Rahmenvereinbarung Dolmetscherleistung
Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412 · Kiel, Schleswig-Holstein
Aktenzeichen ZV-L8-24-1578000-412 .07veröffentlicht 28.10.2024DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 1 Jahr
- 01.02.2025 – 31.01.2026
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Rahmenvereinbarung
- ja
- höchstens 1 Unternehmen
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 1 Jahr01.02.2025 – 31.01.2026, bis zu 3 Verlängerungen
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Ort der Leistung
- Kiel24103, Schleswig-Holstein
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichmeinauftrag.rib.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 72 Tage (67 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (24 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.
- Zuschlagskriterium Konzept zur Erbingung der Leistung45 %
- Zuschlagskriterium Reaktionszeit25 %
- Zuschlagskriterium Preis30 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −2,7 Punkte |
| 25 % teurer | −6 Punkte |
| 50 % teurer | −10 Punkte |
| 100 % teurer | −15 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 24 Monaten
- Fragen bis 10:00 Uhrvor 23 Monatenan Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412
- Angebotsfrist 07:30 Uhrvor 23 Monatennur elektronisch über meinauftrag.rib.de
- Öffnung der Angebote 09:00 Uhrvor 23 Monaten
- Bindefrist endetvor 21 Monaten60 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Vertragsbeginnvor 21 MonatenLaufzeit bis 31.01.2026
- Heute
Beschreibung
Das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge (LaZuF) des Landes Schleswig-Holstein betreibt derzeit in Neumünster, Boostedt, Rendsburg und Bad Segeberg, Kiel, Glückstadt und Seeth Landesunterkünfte (LUK). Die Gesamtkapazität aller Standorte liegt aktuell bei ca. 8.500 Plätzen. Im Laufe des Jahres 2025 soll die Kapazität auf 6.250 Plätze reduziert werden und es ist geplant nur noch 5 Liegenschaften zu betreiben. Welche Standorte final betrieben werden, ist derzeit noch nicht entschieden. Es ist somit mit Änderungen zu den aktuellen Gegebenheiten zu rechnen. Am Standort Neumünster befindet sich die Erstaufnahmeeinrichtung. Zusätzlich findet eine Registrierung von Schutzsuchenden aus der Ukraine am Standort in Seeth statt. Die Anzahl der Plätze und auch die jeweilige Belegung unterliegen Schwankungen. Standorte können hinzukommen oder Liegenschaften geschlossen werden. Das LaZuF ist als zuständige Ausländerbehörde und Vertragspartner an allen aktiven Standorten mit Mitarbeitenden vertreten. Eingerichtet ist an allen Standorten des LaZuF ein Ärztlicher Dienst (ÄD, entspricht einer allgemeinmedizinischen Praxis). Eingerichtet ist ebenfalls eine Polizeistation an allen Standorten der LUK, die montags bis freitags tagsüber besetzt ist. Ein Betreuungsverband ist an den Standorten der LUK vor Ort. Das Selbstverständnis und die Verpflichtung des Landesamtes als Träger und Hausherr der LUK zu einer Willkommenskultur und dem Ziel der integrationsorientierten Verteilung von Bewohnenden mit Bleibeperspektive sowie der Unterstützung nachhaltiger Rückkehr von Bewohnenden ohne Bleibeperspektive muss konzeptionell wie in der Umsetzung vom Leistungserbringer gelebt und mitgetragen werden.
Die benötigten Sprachen richten sich nach den Herkunftsländern der Bewohnenden der LUK und unterliegen stetigen Veränderungen. Die Anzahl der benötigten Dolmetschenden ist abhängig von den Zugangszahlen und kann stark schwanken. Dieses gilt auch für die nachfolgenden aufgeführten regelmäßigen Dolmetschereinsätze, die bedarfsgerecht regelmäßig überprüft und angepasst werden. Zur Durchführung der sogenannten Registrierung (genannt EASY) haben sich Ausländer nach § 22 Asylgesetz (AsylG) bei einer Aufnahmeeinrichtung persönlich zu melden. Im Rahmen der Registrierung erfolgt die Zuweisung eines Asylsuchenden in die Erstaufnahmeeinrichtung, die für ihn zuständig ist. Das EASY–System ist eine vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) genutzte IT-Anwendung zur Erstverteilung der Asylbegehrenden auf die deutschen Bundesländer. Im Rahmen dieses Erstkontaktes sind Dolmetscherleistungen zu erbringen. Für die in den LUK untergebrachten Asylbewerber ist das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge (LaZuF) die zuständige Ausländerbehörde. Im Rahmen der ausländerrechtlichen Betreuung sind ebenfalls Dolmetscherleistungen zu erbringen. Darüber hinaus sind optional Dolmetscherleistungen für bereits laufende oder zukünftige Aufgaben des LaZuF zu erbringen. Das beinhaltet unter anderem auch projektbegleitende Dolmetscher- und Übersetzungstätigkeiten und den optionalen Einsatz von medizinischen Sprachmittlern / Dolmetschern.
Beschreibung des Loses
Im Rahmen dieses Erstkontaktes sind Dolmetscherleistungen zu erbringen. Für die in den LUK untergebrachten Asylbewerber ist das Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge (LaZuF) die zuständige Ausländerbehörde. Im Rahmen der ausländerrechtlichen Betreuung sind ebenfalls Dolmetscherleistungen zu erbringen. Auch werden regelmäßig medizinische Dolmetschende für den Ärztlichen Dienst in den Landesunterkünften benötigt. Darüber hinaus sind optional Dolmetscherleistungen für bereits laufende oder zukünftige Aufgaben des LaZuF zu erbringen. Das beinhaltet unter anderem auch projektbegleitende Dolmetscher, Unterstützung von Rückführungsmaßnahmen des Landesamtes und Übersetzungstätigkeiten. ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Leistungsumfang Dolmetscherleistungen:
Gängige Sprachen sind derzeit: • Arabisch • Sorani • Farsi • Kurmanci • Dari • Türkisch • Russisch / Ukrainisch • Armenisch Daneben werden derzeit häufig Einsätze für folgende Sprachen verzeichnet: • Englisch • Tigrinia • Amharisch • Tuvi • Georgisch • Somali • Serbisch Einsätze für weitere, nachfolgend aufgeführte Sprachen sind gelegentlich: • Französisch • Spanisch • Albanisch • Suhavili • Kinyarwanda • Ibo • Bosnisch • Romani • Mazedonisch • Hausa • Vietnamesisch ___________________________________________________________________________________________________________________ Für diese Rahmenvereinbarungen gilt die folgenden Höchstwert für die Dienstleistung: Der Höchstwert an Budget beträgt für die maximale Laufzeit von 4 Jahren insgesamt 60.000.000 Euro. Bei Erreichen des Höchstwerts endet der Vertrag automatisch auch vor Ende der vorgesehenen Vertragslaufzeit. Es besteht keine Verpflichtung zur Mindestabnahme und die Abrechnung erfolgt nach tatsächlich erbrachten Leistungen.
Gegenstand nach CPV
- 79540000DolmetscherdiensteHauptgegenstand
Bedingungen
Zuschlag3 von 3 angegeben
- Qualität
- Zuschlagskriterium Konzept zur Erbingung der Leistung13. Konzept gemäß Bewertungsmatrix und Leistungsbeschreibung.
- Qualität
- Zuschlagskriterium Reaktionszeit14. Reaktionszeit (getrennt nach gängigen/häufigen, seltenen und sonstigen Sprachen).
- Preis
- Zuschlagskriterium Preis15. Ausgefülltes Preisblatt. 16. Ausgefülltes Leistungsverzeichnis.
Eignung6 von 6 angegeben
- Kriterium
- Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die in der Angebotsaufforderung genannten Nachweise sind auch für alle Parteien einer Bietergemeinschaft mit dem Angebot vorzulegen. Alle Partner einer Bietergemeinschaft müssen das Angebot mit den dazugehörigen Vergabeunterlagen unterzeichnet einreichen sowie einen Konsortialführer benennen.
- Kriterium
- 6. Eigenerklärung über den Nachweis einer entsprechend bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung.
- Kriterium
7. Erklärung (Formblatt) über mindestens eine Referenz der im Wesentlichen in den letzten drei Jahren (2021 bis 2023) erbrachten vergleichbaren Leistungen auf dem Gebiet der Dolmetscherdienstleistung von Asylsuchenden unter Angabe von Leistungsumfang, Dauer des Vertrages, Öffentlicher Auftraggeber s … ganz lesenkürzer
7. Erklärung (Formblatt) über mindestens eine Referenz der im Wesentlichen in den letzten drei Jahren (2021 bis 2023) erbrachten vergleichbaren Leistungen auf dem Gebiet der Dolmetscherdienstleistung von Asylsuchenden unter Angabe von Leistungsumfang, Dauer des Vertrages, Öffentlicher Auftraggeber sowie der Auftragssumme mit Ansprechpartner, Telefonnummer und E-Mail-Adresse. 8. Eigenerklärung über die persönliche Eignung des einzusetzenden Personals getrennt nach, - Anzahl und der individuellen beruflichen Qualifikation. 9. Eigenerklärung über die Kenntnisse von medizinischen Dolmetschenden über medizinische Fachbegriffe in den entsprechenden Sprachen. 10. Eigenerklärung über die Anforderungen an die Mitarbeitenden (Ziffer 3.8 in der Leistungsbeschreibung). 11. Eigenerklärung (Formblatt), ob im Falle eines Auftrages, der Auftragnehmer Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt. Die Eigenerklärung ist dem Angebot beizufügen, auch wenn zum Zeit-punkt der Auftragsvergabe keine Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern vorgesehen ist. 11a. ggf. ausgefüllte Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen.- Kriterium
- 12. Eigenerklärung, dass eine Eintragung im Berufs- oder Handelsregister oder ein anderer, vergleichbarer Nachweis für die erlaubte Berufsausübung vorliegt gem. § 44 Abs. 1 VgV.
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Insolvenz, Interessenkonflikt, Mangelhafte Erfüllung eines frühe … ganz lesenkürzer
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Insolvenz, Interessenkonflikt, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Rein nationale Ausschlussgründe, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Zahlungsunfähigkeit
Laufzeit und Umfang6 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.02.2025
- Vertragsende
- 31.01.2026
- Verlängerung
- bis zu 3-mal
- Optionen
- Das LaZuF hat Verlängerungsoptionen für jeweils 12 Monate bis maximal zum 31.01.2029. Der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn das LaZuF ihn nicht mindestens drei Monat vor Ende der jeweiligen Vertragszeit kündigt. Spätestes Vertragsende: 31.01.2029
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Höchstwert der Rahmenvereinbarung
- 60.000.000 €
Angebot und Einreichung9 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- meinauftrag.rib.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 60 Tage
- Angebotsöffnung
- 02.12.2024, 09:00 Uhr. Bieter und deren Bevollmächtigte sind zur Submission/Angebotsöffnung nicht zugelassen.
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung7 von 8 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- Strategische Beschaffung
- Erfüllung sozialer Zielsetzungen
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Schleswig-Holstein, Düsternbrooker Weg 94, 24105 Kiel
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Fri … ganz lesenkürzer
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Unionvergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Die GMSH ist zent … ganz lesenkürzer
Die EU-Richtlinie 24/2014 fordert die barrierefreie Bereitstellung der Vergabeunterlagen (Ausschreibungsunterlagen, Fragen- und Antworten Kataloge, Änderungspakete) für Sie als Wirtschaftsteilnehmer. Wir stellen Ihnen diese Vergabeunterlagen unter www.e-vergabe-sh.de zur Verfügung. Die GMSH ist zentrale Beschaffungsstelle i. S. d. § 120 Abs. 4 GWB. Damit ist sie verpflichtet, bei allen europaweiten Ausschreibungen das gesamte Vergabeverfahren elektronisch abzuwickeln. Das bedeutet für die Bewerber und Bieter, dass Teilnahmeanträge und Angebote nur noch in elektronischer Form über unsere Vergabeplattform www.e-vergabe-sh.de eingereicht werden können. Die Kommunikation während des Ausschreibungsverfahrens wird ebenfalls nur noch in elektronischer Form erfolgen. Aus diesem Grund weisen wir darauf hin, dass eine kostenlose Registrierung auf unser Vergabeplattform: www.e-vergabe-sh.de für eine Bewerbung bzw. Angebotsabgabe zwingend notwendig ist. Nach der Registrierung müssen Sie sich mit der e-Vergabe- Plattform der GMSH verknüpfen. Eine Abgabe der Teilnahmeanträge / Angebote in Papierform ist bei dieser Ausschreibung nicht mehr möglich. Teilnahmeanträge / Angebote, die in Papierform eingehen, dürfen seitens der GMSH bei der Prüfung und Wertung nicht mehr berücksichtigt werden. Für bereits registrierte Wirtschaftsteilnehmer ändert sich der Prozessablauf nicht. ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Mit dem ANGEBOT sind zusätzlich folgende Unterlagen einzureichen: 1. Bieter sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften, soweit diese bereits bei Angebotsabgabe bekannt sind, müssen die gem. § 4 Abs. 1 Satz 1 VGSH erforderlichen Verpflichtungserklärungen mit Einreichung des Angebots abgeben. Die Verpflichtungserklärung zur Zahlung des Vergabemindestlohns ist Bestandteil der Vergabeunterlagen. 2. Eigenerklärung zu Aufträgen und Konzessionen oberhalb der EU-Schwellenwerte zur Umsetzung von Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren, eingefügt mit der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08. April 2022. 3. Aussagekräftige Darstellung des sich bewerbenden Unternehmens (max. 4 DIN-A-4-Seiten). 4.Eigenerklärung, dass das Wettbewerbsregister keine negativen Eintragungen enthält. 5. Unterschriebenes Angebotsschreiben (Formblatt) mit den Erklärungen, dass Sie die Ausschreibungsbedingungen anerkennen und keine Kartellabreden, Preisbindungen oder ähnliche Abreden getroffen haben und die Wirksamkeit unternehmenseigener Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) ausschließen. Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 128 GWB vorliegen bzw. Darstellung von Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Haart 148, 24539 Neumünster
- Website
- schleswig-holstein.de
- Kontakt
- zentrale.nms@
lfa.landsh.de - Auskünfte
- Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR, Fachbereich 412e-vergabe-beschaffung@
gmsh.de
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Marktumfeldvon uns ausgewertet
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens3 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist von 29.11.2024 auf 13.12.2024 verschoben
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 29.11.2024
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 78930603-e9d8-4fe1-b7c0-7d2091b3f7be.