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vergebenEU-weitBeratung

Projektträgerschaft für das Förderprogramm „Bundesförderung Industrie und Klimaschutz“, Modul 2 – Förderung von CO2-Nutzung und Speicherung (PT CCU/CCS)

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie · Berlin, Berlin

Aktenzeichen 17104/005-25#002veröffentlicht 25.02.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 221 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Berlin.

Alle Ausschreibungen: Beratung in Berlin (17 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
13,3 Mio. €
Laufzeit
3 Jahre01.07.2026 – …, bis zu 1 Verlängerung
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Berlin10115, Berlin
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe-online.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 137 Tage (32 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (13 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 30 %, Leistung und Qualität 70 %.

  • Qualitätskriterium70 %
  • Preis30 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 5 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−2,7 Punkte
25 % teurer−6 Punkte
50 % teurer−10 Punkte
100 % teurer−15 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 8 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
    vor 8 Monaten
  3. Angebotsfrist 14:00 Uhr
    nur elektronisch über evergabe-online.de
    vor 7 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 14:01 Uhr
    vor 7 Monaten
  5. Vertragsbeginn
    vor 4 Monaten
  6. Bindefrist endet
    4 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 3 Monaten
  7. Heute

Beschreibung

Gegenstand der Ausschreibung ist die Vorbereitung, Administration und Umsetzung und Flankierung der Förderung des 2. Moduls des Förderprogramms „Bundesförderung Industrie und Klimaschutz (BIK)“ durch einen Projektträger, um mit seiner Unterstützung die Anforderungen eines effizienten Einsatzes der Fördermittel durch sorgfältige fachliche Planung, Administration und Erfolgskontrolle zu erfüllen. Ebenso wird der Projektträger die notwenige Abstimmung auf nationaler und europäischer Ebene begleiten und den AG dabei unterstützen, den Notifizierungsprozess durch die EU-KOM vorzubereiten.

Bedingungen

Zuschlag3 von 3 angegeben

Qualitätskriterium70 %
Preis30 %
Qualität
QualitätskriteriumDie Qualität der Angebote wird anhand der folgenden Unterkriterien bewertet. (1) Personal des Kernteams (Gewichtung 30 %), (2) Arbeitsorganisation und -abläufe (Gewichtung 20 %) und (3) Umsetzungskonzept (Gewichtung 50 %), das sich in drei Unterkriterien untergliedert, nämlich: (a) Analytische und konzeptionelle Arbeiten: Bewertung des Stands von Wissenschaft, Technik und Markt (15 von 50 %); (b) Projektträgeraufgaben für das 2. Modul der BIK (25 von 50 %); (c) Begleitende Aufgaben (10 von 50 %).
Preis
30
Beschreibung
Es kommt die modifizierte UfAB II-Methode bei der Bewertung der Angebote zur Anwendung. Das Zuschlagskriterium "Qualität" geht insgesamt mit 70 % in die Gesamtwertung ein; der Preis geht mit einer Gewichtung von 30 % in die Gesamtwertung ein.

Eignung14 von 14 angegeben

Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
ggf. Bietergemeinschaftserklärung (Vordruck) Im Falle einer Bietergemeinschaft müssen Angaben zu Rechtsform und Mitgliedern der Bietergemeinschaft, zur Rollen- und Aufgabenverteilung sowie zum vertretungsberechtigten Mitglied der einzelnen Unternehmen der Bietergemeinschaft gemacht werden. Es ist ein bevollmächtigter Vertreter für die Bietergemeinschaft insgesamt zu benennen.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
ggf. Nachunternehmerverpflichtungserklärung (Vordruck) Selbstverpflichtung des betreffenden Nachunternehmens gegenüber dem Auftraggeber, bei einer Auftragserteilung die betreffenden Leistungen zu erbringen. Der Beleg ist nur einzureichen, falls Bieter sich bei Angebotsabgabe zum Nachweis der Eignung auf Ressourcen von zur Leistungserbringung einzubeziehenden Nachunternehmen berufen.
Eintragung in das Handelsregister
Sofern eine Pflicht zur Eintragung in einem der in Anhang XI zur Richtlinie 2014/24/EU (Seite 160) über die öffentliche Auftragsvergabe genannten Register besteht, ein Auszug der Eintragung in Textform, der nicht älter als sechs Monate zum Ende der Angebotsfrist ist. Für Bieter aus Deutschland sind … ganz lesenSofern eine Pflicht zur Eintragung in einem der in Anhang XI zur Richtlinie 2014/24/EU (Seite 160) über die öffentliche Auftragsvergabe genannten Register besteht, ein Auszug der Eintragung in Textform, der nicht älter als sechs Monate zum Ende der Angebotsfrist ist. Für Bieter aus Deutschland sind die betreffenden Register das Handelsregister, die Handwerksrolle, das Vereinsregister, das Partnerschaftsregister oder die Mitgliederverzeichnisse der Berufskammern der Länder. Der Beleg ist im Falle einer Bietergemeinschaft von allen Mitgliedern vorzulegen.
Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Versicherungsschutz während des gesamten Auftragszeitraums mit einer Mindestdeckungssumme je Schadensereignis von 1.000.000 Euro für Vermögens- und Sachschäden und 2.000.000 Euro für Personenschäden und einer Gesamthaftungssumme von mindestens 3.000.000 Euro je Versicherungsjahr. Beleg: Eigenerklär … ganz lesenVersicherungsschutz während des gesamten Auftragszeitraums mit einer Mindestdeckungssumme je Schadensereignis von 1.000.000 Euro für Vermögens- und Sachschäden und 2.000.000 Euro für Personenschäden und einer Gesamthaftungssumme von mindestens 3.000.000 Euro je Versicherungsjahr. Beleg: Eigenerklärung (Vordruck) Sofern der Bieter dem Selbstversicherungsprinzip unterliegt, ist dies ebenfalls entsprechend im Vordruck auszuweisen.
Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Durchschnittlicher Jahresumsatz im für die zu vergebende Leistung relevanten Geschäftsfeld von mind. 5.000.000 Euro (netto), ermittelt als Durchschnitt der – sofern verfügbar – letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Beleg: Eigenerklärung (Vordruck) Bei einer Bietergemeinschaft oder einer Eign … ganz lesenDurchschnittlicher Jahresumsatz im für die zu vergebende Leistung relevanten Geschäftsfeld von mind. 5.000.000 Euro (netto), ermittelt als Durchschnitt der – sofern verfügbar – letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Beleg: Eigenerklärung (Vordruck) Bei einer Bietergemeinschaft oder einer Eignungsleihe können die Umsätze der einzelnen Mitglieder (Bietergemeinschaft) und/ oder Nachunternehmen (Eignungsleihe) ggf. zusammengerechnet werden, um die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit in genanntem Mindestumfang nachzuweisen. Der Vordruck ist in diesem Fall von den zu berücksichtigenden Mitgliedern und/ oder Nachunternehmen vorzulegen.
Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Mindestens 50 fest angestellte Mitarbeitende (Vollzeitäquivalente; Teilzeitstellen bzw. geringfügig Beschäftigte können summiert werden) – sofern verfügbar – ermittelt als Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Beleg: Eigenerklärung (Vordruck) Bei einer Bietergemeinschaft oder … ganz lesenMindestens 50 fest angestellte Mitarbeitende (Vollzeitäquivalente; Teilzeitstellen bzw. geringfügig Beschäftigte können summiert werden) – sofern verfügbar – ermittelt als Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Beleg: Eigenerklärung (Vordruck) Bei einer Bietergemeinschaft oder einer Eignungsleihe können die Personalressourcen der einzelnen Mitglieder (Bietergemeinschaft) und/ oder Nachunternehmen (Eignungsleihe) ggf. zusammengerechnet werden, um die berufliche Leistungsfähigkeit in genanntem Mindestumfang nachzuweisen. Der Vordruck ist in diesem Fall von den zu berücksichtigenden Mitgliedern und/ oder Nachunternehmen vorzulegen.
Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Der Bieter muss zum Nachweis der Fachkunde Unternehmensreferenzen in folgenden Bereichen nachweisen: I.) „Administration von Förderprogrammen“: Erfahrungswerte mit der Administration von Förderprogrammen im Auftrag von öffentlichen Auftraggebern, die vorrangig die Förderung von Unternehmen zum Gege … ganz lesenDer Bieter muss zum Nachweis der Fachkunde Unternehmensreferenzen in folgenden Bereichen nachweisen: I.) „Administration von Förderprogrammen“: Erfahrungswerte mit der Administration von Förderprogrammen im Auftrag von öffentlichen Auftraggebern, die vorrangig die Förderung von Unternehmen zum Gegenstand haben, II.) „Erfahrungswerte bei der Bewertung von Industrieanlagen“ und Bezügen zu mindestens einem der folgenden Aspekte: (1) Bewertung von Wirtschaftlichkeitsanalysen und Anlagenfinanzierungskonzepten, (2) Dekarbonisierungstechnologien und CCS und CCU-Anlagentechnologien, (3) CO2-Bepreisung und Energiemärkte. Beleg: Eigenerklärung (Vordruck) Zu jedem Referenzauftrag sind in den bereitgestellten Vordrucken u.a. folgende Angaben zu machen: o Leistungsgegenstand, Leistungszeitraum und Leistungsumfang mit grober Einordnung des Nettoauftragswertes sowie des Gesamtfördervolumens, o Inhaltliche Bezüge des Referenzauftrags zu ausgeschriebener Leistung, o kurze Angaben zu Arbeitsergebnissen, o Angabe von Auftraggeber/Leistungsempfänger mit konkreten Kontaktdaten einer zum Referenzauftrag auskunftsfähigen Person. Die Referenzaufträge müssen in Umfang und Komplexität mit dem zu vergebenden Auftrag vergleichbar sein, d. h., tragfähige Rückschlüsse auf die für den zu vergebenden Auftrag notwendige Erfahrung und Fachkunde zulassen. Bieter können Referenzen von Unterauftragnehmern einreichen, sofern diese sich für den Fall der Auftragserteilung bereits zur Auftragsausführung verpflichtet haben (Eignungsleihe). Der Auftraggeber ist berechtigt, Angaben zu Referenzaufträgen durch die Kontaktaufnahme zu Ansprechpersonen beim jeweiligen Auftraggeber inhaltlich zu prüfen. Die Referenzangaben werden vertraulich behandelt und dienen ausschließlich der Beurteilung der Eignung und Fachkunde. Es bestehen folgende Mindestanforderungen an die Referenzaufträge: • Jeweils (für jeden der genannten Bereiche I. und II.) zwei Unternehmensreferenzen. Ein und derselbe Referenzauftrag kann auch für beide Bereiche angegeben werden, sofern ein Referenzauftrag beide Bereiche inhaltlich abdeckt und die jeweilige Zurechenbarkeit entsprechend klar und eindeutig in den Angaben dargestellt ist. Insgesamt sind mindestens zwei unterschiedliche Referenzaufträge zu benennen. • Die relevante (Teil-)Leistung muss nach dem 01.01.2023 erbracht worden sein. Aufträge, die bereits vor dem 01.01.2023 begonnen haben, können ebenfalls als Referenz aufgeführt werden, sofern diese auch den Leistungszeitraum bis mindestens 31.03.2023 umfassen. Laufende Aufträge mit in der Zukunft liegendem Leistungszeitraum müssen mindestens seit dem 01.10.2025 Bestand haben.
Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Qualitätsmanagementsystem, das DIN ISO 9001 erfüllt. Es wird eine hohe Qualität der Arbeitsergebnisse erwartet. Der AN hat dies durch geeignete Qualitätssicherungsmaßnahmen sicherzustellen. Beleg: Eigenerklärung (Vordruck) Der Beleg ist im Falle einer Bietergemeinschaft von allen Mitgliedern vorzulegen.
Informationssicherheit
Informationssicherheitsmanagement, das DIN ISO 27001 erfüllt. Beleg: Eigenerklärung (Vordruck) Der Beleg ist im Falle einer Bietergemeinschaft von allen Mitgliedern vorzulegen.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Ausschluss von Interessenkollisionen Der Bieter hat keine Interessen, die mit der Ausführung des Auftrags im Widerspruch stehen und sie nachteilig beeinflussen könnten, d. h. unter anderem, dass er kein Antragsteller von Fördermitteln oder Auftragnehmer von Begleitforschungsaufträgen für die vorauss … ganz lesenAusschluss von Interessenkollisionen Der Bieter hat keine Interessen, die mit der Ausführung des Auftrags im Widerspruch stehen und sie nachteilig beeinflussen könnten, d. h. unter anderem, dass er kein Antragsteller von Fördermitteln oder Auftragnehmer von Begleitforschungsaufträgen für die voraussichtlich zu betreuenden Fördermaßnahmen sein darf (Neutralität am Forschungsmarkt). Sofern der Bieter mit der Ausführung des Auftrags im Widerspruch stehende Interessen hat, muss substantiiert und glaubhaft dargelegt werden, dass die konkrete Interessenkollision die Auftragsausführung aufgrund struktureller, personeller und/ oder organisatorischer Vorkehrungen nicht nachteilig beeinflussen wird. Beleg: Eigenerklärung (Vordruck) Der Beleg ist im Falle einer Bietergemeinschaft von allen Mitgliedern vorzulegen.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen Hierdurch wird bestätigt, dass die in den §§ 123, 124 GWB aufgeführten Ausschlusstatbestände nicht gegeben sind. Beleg: Eigenerklärung (Vordruck) Der Beleg ist bei einer Bietergemeinschaft für alle Mitglieder , bei einer beabsichtigten Unterauftragsvergabe auch von allen bereits feststehenden Unterauftragnehmern vorzulegen.
Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Keine Betroffenheit durch Russland-Sanktionen Bieter dürfen nicht von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 betroffen sein. Beleg: Eigenerklärung (Vordruck) Der Beleg ist im Falle einer Bietergemeinschaft von allen Mitgliedern vorzulegen.
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Insolvenz, Interessenkonflikt, Mangelhafte Erfüllung eines frühe … ganz lesenBestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Insolvenz, Interessenkonflikt, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Rein nationale Ausschlussgründe, Schwere Verfehlung, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Zahlungsunfähigkeit

Laufzeit und Umfang5 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
01.07.2026
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
3 Jahre
Verlängerung
bis zu 1-mal
Optionen
Einmalige Verlängerung um bis zu 24 Monate möglich.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe-online.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
4 Monate
Angebotsöffnung
31.03.2026, 14:01 Uhr
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Informationen über die Überprüfungsfristen: Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der schützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE). Ein Antrag … ganz lesenInformationen über die Überprüfungsfristen: Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der schützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE). Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt zu richten. Die Einreichung eines Nachprüfungsantrags per E-Mail an vk@bundeskartellamt.bund.de ist nach Angaben des Bundeskartellamts nur mit qualifizierter elektronischer Signatur möglich. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße vorab gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden. Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen bei der Vergabestelle des BMWE zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB). Verstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber der Vergabestelle des BMWE gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der Vergabestelle des BMWE, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag durch das BMWE bereits erfolgt ist, bevor die Vergabekammer das BMWE über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag durch die Vergabestelle des BMWE darüber informiert. Die Zuschlagserteilung ist möglich zehn Kalendertage nach Absendung dieser Information an die unterlegenen Bieter auf elektronischem Weg (§ 134 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch die Vergabestelle des BMWE; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Auf die prozessualen Vorschriften der §§ 160 ff. GWB wird zudem hingewiesen. Hinweis: Das BMWE ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 751 (Dienstleistungen der Verwaltung) in Berlin. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

73vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (18 Lose mit Angabe)
2,68 Mio. €Zuschlagswert im Median
468.282 € – 10,99 Mio. €mittlere Hälfte, 44 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 31.03.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 92f89c8b-737c-4846-88d1-0412e5017138.