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Qualifizierter Krankentransport für die Feuerwehr der Landeshauptstadt Potsdam

Landeshauptstadt Potsdam, Bereich Vergabemanagement · Potsdam, Brandenburg

Aktenzeichen OV-L-374-07-25veröffentlicht 16.12.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 657 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
4 Jahre01.04.2025 – 31.03.2029
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Potsdam14469, Brandenburg
Einreichung
elektronisch: Erforderlichvergabemarktplatz.brandenburg.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 111 Tage (31 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 5 Angebote je Los (42 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 70 %, Leistung und Qualität 30 %.

  • Preis70 %
  • Darlegung des Ausfallsicherungskonzeptes30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 11,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−6,4 Punkte
25 % teurer−14 Punkte
50 % teurer−23,3 Punkte
100 % teurer−35 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 23 Monaten
  2. Fragen bis 00:00 Uhr
    an Landeshauptstadt Potsdam, Bereich Vergabemanagement
    vor 22 Monaten
  3. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über vergabemarktplatz.brandenburg.de
    vor 22 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 10:01 Uhr
    Öffnung nach §55 VgV
    vor 22 Monaten
  5. Bindefrist endet
    49 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 20 Monaten
  6. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.03.2029
    vor 19 Monaten
  7. Heute

Beschreibung

Der Rettungsdienst umfasst nach § 2 Abs. 1 BbgRettG die bedarfsgerechte und flächendeckende Notfallrettung von Personen sowie den qualifizierten Krankentransport als öffentliche Aufgabe. Zum Rettungsdienst gehört weiterhin die Durchführung von Maßnahmen bei Schadensereignissen mit einem Massenanfall von verletzten oder erkrankten Personen (MANV/MANE). Der qualifizierte Krankentransport ist gemäß § 3 Abs. 4 BbgRettG die Beförderung von sonstigen kranken, verletzten oder hilfsbedürftigen Personen, die keine Notfallpatientinnen oder Notfallpatienten sind. Sie müssen nach ärztlicher Beurteilung der fachgerechten Betreuung oder eines besonders ausgestatten Krankentransportfahrzeuges bedürfen. Ein Massenanfall von Verletzten oder Erkrankten liegt gemäß § 3 Abs. 5 BbgRettG vor, wenn so viele Notfallpatientinnen und Notfallpatienten zu versorgen sind, dass über die reguläre Grundversorgung hinaus ein besonderes Vorgehen zur Gefahrenabwehr erforderlich wird, um die Notfallpatientinnen und Notfallpatienten zeitgerecht notfallmedizinisch zu versorgen. Die Landeshauptstadt (LH) Potsdam, Friedrich-Ebert-Str.79/81, 14469 Potsdam beabsichtigt dementsprechend als Träger des Rettungsdienstes (RD), gemäß § 10 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 2 Abs. 1 Nr. 2 (bei Bedarf auch 1 und 3) Gesetz über den Rettungsdienst im Land Brandenburg (Brandenburgisches Rettungsdienstgesetz - BbgRettG) die im Rettungsdienstbereichsplan dargelegten Vollzugsaufgaben für den qualifizierten Krankentransport durch Fahrzeuge und Personal auf anerkannte Hilfsorganisationen oder private Dritte in eigener Niederlassung zu übertragen. Vergeben werden soll die Durchführung der in § 2 Abs. 1 Nr. 2 BbgRettG bestimmten Aufgabe des qualifizierten Krankentransportes für den Rettungsdienstbereich der LH Potsdam. Im Bedarfsfall sollen nach Maßgabe der integrierten Regionalleitstelle Nordwest (IRLS NW) auch Aufgaben nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 und 3 BbgRettG (Notfallrettung und Mitwirkung bei einem Massenanfall von Verletzten MANV und Erkrankten MANE) erbracht werden.

Beschreibung des Loses

Der AG überträgt die Durchführung des qualifizierten Krankentransportes in dem nachfolgend dargestellten Umfang. Während der dargestellten Zeiten ist die geforderte Vorhaltung dauerhaft wie unterbrechungsfrei sicherzustellen. Die angegebenen Einsatzzahlen sind lediglich ein statistischer Anhaltspunkt und können nicht garantiert werden. Die Disposition erfolgt nach vorliegenden Anforderungen und wird durch die IRLS NW koordiniert. KTW 1 Rettungsmittel: 1 KTW Typ A2 mit einzelnen Anforderungen Typ B Standort: eigener Standort des Leistungsnehmers Einsatzbereich: nach Disposition durch die integrierte RLS NW gesamtes Stadtgebiet Landeshauptstadt Potsdam Äquivalent KTW 1/85-1 2 Rettungssanitäter Vorhaltezeit: Mo. - Fr. 06:45 - 18:45 Uhr ohne Feiertage Wochenstunden KTW 60 prognostizierte Anzahl der Einsätze pro Jahr: ca 1300 KTW 2 Rettungsmittel: 1 KTW Typ A2 mit einzelnen Anforderungen Typ B Standort: eigener Standort des Leistungsnehmers Einsatzbereich: nach Disposition durch die integrierte RLS NW gesamtes Stadtgebiet Landeshauptstadt Potsdam Äquivalent KTW 1/85-2 2 Rettungssanitäter Vorhaltezeit: Mo. - So. 08:00 - 20:00 Uhr einschließlich Feiertage Wochenstunden KTW 84 prognostizierte Anzahl der Einsätze pro Jahr: ca 1500 Der AN kann durch den Fachbereich Feuerwehr im Bedarfsfall auch zu Großschadensereignissen und außergewöhnlichen Lagen (MANV/MANE) sowie als First Responder in der Notfallrettung, innerhalb der Vorhaltezeit, herangezogen werden. Dies wird lediglich in einem geringen Umfang erforderlich werden. Der AG behält sich vor, eine Anpassung des täglichen Leistungszeitraumes während der Vertragslaufzeit vorzunehmen, insbesondere bei Änderung des Rettungsdienstbereichsplanes oder unvorherzusehender Auswirkungen durch Änderung gesetzlicher Regelungen.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 70Bei der Wertung des Preises wird der Preis in Punkte umgerechnet und mit 70% gewichtet. Dabei erhält das Angebot mit dem niedrigsten Preis 100 Punkte und ein Angebot mit einem Preis in Höhe des Doppelten des niedrigsten Angebotspreises 0 Punkte. Entsprechend werden die übrigen Angebote ins Verhältnis gesetzt. Ergibt sich bei der Berechnung der Preispunkte ein Minusergebnis, erhält dieses Angebot auch 0 Punkte. Die berechnete Punktzahl wird kaufmännisch auf die zweite Kommastelle gerundet. Die Ermittlung der Punkte für die anderen Angebote erfolgt an Hand folgender Formel: Preispunkte = (100 - 100 x (Angebotssumme Bieter - Angebotssumme niedrigstes Angebot) / Angebotssumme niedrigstes Angebot))
Qualität
Darlegung des AusfallsicherungskonzeptesGewichtung (Punkte, genau) 30Darlegung des Ausfallsicherungskonzeptes Gemäß Leistungsbeschreibung Punkt 2,9: Die oder der Auftragnehmer stellen zur Sicherstellung des qualif. KTW qualifiziertes Personal gemäß § 6 Abs. 1, und 4 LRDPVzur Besetzung der KTW zur Verfügung. Der Auftragnehmer muss jederzeit über ausreichendes, für die Aufgabenerfüllung fachlich und gesundheitlich geeignetes und zuverlässiges Personal verfügen, so dass sichergestellt ist, dass die unter Ziff. 2.2 für die jeweiligen Krankentransportwagen festgelegten Vorhaltezeiten vollständig abgedeckt werden. Die eingesetzten Personen (mind. Rettungssanitäter:innen) müssen zudem über die ausreichende soziale, persönliche und methodische Kompetenz zur Ausübung des Dienstes verfügen. ! ! ! WICHTIG ! ! ! Ausschluss aus dem Verfahren: Der AG möchte eine hohe Ausfallsicherheit der Leistungserbringung sicherstellen. Aus diesem Grund werden qualitativ unzureichende Angebote für einen möglichen Zuschlag nicht berücksichtigt. Für die weitere Berücksichtigung des Angebots im Wertungsprozess sind im Wertungskriterium Qualität mindestens 60 Qualitätsleistungspunkte (QLP) zu erreichen. Werden weniger QLP erreicht, wird das Angebot vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. In den Unterkriterien der Qualität 2.1 - 2.3 kann jeder Bieter bis zu 4 Wertungspunkte erhalten. Diese Wertungspunkte werden im nächsten Schritt durch Multiplikation mit dem individuellen Gewichtungsfaktor bei jedem der drei Qualitätsunterkriterien in Qualitätsleistungspunkte umgerechnet. Anschließend wird die Summe aus diesen drei Ergebnissen gezogen. Die erreichte Punktzahl der Leistungsqualität des Bestbieters wird im nächsten Schritt durch einen individuellen Gewichtungsfaktor auf 100 angepasst. Alle anderen Bieter die die Mindestanforderungen von 60 LQPs erreicht haben, werden im Verhältnis zum Bestbieter ebenfalls mit diesen Gewichtungsfaktor multipliziert, um das Verhältnis der einzelnen Bieter zueinander zu gewährleisten und das Gesamtgewichtungsverhältnis von Preis und Qualität nicht zu verzerren. Anschließend erfolgt die Überführung in die Gesamtwertungstabelle (obere Tabelle im Reiter Bewertungsmatrix) indem die Gesamtqualitätspunktzahlen der verbliebenden Bieter mit dem Faktor 0,3 multipliziert werden. Punkt 2.1 - Sicherung der ständigen Erfüllung der geforderten Leistung (max.: 50 QLP) 0 Wertungspunkte = 0 Qualitätsleistungspunkte 1 Wertungspunkt = 12,5 Qualitätsleistungspunkte 2 Wertungspunkte = 25 Qualitätsleistungspunkte 3 Wertungspunkte = 37,5 Qualitätsleistungspunkte 4 Wertungspunkte = 50 Qualitätsleistungspunkte Punkt 2.2 - Erläuterung der Rückfallebenen (max.: 30 QLP) 0 Wertungspunkte = 0 Qualitätsleistungspunkte 1 Wertungspunkt = 7,5 Qualitätsleistungspunkte 2 Wertungspunkte = 15 Qualitätsleistungspunkte 3 Wertungspunkte = 22,5 Qualitätsleistungspunkte 4 Wertungspunkte = 30 Qualitätsleistungspunkte Punkt 2.3 - Alarmierungswege: Aufbau und Sicherstellung der Kommunikationswege zur Benachrichtigung des eingesetzten Personals (max.: 20 QLP) 0 Wertungspunkte = 0 Qualitätsleistungspunkte 1 Wertungspunkt = 5 Qualitätsleistungspunkte 2 Wertungspunkte = 10 Qualitätsleistungspunkte 3 Wertungspunkte = 15 Qualitätsleistungspunkte 4 Wertungspunkte = 20 Qualitätsleistungspunkte ! ! ! WICHTIG ! ! ! Ausschluss aus dem Verfahren: Der AG möchte eine hohe Ausfallsicherheit der Leistungserbringung sicherstellen. Aus diesem Grund werden qualitativ unzureichende Angebote für einen möglichen Zuschlag nicht berücksichtigt. Für die weitere Berücksichtigung des Angebots im Wertungsprozess sind im Wertungskriterium Qualität mindestens 60 Qualitätsleistungspunkte (QLP) zu erreichen. Werden weniger QLP erreicht, wird das Angebot vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Weitere Informationen zu Anforderungen und Bewertungsmaßstäben des Ausfallsicherungskonzeptes können aus den Vergabeunterlagen, speziell aus der Leistungsbeschreibung und der Bewertungsmatrix, entnommen werden.

Eignung8 von 8 angegeben

Kriterium
Angaben zur Abfrage von Eintragungen aus dem Wettbewerbsregister: Der Auftraggeber wird für den Wirtschaftsteilnehmer, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG bei der Registerbehörde anfordern. Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten h … ganz lesenAngaben zur Abfrage von Eintragungen aus dem Wettbewerbsregister: Der Auftraggeber wird für den Wirtschaftsteilnehmer, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister gem. § 6 WRegG bei der Registerbehörde anfordern. Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten haben daher auf Anforderung des Auftraggebers einen vergleichbaren Nachweis nach Maßgabe der Rechtsvorschriften ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, für den Wirtschaftsteilnehmer, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, zusätzlich einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. §150a I Nr. 4 GewO anzufordern.
Kriterium
Sofern eine Eignungsleihe bzgl. der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vorgenommen wird, sind die Angaben zu tätigen, von welchem Unternehmen (Eignungsverleiher) welche Eignungsanforderungen beabsichtigt sind zu leihen (Formular 4.3 EU Erklärung Unteraufträge Eignungsleihe), ferner … ganz lesenSofern eine Eignungsleihe bzgl. der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vorgenommen wird, sind die Angaben zu tätigen, von welchem Unternehmen (Eignungsverleiher) welche Eignungsanforderungen beabsichtigt sind zu leihen (Formular 4.3 EU Erklärung Unteraufträge Eignungsleihe), ferner sind die diesbezüglichen Eignungsnachweise der/des anderen Unternehmens (Eignungsverleiher) sowie dessen/deren Erklärung zu §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1 EU Eigenerklärung Ausschlussgründe) und Verpflichtungserklärung (Formular 4.4 EU Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen) beizubringen (sofern einschlägig).
Kriterium
Sofern eine Eignungsleihe bzgl. der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vorgenommen wird, sind die Angaben zu tätigen, von welchem Unternehmen (Eignungsverleiher) welche Eignungsanforderungen beabsichtigt sind zu leihen (Formular 4.3 EU Erklärung Unteraufträge Eignungsleihe), ferner sind … ganz lesenSofern eine Eignungsleihe bzgl. der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vorgenommen wird, sind die Angaben zu tätigen, von welchem Unternehmen (Eignungsverleiher) welche Eignungsanforderungen beabsichtigt sind zu leihen (Formular 4.3 EU Erklärung Unteraufträge Eignungsleihe), ferner sind die diesbezüglichen Eignungsnachweise der/des anderen Unternehmens (Eignungsverleiher) sowie dessen/deren Erklärung zu §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1 EU Eigenerklärung Ausschlussgründe) und Verpflichtungserklärung (Formular 4.4 EU Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen) beizubringen. (sofern einschlägig).
Kriterium
ggf. Erklärung der Bietergemeinschaft, dass das bezeichnete Mitglied die Bietergemeinschaftsmitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, das geschäftsführende Mitglied berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen, alle Mitglieder für die … ganz lesenggf. Erklärung der Bietergemeinschaft, dass das bezeichnete Mitglied die Bietergemeinschaftsmitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, das geschäftsführende Mitglied berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen, alle Mitglieder für die Erfüllung des Vertrages als Gesamtschuldner zu haften, im Vergabeverfahren nicht vorsätzlich unzutreffende Erklärungen in Bezug auf die Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Bietergemeinschaft abgegeben wurden (Formular 4.2 EU Bewerber- Bietergemeinschaftserklärung) sowie ggf. Erklärung zu §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1 EU Eigenerklärung Ausschlussgründe) (sofern einschlägig)
Kriterium
ggf. Eigenerklärung über Unteraufträge/Nachunternehmerleistungen. Es sind Angaben zu tätigen, welche Teile des Auftrags das Unternehmen, unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (Formular 4.3 EU) Erklärung Unteraufträge Eignungsleihe) (sofern einschlägig), ggf. Verpflichtungserklär … ganz lesenggf. Eigenerklärung über Unteraufträge/Nachunternehmerleistungen. Es sind Angaben zu tätigen, welche Teile des Auftrags das Unternehmen, unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt (Formular 4.3 EU) Erklärung Unteraufträge Eignungsleihe) (sofern einschlägig), ggf. Verpflichtungserklärung durch Nachunternehmer (Formular 4.4 EU Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen) (sofern einschlägig und der Nachunternehmer bzw. das andere Unternehmen bei Angebotsabgabe bereits bekannt ist), ggf. Erklärung durch Nachunternehmer zu §§ 123 ff. GWB (Formular 4.1 EU Eigenerklärung Ausschlussgründe). (sofern einschlägig und der Nachunternehmer bzw. das andere Unternehmen bei Angebotsabgabe bereits bekannt ist)
Kriterium
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (Formular 4.1) Im Falle einer Bewebrer-/Bietergemeinschaft ist die Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe für jedes Mitglied separat einzureichen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug ode … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.04.2025
Vertragsende
31.03.2029
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
49 Tage
Angebotsöffnung
20.01.2025, 10:01 Uhr. Öffnung nach §55 VgV
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: (1) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB (Formular 4.1 EU) - für Bieter - ggf. Bietergemeinschaften - ggf. für Nachunternehmmer - ggf. für Eignungsverleiher (2) Es sind die Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (BbgVergG … ganz lesenLeistung: (1) Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB (Formular 4.1 EU) - für Bieter - ggf. Bietergemeinschaften - ggf. für Nachunternehmmer - ggf. für Eignungsverleiher (2) Es sind die Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (BbgVergG) einzuhalten - Vereinbarung zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.3) (3)ggf. Vereinbarung zwischen dem Bieter/Auftragnehmer/Nachunternehmen zur Einhaltung der Mindestanforderungen nach dem Brandenburgischen Vergabegesetz (Formular 5.4) (4) Erklärung restriktive Maßnahmen (EU) 2022/576 des Rates (Formular 4.12)
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft und Energie, Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam
Fristen für Nachprüfungsanträge
§160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften gel … ganz lesen§160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP9YCR6TNQ (1) Die Kommunikation infolge von Bewerbern-/Bieterfragen, über sonstige Änderungen etc. erfolgt über den Vergabemarktplatz Brandenburg, so dass sich die Bewerber/Bieter fortlaufend selbst über den Vergabemarktplatz zum Verfahren, den Stand der Vergabeunterlagen sow … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXP9YCR6TNQ (1) Die Kommunikation infolge von Bewerbern-/Bieterfragen, über sonstige Änderungen etc. erfolgt über den Vergabemarktplatz Brandenburg, so dass sich die Bewerber/Bieter fortlaufend selbst über den Vergabemarktplatz zum Verfahren, den Stand der Vergabeunterlagen sowie etwaige Änderungen informieren müssen. Die kostenlose Registrierung zur Teilnahme am Verfahren wird daher empfohlen. Der registrierte Bewerber/Bieter wird automatisch über Änderungen bzw. Nachrichten der Vergabestelle informiert. Registrierte Bewerber können auch Nachrichten an die Vergabestelle senden. (2) Sollte sich im Vergabeverfahren ein zusätzlicher Informationsbedarf ergeben, der der Bekanntmachungspflicht unterliegt, erfolgt eine entsprechende Berichtigung der Bekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union. Interessenten haben sich daher bis zum Ablauf der Angebotsfrist über weitere Bekanntmachungen zu diesem Verfahren stets zu informieren. Bei Registrierung zum Verfahren auf dem Vergabemarktplatz erfolgt jedoch ebenfalls eine automatische Benachrichtigung über eine Bekanntmachungsänderung oder weitere Bekanntmachungen. (3) Für die Erstellung von Angeboten sind zwingend die vom Auftraggeber über den Vergabemarktplatz in den Vergabeunterlagen bereit gestellten Vordrucke/Formulare zu verwenden. Änderungen an diesen Vordrucken/Formularen sind - soweit nicht durch den Auftraggeber zugelassen-unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots. Im Übrigen gelten die weitergehenden Anforderungen und Konkretisierungen in den Vergabeunterlagen. (4) Beteiligt sich eine Gruppe von Wirtschaftsteilnehmern als Bewerber-/Bietergemeinschaft am Verfahren oder wird auf Kapazitäten und Leistungen Dritter (z. B. Nachunternehmer) zum Nachweis der Eignung oder zur Erfüllung der ausgeschriebenen Leistungsanforderungen zurückgegriffen, sind die Einzelheiten bezüglich der Voraussetzungen sowie den von diesen einzureichenden Nachweisen und Erklärungen den veröffentlichten Vergabeunterlagen zu entnehmen. (5) Bei der Erarbeitung und Übersendung des Angebotes ist zudem Folgendes zu beachten: 1) Die Bieter haben unter Beachtung des genannten Schlusstermins das Angebot in elektronischer Form über den Vergabemarktplatz Brandenburg einzureichen; 2) Das Angebot und dessen Anlagen sind in deutscher Sprache einzureichen. Bescheinigungen/Nachweise von nicht deutschsprachigen Einrichtungen müssen mit beglaubigter Übersetzung in Deutsch vorgelegt werden; 3) Es sollen nur die geforderten Erklärungen/Unterlagen/Nachweise dem Angebot beigefügt werden. Von der Übersendung allgemeingültiger Firmenunterlagen, Broschüren o. ä. ist bitte abzusehen. Diese werden nichtberücksichtigt; 4) Abgeforderte Nachweise und Urkunden können dem Antrag in Kopie beigefügt werden. Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, bei Zweifeln und Bedenken die Vorlage von Originalen oder weiteren Unterlagen zu verlangen. (6) Die Angebotsunterlagen werden nicht zurückgegeben. Es erfolgt keine Entschädigung für die Erstellung einzureichender Unterlagen, des Teilnahmeantrags oder von Angeboten. (7) Im Fall von inhaltlichen Widersprüchen zur Auftragsbekanntmachung des selben Auftrags in anderen Bekanntmachungsmedien gelten einzig die Erklärungen der unionsweit über das Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Bekanntmachung.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 851 (Dienstleistungen des Gesundheitswesens) in Brandenburg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

11vergebene Aufträge
1Angebote je Los im Median (13 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 2 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Brandenburg (72 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 20.01.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 59016b55-3b0f-4492-94be-33e445301766.