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Projektbezogene Bauversicherung zum Neubau des Herzzentrums sowie des Forschungsbereichs "Informatics for Life"

Universitätsklinikum Heidelberg · Heidelberg, Baden-Württemberg

Aktenzeichen HZ-2025-17veröffentlicht 20.07.2026erstmals 20.07.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb

Frist im Verfahrenseit 281 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

Geplant · Neuausschreibung möglich

Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich

in 40 Monaten · Ende steht in der Bekanntmachung

Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.

Vormerkenmit kostenlosem Konto

Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
49 Monate28.02.2026 – 21.03.2030
Lose
1
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Heidelberg69120, Baden-Württemberg
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.

Wird verhandelt?

Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 102 Tage (49 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (100 Lose mit Angabe).

Wertung laut Bekanntmachung: Preis 100 %, Leistung und Qualität 0 %.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 21.03.2030
    vor 8 Monaten
  2. Erstveröffentlichung
    vor 4 Monaten
  3. 1. Berichtigung (diese Fassung)
    vor 4 Monaten
  4. Heute

Beschreibung

Projektbezogene Bauversicherung zum Neubau des Herzzentrums sowie des Forschungsbereichs "Informatics for Life".

Beschreibung des Loses

Am UKHD soll ein universitäres Herzzentrum innerhalb des Klinikgeländes im Neuenheimer Feld, auf dem Gelände um die alte Kinderklinik neu errichtet werden. In dem neuen Herzzentrum sollen die Kardiologie, die Angiologie, die Herzchirurgie, die pädiatrische Kardiologie, die Kinderherzchirurgie sowie die Kardio-Anästhesie des Universitätsklinikums Heidelberg zusammengeführt werden. Durch interdisziplinäre Kooperationen und Innovationen werden Synergien und ein Mehrwert in der Versorgung und der Forschung generiert. Unmittelbar in den Neubau des Herzzentrums integriert und funktional eng damit verbunden wird der wissenschaftliche Arbeitsbereich Informatics for Life (IFL). Durch Fokussierung auf das wissenschaftliche Rechnen in der kardiovaskulären molekularen Forschung wird Fortschritt in der personalisierten Herzmedizin in Deutschland realisiert. Durch den Bau eines Herzzentrums am Universitätsklinikum in Heidelberg werden entscheidende Voraussetzungen geschaffen, die der Herzmedizin, der Herzkreislaufforschung, dem Klinikum, der wirtschaftlichen Wertschöpfung in der Region und vor allem auch dem Wohl der Patienten dienen. Die Gesamtinvestition beläuft sich aktuell voraussichtlich auf rund 500,1Mio. EUR (brutto), inkl. Baupreisentwicklung. Gegenstand der Ausschreibung ist der Versicherungsschutz über eine projektbezogene Bauversicherung als Variante 1: kombinierten Bauversicherung oder als Variante 2: Bauleistungs-/Bauwesenversicherung zur Neuerrichtung und schlüsselfertigen Inbetriebnahme eines Herzzentrums inkl. dem wissenschaftlichen Arbeitsbereich Informatics for life (IFL). Der Auftraggeber entscheidet nach Auswertung der unverbindlichen Erstangebote, welche Variante (kombinierte Bauversicherung oder Bauleistungs-/Bauwesenversicherung) im Rahmen der verbindlichen Zweitangebote gilt. Die Auftraggeberin ist Versicherungsnehmerin. Mitversichert gelten - die Grundstückseigentümer und/oder Bauherren sowie alle Beteiligungsunternehmen in der Funktion als Beteiligte am Projekt sowie per Geschäftsbesorgungsvertrag beauftragte Dritte in der Funktion als Bauherrenvertreter; - Die mit der Ausführung und den Arbeiten für das versicherte Bauvorhaben beauftragten Haupt-, Neben- und Nachunternehmer einschließlich Arbeitsgemeinschaften; - Die an dem versicherten Bauvorhaben beteiligten Planer, Architekten, Ingenieure, Bauleiter, Gutachter, Sachverständigen, Prüfstellen, Projektsteuerer/Projektcontroller/Baumanager, Projektentwickler, Projektmanager, BIM*-Manager, BIM*- Gesamtkoordinatoren, BIM*-Teilkoordinatoren, BIM*- Koordinatoren, BIM*-Autoren, Nachhaltigkeits- und Effizienzkoordinatoren, Planungsringe und Partner, Arbeitsgemeinschaften sowie Sonderfachleute und Sicherheitskoordinatoren und ähnliche Berufsgruppen, einschließlich deren Nachunternehmer, aus deren Erbringung von Leistungen für die genannten Bauvorhaben.

Bedingungen

Zuschlag1 von 1 angegeben

Niedrigster Preis100 %
Preis
Niedrigster PreisDas wirtschaftlichste Angebot erhält den Zuschlag (Auftrag). Die Auswahl des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgt nach den folgenden Kriterien: Kriterium: Niedrigster Preis Gewichtung: 100% Max. mögliche Punkte: 100 Punkte Bewertungsmethodik: Die Angebotswertung erfolgt mittels eines Punktesystems. Es können bis zu 100 Punkte erreicht werden. Das Angebot mit der höchsten Punktzahl ist das wirtschaftlichste Angebot. Im Rahmen der Wertung wird unter den eingereichten Führungsangeboten zunächst das Angebot mit dem niedrigsten Prämiensatz ermittelt. Ist das danach wirtschaftlichste Führungsangebot auch das Angebot mit dem niedrigsten Prämiensatz (Preis) insgesamt, wird dieses Angebot mit der angebotenen Maximalzeichnungsquote weiter berücksichtigt. Gibt es günstigere Beteiligungsangebote, dann wird das günstigste Führungsangebot zunächst nur mit einem geringeren Anteil (mindestens in Höhe der Mindestzeichnungsquote für Führungsangebote) berücksichtigt. Zuschlagskriterium "Niedrigster Preis" Bewertet wird die Höhe der Gesamtprämie gemäß dem Dokument "Preisblatt", welches im Zuge der Aufforderung zur Abgabe eines unverbindlichen Erstangebotes bereitgestellt wird. Die für das Zuschlagskriterium Niedrigster Preis zur Verfügung stehenden Punkte werden nach dem folgenden Punkteschlüssel verteilt: - Der niedrigste Preis erhält die volle Punktzahl = 100 Punkte. - Für das 2-fache des niedrigsten Preises werden 0 Punkte vergeben. Alle Angebotspreise darüber erhalten ebenfalls 0 Punkte. - Angebote deren Angebotspreise zwischen dem niedrigsten Angebotspreis und dem 2-fachen des niedrigsten Angebotspreises liegen, erhalten eine Punktzahl gemäß linearen Interpolation. - Für den niedrigsten Preis: (P = Pmin): S(P) = 100 Für das Doppelte des niedrigsten Preises: (P = 2Pmin): S(P) = 0 Dazwischen erfolgt eine lineare Interpolation: S(P) = 100 * (2Pmin - P) / Pmin (siehe Verfahrensbeschreibung)

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
28.02.2026
Vertragsende
21.03.2030
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung1 von 4 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Baden-Württemberg, beim Regierungspräsidium Karlsruhe, Durlacher Allee 100, 76137 Karlsruhe
Fristen für Nachprüfungsanträge
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist entsprechend § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Ka … ganz lesenEin Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist entsprechend § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXRAYY6Y522# Der Auftraggeber behält sich eine Aufhebung des Vergabeverfahrens gem. der in § 63 Abs. 1 VgV aufgeführten Gründe vor. Für den Fall, dass das Vergabeverfahren aufgehoben wird, ist der Auftraggeber weder zur Zahlung einer Aufwandsentschädigung, noch zur Zahlung von Schadensersatz - soweit rechtlich zulässig - verpflichtet.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

Zuschläge

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 665 (Versicherungen und Altersvorsorge) in Baden-Württemberg. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

17vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (28 Lose mit Angabe)
–Zuschlagswert bei nur 6 Meldungen plausibel angegeben

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Versicherungen (36 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. 1. Berichtigung (diese Seite) · Korrektur – Beschaffer
  3. BekanntmachungFrist 30.01.2026

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 24b2c0fb-4546-4e76-bb50-fa411d0a1d1a.