat, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Die Maßnahme steht unter Bergaufsicht. Die Flächen, auf der die Leistungen erbracht werden befinden sich in grundbruch- und setzungsfließgefährdeten Bereichen. Die Angebotsabgabe ist nur "elektronisch in Textform" möglich. Nicht formgerechte Angebote müssen aus formalen Gründen von der Wertung aus … ganz lesenDie Maßnahme steht unter Bergaufsicht. Die Flächen, auf der die Leistungen erbracht werden befinden sich in grundbruch- und setzungsfließgefährdeten Bereichen. Die Angebotsabgabe ist nur "elektronisch in Textform" möglich. Nicht formgerechte Angebote müssen aus formalen Gründen von der Wertung ausgeschlossen werden. Weitere zusätzliche Angaben: Der Höchstwert für die mit dieser Rahmenvereinbarung abzurufenden Leistungen beträgt: 2.789.410,70 EUR ohne MwSt inklusive Option. Bei den im Leistungsverzeichnis ausgewiesenen Einzelleistungen handelt es sich nach Art und Umfang um Schätzungen aus den Erfahrungen der letzten Jahre. Sie dienen lediglich der Angebotsbewertung zu vergaberechtlichen Zwecken. . Auf die Erbringung der Leistungen hat der Auftragnehmer somit keinen Anspruch, demgemäß kommt auch eine Umlageerstattung aus nicht beauftragten Leistungen nicht in Betracht. . Anlagen, die ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind (631-EU-Punkt C): - Formblatt 633 - Angebotsschreiben - Formblatt 234 - Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (wenn zutreffend) - Formblatt 235 - Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen (wenn zutreffend) - Formblatt 124 - Eigenerklärung zur Eignung - Formblatt "Eigenerklärung wegen Art. 5k EU-VO 2022-576_Sanktionen" (unterzeichnet) - Bieterinformationen während der Angebotsfrist (wenn zutreffend) . Anlagen, die ausgefüllt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen sind (631-EU--Punkt D) - Formblatt 236 - Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen - Formblatt 223 - Aufgliederung der Einheitspreise . Folgende Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen (631-EU-Punkt 3.2) - Urkalkulation - Eignungsnachweise Nachunternehmer - Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Krankenkassen mit Angabe der Zahl der gemeldeten Beschäftigten Folgende weitere Angaben und Erklärungen werden verlangt und sind vom Bieter mit dem Angebot einzureichen (631-EU-Punkt 3.1): - Allgemeine Angabe des Wirtschaftsteilnehmers zu KMU: ja/nein (Kleinstunternehmen, kleineres Unternehmen oder mittleres Unternehmen gemäß Definition in Empfehlung 2003/361/EH der Kommission) Bei fehlenden Nachweisen und Erklärungen, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorgelegt wurden, behält sich der Auftraggeber vor, diese gemäß § 56 Abs. 2 VgV mit einer von ihm gesetzten Frist nachzufordern. Bieter können aber nicht darauf vertrauen, dass eine Nachforderung erfolgt.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

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  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 02.08.2024

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