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vergebenEU-weitDienstleistungenRahmenvereinbarung1 Berichtigung

Radleasing für Beamte und Beschäftigte

Stadt Villingen-Schwenningen, RefBM - Zentrale Vergabestelle · Villingen-Schwenningen, Baden-Württemberg

Aktenzeichen 54/2025veröffentlicht 23.07.2025erstmals 23.07.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 436 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 23.07.2025.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahre13.10.2025 – 30.09.2027, bis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Einreichung
elektronisch: Zulässigvergabe24.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 90 Tage (37 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4 Angebote je Los (66 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Qualität70 %
  • Preis30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 16 Monaten
  2. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 16 Monaten
  3. Angebotsfrist 09:15 Uhr
    über vergabe24.de
    vor 14 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 09:15 Uhr
    Stadt Villingen-Schwenningen, Marktplatz 1, 78054 VS, Deutschland
    vor 14 Monaten
  5. Bindefrist endet
    42 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 13 Monaten
  6. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 30.09.2027
    vor 13 Monaten
  7. Heute

Beschreibung

Radleasing für ca. 1.660 Beschäftigte

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Qualität70 %
Preis30 %
Qualität
siehe Anlage Qualitätswertung

Eignung10 von 10 angegeben

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Angabe mindestens einer Referenz über durch den Bieter in den letzten 3 Jahren erbrachte vergleichbare Dienstleistung unter Angabe des Auftragsgegenstandes, des Leistungszeitraums (von-bis), des Auftragswertes in Euro brutto, des Auftraggebers mit Ansprechpartner, Fax und EMail-Adresse sowie Telefonnummer (siehe Formular Eigenerklärung zur Eignung).
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Eigenerklärung über die durchschnittliche jährliche Beschäftigungszahl in den letzten 3 Geschäftsjahren (siehe Formular Eigenerklärung zur Eignung).
Anzahl der Führungskräfte
Eigenerklärung über die Zahl der Führungskräfte in den letzten 3 Geschäftsjahren (siehe Formular Eigenerklärung zur Eignung).
Anteil der Unterauftragsvergabe
Macht ein Bieter von der Möglichkeit Gebrauch, Drittunternehmen (zum Beispiel Nachunternehmen, verbundene Unternehmen, sonstige Dritte) vorzusehen, sind mit dem Angebot Art und Umfang des Drittunternehmeranteils genau zu bezeichnen. Hierfür ist das Formular "Erklärung Nachunternehmer" zu verwenden. … ganz lesenMacht ein Bieter von der Möglichkeit Gebrauch, Drittunternehmen (zum Beispiel Nachunternehmen, verbundene Unternehmen, sonstige Dritte) vorzusehen, sind mit dem Angebot Art und Umfang des Drittunternehmeranteils genau zu bezeichnen. Hierfür ist das Formular "Erklärung Nachunternehmer" zu verwenden. Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers sind die Drittunternehmer zu benennen und von diesen unterzeichnete Verpflichtungserklärungen einzureichen, dass sie dem Bieter/der Bietergemeinschaft im Falle der Auftragserteilung die erforderlichen Mittel zur Verfügung stellen werden. Die Nachunternehmer müssen selbst geeignet, für den von ihnen abzudeckenden Bereich lizenziert und im entsprechenden Berufs- oder Handelsregister eingetragen sein. Hierzu sind die geforderten Eignungsnachweise und die Nachunternehmer-Verpflichtungserklärung auf Verlangen innerhalb weniger Werktage (i. d. R. 3-5 Werktage) vorzulegen.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Nachweis einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung oder alternativ Eigenerklärung über die Bereitschaft zum Abschluss einer projektbezogenen Betriebshaftpflichtversicherung bzw. der Erhöhung der bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung im Zuschlagsfall.
Spezifischer Jahresumsatz
Angabe des Umsatzes des Unternehmens jeweils bezogen aufdie letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Dienstleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Eigenerklärungen über die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staats, in dem der Bieter niedergelassen ist, mit Angabe zur Registerart, Registernummer und Registergericht bzw. Angabe, falls das Unternehmen nicht eintragungspflichtig und nicht im Han … ganz lesenEigenerklärungen über die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staats, in dem der Bieter niedergelassen ist, mit Angabe zur Registerart, Registernummer und Registergericht bzw. Angabe, falls das Unternehmen nicht eintragungspflichtig und nicht im Handelsregister eingetragen ist. Auf Verlangen des Auftraggebers ist eine aktuelle Kopie des Registerauszugs einzureichen (siehe Formular Handelsregister, Lizenz, Entgeltgenehmigung)
Eintragung in das Handelsregister
Eigenerklärungen über die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staats, in dem der Bieter niedergelassen ist, mit Angabe zur Registerart, Registernummer und Registergericht bzw. Angabe, falls das Unternehmen nicht eintragungspflichtig und nicht im Han … ganz lesenEigenerklärungen über die Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Staats, in dem der Bieter niedergelassen ist, mit Angabe zur Registerart, Registernummer und Registergericht bzw. Angabe, falls das Unternehmen nicht eintragungspflichtig und nicht im Handelsregister eingetragen ist. Auf Verlangen des Auftraggebers ist eine aktuelle Kopie des Registerauszugs einzureichen (siehe Formular Handelsregister, Lizenz, Entgeltgenehmigung)
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen, Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
13.10.2025
Vertragsende
30.09.2027
Verlängerung
bis zu 2-mal
Optionen
Vertragsverlängerungsoption: zweimal um ein weiteres Jahr
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
vergabe24.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
42 Tage
Angebotsöffnung
28.08.2025, 09:15 Uhr. Stadt Villingen-Schwenningen, Marktplatz 1, 78054 VS, Deutschland. Unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist von mind. 2 Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam (§ 55VgV). Vertreter der Bieter sind nicht zugelassen.
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung7 von 8 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: siehe Vergabeunterlagen
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
Strategische Beschaffung
Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Sofern ein am Auftrag interessierter Wirtschaftsteilnehmer durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften eine Verletzung seiner Rechten geltend machen will, ist ein Nachprüfungsantrag nur zulässig wenn: 1) Gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der erkannte Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Fri … ganz lesenSofern ein am Auftrag interessierter Wirtschaftsteilnehmer durch Nichtbeachtung der Vergabevorschriften eine Verletzung seiner Rechten geltend machen will, ist ein Nachprüfungsantrag nur zulässig wenn: 1) Gem. § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB der erkannte Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber (Vergabestelle) gerügt wird. 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, gem. § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (Vergabestelle) gerügt sind. 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, gem. § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (Vergabestelle) gerügt sind. 4) Nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers der Rüge nicht abhelfen zu wollen nicht innerhalb von 15 Kalendertagen ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer gestellt wird gem. § 160 Abs.3 Nr. 4 GWB.Gem. § 134 GWB werden Bieter, deren Angebote nicht Berücksichtigt werden sollen und Bewerber, die keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung erhalten haben, in Textform über die beabsichtigte anderweitige Angebotsannahme informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information geschlossen werden. Wird diese Information auf elektronischen Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber. Auf den Tag des Zuganges beim Bieter oder Bewerber kommt es nicht an.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
1. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, - in der alle Mitglieder aufgeführt und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, — in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklä … ganz lesen1. Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, - in der alle Mitglieder aufgeführt und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, — in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, — dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber den Auftraggebern rechtsverbindlich vertritt, — dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Hierfür ist das Formular "Erklärung der Bietergemeinschaft" zu verwenden. 2. Die Nachweise zur beruflichen Befähigung und zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen müssen von dem Bieter, von jedem Drittunternehmen sowie bei Bietergemeinschaften von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft nachgewiesen werden. Zum Nachweis der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit sowie der technischen/beruflichen Leistungsfähigkeit genügt es, wenn die Anforderungen - soweit nichts anderes vorgegeben- vom Bieter, den Drittunternehmen sowie bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft für die Gesamtheit des Angebots erfüllt werden. 3. Bedient sich ein Bieter/eine Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer wirtschaftlichen/finanziellen oder technischen/beruflichen Leistungsfähigkeit der Kapazitäten Dritter (sogenannten Eignungsleihe), wird auf die Anforderungen in § 47 VgV hingewiesen. Der Auftraggeber behält sich vor, von der Möglichkeit des § 47 Abs. 3 VgV (gemeinsame Haftung) Gebrauch zu machen. 4. Bei ausländischen Bewerbern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Bei Dokumenten in anderer Sprache sind beglaubigte Übersetzungen ins Deutsche beizufügen.
Hinweis
1) Zu den unter Abschnitt III geforderten Eignungsnachweisen wird folgendes erläutert: Der Nachweis kann geführt werden: a) als vorläufiger Nachweis durch Eigenerklärungen gem. Formblatt Komm EU (D) EigE (Eigenerklärungen zur Eignung). Bieter, deren Angebote in die engere Wahl kommen,haben diese au … ganz lesen1) Zu den unter Abschnitt III geforderten Eignungsnachweisen wird folgendes erläutert: Der Nachweis kann geführt werden: a) als vorläufiger Nachweis durch Eigenerklärungen gem. Formblatt Komm EU (D) EigE (Eigenerklärungen zur Eignung). Bieter, deren Angebote in die engere Wahl kommen,haben diese auf Verlangen durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen zu bestätigen oder c) als vorläufiger Nachweis durch Abgabe einer "Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)". Bieter, deren Angebote indie engere Wahl kommen, haben diese auf Verlangen durchentsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen zubestätigen. 2) Sind Nachweise oder Bescheinigungen gefordert, genügt zunächst grundsätzlich die Einreichung gut lesbarer Kopien. Auf Verlangen sind Originale bzw. beglaubigte Abschriften vorzulegen. 3) zu einer freiwilligen Registrierung und Informationen über beantragte Auskünfte und sonstige Informationen des Auftraggebers wird folgendes erläutert: Die Vergabeunterlagen stehen unter der aufgeführten URL für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei zur Verfügung. Der Auftraggeber verwendet für die Informationsübermittlung die genannte Veröffentlichungsplattform ("vergabe24.de"), welche über den genannten Zugang jederzeit uneingeschränkt, gebührenfrei und vollständig zugänglich ist. Hierzu gehört insbesondere auch die Erteilung rechtzeitig beantragter Auskünfte über die Vergabeunterlagen und sonstiger für das Vergabeverfahren möglicherweise zusätzlicher relevanter Informationen. Bieter,welche sich beim Bezug der Vergabeunterlagen freiwillig registrieren, werden über entsprechende Informationen des Auftraggebers aktiv informiert. Interessierten Bietern, welche keine freiwillige Registrierung durchführen, sind gehalten sich selbständig regelmäßig darüber zu informieren, ob zusätzliche verfahrensrelevante Informationen zur Verfügung stehen. Eine Registrierung ist erforderlich, um Bieterfragen an die genannte Stelle zu übersenden und für die elektronische Einreichung von Angeboten oder Teilnahmeanträgen. Die Registrierung umfasst die eindeutige Unternehmensbezeichnung sowie eine elektronische Adresse. Weitere Hinweise zu den Eignungskriterien (Eignung zur Berufsausübung): Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 Abs. 1 Nr. 1 bis 10, Abs.4 Nr. 1 bis 2 GWB, § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 9 GWB sowie nach den im § 124 Abs. 2 GWB genannten gesetzlichen Bestimmungen oder - bei Vorliegen eines oder mehrerer Ausschlussgründe - Eigenerklärung zur Selbstreinigung im Sinne des § 125 GWB (Beschreibung der Verstöße mit Datumsangabe, ggf. Angabe zu Gerichts- oder Bußgeldverfahren, Darlegung der getroffenen Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne des § 125GWB) (siehe Formular Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB). Auf Verlangen sind entsprechende Nachweise/Bescheinigungen vorzulegen.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Marktplatz 1, 78054 Villingen-Schwenningen
Kontakt
vergabestelle@villingen-schwenningen.de

Bei uns erfasst

136Bekanntmachungen
62Zuschlagsmeldungen

Alle Ausschreibungen und Zuschläge dieser Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 661 (Bank- und Investmentdienstleistungen) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

11vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (13 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 4 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Baden-Württemberg (121 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens8 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. 1. Berichtigung (diese Seite) · Korrektur – VeröffentlichungFrist von 26.08.2025 auf 28.08.2025 verschoben
  3. BekanntmachungFrist 26.08.2025
  4. 3. Berichtigung · Korrektur – VeröffentlichungFrist von 08.01.2026 auf 15.01.2026 verschoben
  5. 2. Berichtigung · Korrektur – VeröffentlichungFrist von 15.01.2026 auf 22.01.2026 verschoben
  6. 2. Berichtigung · Korrektur – VeröffentlichungFrist von 23.09.2025 auf 08.01.2026 verschoben
  7. 1. Berichtigung · Korrektur – VeröffentlichungFrist 15.01.2026
  8. 1. Berichtigung · Korrektur – VeröffentlichungFrist von 28.08.2025 auf 23.09.2025 verschoben

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung fd80e88c-283e-472b-bb6d-89c8cc9bd73f.