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Frist abgelaufenEU-weitArchitekturleistungenPlanung

Quartiersarchitekt HammPelkum

Stadt Hamm, Bauverwaltungsamt, Zentrales Beschaffungsmanagement · Hamm, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 2026-09/369veröffentlicht 25.09.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 10 Tagen abgelaufen

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung in Nordrhein-Westfalen.

Alle Ausschreibungen: Architekturleistungen in Nordrhein-Westfalen (68 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
2 Jahre01.01.2027 – 31.12.2028, bis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Hamm59065, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichvergabe.metropoleruhr.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenja
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 75 Tage (39 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 4,5 Angebote je Los (108 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 05.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 41 Tagen
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Stadt Hamm, Bauverwaltungsamt, Zentrales Beschaffungsmanagement
    vor 20 Tagen
  3. Angebotsfrist 06:00 Uhr
    nur elektronisch über vergabe.metropoleruhr.de
    vor 10 Tagen
  4. Heute
  5. Bindefrist endet
    53 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    in 43 Tagen
  6. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2028
    in 57 Tagen

Beschreibung

Leistungen des Quartiersarchitekten für das Sanierungsgebiet Pelkum

Beschreibung des Loses

Der Quartiersarchitekt agiert mit regelmäßigen Beratungszeiten vor Ort als Ansprechpartner für Bürger, um einen niedrigschwelligen Zugang zu Informationen und Fördermöglichkeiten auf kommunaler Ebene und von weiteren öffentlichen Fördergebern sicherzustellen und auch für Beratungstermine bei Eigentümern vor Ort zur Verfügung zu stehen. Vorgesehen ist eine wöchentliche Arbeitszeit von zehn Stunden, von denen fünf Stunden pro Woche in Präsenz vor Ort für Beratungen genutzt werden sollen. Die geforderten Leistungen umfassen dabei beratende Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Sanierung und Entwicklung im privaten Gebäudebestand und gliedern sich in die im Folgenden beschriebenen Leistungsbereiche:

- Unterstützung von Interessenten bei der Förderantragsstellung zum Fassaden- und Hofflächenprogramm - Inhaltliche und fachliche Beratung zur Gestaltung, Nutzung, Material- und Farbwahl bei Maßnahmen der Fassaden- und Hofflächengestaltung - Beratung zu Maßnahmen der Dach- und Fassadenbegrünung - Maßnahmenvorschläge und erste unverbindliche Kosteneinschätzung (keine Planungsleistungen nach HOAI) - Angebots- und Rechnungsprüfung bei Handwerkerleistungen - Maßnahmendokumentation (inkl. Fotodokumentation vorher/nachher) - Evaluation der Maßnahmen

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung4 von 4 angegeben

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Vordruck Bieterfragebogen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit - Referenzen - (1) Mit dem Angebot vorzulegen sind: (1.1) Bieterfragebogen (Vordruck) mit Angaben zu vergleichbaren abgeschlossenen Leistungen/Referenzen aus den letzten 5 Jahren (Abschluss nach 31.12.2020) mit Angaben zum Inhalt der Leistung/des Projekts … ganz lesenTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit - Referenzen - (1) Mit dem Angebot vorzulegen sind: (1.1) Bieterfragebogen (Vordruck) mit Angaben zu vergleichbaren abgeschlossenen Leistungen/Referenzen aus den letzten 5 Jahren (Abschluss nach 31.12.2020) mit Angaben zum Inhalt der Leistung/des Projekts, dem Auftragswert, dem Leistungszeitraum und den Auftraggebern inklusive zentrale Telefonnummer und Mailadresse des Auftraggebers. Der Nachweis ist erbracht, wenn eine quantitativ sowie qualitativ vergleichbare Leistung zur zu vergebenden Leistung innerhalb der letzten fünf Jahre (Abschluss nach 31.12.2020) ausgeführt und abgeschlossen wurde und diese Leistung Projekt folgende Schwerpunkte abdeckte: - Betreuung und Umsetzung von Fassadenprogrammen sowie vergleichbarer Förderprogramme (Kenntnisse Förderlandschaft) - Umbau- und Modernisierungsprojekte im Sinne des Quartiersarchitekten - Städtebauliche Entwurfsskizzen und Lösungsansätze - Beratung von Bürgern und Öffentlichkeitsarbeit Die Schwerpunkte können dabei in einer Referenz oder mehreren Referenzen nachgewiesen werden. (1.2) Bei der Bildung einer Bietergemeinschaft ist der Vordruck Referenzliste von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft für die zu übernehmende Teilleistung vorzulegen. (1.3) Nach § 46 Abs. 3 Ziffer 10 VgV: (1.3.1) bei Einschaltung anderer Unternehmen: Angaben gem. Vordruck "Eigenerklärung zur Leistungsübertragung an Nachunternehmen bzw. zur Eignungsleihe" (1.3.2) Bei Eignungsleihe: Angaben gem. Vordruck "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen" Diese Erklärung ist vom anderen Unternehmen gesondert zu unterschreiben. In diesem Falle gilt das Selbstausführungsgebot des Eignungsleihers gemäß § 47 Absatz 1 Satz 3 VgV.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.01.2027
Vertragsende
31.12.2028
Verlängerung
bis zu 2-mal: Unter dem Vorbehalt der gesicherten Finanzierung und der Fortführung der Förderung kann der Auftraggeber den Vertrag maximal um bis zu insgesamt 24 Monate (i.d.R. in 12-Monats-Intervallen) zu den gleichen Bedingungen verlängern. Die Option wird jeweils spätestens 3 Monate vor Vertrags- bzw. Optionsablauf schriftlich ausgeübt.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
vergabe.metropoleruhr.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
53 Tage
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung7 von 8 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Teilnahmeberechtigt sind: Natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung "Architekt/Ingenieur" berechtigt sind. Ist in den jeweiligen Heimatstaaten die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Anforderungen als Arc … ganz lesenLeistung: Teilnahmeberechtigt sind: Natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschriften ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung "Architekt/Ingenieur" berechtigt sind. Ist in den jeweiligen Heimatstaaten die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Anforderungen als Architekt/Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG gewährleistet ist. Juristische Personen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, und der Planungsaufgabe entspricht und wenn der verantwortliche Verfasser der Planung oder der gesetzliche Vertreter der juristischen Person die an die natürlichen Personen gestellten Anforderungen erfüllt. Arbeitsgemeinschaften, bei denen jedes Mitglied die Anforderungen erfüllt, die an die natürlichen oder juristischen Personen gestellt werden. (Siehe auch Befähigung zur Berufsausübung)
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
Strategische Beschaffung
Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster, Albrecht-Thaer-Str- 9, 48147 Münster
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengel … ganz lesenGemäß § 160 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriftengeltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:freelance#
Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXTDYYRDYRGA8GMY# (1) Mit dem Angebot einzureichen: (1.1) Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB haben die Bieter mit dem Angebot eine entsprechende Eigenerklärung nach Vordruck abzugeben. (1.2) Zum Nachweis das kein Bezug zu Russland im … ganz lesen#Bekanntmachungs-ID: CXTDYYRDYRGA8GMY# (1) Mit dem Angebot einzureichen: (1.1) Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB haben die Bieter mit dem Angebot eine entsprechende Eigenerklärung nach Vordruck abzugeben. (1.2) Zum Nachweis das kein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift des Art. 5k der Verordnung (EU) 2022/576 (Sanktions-VO) besteht, haben die Bieter mit dem Angebot eine entsprechende Eigenerklärung zum Bezug des Bieters zu Russland nach Vordruck abzugeben. (1.3) Bei der Bildung von Bietergemeinschaften ist: (1.3.1) die Bietergemeinschaftserklärung (Vordruck) vorzulegen (1.3.2) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ist eine unterzeichnete Eigenerklärung des Bieters zu Ausschlussgründen einzureichen (1.3.3) für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ist eine unterzeichnete Eigenerklärung des Bieters zum Bezug zu Russland einzureichen (1.4) Vordruck "Angebot" (1.5) Leistungsverzeichnis/Preisblatt (Vordruck) (1.6) Ansprechperson (Vordruck) inklusive Anlagen (1.7) Auftragsbezogenes Grobkonzept zur Sicherstellung der Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen, maximal 10 DIN A4 Seiten (1.8) Kostenkalkulation und Kalkulation des Zeitaufwandes nach Bearbeitungsschritten in nachvollziehbarer Weise (1.9) Bei Eignungsleihe: (1.9.1) Der zuvor bereits angeführte Bieterfragebogen (Vordruck) ist vom Eignungsleihenden für die zu übernehmende Teil-/Leistung vorzulegen (1.9.2) Angaben gem. Vordruck "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen" (1.9.2) unterzeichnete Eigenerklärung des Bieters zu Ausschlussgründen für das andere Unternehmen (1.9.3) unterzeichnete Eigenerklärung des Bieters zum Bezug zu Russland (1.10) Vordruck Unternehmensangaben inklusive Blako-Geschäftsbogen (2) Auf besondere Anforderung innerhalb von 6 Kalendertagen sind folgende Unterlagen einzureichen: (2.1) Bei Nachunternehmereinsatz: Angaben gem. Vordruck "Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen" (3) Die Stadt Hamm behält sich die Nachforderung nicht vorgelegter Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 VgV vor. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der jeweiligen Nachreichungsfrist (von 6 bzw. 10 Kalendertagen nach Anforderung) eingereicht, wird das Angebot von der weiteren Wertung ausgeschlossen. Für den Zeitpunkt der Anforderung durch den Auftraggeber ist maßgeblich das Datum der Versendung per Telefax bzw. der dokumentierten Kommunikation über das Bietertool des Vergabemarktplatzes Nordrhein-Westfalen -www.evergabe.nrw.de-. (4) Die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren hat vorzugsweise über den Vergabemarktplatz zu erfolgen. Nach Ablauf der Angebotsfrist behält sich die Stadt Hamm einen Wechsel der Kommunikationsart (z.B. per Fax, Mail) vor. (5) Im Falle einer Absage übermitteln sie bitte den zur Verfügung gestellten Vordruck "Absage" über das Modul "Kommunikation" in diesem Projektraum. (6) Folgende Unterlagen müssen nicht mit dem Angebot eingereicht werden: (6.1) Leistungsbeschreibung (6.2) Bewertungsmatrix (6.3) Bewerbungsbedingungen (6.4) Zusätzliche Vertragsbedingungen (6.5) Wichtige Hinweise zur Angebotsabgabe (6.6) Informationsblatt DSGVO

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 712 (Dienstleistungen von Architekturbüros) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

894vergebene Aufträge
3Angebote je Los im Median (830 Lose mit Angabe)
295.543 €Zuschlagswert im Median
136.929 € – 596.829 €mittlere Hälfte, 330 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung d6eb8029-235a-4bc4-9f54-9efc1f02a15d.