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vergebenEU-weitIT-DienstleistungenIT und SoftwareRahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung Business Analysts / Requirements Engineers

Landesamt für Finanzen Dienststelle Regensburg - 3G Geschäftsstelle - Haushalt und Vergabe · Regensburg, Bayern

Aktenzeichen O 1080/2026.34-1-20veröffentlicht 10.07.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 74 Tagen abgelaufen

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Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Bayern (48 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
4,75 Mio. €
Laufzeit
48 Monatebis zu 1 Verlängerung
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Regensburg93047, Bayern
Einreichung
elektronisch: Erforderlichdeutsche-evergabe.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 96 Tage (5 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 12 Angebote je Los (6 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Qualitätskriterium50 %
  • Preiskriterium50 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 04.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 4 Monaten
  2. Angebotsfrist 11:00 Uhr
    nur elektronisch über deutsche-evergabe.de
    vor 2 Monaten
  3. Bindefrist endet
    70 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 5 Tagen
  4. Heute

Beschreibung

Beschaffung von Business Analysts / Requirements Engineers mittels einer Rahmenvereinbarung als Arbeitnehmerüberlassungen

Beschreibung des Loses

Das Landesamt für Finanzen (LfF) ist eine zentrale Landesbehörde des Freistaates Bayern mit ca. 2.500 Bediensteten. Es hat seinen Sitz in Würzburg. Dienst- und Bearbeitungsstellen sind an 13 Standorten in Bayern eingerichtet. Die Behörde versteht sich als Dienstleister für die Bayerische Staatsverwaltung. Sie ist insbesondere zuständig für die Festsetzung, Anordnung und Abrechnung der Bezüge für die Beamtinnen und Beamten, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger des Freistaates Bayern, die Abwicklung eines wesentlichen Teils der staatlichen Kassengeschäfte und die Prozessführung für den Freistaat Bayern, insbesondere vor den Zivilgerichten.

Zudem ist das Landesamt ein bedeutender IT-Dienstleister für alle Ressorts. Hierzu befinden sich in München und Regensburg die Fachleitstellen sowie die IuK-Abteilungen. Die Fachverfahren für die genannten Tätigkeitsbereiche werden zum Teil selbst entwickelt, es kommt aber auch Software zum Einsatz, die von externen Firmen zugekauft ist und ggf. angepasst wurde. Der produktive Betrieb der rund 50 Fachverfahren wird in Zusammenarbeit mit einem staatlichen Rechenzentrum abgewickelt. Mehrere hundert Test- und Entwicklungssysteme sowie zentrale Systeme für die allgemeine Büro-IT werden in Eigenregie an den Standorten München und Regensburg betrieben. Vor Ort nötige Systeme, wie z. B. Fileserver, befinden sich an den einzelnen Standorten.

Der Freistaat Bayern betreibt, um seine Aufgaben erfüllen zu können, zahlreiche Fachverfahren. Im LfF sind das neben einem Bezüge- und Personalverfahren und einem Mitarbeiterserviceportal u.a. Verfahren für die Festsetzung von Beihilfe und Dienstunfallleistungen, für das Reisemanagement bzw. die Reiseabrechnung, für die Haushaltsaufstellung, die Verteilung und Bewirtschaftung der Haushaltsmittel durch die einzelnen Behörden sowie zur Erteilung von Zahlungsanordnungen an die staatlichen Kassen.

Um den Betrieb weiterhin aufrecht erhalten zu können, sucht das LfF zur Unterstützung der Fachkonzeption bei Neu- oder Weiterentwicklungen dieser (und ggfs. weiterer hier nicht aufgeführter) Verfahren „Business Analysts“ bzw. „Requirements Engineers“ (BAs / REs).

Die Beschaffung umfasst eine Rahmenvereinbarung zum Abruf von BAs/REs auf Basis von Arbeitnehmerüberlassungen für die Dauer von 48 Monate mit der Option der Verlängerung um 12 Monate. Ein Abruf (Einzelauftrag) entspricht dabei einen BA/RE für in der Regel jeweils 18 Monate.

Für die Dauer der Rahmenvereinbarung wird von insgesamt ca. 18 Abrufen ausgegangen. Dieser Umfang stellt nur die geschätzte Menge dar, eine Mindestabnahmemenge ist damit nicht verbunden. Die Höchstabnahmemenge umfasst 22 Abrufe. Der Beginn der Leistungserbringung der Rahmenvereinbarung hat zwei Wochen nach Zuschlagserteilung zu erfolgen.

Es werden nach Zuschlagserteilung sofort drei BAs/REs benötigt (entspricht 3 Abrufe), deren Profile und das ausgefüllte Leistungsverzeichnis (Anlage A7.1) bereits mit der Angebotsabgabe vorzulegen sind.

Die Leistungen können zum größten Teil remote (in den Räumlichkeiten des Auftragnehmers oder im Homeoffice) erbracht werden. Für die Auftragserfüllung kann jedoch immer eine zeitlich begrenzte Vor-Ort-Präsenz von ca. 10% der jeweiligen Personentage/Arbeitszeit erforderlich sein. Die Bereitschaft der angebotenen Mitarbeiter zu diesen Präsenzterminen zu erscheinen, wird vorausgesetzt. Die Leistungserbringung bei Vor-Ort-Präsenz hat in der Regel am Dienstort Regensburg beim Landesamt für Finanzen - FinanzIT Bayern, Bahnhofstr. 7, 93047 Regensburg oder am Dienstort München beim Landesamt für Finanzen – FinanzIT Bayern, Alexandrastr. 3, 80538 München zu erfolgen.

Der Auftragnehmer muss eine gültige Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung nach §§ 1 und 2 des Gesetzes zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung (AÜG) besitzen.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Qualität
QualitätskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 50vgl. Vergabeunterlagen (einfache Richtwertmethode)
Preis
PreiskriteriumGewichtung (Punkte, genau) 50vgl. Vergabeunterlagen (einfache Richtwertmethode)

Eignung13 von 13 angegeben

Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Die Arbeitssprache ist Deutsch. Sämtliche in Zusammenhang mit der Auftragserfüllung beim Bieter befassten Personen (einschl. der bei einem Abruf angebotenen bzw. zum Einsatz kommenden Mitarbeiter) müssen die deutsche Sprache in Wort und Schrift sicher beherrschen. Erforderlich sind Kenntnisse mindestens auf Niveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen. Kann diese Anforderung erfüllt werden?
Spezifischer Jahresumsatz
Geben Sie den Jahresumsatz, bezogen auf den Ausschreibungsgegenstand in EURO (brutto) für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre an (jeweils pro Jahr). Geben Sie ebenso den Gesamtumsatz in EURO (brutto) für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre an (jeweils pro Jahr).
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Geben Sie geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungen aus den letzten fünf Jahren mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts bzw. der Leistungsdauer, den konkreten Namen des öffentlichen oder privaten Empfängers sowie den Namen des Ansprechpartners beim Empfänger und dessen te … ganz lesenGeben Sie geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungen aus den letzten fünf Jahren mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts bzw. der Leistungsdauer, den konkreten Namen des öffentlichen oder privaten Empfängers sowie den Namen des Ansprechpartners beim Empfänger und dessen telefonische Kontaktdaten an, die mit dem Auftragsgegenstand (vgl. Leistungsbeschreibung) vergleichbar sind. Beschreiben Sie dabei detailliert Art, Umfang und Dauer der Leistungserbringung. Als vergleichbar mit dem Auftragsgegenstand gelten nur Referenzen, - die einen Abruf von mindestens 8 Business-Analysten-Ressourcen abdecken und - bei denen die Überlassungsdauer der abgerufenen Business-Analysten-Ressourcen in mindestens 75% der Abrufe größer als 12 Monate war Mindestanforderungen: Von den vorgelegten Referenzen muss mindestens eine vergleichbare Referenz mit einem Leistungsempfänger aus der öffentlichen Verwaltung nachgewiesen werden. Als Leistungsempfänger der öffentlichen Verwaltung gelten Auftraggeber, welche unter die Definition des § 99 GWB fallen. Hinweis: Sollten dem Bieter Angaben zu den Referenzen auf Grund von Vertraulichkeitsvereinbarungen nicht möglich sein, hat der Bieter von dem jeweiligen öffentlichen oder privaten Empfänger des Referenzprojektes die Einwilligung zur Verwendung der Daten für den konkreten Fall einzuholen. Sollten Angaben des Bieters zu Referenzen unvollständig oder unklar sein und eine genaue Bewertung und/oder Vergleichbarkeit der Referenz nicht möglich sein, kann dies ggf. zu einer Nichtberücksichtigung der Referenz führen. Sollte durch die Nichtberücksichtigung von Referenzen eine oder mehrere Mindestanforderungen nicht erfüllt sein, führt dies zu einem Ausschluss des Angebots.
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Haben Sie ein Qualitätsmanagementsystem im Bereich IT-Dienstleistungen bzw. IT-Personal Überlassung etabliert und ist Ihre Firma / Ihr Unternehmen nach ISO 9001 zertifiziert? Legen Sie den entsprechenden Nachweis der Zertifizierung vor.
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Legen Sie folgende (Eigen-)Erklärungen gem. Anlage A2 vor: a) Erklärung zu wettbewerbsbeschränkenden Absprachen b) Angabe über Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB c) Abgaben-Erklärung (Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozial … ganz lesenLegen Sie folgende (Eigen-)Erklärungen gem. Anlage A2 vor: a) Erklärung zu wettbewerbsbeschränkenden Absprachen b) Angabe über Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB c) Abgaben-Erklärung (Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung erfüllt) d) Erklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation Können diese Nachweise erbracht werden?
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Legen Sie folgende Erklärung gem. Anlage A3 vor: Schutzerklärung (Scientology-Erklärung) Kann dieser Nachweis erbracht werden?
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Legen Sie folgende Erklärung gem. Anlage A4 vor: Erklärung zu Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 (Maßnahmen der Europäischen Union gegenüber der Russischen Föderation) Kann dieser Nachweis erbracht werden?
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Können Sie zusichern, dass alle zum Einsatz kommenden Business Analysts / Requirements Engineers vor dem Einsatz die notwendige Verpflichtungserklärung nach § 1 Verpflichtungsgesetz abgeben werden (vgl. Anlage A11)?
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Legen Sie eine Bescheinigung vor die bestätigt, dass Ihre Firma / Ihr Unternehmen eine gültige Erlaubnis nach § 1 und 2 des Gesetzes zur Regelung der Arbeitnehmerüberlassung (AÜG) besitzt.
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Können Sie sicherstellen, dass Leiharbeitnehmer welche ausländische Staatsbürger sind, nur überlassen werden, wenn sämtliche gesetzlich erforderlichen Genehmigungen und/oder Aufenthaltstitel vorliegen. Entsprechende Nachweise sind dem Auftraggeber bei Bedarf vorzulegen.
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Können Sie zusichern, dass bei Bedarf bzw. entsprechender Anforderung des Auftraggebers nur Business Analysts / Requirements Engineers angeboten werden, welche das grundsätzliche Einverständnis zur Durchführung einer einfachen Sicherheitsüberprüfung nach dem Bayerischen Sicherheitsüberprüfungsgesetz (BaySÜG) erklären?
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
48 Monate
Verlängerung
bis zu 1-mal: Option zur Verlängerung um 12 Monate
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung, teilweise mit erneutem Aufruf zum Wettbewerb, teilweise ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung8 von 10 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
deutsche-evergabe.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronische Signatur
nicht verlangt
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
70 Tage
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Regierung von Mittelfranken, Vergabekammer Nordbayern, Postfach 606, 91511 Ansbach
Fristen für Nachprüfungsanträge
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmach … ganz lesen(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. (4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen. (5) Der Antrag ist unzulässig, soweit ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Beschwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Angebote können ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform Deutsche eVergabe unter www.auftraege.bayern.de abgegeben werden. Unter dieser Adresse sind auch die Vergabeunterlagen vollständig verfügbar. Bieterfragen können bis zum 11.08.2026 - 12.00 Uhr gestellt werden. Nach diesem Zeitpu … ganz lesenAngebote können ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform Deutsche eVergabe unter www.auftraege.bayern.de abgegeben werden. Unter dieser Adresse sind auch die Vergabeunterlagen vollständig verfügbar. Bieterfragen können bis zum 11.08.2026 - 12.00 Uhr gestellt werden. Nach diesem Zeitpunkt gestellte Anfragen können nicht mehr berücksichtigt werden. Übermittlung der Bekanntmachung an das Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union: 10.07.2026 Hinsichtlich von Ausschlussgründen gelten die Regelungen des § 123 und § 124 GWB sowie des § 47 Abs. 1 und § 57 VgV. Die mit den Eignungskritieren geforderten bzw. festgelegten Unterlagen sind bei Angebotsabgabe vorzulegen. Betreffend der Nr. 5.1.12 / Nachforderung von Unterlagen: Bitte beachten: Um einen eventuellen Ausschluss des Angebotes zu vermeiden, legen Sie bitte alle geforderten Nachweise, Erklärungen und Angaben dem Angebot unbedingt vollständig bei. Alle geforderten Nachweise Erklärungen und Angaben, sind mit dem Angebot vollständig vorzulegen. Das Landesamt für Finanzen - Dienststelle Regensburg entscheidet im eigenen Ermessen, ob es von der Nachforderungsmöglichkeit nach § 56 Abs. 2 VgV Gebrauch machen wird. Ein Rechtsanspruch der Bieter auf die Möglichkeit der Nachforderung besteht nicht. Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, welche die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist gem. § 56 Abs. 3 S. 1 VgV ausgeschlossen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 722 (Softwareprogrammierung und -beratung) in Bayern. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

102vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (81 Lose mit Angabe)
465.032 €Zuschlagswert im Median
267.722 € – 871.293 €mittlere Hälfte, 23 Werte

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Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 21.08.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung d77fc5d0-548a-4b5a-91d0-9fe01b93e45e.