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Frist abgelaufenEU-weitLieferleistungenRahmenvereinbarung2 Berichtigungen

Q K2CB R9288 Interventions- und Übernahmesysteme - C-sUAS

Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr · Koblenz, Rheinland-Pfalz

Aktenzeichen Q K2CB R9288veröffentlicht 14.01.2026erstmals 14.01.2026LieferleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Teilnahmefristseit 257 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Koblenz.

Alle Ausschreibungen: Lieferleistungen in Rheinland-Pfalz (344 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Lieferleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
60 Monate
Lose
2Zuschlag höchstens 1 je Bieter
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Ort der Leistung
Koblenz56073, Rheinland-Pfalz
Einreichung
elektronisch: Zulässigevergabe-online.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichnein
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 145 Tage (185 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 1 Angebot je Los (1.766 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 0,1 %, Leistung und Qualität 99,9 %.

  • Preis-Leistungs-Formel des BAAINBw99,9 %
  • Preis0,1 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 0 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−0 Punkte
25 % teurer−0 Punkte
50 % teurer−0 Punkte
100 % teurer−0,1 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 10 Monaten
  2. 2. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 10 Monaten
  3. Teilnahmeanträge bis 13:00 Uhr
    vor 8 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Rahmenvereinbarung über die Lieferung von C-sUAS Übernahme- und Interventionssystemen (2 Lose)

Lose2 Lose · Zuschlag höchstens 1 je Bieter

Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.

Lose dieses Verfahrens
LosGegenstandLaufzeitGeschätzter Wert
1
Los 1

Festbeauftragung: ca. 220 Einheiten (bestehend aus Detektions- und Übernahmesystem, Konfiguration, Anzeige- und Bediengerät) zum Einsatz gegen Kleindrohnen Anteil Rahmenvereinbarung (optionale Lieferung): ca. 651 Einheiten (bestehend aus Detektions- und Übernahmesystem, Konfiguration, Anzeige- und Bediengerät)

60 Monate–
2
Los 2

Rahmenvereinbarung über die Lieferung von 871 Einheiten (bestehend aus Detektions- und Übernahmesystem, Konfiguration, Anzeige- und Bediengerät) zum Einsatz gegen Kleindrohnen - keine Festbeauftragung

60 Monate–

Bedingungengilt für alle Lose

Zuschlag2 von 2 angegeben

Preis-Leistungs-Formel des BAAINBw99,9 %
Preis0,1 %
Qualität
Preis-Leistungs-Formel des BAAINBwZ=P/(G+Lmax+LD) Z = Kennzahl für Preis-Leistungs-Verhältnis P = Preis in Euro (netto) = Festbeauftragung (1001-1015)+Gesamtsysteme (19927-19931)+Softwarelizenzen (14127-14131) [Hinweis: die Ziffern beziehen sich auf das Leistungsverzeichnis] G = Gewichtungsfaktor Lmax = Anzahl der maximal zu erreichenden Leistungspunkte gemäß Bewertungsmatrix LD = Gesamtsumme der erreichten Leistungspunkte gemäß Bewertungsmatrix
Preis
Im Bereich "Qualitätskriterium" sind die kompletten Zuschlagskriterien (Preis-Leistung) erläutert. Da in dieser Formel bereits gewichtet wird, ist eine Angabe bei "Gewichtung" der einzelnen Kriterien (Qualitätskriterium und Preis nicht notwendig - daher erfolgt die Angabe 99,9 und 0,1)

Eignung13 von 13 angegeben

Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Eigenerklärung des Bewerbers, über die Bereitschaft, dem Auftraggeber im Rahmen der Eignungsprüfung nach vorheriger Terminvereinbarung kurzfristig Gelegenheit zur Besichtigung der Betriebsstätte zu geben. Etwaige damit verbundene Kosten werden dem Bewerber nicht erstattet
Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Erklärung, dass Sie in Ihrem Bereich beziehungsweise Unternehmen ein Qualitätsmanagementsystem etabliert haben, dass den Anforderungen der DIN EN ISO 9001 oder vergleichbar entspricht.
Supply-Chain-Management
Eigenerklärung bezüglich Russlandsanktionen
Anteil der Unterauftragsvergabe
Ausschluss erfolgt aufgrund entsprechender Vorgaben für Unterauftragnehmer gem. § 7 Abs. 3 und 4 BwBBG (Staatenliste i.S.d. § 13 Abs. 1 Nr. 17 SÜG)
Informationssicherheit
Erklärung, dass nur Personen mit der Leistungserbringung befasst werden, die mit einer bedarfsabhängigen Sicherheitsüberprüfung nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz - SÜG einverstanden sind (Eigenerklärung) Eigenerklärung zum Schutz von Verschlusssachen gemäß Formular BAAINBw-B-V 031 und ggf. BAAI … ganz lesenErklärung, dass nur Personen mit der Leistungserbringung befasst werden, die mit einer bedarfsabhängigen Sicherheitsüberprüfung nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz - SÜG einverstanden sind (Eigenerklärung) Eigenerklärung zum Schutz von Verschlusssachen gemäß Formular BAAINBw-B-V 031 und ggf. BAAINBw B-V 032. Hinweis: Im Rahmen der Leistungserbringung wird Zugang zu Informationen bis zum Verschlusssachen-Grad VS-nfD gewährt.
Sicherheit bei der Verarbeitung, Speicherung und Übermittlung von klassifizierten Informationen
Eigenerklärung, dass für die elektronische Kommunikation auf Aufforderung des Auftraggebers ein vom Auftraggeber vorgegebenes Verschlüsselungsprogramm genutzt werden wird
Versorgungssicherheit
Das Unternehmen muss im Rahmen einer Eigenerklärung über die frei verfügbaren Fertigungskapazitäten nachweisen, die geschätzten jährlichen Aufträge von 220 Stück Einheiten liefern zu können.
Durchschnittlicher Jahresumsatz
Eigenerklärung über die Höhe des Gesamtumsatzes nicht unter 50 Mio Euro pro Jahr.
Spezifischer Jahresumsatz
Erklärung über den Umsatz für den durch den Auftragsgegenstand genutzten Geschäftsbereich der letzten drei Geschäftsjahre
Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Aktueller Handels-, Partnerschafts- oder Berufsregisterauszug (in Kopie), oder ein gleichwertiges Dokument bei ausländischen Bewerbern (nicht älter als 6 Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist). Sofern im Land des Gesellschaftssitzes keine Registrierungspflicht besteht: Nennung der Gesellschafts- bzw. Organisationsform und Beschreibung der Eigentums- und Beteiligungsstrukturen
Eintragung in das Handelsregister
Aktueller Handels-, Partnerschafts- oder Berufsregisterauszug (in Kopie), oder ein gleichwertiges Dokument bei ausländischen Bewerbern (nicht älter als 6 Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist). Sofern im Land des Gesellschaftssitzes keine Registrierungspflicht besteht: Nennung der Gesellschafts- bzw. Organisationsform und Beschreibung der Eigentums- und Beteiligungsstrukturen
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhand … ganz lesenMit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Bildung krimineller Vereinigungen, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Zahlungsunfähigkeit, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Insolvenz, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Schwere Verfehlung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Bildung terroristischer Vereinigungen, Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang2 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
60 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen

Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
evergabe-online.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: konkrete Bedingungen (Vertragsentwurf und Leistungsbeschreibung) werden mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe übersandt
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird nicht genutzt
Elektronische Zahlung
wird nicht genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz2 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von … ganz lesen§ 160 GWB Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt. § 134 GWB Informations- und Wartepflicht https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html § 135 Unwirksamkeit https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
keine Angabe

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu ge … ganz lesenDie zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de). Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit. Information zur Loslimitierung: Die Bieter können auf beide Lose bieten, jedoch nur auf ein Los den Zuschlag erhalten (Loslimitierung in Form der Zuschlagslimitierung). Den Zuschlag für das 1. Los erhält das wirtschaftlichste Angebot gemäß der Zuschlagskriterien nach Auswertung des BAFO. Sollte der gleiche Bieter im 2. Los ebenfalls das wirtschaftlichste Angebot abgeben, wird der Zuschlag für das 2. Los auf das zweitwirtschaftlichste Angebot erteilt. Dies gilt jedoch nur, wenn der Preis des zweitwirtschaftlichsten Angebots nicht mehr als 10 % über dem bestplatzierten, aber bereits bei Los 1 bezuschlagten Angebot liegt. Sollte nur vom wirtschaftlichsten Bieter von Los 1 ein wertbares Angebot für Los 2 abgegeben werden bzw. sollte der Preis des zweitwirtschaftlichsten Angebots mehr als 10 % über dem bestplatzierten Angebot liegen, so wird der wirtschaftlichste Bieter auch den Zuschlag für Los 2 erhalten.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Ferdinand-Sauerbruch-Str. 1, 56073 Koblenz
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 357 (Militärische elektronische Systeme) in Rheinland-Pfalz. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

19vergebene Aufträge
1Angebote je Los im Median (18 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 0 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Lieferleistungen in Rheinland-Pfalz (344 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. 2. Berichtigung (diese Seite) · Korrektur – VeröffentlichungFrist 24.02.2026
  2. BekanntmachungFrist 17.02.2026
  3. 1. Berichtigung · Korrektur – VeröffentlichungFrist von 17.02.2026 auf 24.02.2026 verschoben

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung fed79441-0756-46e4-aa0d-58c7a616774c.