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vergebenEU-weitDienstleistungenRahmenvereinbarung

Radleasing für Beamte und Beschäftigte

Stadt Villingen-Schwenningen, RefBM - Zentrale Vergabestelle · Villingen-Schwenningen, Baden-Württemberg

Aktenzeichen 54/2025veröffentlicht 19.03.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 289 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Baden-Württemberg.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Baden-Württemberg (121 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 22 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich (bis zu 2-mal)

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahre20.09.2026 – 19.09.2028, bis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 90 Tage (37 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (66 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Qualität70 %
  • Preis30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 8 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 19.09.2028
    vor 48 Tagen
  3. Heute

Beschreibung

Radleasing für ca. 1.660 Beschäftigte

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Qualität70 %
Preis30 %
Qualität
Qualitätswertung

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang6 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
20.09.2026
Vertragsende
19.09.2028
Verlängerung
bis zu 2-mal
Optionen
Vertragsverlängerungsoption: zweimal um ein weiteres Jahr
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstwert der Rahmenvereinbarung
48.743 €

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung2 von 5 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
Strategische Beschaffung
Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Kapellenstraße 17, 76131 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf §§ 160 und 161 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nurauf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse ande … ganz lesenHinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf §§ 160 und 161 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB - Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nurauf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse andem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung desAuftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. §134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. § 161 GWB - Form, Inhalt (1) 1. Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. 2. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. 3. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen. (2) Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgtist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
1. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, - in der alle Mitglieder aufgeführt und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, — in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklä … ganz lesen1. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, - in der alle Mitglieder aufgeführt und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, — in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, — dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber den Auftraggebern rechtsverbindlich vertritt, — dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Hierfür ist das Formular "Erklärung der Bietergemeinschaft" zu verwenden. 2. Die Nachweise zur beruflichen Befähigung und zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen müssen von dem Bieter, von jedem Drittunternehmen sowie bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft nachgewiesen werden. Zum Nachweis der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sowie der technischen/beruflichen Leistungsfähigkeit genügt es, wenn die Anforderungen - soweit nichts anderes vorgegeben- vom Bieter, den Drittunternehmen sowie bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft für die Gesamtheit des Angebots erfüllt werden. 3. Bedient sich ein Bieter/eine Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer wirtschaftlichen/finanziellen oder technischen/beruflichen Leistungsfähigkeit der Kapazitäten Dritter (sogenannten Eignungsleihe), wird auf die Anforderungen in § 47 VgV hingewiesen. Der Auftraggeber behält sich vor, von der Möglichkeit des § 47 Abs. 3 VgV (gemeinsame Haftung) Gebrauch zu machen. 4. Bei ausländischen Bewerbern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Bei Dokumenten in anderer Sprache sind beglaubigte Übersetzungen ins Deutsche beizufügen.
Hinweis
1) Zu den geforderten Eignungsnachweisen wird folgendes erläutert: Der Nachweis kann geführt werden: a) als vorläufiger Nachweis durch Eigenerklärungen gem. Formblatt Komm EU (D) EigE (Eigenerklärungen zur Eignung). Bieter, deren Angebote in die engere Wahl kommen,haben diese auf Verlangen durch en … ganz lesen1) Zu den geforderten Eignungsnachweisen wird folgendes erläutert: Der Nachweis kann geführt werden: a) als vorläufiger Nachweis durch Eigenerklärungen gem. Formblatt Komm EU (D) EigE (Eigenerklärungen zur Eignung). Bieter, deren Angebote in die engere Wahl kommen,haben diese auf Verlangen durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen oder c) als vorläufiger Nachweis durch Abgabe einer "Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)". Bieter, deren Angebote indie engere Wahl kommen, haben diese auf Verlangen durchentsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen zubestätigen. 2) Sind Nachweise oder Bescheinigungen gefordert, genügt zunächst grundsätzlich die Einreichung gut lesbarer Kopien. Auf Verlangen sind Originale bzw. beglaubigte Abschriften vorzulegen. 3) zu einer freiwilligen Registrierung und Informationen über beantragte Auskünfte und sonstige Informationen des Auftraggebers wird folgendes erläutert: Die Vergabeunterlagen stehen unter der aufgeführten URL für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung. Der Auftraggeber verwendet für die Informationsübermittlung die genannte Veröffentlichungsplattform ("vergabe24.de"), welche über den genannten Zugang jederzeit uneingeschränkt, gebührenfrei und vollständig zugänglich ist. Hierzu gehört insbesondere auch die Erteilung rechtzeitig beantragter Auskünfte über die Vergabeunterlagen und sonstiger für das Vergabeverfahren möglicherweise zusätzlicher relevanter Informationen. Bieter,welche sich beim Bezug der Vergabeunterlagen freiwillig registrieren, werden über entsprechende Informationen des Auftraggebers aktiv informiert. Interessierten Bietern, welche keine freiwillige Registrierung durchführen, sind gehalten sich selbständig regelmäßig darüber zu informieren, ob zusätzliche verfahrensrelevante Informationen zur Verfügung stehen. Eine Registrierung ist erforderlich, um Bieterfragen an die genannte Stelle zu übersenden und für die elektronische Einreichung von Angeboten oder Teilnahmeanträgen. Die Registrierung umfasst die eindeutige Unternehmensbezeichnung sowie eine elektronische Adresse. Weitere Hinweise zu den Eignungskriterien (Eignung zur Berufsausübung): Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10, Abs.4 Nr. 1 bis 2 GWB, § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 9 GWB sowie nach den im § 124 Abs. 2 GWB genannten gesetzlichen Bestimmungen oder - bei Vorliegen eines oder mehrerer Ausschlussgründe - Eigenerklärung zur Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB (Beschreibung der Verstöße mit Datumsangabe, ggf. Angabe zu Gerichts- oder Bußgeldverfahren, Darlegung der getroffenen Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125GWB) (siehe Formular Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB). Auf Verlangen sind entsprechende Nachweise/Bescheinigungen vorzulegen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
Bike Mobility Services GmbH, Cloppenburg5

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Marktplatz 1, 78054 Villingen-Schwenningen
Kontakt
vergabestelle@villingen-schwenningen.de

Bei uns erfasst

136Bekanntmachungen
62Zuschlagsmeldungen

Alle Ausschreibungen und Zuschläge dieser Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 661 (Bank- und Investmentdienstleistungen) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

11vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (13 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 4 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Baden-Württemberg (121 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens8 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. 1. Berichtigung · Korrektur – VeröffentlichungFrist von 26.08.2025 auf 28.08.2025 verschoben
  3. BekanntmachungFrist 26.08.2025
  4. 3. Berichtigung · Korrektur – VeröffentlichungFrist von 08.01.2026 auf 15.01.2026 verschoben
  5. 2. Berichtigung · Korrektur – VeröffentlichungFrist von 15.01.2026 auf 22.01.2026 verschoben
  6. 2. Berichtigung · Korrektur – VeröffentlichungFrist von 23.09.2025 auf 08.01.2026 verschoben
  7. 1. Berichtigung · Korrektur – VeröffentlichungFrist 15.01.2026
  8. 1. Berichtigung · Korrektur – VeröffentlichungFrist von 28.08.2025 auf 23.09.2025 verschoben

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung fab3e387-3197-419a-b972-3feaa9b3e8cb.