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Rahmenvereinbarung Fahrradleasing

Landkreis Mansfeld-Südharz · Sangerhausen, Sachsen-Anhalt

Aktenzeichen 01/Fahrradleasing/M005911752/25veröffentlicht 08.05.2025LieferleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 513 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
4 Jahre01.09.2025 – 31.08.2029
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 30 Unternehmen
Einreichung
elektronisch: Zulässigevergabe.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 80 Tage (41 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (69 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 18 Monaten
  2. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    über evergabe.de
    vor 17 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 10:00 Uhr
    Landkreis Mansfeld-Südharz Vergabstelle Haus 1, Zi. 306 Rudolf-Breitscheid-Straße 20/22 06526 Sangerhausen
    vor 17 Monaten
  4. Bindefrist endet
    2 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 15 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.08.2029
    vor 14 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Rahmenvereinbarung über die Bereitstellung von Fahrrädern durch Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings

Beschreibung des Loses

Dem Landkreis Mansfeld-Südharz liegen keine Erfahrungswerte über eine mögliches Nutzungsverhalten vor, weswegen keine konkrete Abnahmemenge genannt werden kann. Ein durchgeführtes Interessenbekundungsverfahren hat ergeben, dass circa 120 Beschäftigte ihr unverbindliches Interesse am Fahrradleasing hinterlegt haben. Recherchen haben ergeben, dass ein Dienstfahrrad aktuell im Durchschnitt einen Auftragswert von circa 4.000 € netto (inklusive aller Leistungen mit Leasing-, Versicherungs- und Serviceraten) hat.

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Preis100 %
Preis
Alle Vorgaben des Leistungsverzeichnisses müssen erfüllt werden. Nach Eignungsfeststellung erhält der Bieter mit dem günstigsten Leasingangebot den Zuschlag.

Eignung2 von 3 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.09.2025
Vertragsende
31.08.2029
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 30 Unternehmen

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
evergabe.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
2 Monate
Angebotsöffnung
12.06.2025, 10:00 Uhr. Landkreis Mansfeld-Südharz Vergabstelle Haus 1, Zi. 306 Rudolf-Breitscheid-Straße 20/22 06526 Sangerhausen. Bieter und deren Bevollmächtigte sind bei der Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Der Landkreis Mansfeld-Südharz möchte für seine Beschäftigten ein Fahrradleasingangebot über die freiwillige Entgelt- bzw. Besoldungsumwandlung einführen. Rechtsgrundlage für die Entgelt- bzw. Besoldungsumwandlung ist der Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrr … ganz lesenLeistung: Der Landkreis Mansfeld-Südharz möchte für seine Beschäftigten ein Fahrradleasingangebot über die freiwillige Entgelt- bzw. Besoldungsumwandlung einführen. Rechtsgrundlage für die Entgelt- bzw. Besoldungsumwandlung ist der Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung zum Zwecke des Leasings von Fahrrädern im kommunalen öffentlichen Dienst (TV-Fahrradleasing) vom 25.10.2020 und das Besoldungsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt in der derzeit gültigen Fassung. Diese gesetzlichen Grundlagen sind für die Angebotserstellung durch den Auftragnehmer zu berücksichtigen. Ziel dieser Rahmenvereinbarung ist ein einheitliches Angebot an alle Tarifbeschäftigten sowie Beschäftigte im Beamtenverhältnis des Landkreises Mansfeld-Südharz zu unterbreiten. Insbesondere der Vergleichsrechner bzw. Vorteilsrechner (siehe Punkt 1.2.1 LV), die Portalführung (siehe Punkt 3.1 LV), die Musterverträge (siehe Punkt 2 LV) und der Prozess müssen so gestaltet sein, dass alle Personengruppen in ihren Besonderheiten darstellbar sind.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt, Ernst-Kamieth-Straße 2, 06112 Halle (Saale)
Fristen für Nachprüfungsanträge
Es gilt § 160 GWB. Dieser lautet: "§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz … ganz lesenEs gilt § 160 GWB. Dieser lautet: "§ 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3)Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüberdem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." Darüber hinaus gilt § 135 GWB. Dieser lautet: "§ 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.".
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Die Möglichkeit der Nachforderung fehlender und die Annahme nachgereichter Erklärungen und Nachweise oder sonstiger geforderter Unterlagen gem. § 56 (2) VgV behält sich die Vergabestelle vor.
Hinweis
Der Bieter hat mit seinem Angebot folgende Erklärungen einzureichen und Informationen zu beachten: - Eigenerklärung zur Eignung Formblatt 124 LD, EEE oder Präqualifizierungsnachweis - Eigenerklärung EU-Sanktionspaket - Eigenerklärung Nachunternehmereinsatz gem. TVergG LSA - Eigenerklärung Tariftreue … ganz lesenDer Bieter hat mit seinem Angebot folgende Erklärungen einzureichen und Informationen zu beachten: - Eigenerklärung zur Eignung Formblatt 124 LD, EEE oder Präqualifizierungsnachweis - Eigenerklärung EU-Sanktionspaket - Eigenerklärung Nachunternehmereinsatz gem. TVergG LSA - Eigenerklärung Tariftreue/Mindeststundenentgelt/Entgeltgleichheit gem. TVergG LSA - Bewerbererklärung gem. RdErl. MW - Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft), sofern zutreffend - Verzeichnis der Unterauftragnehmer), sofern zutreffend Insbesondere müssen dem Angebot beigefügt sein: Angebotsschreiben, Leistungsverzeichnis und Preisblatt. Eine Übersicht bzw. Auflistung der einzureichenden Unterlagen (mit dem Angebot und auf gesondertes Verlagen der Vergabestelle) ist in den Vergabeunterlagen enthalten, siehe Formblatt "Aufforderung Angebotsabgabe". Die Vergabestelle wird für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister Bundesamt für Justiz (§ 150a GewO) und/oder aus dem Wettbewerbsregister Bundeskartellamt (§ 6 WRegG) anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Die komplette Kommunikation im Vergabeverfahren ist nur elektronisch zulässig. Die Beantwortung von Bieterfragen wird durch die Vergabestelle vorgenommen, sie präzisiert - falls erforderlich - die Vergabeunterlagen. Die Bieter haben die anonymisierten veröffentlichten Antworten auf die Bieterfragen bei der Angebotserstellung zu berücksichtigen. Eventuelle Bieteranfragen sind möglichst bis spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist zu stellen. Alle Unterlagen, das Angebot, die Kommunikation sind in deutscher Sprache zu erstellen und zu führen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Rudolf-Breitscheid-Straße 20/22, 06526 Sangerhausen
Kontakt
vergabestelle@lkmsh.de

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 12.06.2025

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 37c0d02f-6689-482a-90f4-41a194111ca4.