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Quartiersmanagement Bildungsquartier Annen

Stadt Witten, Zentrales Vergabeamt · Witten, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 61.273.25veröffentlicht 07.05.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenkeine Angabe

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 30 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung · Verlängerung möglich

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
3 Jahre15.05.2026 – 14.05.2029, bis zu 1 Verlängerung
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 84 Tage (25 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (60 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Honorarforderung / Preis30 %
  • Präsentationstermin10 %
  • Konzept30 %
  • Referenzen und Qualifikationen30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 06.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 6 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 14.05.2029
    vor 6 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Installation und Umsetzung des Quartiersmanagements im Stadterneuerungsgebiet Witten-Annen / Bildungsquartier Annen

Beschreibung des Loses

Im Stadterneuerungsgebiet Witten-Annen (Förderung im Programm Sozialer Zusammenhalt) soll im Bildungsquartier Annen ein Quartiersmanagement eingesetzt werden. Das Bildungsquartier ist die zentrale Maßnahme des ISEK Witten-Annen. Es wird Anfang 2026 fertiggestellt und soll als Bildungs-, Bewegungs- und Begegnungsort im Stadtteil dienen. Die Akquise von Angeboten, die Organisation und Unterstützungen der Nutzenden sowie die Öffentlichkeitsarbeit sind zentrale Aufgaben des Quartiersmanagements.

Das Quartiersmanagement soll im Bildungsquartier angesiedelt sein. Hier findet sich ein Büroarbeitsplatz mit der notwendigen EDV-Ausstattung sowie ein Empfangsbereich mit Teeküche. Der Büroarbeitsplatz befindet sich in einem separaten Raum, der allerdings ebenfalls vom Hausmeister des Bildungsquartiers sowie vom Sportverein DJK Blau-Weiß Annen genutzt wird. Der Auftragnehmer gewährleistet Öffnungszeiten von in der Regel 12 Wochenstunden werktags innerhalb des Zeitraumes 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr in Abstimmung mit dem Auftraggeber. Der Auftragnehmer muss über fundierte Erfahrungen in den Aufgabenfeldern des ISEK sowie über sehr gute Kenntnisse der Städtebauförderung verfügen. Er besetzt das Quartiersbüro mit ein bis zwei Fachkräften mit einem Umfang von 3.120 Stunden über einen Zeitraum von drei Jahren (voraussichtlich Mai 2026 bis Mai 2029). Die Fachkraft nimmt ihre Tätigkeit im Bildungsquartier wahr, sofern keine abweichenden Vereinbarungen im Einvernehmen mit dem Auftraggeber getroffen werden. Arbeiten im Homeoffice ist in begrenztem Umfang und nach Absprache möglich. Der Arbeitseinsatz am Wochenende und nach 18.00 Uhr ist im Rahmen des Gesamtstundenkontingents gelegentlich (z.B. für Veranstaltungen) erforderlich. Schließzeiten, insbesondere während der Ferien, sind nach Absprache mit der Projektleitung möglich. Bestandteil des Auftrags ist die Organisation von und Teilnahme an unterschiedlichen Terminen. Dazu gehören u.a. die Sitzungen des Verfügungsfonds, Veranstaltungen am Bildungs-quartier, jour fixes mit der Verwaltung sowie die mündliche Berichterstattung einmal jährlich im zuständigen Fachausschuss. Ein Wechsel in der Bearbeitung kann nur aus wichtigem Grund und im Einvernehmen mit der Stadt Witten erfolgen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, im Falle eines Ausfalls einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters von mehr als vier Wochen eine fachlich kompetente Vertretung einzusetzen.

Aufgaben: - Koordination des Bildungsquartiers: Fortführung bzw. Aufbau tragfähiger Netzwerke, Kooperationen und Kontakte - Mitwirkung an der Gründung eines Trägervereins (oder vergleichbarer Struktur) - Unterstützung der verschiedenen Akteure bei der Entwicklung selbsttragender Strukturen - Öffentlichkeitsarbeit und Imagepflege - Konzeption, Durchführung und Steuerung von Prozessen zur Akteurs- und Bewohneraktivierung und -beteiligung - Vorbereitung, Durchführung, Moderation und Dokumentation von Veranstaltungen - Mitwirkung an der Akquisition von Fördermitteln, Einwerbung von Drittmitteln bzw. Sponsoring - Dokumentation von Fördermaßnahmen und der Tätigkeit des Quartiersmanagements - Einrichtung und Betreuung des Verfügungsfonds zur aktiven Mitwirkung der Beteiligten (gem. Städtebauförderrichtlinien, Ziffer 17), konzeptionelle Beratung der Antragssteller - Teilnahme an Abstimmungen mit der Verwaltung

Anforderungen: - Abgeschlossenes Studium der Stadt-/Raumplanung, der sozialen Arbeit, Gemeinwesenarbeit oder vergleichbare Qualifikation, die dem Aufgabenprofil entspricht - Hohes Maß an sozialer und interkultureller Kompetenz und gute Kommunikationsfähigkeit (mündlich und schriftlich) - Erfahrungen im Umgang mit öffentlichen Fördermitteln, insbesondere der Städtebauförderung, und Verfügungsfonds - Erfahrung im Bereich Stadtteilarbeit/Quartiersmanagement - Kenntnisse über Projektentwicklung und -abrechnung, Prozesse der Imageaufwertung/Öffentlichkeitsarbeit und interkultureller Arbeit - Die Tätigkeit der Fachkraft berührt die Arbeitsbereiche von öffentlicher Verwaltung, Planung und Ingenieurwesen, in denen teilweise spezielle Ausdrucksweisen gepflegt werden. Für die Tätigkeit sind deswegen sehr gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift erforderlich. - Im Zusammenhang mit Veranstaltungen Bereitschaft zu gelegentlichen Abend- und Wochenendterminen - Erfahrungen in den gängigen Office-Anwendungen

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag4 von 4 angegeben

Honorarforderung / Preis30 %
Präsentationstermin10 %
Konzept30 %
Referenzen und Qualifikationen30 %
Preis
Honorarforderung / PreisPauschalhonorar für geforderte Leistung
Qualität
PräsentationsterminPräsentation, Gestaltung, Auftreten
Qualität
KonzeptKonzept zur Umsetzung des Quartiersmanagements und zum Betrieb des Stadterneuerungsbüros
Qualität
Referenzen und QualifikationenProjektteam

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang5 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
15.05.2026
Vertragsende
14.05.2029
Verlängerung
bis zu 1-mal: Das Angebot soll des Weiteren optional die Fortführung des Quartiersmanagements für den Zeitraum vom 15.05.2029 bis zum 14.05.2032 enthalten. In Abhängigkeit von der Sicherung der Finanzierung sowie der Einwerbung weiterer Fördermittel wird seitens der Auftraggeberin über eine Fortführ … ganz lesenbis zu 1-mal: Das Angebot soll des Weiteren optional die Fortführung des Quartiersmanagements für den Zeitraum vom 15.05.2029 bis zum 14.05.2032 enthalten. In Abhängigkeit von der Sicherung der Finanzierung sowie der Einwerbung weiterer Fördermittel wird seitens der Auftraggeberin über eine Fortführung vor Ablauf des ursprünglichen Bearbeitungszeitraums entschieden. Die Auftraggeberin erklärt die Inanspruchnahme der Option mindestens drei Monate vor Vertragsende. Aus der Erst-Beauftragung kann der Auftragnehmer keine Ansprüche für eine Weiterbeauftragung ableiten.
Optionen
Als Option soll das Angebot eine einmalige Aufstockung des Stundenkontingents um 10 % (nicht vor dem 01.01.2027) enthalten. Diese kann optional in gegenseitiger Abstimmung vereinbart werden. Grundvoraussetzung ist die Sicherung der Finanzierung seitens der Stadt.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster, Albrecht-Thaer-Str. 9, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerbenden/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestim … ganz lesenGenaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerbenden/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 S. 1 GWB lautet: Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit: 1. Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer rügen nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt. Die Vergabestelle weist insbesondere darauf hin, dass ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig ist, wenn nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen (Nichtabhilfeentscheidung), mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Informationen auf elektronischem Weg oder per ´Telefax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, § 134 GWB.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Die Stadtverwaltung Witten hat vom 29.12.2025 bis einschließlich 02.01.2026 geschlossen. In dieser Zeit können Rückfragen zum Verfahren nicht beantwortet werden.
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXS0YMUYTVDPGCUY# Die Verhandlungsgespräche sind für den 12.02.2026 vorgesehen. Der Haupt- und Finanzausschuss berät am 04.05.2026 über dieses Verfahren abschließend, daher ist die Bindefrist entsprechend lang gewählt.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
PLANUNGSGRUPPE STADTBÜRO, Dortmund4

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Annenstr. 111 b, 58453 Witten
Website
witten.de
Kontakt
zentrales.vergabeamt@stadt-witten.de

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 714 (Stadtplanung und Landschaftsgestaltung) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

59vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (41 Lose mit Angabe)
234.440 €Zuschlagswert im Median
177.051 € – 286.975 €mittlere Hälfte, 19 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung e8c3ac29-b5b0-4a48-9c74-90e6efe6e96c.