Zum Inhalt
Menü
vergebenEU-weitDienstleistungen

Projektträgerschaft zur fachlichen und administrativen Abwicklung des Förderprogramms „Digitale Anwendungen zur Steigerung der Ressourceneffizienz in zirkulären Produktionsprozessen – Modellvorhaben Kohleregionen – DigiRess II“

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz · Bonn, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen Z I 3 VSt. 1824/2024veröffentlicht 30.10.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 802 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Bonn.

Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (359 offen)

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 26 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
50 Monate31.10.2024 – 31.12.2028
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
keine Angabe
Ort der Leistung
Bonn53175, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertkeine Angabe
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 92 Tage (3 Verfahren, 24 Monate).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.

  • Qualität eines Umsetzungskonzeptes60 %
  • Preis40 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−3,6 Punkte
25 % teurer−8 Punkte
50 % teurer−13,3 Punkte
100 % teurer−20 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 24 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2028
    vor 24 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Ein wesentliches Mittel zur effizienteren Nutzung von Ressourcen ist die Digitalisierung. Der zielgerichtete Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien eröffnet den Unternehmen in Deutschland wichtige Chancen: Neue Wege der wirtschaftlichen Zusammenarbeit, ressourceneffizienteres, transparenteres und auf Echtzeitdaten basiertes Produzieren und eine entsprechend nachhaltige digitale Transformation. Die bedarfsgerechte Steuerung von Ressourcen durch die Digitalisierung von Produktionsprozessen ist zudem von entscheidender Bedeutung für die Etablierung zirkulärer Produktions- und Wertschöpfungsprozesse und erhöht gleichzeitig die Innovationsstärke und Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen, insbesondere von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Damit Deutschland die ambitionierten Ressourcenschutz- und Klimaziele erreicht und die digitale Transformation der Wirtschaft, insbesondere von KMU, gelingt, müssen Ressourcenschutz und Industriepolitik Hand in Hand gehen. Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) hat im Jahr 2022 das Förderprogramm „Digitale Anwendungen zur Steigerung der Ressourceneffizienz in zirkulären Produktionsprozessen“ (DigiRess I) mit besonderem Fokus auf KMU aufgelegt, um die Potenziale der Digitalisierung für mehr Ressourcenschutz und -effizienz bzw. für die Etablierung zirkulärer Produktions- und Wertschöpfungsprozesse zu erschließen. Im Rahmen dieses Förderprogramms „DigiRess I“ wurden im Zeitraum 2022 – 2023 rd. 8 Mio € an Fördermitteln bewilligt. Das BMUV setzt nunmehr gemeinsam mit dem Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen das Förderprogramm DigiRess nun auch auf Landesebene auf. Die Förderrichtlinie zur Förderung von Projekten zum Thema „digitale Anwendungen zur Steigerung der Ressourceneffizienz in zirkulären Produktionsprozessen – Modellvorhaben Kohleregionen – DigiRess II“ ist als Zukunftsprogramm des Strukturwandels im Rheinischen Revier angelegt und richtet sich an Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aus dem Rheinischen Revier. So sollen der Strukturwandel unterstützt, Arbeitsplätze gesichert und digitale Innovationen im Bereich der Ressourceneffizienz und Kreislaufwirtschaft vorangetrieben werden. KMU können die Förderung auf Basis der bereits für DigiRess II in Kraft getretenen Förderrichtlinie vom 30. Januar 2024 (Bekanntmachung im BAnz am 04.03.2024) für Einzelvorhaben beantragen, sich mit mehreren KMU im Verbund zusammentun oder gemeinsam mit Großunternehmen und Forschungseinrichtungen einen Antrag einreichen. Ausschlaggebend ist, dass die Vorhaben die gesamte Wertschöpfungs- und Innovationskette in der Modellregion Rheinisches Revier abbilden. Insofern wird mit dieser Förderrichtlinie durch Modellvorhaben in den Fördergebieten gemäß § 2 Satz 1 Nr. 2 des Investitionsgesetzes Kohleregionen (InvKG) vom 8. August 2020 (BGBl. I S. 1795) das Förderprogramm DigiRess I ergänzt. Das Förderprogramm hat voraussichtlich eine Laufzeit vom 30.01.2024 bis 31.12.2029. Für diesen Förderzeitraum stehen Fördermittel in Höhe von voraussichtlich bis zu 20.000.000 € zur Verfügung. Bereits am 08.03.2024 ist ein Förderaufruf zur Einreichung von Projektskizzen zum Stichtag 14.04.2024 ergangen, ein weiterer Stichtag (15.06.2024) ist ebenfalls bereits terminiert. Der Projektträger des Förderprogramms DigiRess I führt zeitlich und sachlich befristet vorbereitende Projektträgeraufgaben für DigiRess II - bis zum Abschluss dieses Ausschreibungsverfahrens durch. Das BMUV (AG'in) beabsichtigt, einen Projektträger für den Zeitraum vom 01.11.2024 bis 31.12.2028 mit der fachlichen und administrativen Bearbeitung des Förderprogramms "„Digitale Anwendungen zur Steigerung der Ressourceneffizienz in zirkulären Produktionsprozessen – Modellvorhaben Kohleregionen – DigiRess II“ zu beauftragen.

Beschreibung des Loses

Aufgaben der/des AN sind die fachliche und administrative Unterstützung der AG‘in bei der Umsetzung des Förderprogramms „Digitale Anwendungen zur Steigerung der Ressourceneffizienz in zirkulären Produktionsprozessen – Modellvorhaben Kohleregionen – DigiRess II“ sowie zusätzliche Unterstützungsleistungen, die sich sowohl unmittelbar aus der spezifischen Projektförderung ergeben, als auch mittelbar mit der Förderung zusammenhängen. Die/Der AN handelt dabei gegenüber Dritten im Namen und für Rechnung der AG’in und tritt gegenüber Dritten in jeder Hinsicht (z. B. im Schriftverkehr, persönlich auf Veranstaltungen, in der Internetpräsenz etc.) als AN der AG‘in auf. Es ist beabsichtigt, die/den AN als Treuhänder*in gem. § 44 Abs. 3 BHO mit der treuhänderischen Verwaltung von Bundesmitteln zu beauftragen. Dabei nimmt die/der AN die Aufgaben als unselbständige*r Verwaltungshelfer*in im unmittelbaren Ausführungsauftrag der AG‘in wahr. Des Weiteren ist beabsichtigt, die/den AN nach § 44 Abs. 4 BHO zu beleihen. Zur Administration, Konzeption und Umsetzung des Förderprogramms sollen die im folgenden dargestellten Leistungen gemäß Dokument 03.01 Leistungsbeschreibung als Bestandteil der Vergabeunterlagen, getrennt nach Projektträgeraufgaben im engeren Sinne und Programmmanagementaufgaben beauftragt werden. Projektträgeraufgaben im engeren Sinne: > Vorbereitung der Projekte > Betreuung in der Antragsphase > Betreuung der laufenden Projekte > Betreuung nach Abschluss der Projektlaufzeit > Projektübergreifende Tätigkeiten (z.B. Berichterstattung) Programmanagementaufgaben > Anpassung der Förderrichtlinie und Programmumsetzung > Programmadministration - und Steuerung > Erstellung von Formularen und Dokumenten > Kommunikation (Internetauftritt, Öffentlichkeitsarbeit) > Sonstige Unterstützungsleistungen (z.B. Bewertungen des Entwicklungs- und Umsetzungsstandes von Digitalisierungsmöglichkeiten und des Standes der Forschung bei zirkulären Prozessen und des Rezyklateinsatzes

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Qualität eines Umsetzungskonzeptes60 %
Preis40 %
Qualität
Qualität eines UmsetzungskonzeptesIm Rahmen der Angebotserstellung ist ein bewertbares Dokument (Umsetzungskonzept) vorzulegen. Formelle Hinweise: Das Konzept ist in deutscher Sprache abzufassen und soll möglichst klar erkennen lassen, wie die/der Bietende die betreffenden Aufgaben im Falle der Zuschlagserteilung bewältigen wird. Die Vergabestelle bittet die Bietenden, besonders darauf zu achten, eindeutige Formulierungen zu verwenden. Insbesondere muss die/der Bietende eindeutig zu verstehen geben, sich im Falle der Zuschlagserteilung zu den dargestellten Arbeitsschritten bzw. Verhaltensweisen zu verpflichten. Unklarheiten gehen zu Lasten der/des Bieterin/Bieters. Anlagen sollten den Darstellungen nicht beigefügt werden. Solche Anlagen würden bei der Wertung unberücksichtigt bleiben. Das Umsetzungskonzept soll sich aus detaillierten Ausführungen zur geplanten technischen und inhaltlichen Durchführung zusammensetzen. Darin sollen der Zeitplan und die Herangehensweise (Konzeption, Vorbereitung, Realisierung, ggf. Nachbereitung) bei der Umsetzung aller Vorgaben aus der Leistungsbeschreibung im Fall der Zuschlagserteilung dargestellt werden. Im Umsetzungskonzept soll insbesondere auf nachfolgende Punkte eingegangen werden: Teil 1 Darstellung der Vorgehensweise zur Umsetzung der Projektträgeraufgaben (Nr. 3.1 und 3.2.1 der Leistungsbeschreibung), d. h. u. a. • wie die fachliche und administrative Abwicklung der Förderfälle organisiert wird, • wie die kontinuierliche Abstimmung mit der AG‘in und den Vertreter*innen aus NWR sichergestellt wird (z. B. für Auswahlentscheidungen, Verwendungsnachweisprüfung, Auszahlungsmanagement), • wie mit Beratungsspitzen, z. B. nach Förderaufrufen oder vor Einreichungsfristen, umgegangen wird. • wie die Bewertung der Vorhaben nach festgelegten Kriterien, insbesondere nach THG erfolgt. Die Ausführungen sollen einen Umfang von insgesamt 10 DIN-A4 Seiten nicht übersteigen. Teil 2 Darstellung der Vorgehensweise zur Umsetzung/Durchführung einer effektiven, zielgruppenspezifischen und effizienten Öffentlichkeitsarbeit (Nr. 3.2.4 der Leistungsbeschreibung); Dabei wird insbesondere auch Wert auf die kreative Entwicklung umsetzbarer Vorschläge gelegt. Die Ausführungen sollen einen Umfang von insgesamt 5 DIN-A4 Seiten nicht übersteigen. Der Vordruck 03.04.1 "leistungsbezogene Unterlage" der Vergabeunterlagen dient als Hilfestellung. Es ist zulässig auch eigene Vordrucke zu verwenden. Die Bewertung erfolgt anhand der in der Vergabeunterlage "03.04 Übersicht Zuschlagskriterien" genannten Unterkriterien.
Preis
Hierzu wird das ausgefüllte Preisblatt (Formular 03.06 der Vergabeunterlagen) gefordert und gemäß den Erläuterungen in Vordruck 03.04 "Übersicht Zuschlagskriterien" ausgewertet.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
31.10.2024
Vertragsende
31.12.2028
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Es ist vorgesehen, den Vertrag bei Vorliegen der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen bis zu 31.12.2029 zu verlängern. Es besteht kein Anspruch der/des AN, dass die AG‘in diese Option ausübt. Im Fall der Inanspruchnahme der Verlängerungsoption 1 wird eine diesbezügliche Erklärung spätestens 6 Monate vor Ende der Vertragslaufzeit in Textform gegenüber der/dem AN abgegeben.
Rahmenvereinbarung
keine Angabe

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 5 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
Strategische Beschaffung
Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
EU-Mittel
keine Angabe

Rechtsschutz2 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemomblerstraße 76, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in sei … ganz lesenGemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachunggenannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
keine Angabe

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
Zusätzliche Fragen/Bieterfragen über die Vergabeunterlagen sind ausschließlich in Textform über die e-Vergabe-Plattform des Bundes einzureichen und sollen rechtzeitig, bis spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist an die Zentrale Vergabestelle gerichtet werden. Die Zentrale Vergabestell … ganz lesenZusätzliche Fragen/Bieterfragen über die Vergabeunterlagen sind ausschließlich in Textform über die e-Vergabe-Plattform des Bundes einzureichen und sollen rechtzeitig, bis spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist an die Zentrale Vergabestelle gerichtet werden. Die Zentrale Vergabestelle wird die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist ebenfalls auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes einstellen. 2. Es gilt deutsches Recht. Hinweis: Die e-Vergabe-Plattform wird regelmäßig gewartet. Während der Wartungsfenster ist das System unter Umständen nur eingeschränkt verfügbar. Dies kann sowohl den Zugriff auf Vergabeunterlagen betreffen als auch die Angebotsabgabe selbst. Da die Nutzungseinschränkungen in der Regel nur einen kurzen Zeitraum betreffen, versendet die Vergabestelle keine Angebotsunterlagen auf anderem Wege, z. B. per EMail. Bei der Planung Ihrer elektronischen Abgaben achten Sie bitte auf diese Wartungsfenster. Informationen über geplante Wartungsarbeiten finden Sie hier: https://www.evergabe-online.de/status.html?

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

Zuschläge je Los
Zuschlag anAngebote
VDI Technologiezentrum GmbH, Düsseldorf–

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 751 (Dienstleistungen der Verwaltung) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

109vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (219 Lose mit Angabe)
500.283 €Zuschlagswert im Median
326.577 € – 2,88 Mio. €mittlere Hälfte, 29 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (359 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. BekanntmachungFrist 27.08.2024
  3. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist 27.08.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

Ähnliche offene Ausschreibungen

Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 1f030212-9585-4e74-8c06-628961243213.