Informationssicherheit und IT-Notfallmanagement
Landesamt für Finanzen Dienststelle Regensburg - 3G Geschäftsstelle - Haushalt und Vergabe · Regensburg, Bayern
Aktenzeichen O 1080/2025.34-1-17veröffentlicht 04.11.2025DienstleistungenOffenes Verfahren
- Leistungsart
- Dienstleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Bayern.
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- Gemeinde Pfaffenhofen a.d. Roth - Gigabit-RL 2.0 (2025)-Auswahlverfahren / Dienstleistungskonzession im Wirtschaftlichkeitslückenmodell für die Planung, Errichtung und den Betrieb eines Gigabit-NetzesMarkt Pfaffenhofen a.d. Roth · Pfaffenhofen a.d. RothFrist 09.12.2026
- (TNW) Markt Bad Steben - Gigabit-RL 2.0 (2025) - Auswahlverfahren einer Dienstleistungskonzession im Wirtschaftlichkeitslückenmodell für die Planung, Errichtung und den Betrieb eines Gigabit-NetzesMarkt Bad Steben · Bad StebenFrist 14.12.2026
Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Bayern (54 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- ?keine Angabe
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Regensburg93047, Bayern
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 96 Tage (5 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 8,5 Angebote je Los (12 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.
- Qualitätskriterium50 %
- Preiskriterium50 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −4,5 Punkte |
| 25 % teurer | −10 Punkte |
| 50 % teurer | −16,7 Punkte |
| 100 % teurer | −25 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 12 Monaten
- Heute
Beschreibung
Das Landesamt für Finanzen (LfF) ist eine zentrale Landesbehörde des Freistaates Bayern. Die Behörde versteht sich als Dienstleister für die Bayerische Staatsverwaltung. Sie ist insbesondere zuständig für die Festsetzung, Anordnung und Abrechnung der Bezüge für die Beamtinnen/Beamten, Arbeitnehmer/innen sowie Versorgungsempfänger/innen des Freistaates Bayern, die Abwicklung eines wesentlichen Teils der staatlichen Kassengeschäfte und die Prozessführung für den Freistaat Bayern, insbesondere vor den Zivilgerichten. Das LfF ist mit der FinanzIT BAYERN ein bedeutender IT-Dienstleister für alle Ressorts. Die FinanzIT BAYERN als Teil des LfF ist örtlich in Regensburg ansässig. Die Fachverfahren für die genannten Tätigkeitsbereiche werden zum Teil selbst entwickelt, es kommt aber auch Software zum Einsatz, die von externen Firmen zugekauft ist und ggf. angepasst wurde.
Im Bereich Informationssicherheit ist das LfF verpflichtet, ein am IT-Grundschutz des BSI orientiertes ISMS dauerhaft zu betreiben. Nach Maßgabe des IT-Beauftragten der Bayerischen Staatsregierung ist hierbei die Standardabsicherung als Vorgehensweise anzuwenden. Unter den Tätigkeitsbereichen des LfF befinden sich auch Geschäftsprozesse, deren Daten und Informationen miterhöhtem Schutzbedarf in Bezug auf Vertraulichkeit, Integrität bzw. Verfügbarkeit klassifiziert sind. Neben einem ISMS ist ein nach BSI standardisiertes Notfallmanagement von Bedeutung. Die anzuwendende Methodik soll sich dabei am BSI- Standard 200-4 orientieren. Die existierenden Prozesse, Konzepte und Unterlagen sollen geprüft und erweitert werden.
Das LfF hat eine entsprechende hausinterne IT-Sicherheits- und Datenschutzorganisation aufgebaut, die für die Umsetzung der oben genannten Aufgabengebiete Informationssicherheit und IT-Notfallmanagement zuständig ist und bereits eine Reihe von Konzeptionen und Dokumentationen erstellt und Maßnahmen getroffen hat. Aufgrund des Aufgabenumfangs sind hierfür jedoch nach Maßgabe des Auftraggebers umfangreiche Beratungs- und Unterstützungsdienstleistungen erforderlich. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Unterstützung im Bereich Informationssicherheit. Für den Bereich Informationssicherheit sind vorranging die aktuellen BSI-Standards 200-1, 200-2 und 200-3 anzuwenden. Für das Management der Informationssicherheit wird das Tool „HiScout“ der Firma HiSolutions AG in einer bayernweiten Zentralinstallation eingesetzt. Zudem hat der IT-Beauftragte der Bayerischen Staatsregierung bzw. auf die Gegebenheiten des Finanzressorts das Bayerische Staatsministerium der Finanzen und für Heimat im Bereich Informationssicherheitsmanagement eine Reihe von Mustern und Handreichungen erstellt, die als weitere Basis dienen und für die Erstellung bestimmter weiterer Dokumente herangezogen werden können. Für das IT-Notfallmanagement ist vorrangig der Standard 200-4 anzuwenden. Auch hier sind bestimmte Muster und Handreichungen als Orientierungshilfe vorhanden.
Das LfF vergibt in diesem Zusammenhang Beratungs- und Unterstützungsleistungen im Bereich Informationssicherheit und IT-Notfallmanagement im Umfang von 200 Personentage mit der Option zum Abruf um weitere 200 Personentage. Es besteht jedoch keine Verpflichtung zum Abruf der o. g. Personentage. Das Aufgabenverhältnis verteilt sich voraussichtlich zu 85% auf den Bereich Informationssicherheit und 15% auf den Bereich IT-Notfallmanagement. Verschiebungen der Aufgabenverhältnisse sind möglich.
Die Auftragserfüllung kann i. d. Regel remote erfolgen. Wenn vom Auftraggeber gewünscht, ist jedoch Vor-Ort-Präsenz erforderlich. Die Leistungserbringung hat bei Vor-Ort-Präsenz überwiegend bei der FinanzIT BAYERN, Bahnhofstr. 7, 93047 Regensburg zu erfolgen. In Fällen in denen es z. B. um Gebäudesicherheit (INF-Bausteine) und um Vor-Ort-Begehungen geht, an den übrigen Dienststellen bzw. der Zentralabteilung des Landesamts für Finanzen in Bayern.
Die Leistungsdauer erstreckt sich voraussichtlich über einen Zeitraum von etwa zweieinhalb Jahren ab Zuschlagserteilung. Der zeitliche Umfang der Leistungserbringung beträgt voraussichtlich im Durchschnitt zwei Tage pro Woche hinsichtlich der Summe der zu erbringenden Beratungstage der beiden Bereiche Informationssicherheit und IT-Notfallmanagement. Der Auftragnehmer muss in der Lage sein, den Umfang der Leistungserbringung in Absprache zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer dem Arbeitsanfall anzupassen. Ab Beginn der Leistungserbringung sind die Leistungen im Bereich Informationssicherheit kontinuierlich zu erbringen. Für den Bereich IT-Notfallmanagement richtet sich der Zeitraum der Leistungserbringung nach dem Bedarf des Auftraggebers; eine zeitliche Verteilung ist hier nicht planbar. In diesen Fällen muss der Auftragnehmer auf Anforderung des Auftraggebers mit einer Vorlaufzeit von drei Wochen den angebotenen Berater für die Leistungserbringung bereitstellen. Der Beginn der Leistungserbringung hat spätestens zwei Wochen nach Zuschlagserteilung zu erfolgen.
Gegenstand nach CPV
- 72600000Computerunterstützung und -beratungHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Qualität
- QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 50vergleiche Vergabeunterlagen - einfache Richtwertmethode
- Preis
- PreiskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 50vergleiche Vergabeunterlagen - einfache Richtwertmethode
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang2 von 5 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Verlängerung
- bis zu 1-mal: Option zur Verlängerung um weitere 200 Personentage.
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Regierung von Mittelfranken - Vergabekammer Nordbayern, Postfach 606, 91511 Ansbach
- Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmach … ganz lesenkürzer
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| proXcel GmbH, Berlin | 25 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Bahnhofstraße 7, 93047 Regensburg
- Website
- deutsche-evergabe.de
- Kontakt
- ausschreibung@
lff.bayern.de
Bei uns erfasst
- Rahmenvereinbarung Business Analysts / Requirements Engineers01.10.2026 · 2 Angebote
- Arbeitnehmerüberlassung Full-Stack-Entwickler30.09.2026 · 13 Angebote
- Rahmenvereinbarung Entwickler21.05.2026 · 4 Angebote
- Arbeitnehmerüberlassung IT-Bereich16.12.2025 · 13 Angebote
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 31.07.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung a98b2315-f262-4ae7-8063-526490f7c45e.