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Frist unbekanntEU-weitDienstleistungenmögliche Doppelmeldung

Projektträgerschaft Mittelstand-Digital

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie · Berlin, Berlin

Aktenzeichen 17104/004-24#011veröffentlicht 08.09.2025Dienstleistungen

Frist im Verfahrenkeine Angabe
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 08.09.2025.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
keine Angabe
Lose
1
Verfahren
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
keine Angabe
Ort der Leistung
Berlin10115, Berlin
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionkeine Angabe
  • Aus EU-Mitteln finanziertkeine Angabe
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Die Verfahrensart ist nicht eindeutig angegeben. Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Wird verhandelt?

Siehe Vergabeunterlagen.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot möglich. Die Änderung zeigt, wie der bestehende Vertrag weiterläuft.

Auftragsänderung: Ein bestehender Vertrag wird geändert, ein neues Angebot ist nicht möglich.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 137 Tage (32 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (13 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 14 Monaten
  2. Heute

Beschreibung

Die doppelte Transformation – digital und nachhaltig (ökonomisch, ökologisch, sozial) – stellt Unternehmen zwar einerseits vor Herausforderungen, bietet andererseits aber zugleich große Chancen und zahlreiche Möglichkeiten. Der Einsatz verschiedenster digitaler Technologien (Künstliche Intelligenz (KI), Blockchain, Big Data, etc.) ermöglicht neben einem effizienteren Ressourceneinsatz auch die Erhöhung der Innovationsfähigkeit von Unternehmen. Neue Geschäftsmodelle eröffnen neue Geschäftsfelder, vernetzte Planung und Produktion in und zwischen Unternehmen, ermöglichen z.B. eine Ausweitung des Leistungsangebotes, die Erschließung neuer Märkte, Transparenz in Lieferketten sowie eine höhere Kundenzufriedenheit. Der unternehmerische Aufwand kann beim Einsatz entsprechender Techniken und Tools reduziert, Prozesse können verbessert und beschleunigt werden. Damit kann der Zeit- und Ressourcenverbrauch gesenkt und die Effizienz der Steuerungsprozesse erhöht werden. Eine größere Transparenz führt zu einer Verbesserung der Zusammenarbeit mit Kunden, Lieferanten und Partnern und der Sicherung von Lieferketten. Mitarbeitende können darüber hinaus von flexibleren Arbeitszeiten, abwechslungsreicheren Aufgaben und sichereren Arbeitsplätzen profitieren. Die Bewältigung der doppelten Transformation der Wirtschaft stellt dabei insbesondere die rund 3,4 Mio. kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) einschließlich Start-ups und Handwerksbetriebe vor enorme Herausforderungen: Produktions- und Arbeitsprozesse müssen mit Blick auf Nachhaltigkeit digitalisiert sowie mit intelligenten und wissensintensiven Dienstleistungen verknüpft, neue Geschäftsmodelle entwickelt werden. Mitarbeitende sind zu schulen sowie Arbeitsplätze und -prozesse anzupassen. Die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen haben sich mit der weltweit fortschreitenden Digitalisierung und dem Vormarsch der Plattformökonomie sowie dem verstärkten Einsatz von (generativer) KI in vielfältigen Anwendungsbereichen deutlich verändert. Eine erhöhte Geschwindigkeit bei Entwicklungen mit disruptivem Charakter sind deshalb heute eher die Regel als die Ausnahme. Die Corona-Pandemie hat der Digitalisierung zwar einen Schub verliehen. Das Thema Digitalisierung und insbesondere der Einsatz von KI wie auch die mit der fortschreitenden Digitalisierung einhergehende erforderliche erhöhte Cybersicherheit ist in den Medien überaus präsent. Aktuelle Studien zeigen jedoch, dass die strategische Bedeutung der Digitalisierung dem Mittelstand noch zu wenig bewusst ist. Dies spiegelt sich auch darin, dass nur 20 Prozent der Unternehmen über eine unternehmensweite Digitalisierungsstrategie verfügen (vgl. KfW-Digitalisierungsbericht Mittelstand 2023 – Digitalisierungsaktivitäten trotzen der Konjunktur, S. 14). Die Digitalisierungsaktivitäten konzentrieren sich stark auf große Unternehmen und auf Vorreiterunternehmen. Es besteht laut KfW-Digitalisierungsbericht die Sorge, dass sich die Kluft zwischen den großen und den kleinen mittelständischen Unternehmen im Hinblick auf ihre Digitalisierungsaktivitäten weiter vertieft (S. 16). Die Gründe dafür, dass das Wissen über die Chancen und Möglichkeiten der Digitalisierung im Mittelstand noch zu wenig genutzt wird, sind vielfältig: KMU verfügen häufig über keine ausreichenden Ressourcen, um den digitalen Wandel neben dem laufenden Tages¬geschäft anzugehen. Sie unterlassen daher häufig notwendige Investitionen in digitale Technolo¬gien. Als wichtige Hemmnisse führen sie mangelndes IT-Know-how, Probleme bei der Finanzierung sowie hohe Anforderungen bei Datenschutz und Datensicherheit an. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) unterstützt die nachhaltige digitale Transformation im Mittelstand, insbesondere von KMU einschließlich Start-ups und dem Handwerk, deshalb mit dem Förderschwerpunkt Mittelstand-Digital, bestehend aus dem bundesweiten „Netzwerk Mittelstand-Digital“ und der Initiative „IT-Sicherheit in der Wirtschaft“. Außerdem unterstützt die Europäische Kommission (EU-KOM) im Rahmen des Programms „Digitales Europa“ mit dem europaweiten „Netzwerk der Europäischen Digitalen Innovationszentren“ die digitale Transformation im Mittelstand und der öffentlichen Verwaltung. Der Förderschwerpunkt Mittelstand-Digital ist Teil verschiedener Strategien. Er unterstützt die sichere digitale Transformation in Deutschland und ist deshalb auch Teil der Standortentwicklung im Rahmen der Digitalstrategie der Bundesregierung und Teil der Tourismusstrategie. Damit das Netzwerk der Mittelstand-Digital Zentren stärker von Start-ups genutzt werden kann ist in der Start-up Strategie des BMWK eine stärkere Vernetzung des Netzwerks der Mittelstand-Digital Zentren mit Start-up Initiativen und der Zugang eine Erleichterung des Zugangs zu Demonstratoren des Netzwerks verankert.

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang0 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
keine Angabe

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung2 von 6 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
Strategische Beschaffung
Erfüllung sozialer Zielsetzungen
EU-Mittel
keine Angabe

Rechtsschutz2 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes, Bundeskanzlerplatz 2, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Antrag auf Nachprüfung kann schriftlich an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt gerichtet werden. Die Einreichung eines Nachprüfungsantrags per E-Mail an vk@bundeskartellamt.bund.de ist nach Angaben des Bundeskartellamts nur mit qualifizierter elektronischer Signatur möglich. Die U … ganz lesenEin Antrag auf Nachprüfung kann schriftlich an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt gerichtet werden. Die Einreichung eines Nachprüfungsantrags per E-Mail an vk@bundeskartellamt.bund.de ist nach Angaben des Bundeskartellamts nur mit qualifizierter elektronischer Signatur möglich. Die Unwirksamkeit des Vertrages gemäß § 135 GWB kann innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union geltend gemacht werden.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
keine Angabe

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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73vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (18 Lose mit Angabe)
2,68 Mio. €Zuschlagswert im Median
468.282 € – 10,99 Mio. €mittlere Hälfte, 44 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung f117dfb8-f13c-45a3-9f1a-f5968c50f8b0.