Rahmenvereinbarung Entwickler
Landesamt für Finanzen Dienststelle Regensburg - 3G Geschäftsstelle - Haushalt und Vergabe · Regensburg, Bayern
Aktenzeichen O 1080/2026.34-1-5veröffentlicht 27.02.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 48 Monate
- bis zu 1 Verlängerung
- Leistungsart
- Dienstleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Bayern.
- Integratorleistung im Rahmen der Einführung einer SDDC Lösung auf der Basis von OpenStack im IT-DLZZentrale Vergabestelle im Bayerischen Landesamt für Steuern · MünchenFrist 10.12.2026
- Rahmenvertrag Netzwerkkomponenten 2027, Verlängerung Cisco EABayerische Staatsforsten AöR · RegensburgFrist 25.11.2026
- Gemeinde Pfaffenhofen a.d. Roth - Gigabit-RL 2.0 (2025)-Auswahlverfahren / Dienstleistungskonzession im Wirtschaftlichkeitslückenmodell für die Planung, Errichtung und den Betrieb eines Gigabit-NetzesMarkt Pfaffenhofen a.d. Roth · Pfaffenhofen a.d. RothFrist 09.12.2026
- (TNW) Markt Bad Steben - Gigabit-RL 2.0 (2025) - Auswahlverfahren einer Dienstleistungskonzession im Wirtschaftlichkeitslückenmodell für die Planung, Errichtung und den Betrieb eines Gigabit-NetzesMarkt Bad Steben · Bad StebenFrist 14.12.2026
Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Bayern (54 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 48 Monatebis zu 1 Verlängerung
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Ort der Leistung
- Regensburg93047, Bayern
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdeutsche-evergabe.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 96 Tage (5 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 8,5 Angebote je Los (12 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.
- Qualitätskriterium50 %
- Preiskriterium50 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −4,5 Punkte |
| 25 % teurer | −10 Punkte |
| 50 % teurer | −16,7 Punkte |
| 100 % teurer | −25 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 8 Monaten
- Angebotsfrist 11:00 Uhrvor 7 Monatennur elektronisch über deutsche-evergabe.de
- Öffnung der Angebote 11:00 Uhrvor 7 Monaten
- Bindefrist endetvor 4 Monaten98 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Beschaffung von Entwicklungsleistungen mittels einer Rahmenvereinbarung als Arbeitnehmerüberlassungen
Beschreibung des Loses
Das Landesamt für Finanzen (LfF) ist eine zentrale Landesbehörde des Freistaates Bayern mit ca. 2.500 Bediensteten. Es hat seinen Sitz in Würzburg. Dienst- und Bearbeitungsstellen sind an 13 Standorten in Bayern eingerichtet. Die Behörde versteht sich als Dienstleister für die Bayerische Staatsverwaltung.
Die FinanzIT BAYERN ist Teil des Landesamtes. Die FinanzIT BAYERN gliedert sich in mehrere Technik- und Leitstellenabteilungen an den Standorten Regensburg und München. Sie ist ein bedeutender IT-Dienstleister für alle bayerischen Ressorts und bietet Fachverfahren und weitere IT-Services für sowohl LfF-interne Zwecke als auch für die behördenübergreifende sowie allgemeine Nutzung durch Bürgerinnen und Bürger an.
In der Abteilung Softwareentwicklung und Testcenter werden in diesem Zusammenhang entsprechende Entwicklungsleistungen erbracht.
Es wird eine weitgehende Standardisierung der eingesetzten Technologien verfolgt. Grundsätzlich handelt es sich um Client-Server-Architekturen, die bei Bestandsverfahren auf .NET und Java (clientseitige UIs mit Java Swing oder WPF) basieren. Neuentwicklungen werden vorrangig weborientiert durchgeführt (Angular, React). Die Backend-Entwicklung basiert auf den Technologien Java (Jakarta EE), .NET oder Node.js/NestJS. Die Zielarchitektur sieht grundsätzlich einen containerisierten Betrieb auf Basis der Kubernetes-Plattform vor.
Im Rahmen der Entwicklung werden übliche Vorgehensweisen eingesetzt. Die Ticket- und Quellcodeverwaltung erfolgt mit Microsoft Azure DevOps-Systemen. Es bestehen Pipelines für Continuous Integration und Deployment (CI/CD). Der Entwicklungsprozess wird durch Werkzeuge zur Codeanalyse unterstützt. Organisatorisch wird ein iterativer, agiler Entwicklungsansatz in enger Zusammenarbeit von Fachseite und Softwareentwicklung verfolgt.
Das LfF - Dienststelle Regensburg vergibt Entwicklungsleistungen mittels einer Rahmenvereinbarung auf Basis von Arbeitnehmerüberlassungen für den IT-Bereich für die Dauer von 48 Monaten mit der Option der Verlängerung um 12 Monate. Benötigt werden Java Web, Java Desktop, Node.js sowie .NET Entwickler. Detaillierte Informationen sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen, die Mindesanforderungen an die jeweilige Entwickler-Kategorie sind im Leistungsverzeichnis definiert.
Die geschätzte Abrufmenge für die o.a. Laufzeit der Rahmenvereinbarung umfasst ca. 31 Abrufe (1 Abruf entspricht einem Entwickler für in der Regel 18 Monate). Eine Mindestabnahmemenge ist damit nicht verbunden, die Höchstabnahmemenge umfasst nach derzeitigem Stand 45 Abrufe.
Bei Abruf eines Entwicklers ist jeweils ein aussagekräftiges Mitarbeiterprofil unter Angabe des Namens des Entwicklers vorzulegen, welches die Berufserfahrung, Qualifikation und Erfahrungszeiten nachweist. Der Auftraggeber behält sich vor, das Vorliegen der Qualifikation mittels Interviews zu überprüfen.
Das zum Einsatz kommende Personal ist Teil eines Software-Entwicklungsteams und muss im Bedarfsfall in der Lage sein, bei von ihm betreuten Sachverhalten die Qualitätssicherung in Testdurchführung und Testdokumentation zu unterstützen sowie ggf. eine Fehleranalyse durchzuführen. Weiterhin wirken sie beratend als auch ggf. federführend bei technischen Konzeptionen mit. Ebenso gehören notwendige Dokumentationen und die Umsetzung von Unittests zum Aufgabenfeld.
Nach Durchführung eines Abrufs (Einzelauftrags) sind die Leistungen an fünf Tagen pro Woche zu erbringen. Die Einsatzdauer pro Woche umfasst 40 Stunden. Die Abrechnung/Vergütung erfolgt nach den tatsächlich geleisteten Stunden. Der Auftraggeber ist nicht verpflichtet, die Leistungen bis zur jeweiligen max. Überlassungsdauer von 18 Monaten abzurufen. Ein Einzelabruf kann bei Bedarf auch weniger als 18 Monate umfassen. Der Auftraggeber benötigt bzw. setzt die abgerufenen Entwickler im Regelfall für die maximal mögliche Überlassungsdauer von 18 Monaten ein.
Des Weiteren legt der Auftraggeber projektbedingt darauf Wert, dass zum Einsatz kommende Mitarbeiter in der Regel nach der Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten und unter entsprechender Berücksichtigung der nach dem AÜG einzuhaltenden Karenzzeit im Anschluss für den weiteren Einsatz (weiterer Abruf des gleichen Mitarbeiters) erneut ihre Tätigkeit aufnehmen.
Die Leistungen können zum größten Teil remote (in den Räumlichkeiten des Auftragnehmers oder im Homeoffice) erbracht werden. Für die Auftragserfüllung kann jedoch eine fallweise oder auch regelmäßige wöchentliche Vor-Ort-Präsenz von ca. 20% der jeweiligen Personentage/Arbeitszeit erforderlich sein. Die Bereitschaft des angebotenen Mitarbeiters, zu diesen Präsenzterminen zu erscheinen, wird vorausgesetzt. Die Leistungserbringung bei Vor-Ort-Präsenz hat in der Regel am Dienstort Regensburg beim Landesamt für Finanzen - FinanzIT BAYERN, Bahnhofstr. 7, 93047 Regensburg oder am Dienstort München beim Landesamt für Finanzen - FinanzIT BAYERN, Alexandrastr. 3, 80538 München zu erfolgen. Sofern der Bieter beabsichtigt, evtl. Aufwände für Reisezeiten, Reise- und Hotelkosten (für die Anreise/Übernachtung nach/in Regensburg oder München) oder sonstige Nebenkosten in Rechnung zu stellen, sind entsprechende Kosten bereits bei der Kalkulation des angebotenen Preises pro Personentag zu berücksichtigen.
Der Beginn der Leistungserbringung der Rahmenvereinbarung hat zwei Wochen nach Zuschlagserteilung zu erfolgen.
Gegenstand nach CPV
- 72200000Softwareprogrammierung und -beratungHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Qualität
- QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 50vgl. Vergabeunterlagen (Einfache Richtwertmethode)
- Preis
- PreiskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 50vgl. Vergabeunterlagen (Einfache Richtwertmethode)
Eignung11 von 11 angegeben
- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
- Die Arbeitssprache ist Deutsch. Sämtliche in Zusammenhang mit der Auftragserfüllung beim Bieter befassten Personen (einschl. der bei einem Abruf angebotenen bzw. zum Einsatz kommenden Mitarbeiter) müssen die deutsche Sprache in Wort und Schrift sicher beherrschen. Erforderlich sind Kenntnisse mindestens auf Niveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen. Kann diese Anforderung erfüllt werden?
- Spezifischer Jahresumsatz
- Geben Sie den Jahresumsatz, bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand in EURO (brutto) für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre an (jeweils pro Jahr). Geben Sie ebenso den Gesamtumsatz in EURO (brutto) für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre an (jeweils pro Jahr).
- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Geben Sie geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungen aus den letzten fünf Jahren mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts bzw. der Leistungsdauer, den konkreten Namen des öffentlichen oder privaten Empfängers sowie den Namen des Ansprechpartners beim Empfänger und dessen te … ganz lesenkürzer
Geben Sie geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungen aus den letzten fünf Jahren mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts bzw. der Leistungsdauer, den konkreten Namen des öffentlichen oder privaten Empfängers sowie den Namen des Ansprechpartners beim Empfänger und dessen telefonische Kontaktdaten an, die mit dem Auftragsgegenstand (vgl. Leistungsbeschreibung) vergleichbar sind. Beschreiben Sie dabei detailliert Art, Umfang und Dauer der Leistungserbringung. Als vergleichbar mit dem Auftragsgegenstand gelten nur Referenzen, - die einen Abruf von mindestens 25 Entwicklungsressourcen abdecken und - bei denen die Überlassungsdauer der abgerufenen Entwicklungsressourcen in mindestens 80% der Abrufe größer als 12 Monate war und - bei denen mindestens zwei der Kategorien gemäß Leistungsverzeichnis (Java Web, Java Desktop, Node.js, .NET) von der Überlassung umfasst waren. Mindestanforderungen: Von den vorgelegten Referenzen muss mindestens eine vergleichbare Referenz mit einem Leistungsempfänger aus der öffentlichen Verwaltung nachgewiesen werden. Als Leistungsempfänger der öffentlichen Verwaltung gelten Auftraggeber, welche unter die Definition des § 99 GWB fallen. Hinweis: Sollten dem Bieter Angaben zu den Referenzen auf Grund von Vertraulichkeitsvereinbarungen nicht möglich sein, hat der Bieter von dem jeweiligen öffentlichen oder privaten Empfänger des Referenzprojektes die Einwilligung zur Verwendung der Daten für den konkreten Fall einzuholen. Sollten Angaben des Bieters zu Referenzen unvollständig oder unklar sein und eine genaue Bewertung und/oder Vergleichbarkeit der Referenz nicht möglich sein, kann dies ggf. zu einer Nichtberücksichtigung der Referenz führen. Sollte durch die Nichtberücksichtigung von Referenzen eine oder mehrere Mindestanforderungen nicht erfüllt sein, führt dies zu einem Ausschluss des Angebots.- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
- Haben Sie ein Qualitätsmanagementsystem im Bereich IT-Dienstleistungen bzw. IT-Personal Überlassung etabliert und ist Ihre Firma / Ihr Unternehmen nach ISO 9001 zertifiziert? Legen Sie den entsprechenden Nachweis der Zertifizierung vor.
- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Legen Sie folgende (Eigen-)Erklärungen gem. Anlage A2 vor: a) Erklärung zu wettbewerbsbeschränkenden Absprachen b) Angabe über Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB c) Abgaben-Erklärung (Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozial … ganz lesenkürzer
Legen Sie folgende (Eigen-)Erklärungen gem. Anlage A2 vor: a) Erklärung zu wettbewerbsbeschränkenden Absprachen b) Angabe über Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB c) Abgaben-Erklärung (Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt) d) Erklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation Können diese Nachweise erbracht werden?- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
- Legen Sie folgende Erklärung gem. Anlage A3 vor: Schutzerklärung (Scientology-Erklärung) Kann dieser Nachweis erbracht werden?
- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
- Legen Sie folgende Erklärung gem. Anlage A4 vor: Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Maßnahmen der Europäischen Union gegenüber der Russischen Föderation) Kann dieser Nachweis erbracht werden?
- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
- Legen Sie eine Bescheinigung vor die bestätigt, dass Ihre Firma / Ihr Unternehmen eine gültige Erlaubnis nach § 1 und 2 des Gesetzes zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung (AÜG) besitzt.
- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
- Können Sie sicherstellen, dass Leiharbeitnehmer welche ausländische Staatsbürger sind, nur überlassen werden, wenn sämtliche gesetzlich erforderlichen Genehmigungen und/oder Aufenthaltstitel vorliegen. Entsprechende Nachweise sind dem Auftraggeber bei Bedarf vorzulegen.
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Rein nationale Ausschlussgründe
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 48 Monate
- Verlängerung
- bis zu 1-mal: Verlängerung um 12 Monate
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- deutsche-evergabe.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 98 Tage
- Angebotsöffnung
- 10.04.2026, 11:00 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird nicht genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird nicht genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern, Postfach 606, 91511 Ansbach
- Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmach … ganz lesenkürzer
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Angebote können ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform Deutsche eVergabe unter www.auftraege.bayern.de abgegeben werden. Unter dieser Adresse sind auch die Vergabeunterlagen vollständig verfügbar. Bieterfragen können bis zum 30.03.2026 - 12.00 Uhr gestellt werden. Nach diesem Zeitpu … ganz lesenkürzer
Angebote können ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform Deutsche eVergabe unter www.auftraege.bayern.de abgegeben werden. Unter dieser Adresse sind auch die Vergabeunterlagen vollständig verfügbar. Bieterfragen können bis zum 30.03.2026 - 12.00 Uhr gestellt werden. Nach diesem Zeitpunkt gestellte Anfragen können nicht mehr berücksichtigt werden. Übermittlung der Bekanntmachung an das Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union: 27.02.2026 Hinsichtlich von Ausschlussgründen gelten die Regelungen des § 123 und § 124 GWB sowie des § 47 Abs. 1 und § 57 VgV. Betreffend der Nr. 5.1.12 / Nachforderung von Unterlagen: Bitte beachten: Um einen eventuellen Ausschluss des Angebotes zu vermeiden, legen Sie bitte alle geforderten Nachweise, Erklärungen und Angaben dem Angebot unbedingt vollständig bei. Alle geforderten Nachweise Erklärungen und Angaben, sind mit dem Angebot vollständig vorzulegen. Das Landesamt für Finanzen - Dienststelle Regensburg entscheidet im eigenen Ermessen, ob es von der Nachforderungsmöglichkeit nach § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen wird. Ein Rechtsanspruch der Bieter auf die Möglichkeit der Nachforderung besteht nicht. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, welche die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist gem. § 56 Abs. 3 S. 1 VgV ausgeschlossen.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Bahnhofstraße 7, 93047 Regensburg
- Website
- deutsche-evergabe.de
- Kontakt
- ausschreibung@
lff.bayern.de
Bei uns erfasst
- Rahmenvereinbarung Business Analysts / Requirements Engineers01.10.2026 · 2 Angebote
- Arbeitnehmerüberlassung Full-Stack-Entwickler30.09.2026 · 13 Angebote
- Arbeitnehmerüberlassung IT-Bereich16.12.2025 · 13 Angebote
- Informationssicherheit und IT-Notfallmanagement04.11.2025 · 25 Angebote
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 722 (Softwareprogrammierung und -beratung) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Bayern (54 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- SAP Deutschland SE & Co. KG5 Zuschläge
- Capgemini Deutschland GmbH4 Zuschläge
- SoftwareOne Deutschland GmbH4 Zuschläge
- Allgeier IT GmbH3 Zuschläge
- BTC Business Technology Consulting AG3 Zuschläge
- Fraunhofer Institut für Exeperimentelles Software Engineering3 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 10.04.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
Ähnliche offene Ausschreibungen
- Integratorleistung im Rahmen der Einführung einer SDDC Lösung auf der Basis von OpenStack im IT-DLZZentrale Vergabestelle im Bayerischen Landesamt für SteuernFrist 10.12.2026
- Huawei OceanStor SupportverlängerungFreistaat Bayern, vertreten durch die Universität BayreuthFrist 16.11.2026
- Rahmenvertrag Anlageneinbindung MES System - PR1242292-9940Fraunhofer-Gesellschaft - Einkauf B12Frist 30.11.2026
- Unterstützung "Omnissa-Client-Layer im Horizon Umfeld"Kassenärztliche Vereinigung BayernsFrist 17.11.2026
- Pflege, Weiterentwicklung und Support der PAB-DatenbankBezirk OberbayernFrist 18.11.2026
- SSW-IT Rahmenvereinbarung Handelspartner für Beitritt zum BMI-Konditionenvertrag MS EADeutsche Rentenversicherung Schwaben, Zentrale VergabestelleFrist 08.12.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 0e0490dc-4590-429c-a915-5a4a191287ed.