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Projektmanagement (3PM) Los 3: Multiprojektmanagement

Auftraggeber nicht angegeben · Bonn und weitere, siehe 2.1.4 (BT-300), Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen ZIB 12.08 - 9912/22/VV : 3veröffentlicht 09.07.2024erstmals 09.07.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 543 Tagen abgelaufen
Diese Fassung ist berichtigt worden. Aktuell ist die Meldung vom 09.07.2024.Zur aktuellen Fassung

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
24 Monate
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 48 Unternehmen
Einreichung
elektronisch: Zulässigevergabe-online.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendnein
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetnein
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendnein
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.

  • Leistungskennzahl50 %
  • Preis50 %

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Mein Angebot ist% teurer als das günstigste.

Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.

Punktverlust je Mehrpreis
10 % teurer−4,5 Punkte
25 % teurer−10 Punkte
50 % teurer−16,7 Punkte
100 % teurer−25 Punkte

Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Erstveröffentlichung
    vor 28 Monaten
  2. 2. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 28 Monaten
  3. Angebotsfrist 11:30 Uhr
    über evergabe-online.de
    vor 18 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 11:31 Uhr
    vor 18 Monaten
  5. Bindefrist endet
    4 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 14 Monaten
  6. Heute

Beschreibung

Gegenstand ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung über Beratungs- und Unterstützungsleistungen zum Multiprojekt-, Programm- und Portfoliomanagement, sowie PMO im 3-Partner-Modell.

Beschreibung des Loses

Die Rahmenvereinbarung beinhaltet eine geschätzte Auftragsmenge von 180.000 PT über eine Laufzeit von maximal 4 Jahren. Diese entspricht einem Schätzwert von 198.000.000 € netto. Dies ist auch gleichzeitig der Höchstwert.

Im vorliegenden Vergabeverfahren wird das dritte von fünf Fachlosen ausgeschrieben. Aufgrund der zeitlich gestaffelten Veröffentlichung wird jedes Los in einem eigenen Verfahren realisiert. Die weiteren Lose sind:

Los 1: Einzelprojektmanagement, ZIB 12.08 - 9912/22/VV : 1, bereits abgeschlossen Los 2: Großprojektmanagement, ZIB 12.08 - 9912/22/VV : 2, läuft parallel Los 4: Projektmarketing und -kommunikation, ZIB 12.08 - 9912/22/VV : 4, später Los 5: PM für technische und Infrastrukturprojekte, ZIB 12.08 - 9912/22/VV : 5, später Los 6: PM von sicherheitsrelevanten Projekten, ZIB 12.08 - 9912/22/VV : 6, später

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Leistungskennzahl50 %
Preis50 %
Qualität
Leistungskennzahlsiehe 2.1.4 (BT-300)
Preis
siehe 2.1.4 (BT-300)

Eignung5 von 5 angegeben

Kriterium
Es werden keine Nachweise gefordert.
Kriterium
- Mindestumsatz: Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der Gesamtjahresumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren anzugeben. Es wird ein Mindestumsatz in Höhe von 40 Mio. Euro netto pro Geschäftsjahr gefordert. Zusätzlich ist der Umsatz im Tätigk … ganz lesen- Mindestumsatz: Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist der Gesamtjahresumsatz in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren anzugeben. Es wird ein Mindestumsatz in Höhe von 40 Mio. Euro netto pro Geschäftsjahr gefordert. Zusätzlich ist der Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags (s. Dokument "20_Leistungsbeschreibung") für die letzten drei Geschäftsjahre anzugeben. Der Umsatz muss mindestens 20.000.000 EUR pro Jahr betragen. Übersenden Sie hierzu bitte das vollständig ausgefüllte Dokument "43_Formblatt Bieterkonstellation und Leistungsfähigkeit". Im Falle von Bietergemeinschaften und Bietern, die andere Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe einbinden, werden die Umsätze der jeweiligen Bieterkonstellation addiert. Übersenden Sie hierzu bitte für jedes Mitglied der Bieterkonstellation eine eindeutig zuweisbare Eigenerklärung unter Nutzung des Dokumentes "43_Formblatt Bieterkonstellation und Leistungsfähigkeit", welche die jeweiligen Jahreswerte der letzten drei Geschäftsjahre für jedes Mitglied der Bieterkonstellation belegt. Sofern Sie aus berechtigten Gründen die Unterlagen nicht beibringen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt des BMI mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit vor. Das Beschaffungsamt des BMI entscheidet sodann nach pflichtgemäßem Ermessen über die Anerkennung des Alternativnachweises. Sofern Sie diesbezüglich unsicher sind, kontaktieren Sie das Beschaffungsamt des BMI unbedingt rechtzeitig vor Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist in Form einer Bewerber-/Bieterfrage. Ein Nachfordern und Beibringen eines anderen (geeigneteren) Nachweises ist nach dem Angebotsschluss aus vergaberechtlichen Gründen nicht mehr möglich. - Haftpflichtversicherung: Zum Nachweis einer geeigneten Haftpflichtversicherung der Bieterin für Sach- und Personenschäden über mindestens den Betrag von 2 Millionen Euro und einer geeigneten Haftpflichtversicherung für Vermögensschäden über mindestens den Betrag von 3 Millionen Euro ist eine Versicherungs¬bescheinigung oder eine Versicherungsbestätigung für den Auftragsfall vorzulegen. Eine Pauschalversicherung (Sach-, Personen- & Vermögensschäden) über den Betrag von mindestens 5 Millionen Euro (mindestens 2 Millionen Personenschäden/Sachschäden und mindestens 3 Millionen Vermögensschäden) wird als äquivalent angesehen.
Kriterium
- Mindestanzahl der Beschäftigten: Bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre wird eine durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl von mindestens 250 Beschäftigten im Unternehmen insgesamt sowie von mindestens 200 Beschäftigten im Geschäftsbereich der vergabegegenständlichen Dienstleistungen ge … ganz lesen- Mindestanzahl der Beschäftigten: Bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre wird eine durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl von mindestens 250 Beschäftigten im Unternehmen insgesamt sowie von mindestens 200 Beschäftigten im Geschäftsbereich der vergabegegenständlichen Dienstleistungen gefordert. Übersenden Sie hierzu bitte das vollständig ausgefüllte Dokument "43_Formblatt Bieterkonstellation und Leistungsfähigkeit". Im Falle von Bietergemeinschaften und Bietern, die andere Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe einbinden, werden die Zahlen der Beschäftigten der jeweiligen Bieterkonstellation addiert. - Qualitätssicherung: Weisen Sie für Ihre Organisation bzw. alle Mitglieder Ihrer Bietergemeinschaft die Implementierung eines Qualitätssicherungsmanagements, z.B. DIN EN ISO 9000ff / EN29001 oder gleichwertig, nach. Der Nachweis kann durch Vorlage einer entsprechenden Zertifizierung einer akkreditierten Stelle oder durch Eigenerklärung (max. fünf DIN A4-Seiten, Schriftart: Arial 11 Pkt., Zeilenabstand: 1,08, Rand: jeweils 2,5 cm), in der das von Ihnen adaptierte Qualitätsmanagementsystem sowie Art und Umfang der hiervon erfassten Unternehmensbereiche erläutert wird, erfolgen. - Referenzen: Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit reichen Sie bitte eine Liste mit mindestens vier geeigneten Referenzen in Bezug zur gegenständlichen Leistung (s. Dokument "20_Leistungsbeschreibung") ein. Stellen Sie Ihre Leistungsfähigkeit für den Auftragsgegenstand und Ihre hierfür relevanten Erfahrungen anhand der Referenzen dar. Für die Referenzen kann die Vorlage "07_Vordruck_Referenzen" verwendet werden. Nutzen Sie die Vorlage sofern erforderlich bitte mehrfach. Alternativ können Sie eine selbst erstellte Referenzliste einreichen, wenn die in diesem Vordruck geforderten Angaben enthalten und übersichtlich dargestellt sind. Zu den Referenzen sind folgende Angaben zu machen: • Beschreibung der ausgeführten Leistungen, • Wert (Euro) und Umfang (Personentage auf Seiten des Bieters) des Auftrages, • Zeitraum der Leistungserbringung, • Angabe der zuständigen Kontaktstelle bei der Auftraggeberin der Referenz mit Anschrift und Kontaktdaten. Darüber hinaus gelten die folgenden Mindestanforderungen an die benannten Referenzen: • alle Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein (maßgeblich ist das Datum der letzten Leistungserbringung gerechnet bis zum Ende der Angebotsfrist), • alle Referenzprojekte müssen jeweils einen Umfang von mindestens 100 abgerechneten Personentagen auf Seiten des Bieters aufweisen, • mindestens zwei der vier Referenzen stammen aus dem Bereich des "Multiprojektmanagement", • mindestens zwei der Referenzen umfassen einen Auftrag eines öffentlichen Auftraggebers im Sinne von § 98 GWB, • mindestens eine der vier Referenzen umfasst mehr als 500 PT und eine Laufzeit von mehr als 1 Jahr, • mindestens zwei der vier Referenzen müssen abgeschlossen sein. Sofern es sich um Referenzen handelt, die noch nicht abgeschlossen wurden, ist der bisher erreichte Leistungsstand anzugeben. Noch nicht realisierte Leistungsstände werden nicht berücksichtigt. Es sind nur vier Referenzen gefordert. Es ist Ihnen unbenommen, weitere Referenzen zu benennen. Da das Austauschen einer fehlerhaften Referenz durch eine nach Fristende nachgereichte bedingungsgemäße Referenz nicht möglich ist und in den entsprechenden Fällen den Ausschluss des Bieters nach sich zieht, empfiehlt das Beschaffungsamt des BMI, eine Liste von weiteren als bedingungsgemäß betrachteten Referenzen einzureichen. Das Beschaffungsamt des BMI behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu verifizieren. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen. Sofern Sie aus berechtigten Geheimhaltungsgründen geforderte Angaben nicht machen können, teilen Sie diese Gründe dem Beschaffungsamt mit und legen Sie einen anderen geeigneten Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit vor. Das …
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist nicht ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe

Laufzeit und Umfang4 von 7 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
24 Monate
Verlängerung
Sofern der Höchstwert durch die Bestellungen nicht erreicht wird, verlängert sich die Laufzeit zu gleichbleibenden Konditionen um ein Jahr, sofern die Auftraggeberin nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der Laufzeit kündigt. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt aber maximal vier Jahre.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 48 Unternehmen
Höchstwert der Rahmenvereinbarung
198.000.000 €

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Zulässig
Einreichung über
evergabe-online.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
4 Monate
Angebotsöffnung
13.05.2025, 11:31 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Maßnahmen gemäß Erklärung zur sozialen Nachhaltigkeit von IT
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Zulässig
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Unternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen … ganz lesenUnternehmen haben einen Anspruch auf Einhaltung der bieter- und bewerberschützenden Bestimmungen über das Vergabeverfahren gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber, Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI (BeschA). Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gegenüber dem BeschA zu rügen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem BeschA gerügt werden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 und 3 GWB). Teilt das BeschA dem Unternehmen mit, seiner Rüge nicht abhelfen zu wollen, so besteht die Möglichkeit, innerhalb von 15 Tagen nach Eingang der Mitteilung einen Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer zu stellen (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Bieter, deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB darüber informiert. Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch das BeschA geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist zehn Kalendertage. Sie beginnt am Tag nach Absendung der Information durch das BeschA. Ein Antrag auf Nachprüfung ist schriftlich an die Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Straße 16, 53113 Bonn zu richten. Hinweis: Das BeschA ist im Falle eines Nachprüfungsantrags verpflichtet, die Vergabeakten, die auch die abgegebenen Angebote enthalten, an die Vergabekammer weiterzuleiten. Die Beteiligten haben ein Recht auf Akteneinsicht. Um Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu wahren, teilen Sie uns konkret mit Bezug auf die entsprechenden Dokumente des Angebotes mit, welche Informationen als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu behandeln sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
1. Abweichend von den systembedingten Eintragungen unter Ziffer 5.1.10 gilt für die Zuschlagskriterien: Die Ermittlung der Kennzahl (Z) für das Preis-Leistungs-Verhältnis erfolgt durch Division der Leistungskennzahl (L), die für die Qualität des Angebots steht, durch die Preiskennzahl (P), die für d … ganz lesen1. Abweichend von den systembedingten Eintragungen unter Ziffer 5.1.10 gilt für die Zuschlagskriterien: Die Ermittlung der Kennzahl (Z) für das Preis-Leistungs-Verhältnis erfolgt durch Division der Leistungskennzahl (L), die für die Qualität des Angebots steht, durch die Preiskennzahl (P), die für den Angebotspreis steht. Auf Basis dieser Kennzahl (Z) wird eine Rangfolge der Angebote hergestellt. Um das zu bezuschlagende Angebot zu ermitteln, wird zudem ein Schwankungsbereich von 10 % für die Kennzahl der Wirtschaftlichkeit (Z) festgelegt. Als Ausgangswert dient das Angebot mit der höchsten Kennzahl der Wirtschaftlichkeit. Unterhalb der höchsten Kennzahl der Wirtschaftlichkeit erstreckt sich der Schwankungsbereich. Liegen weitere Angebote mit ihrer Kennzahl der Wirtschaftlichkeit innerhalb des Schwankungsbereichs, ist die höchste Leistungskennzahl entscheidend dafür, welches Angebot den Zuschlag erhält. Sollten mehrere Bieter die gleiche Leistungskennzahl erreichen, ist der günstigste Preis für den Zuschlag entscheidend. 2. Der Prüfung, ob zwingende oder fakultative Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen, die zum Ausschluss vom Verfahren führen können bzw. müssen, dient das Formular "Eigenerklärung Ausschlussgründe". Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, werden diese im Einzelfall aufgeklärt und es kann die Vorlage von weiteren Nachweisen (z. B. eines behördlichen Führungszeugnisses) verlangt werden. Bei einer Bietergemeinschaften ist für jedes Mitglied eine Eigenerklärung vorzulegen. Im Fall einer Eignungsleihe muss die Eigenerklärung des eignungsleihenden Dritten bereits mit dem Teilnahmeantrag bzw. Angebot eingereicht werden. Für sonstige Dritte (Unterauftragnehmer ohne Eignungsleihe) muss die Eigenerklärung spätestens vor der Zuschlagserteilung vom Zuschlagskandidaten vorgelegt werden. Sollte die Eigenerklärung für sonstige Dritte nicht bereits mit dem Teilnahmeantrag bzw. Angebot eingereicht werden, wird die Vergabestelle die Erklärung vor Zuschlagserteilung entsprechend gesondert anfordern. 3. Der Prüfung, ein Ausschlussgrund nach Artikel 5k der Verordnung (EU) 833/2014 vorliegt, der zum Ausschluss vom Verfahren führt, dient das Formular "Eigenerklärung Sanktionen Russland". Bestehen Zweifel an der Richtigkeit der abgegebenen Erklärung, werden diese im Einzelfall aufgeklärt und es kann die Vorlage von weiteren Nachweisen verlangt werden. 4. Die Bindefrist beginnt ab Ende der Angebotsfrist. 5. Abweichend von den systembedingten Eintragungen unter Ziffer 2.1.2 gilt für den Erfüllungsort: Die Leistung ist in der Regel deutschlandweit zu erbringen. In Ausnahmefällen ist auch eine Leistungserbringung im Ausland erforderlich. 6. Die Bieter unterliegen der Meldepflicht finanzieller Zuwendungen im Rahmen öffentlicher Vergabeverfahren gemäß Art. 29 der Verordnung (EU) 2022/2560. 7. Abrufberechtigt sind neben den in dieser Liste aufgeführten Behörden, Einrichtungen und Organe auch alle weiteren Behörden der unmittelbaren Bundesverwaltung der Bundesrepublik Deutschland: ALDB GmbH, Auswärtiges Amt, Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft, Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege, Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr, Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten, Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben, Bundesamt für Kartographie und Geodäsie, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie, Bundesamt für Strahlenschutz, Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung, Bundesanstalt für Meterialforschung und -prüfung, Bundesanstalt für Wasserbau, Bundesarchiv, Bundeskanzleramt, Bundeskartellamt, Bundeskriminalamt, Bundesministerium …

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Auftraggeber

Name
Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI
Anschrift
Brühler Straße 3, 53119 Bonn
Kontakt
kein Funktionspostfach angegeben, siehe Originalbekanntmachung

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 720 (IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

661vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (594 Lose mit Angabe)
397.068 €Zuschlagswert im Median
226.032 € – 728.849 €mittlere Hälfte, 106 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (67 offen)

Häufige Zuschlagsempfänger

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens13 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. 4. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 19.12.2024 auf 25.02.2025 verschoben
  3. 3. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist von 22.10.2024 auf 19.12.2024 verschoben
  4. 2. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist von 08.04.2025 auf 13.05.2025 verschoben
  5. 3. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 31.07.2025 auf 15.08.2025 verschoben
  6. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 25.02.2025 auf 08.04.2025 verschoben
  7. 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist 09.08.2024
  8. 2. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 16.07.2025 auf 31.07.2025 verschoben
  9. 2. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist von 21.08.2024 auf 22.10.2024 verschoben
  10. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 13.05.2025 auf 12.06.2025 verschoben
  11. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 12.06.2025 auf 16.07.2025 verschoben
  12. BekanntmachungFrist 09.08.2024
  13. 1. Berichtigung · Korrektur – BeschafferFrist von 09.08.2024 auf 21.08.2024 verschoben

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung afd0f247-d45b-43a1-9ec3-890879d49fe4.