Qualitätssicherung ab LPH 5 für die Objektplanung
Klinikum der Landeshauptstadt Stuttgart gKAöR · Stuttgart, Baden-Württemberg
Aktenzeichen 251029_SC-BEveröffentlicht 29.10.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Laufzeit
- 36 Monate
- Hauptleistung
- Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
- CPV 71000000
- Leistungsart
- Dienstleistungen
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Stuttgart.
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Alle Ausschreibungen: Planung in Baden-Württemberg (259 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 36 Monate
- Lose
- 1
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Stuttgart70174, Baden-Württemberg
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichmeinauftrag.rib.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendnein
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 96 Tage (8 Verfahren, 24 Monate).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Veröffentlichungvor 12 Monaten
- Teilnahmeanträge bis 10:00 Uhrvor 11 Monaten
- Heute
Beschreibung
Im Rahmen des Projekts ist im Oktober 2025 die Zuschlagserteilung für die Bauausführung des Neubaus Haus A einschließlich der Ausführungsplanung an einen Generalübernehmer (GÜ) vorgesehen. In diesem Zusammenhang ist eine qualitätssichernde Begleitung in Form einer fachlichen Kontrolle der Planung und der anschließenden Ausführung erforderlich.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag0 von 1 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
Eignung2 von 3 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
- Begrenzung der Bewerberzahl
- 3 bis 3 Bewerber
Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 36 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung7 von 10 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- meinauftrag.rib.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronische Signatur
- nicht verlangt
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Zulässig
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer Baden-Württemberg beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer F … ganz lesenkürzer
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
Beschränkung der Zahl der aufzufordernden Bewerber: Anhand der nachfolgenden genannten Auswahlkriterien wird der Auftraggeber 3 Bewerber/Bewerbergemeinschaften auswählen, die er für das Verhandlungsverfahren auf Basis der Vergabeunterlagen zur Abgabe von Erstangeboten auffordert. Objektive Kriter … ganz lesenkürzer
Beschränkung der Zahl der aufzufordernden Bewerber: Anhand der nachfolgenden genannten Auswahlkriterien wird der Auftraggeber 3 Bewerber/Bewerbergemeinschaften auswählen, die er für das Verhandlungsverfahren auf Basis der Vergabeunterlagen zur Abgabe von Erstangeboten auffordert. Objektive Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern: Unter den Bewerbern wird anhand der Referenzen beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. Dies erfolgt nach den folgenden Kriterien: (1) Nachweis über seitens des Bewerbers erbrachte vergleichbare Leistungen (Mindestreferenzen) Der Bieter hat mindestens zwei Referenzprojekt nachzuweisen, dass die nachfolgenden Anforderungen vollständig erfüllt: • Es muss sich um den Neubau eines Klinikgebäudes, eines Gebäudes des Gesundheitswesens mit vergleichbar komplexen Anforderungen, eines Forschungs- oder Laborgebäudes oder eines sonstigen Gebäudes mit ähnlicher technischer und funktionaler Komplexität handeln. • Das Referenzprojekt muss durch den Bieter mindestens in den folgenden Leistungsphasen gemäß § 34 HOAI bearbeitet worden sein: - Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung), - Leistungsphase 5 (Ausführungsplanung) und - Leistungsphase 8 (Objektüberwachung). • Die Gesamtbaukosten (KG 200–600 nach DIN 276) müssen mindestens 50 Millionen Euro brutto betragen haben. Die Referenzen dürfen nicht älter als 10 Jahre sein: (2) Nachweis der Qualifikation des vorgesehenen Projektleiters / der Projektleiterin und der stellvertretenden Projektleitung Der Bewerber hat im Teilnahmeantrag die für die Leistungserbringung vorgesehenen Schlüsselpersonen zu benennen und deren Qualifikation nachzuweisen. Dies betrifft insbesondere den Projektleiter / die Projektleiterin, die stellvertretende Projektleitung. Für beide Personen sind folgende Angaben zu machen: Name, beruflicher Werdegang, Qualifikation und Referenzobjekte. Der Projektleiter / die Projektleiterin muss über mindestens 10 Jahre Berufserfahrung in der Objektplanung gemäß § 34 HOAI verfügen und in dieser Zeit mindestens ein Projekt mit vergleichbarer Komplexität in den Leistungsphasen 5–8 verantwortlich geleitet haben. Die stellvertretende Projektleitung muss über mindestens 5 Jahre einschlägige Berufserfahrung verfügen. (3) Zusätzliches Referenzprojekt der vorgesehenen Projektleitung (wertungsrelevant) Über die unter (2) geforderten Mindestanforderungen hinaus kann für die vorgesehene Projektleitung ein zusätzliches Referenzobjekt vorgelegt werden, das im Rahmen der Wertung positiv berücksichtigt wird. Für das weitere, erfolgreich abgeschlossene Projekt, das hinsichtlich Art, Größe und Komplexität den Anforderungen gemäß (1) entspricht und bei dem die vorgesehene Projektleitung in vergleichbarer Funktion verantwortlich tätig war (mindestens in den Leistungsphasen 5–8 gemäß § 34 HOAI), werden 10 Zusatzpunkte vergeben. Es können maximal 10 Zusatzpunkte für zusätzliche Referenzen der Projektleitung vergeben werden. Die Bewertung erfolgt nach dem Grad der Vergleichbarkeit, der Komplexität des Projekts sowie der Verantwortlichkeit der vorgesehenen Projektleitung. 4. Fragen / Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft hat die Vollständigkeit der Vergabeunterlagen zu überprüfen und fehlende Unterlagen beim Auftraggeber anzufordern. Ergeben sich für den Bewerber/die Bewerbergemeinschaft Fragen oder enthalten die Vergabeunterlagen nach Ansicht des Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft Unklarheiten bzw. Fehler, so obliegt es dem Bewerber / der Bewerbergemeinschaft sich spätestens zu der oben im Zeitplan unter I.12 „Voraussichtlicher Zeitplan“ genannten Frist zur Stellung von Bewerberfragen über das E-Vergabe-Portal zu registrieren (falls noch nicht geschehen) und über das E-Vergabe-Portal seine Bewerberfrage(n) unter Bezugnahme auf dieses Vergabev …
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Kriegsbergstraße 60, 70174 Stuttgart
- Kontakt
- vergabestelle@
klinikum-stuttgart.de
Bei uns erfasst
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 710 (Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Planung in Baden-Württemberg (259 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Drees & Sommer SE8 Zuschläge
- Leonhardt, Andrä und Partner Beratende Ingenieure VBI AG7 Zuschläge
- Kling Consult GmbH5 Zuschläge
- Klinger und Partner Ingenieurbüro für Bauwesen und Umwelttechnik GmbH5 Zuschläge
- Zeeb + Frisch GmbH5 Zuschläge
- FC-Gruppe4 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
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- Rahmenvereinbarung Objektplanung Ingenieurbauwerke und Verkehrsanlagen im Landkreis Konstanz und Schwarzwald-Baar-Kreis, 26-00199 und 26-00263Staatl. Hochbauamt FreiburgFrist 03.12.2026
- Tragwerksplanung einer Aussichtsplattform bei der Else-Kienle-Staffel in Stuttgart-StöckachAmt für Stadtplanung und Wohnen Stuttgart - BeschaffungFrist 07.12.2026
- Sanierung und Modernisierung Freibad SchopfheimEigenbetrieb Versorgungsbetriebe SchopfheimFrist 30.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung d31c343f-cfb1-4649-ae0d-b7058cfca68c.