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Projekt 664: Monitoring von Grenzkontrollprozessen basierend auf nationalen TR-03156 Fachlogdaten für Identitätsmanagementkomponenten mit EU-Systemen (MonIDM)

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik · Bonn, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen P664veröffentlicht 19.09.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 740 Tagen abgelaufen

Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.

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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Bonn.

Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (67 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
24 Monate
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Bonn53133, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe-online.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 152 Tage (11 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (3 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 26 Monaten
  2. Angebotsfrist 14:00 Uhr
    nur elektronisch über evergabe-online.de
    vor 24 Monaten
  3. Öffnung der Angebote 14:05 Uhr
    vor 24 Monaten
  4. Bindefrist endet
    3 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 21 Monaten
  5. Heute

Beschreibung

Die EU hat mit der am 29.12.2017 in Kraft getretenen EES-Verordnung ((EU) 2017/2226) die Einführung des europäischen Entry-Exit-Systems (EES) beschlossen (aktuell geplantes Startdatum ist Q4/2024). Die Verordnung wird im nationalen Recht in Form der Gesetze zur Durchführung des Einreise-/ Ausreisesystems begleitet. Die Umsetzung des EES in Deutschland wird durch eine nationale Projektgruppe (NPG Smart Borders) behördenübergreifend gesteuert (BMI, BPOL, BVA, BKA, ITZ-Bund, BSI). Bereits im Jahr 2018 wurde durch diese nationale Projektgruppe der Aufbau einer systemübergreifenden nationalen EES-Prozessmonitoring-(PM)-Infrastruktur beschlossen, um die neuen hoheitlichen Identitätsmanagementprozesse mit EES zu bewerten, und diese gezielt hin auf Sicherheit und Effizienz zu analysieren und optimieren zu können und damit dem gesetzlichen Auftrag zum Monitoring der technischen Leistungsfähigkeit des EES zu erfüllen (Artikel 38, Absatz 4 EES-Verordnung). Die Konzeption und Ausgestaltung dieses nationalen EES-Monitorings wird durch BSI im Rahmen der Technischen Richtlinie BSI TR-03156 spezifiziert. In den zwei laufenden Projekten soll die nationale Detaillierung der Logdatenspezifikationen innerhalb dieser Richtlinie entsprechend der Entwicklung der EES-Integration vorangetrieben werden, um die Logdatenerzeugung gemäß BSI TR-03156 in den verschiedenen nationalen Systemen zu etablieren. Damit werden die entscheidenden Grundsteine für den Aufbau der EES-Prozessmonitoring-Infrastruktur gelegt. Gleichzeitig müssen aber auch die entsprechenden Analysekompetenzen geschaffen werden, um die anfallenden neuen Logdaten gemäß BSI TR-03156 sinnvoll und vollumfänglich auswerten zu können. Nur so kann der gesetzliche Auftrag zum EES-Monitoring erfüllt werden. Das BSI und das BVA betreiben eine Data Warehouse-Infrastruktur (Datenqualitätsinstanz DQI) für die fachliche Auswertung, Steuerung und Weiterentwicklung unter anderem der Grenzkontrollprozesse hinsichtlich Biometrie und Dokumentenprüfung auf Basis bereits definierter Logdaten. Notwendig ist zum einen der Ausbau dieser Data Warehouse-Landschaft für die neu spezifizierten Logdaten nach BSI TR-03156. Dieser wird aktuell in Hinblick auf Datenverarbeitung und –haltung bereits aus einem Referat des BSIs vorbereitet. Darüber hinaus müssen aber auch entsprechende Analysekompetenzen und -techniken neu geschaffen werden, um die neuartigen BSI TR-03156 Logdaten mit ihren prozessualen und verteilten Elementen sinnvoll zu analysieren, um die Verfügbarkeit, Effizienz, Qualität und Sicherheit der nationalen EES-Gesamtprozesse bewerten zu können. Folgerichtig muss daher die Datenanalyse auch die gesamten, verteilten Prozesse in den Blick nehmen. Aus methodischer und technischer Sicht erfordert dies die Verwendung von neuen Analyseverfahren, z.B. aus den Bereichen der automatisierten Prozessmodellierung, statistischer Anomaliedetektion, automatisierter Verifikation verteilter Systeme, etc., die bisher in der bestehenden Data Warehouse-Landschaft nicht zum Einsatz kommen.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Qualität
Details entnehmen Sie bitte Kapitel 6.2.1.4 der Leistungsbeschreibung
Preis
Details entnehmen Sie bitte Kapitel 6.2.1.4 der Leistungsbeschreibung

Eignung3 von 3 angegeben

Kriterium
genannt
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Schwere Verfehlung

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
24 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
AP 6 und 7 sind optionale Leistungen. Diese müssen vom Bieter angeboten werden, der Auftraggeber (AG) verzichtet jedoch ggf. generell auf deren Beauftragung. Die Beauftragung der AP 6 und 7 ist abhängig vom Ergebnis des AP 5.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe-online.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
3 Monate
Angebotsöffnung
28.10.2024, 14:05 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung5 von 6 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Str. 76, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Unternehmen haben Anspruch darauf, dass das BSI die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhält, vgl. § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Rechte aus § 97 Abs. 6 GWB sowie sonstige Ansprüche gegen das BSI, die auf die Vornahme oder das Unterlassen einer Handlung in einem Verg … ganz lesenUnternehmen haben Anspruch darauf, dass das BSI die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhält, vgl. § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Rechte aus § 97 Abs. 6 GWB sowie sonstige Ansprüche gegen das BSI, die auf die Vornahme oder das Unterlassen einer Handlung in einem Vergabeverfahren gerichtet sind, können nur vor den Vergabekammern und dem Beschwerdegericht geltend gemacht werden, § 156 Abs. 2 GWB. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, § 160 Abs. 1 GWB. Es wird darüber belehrt, dass ein solcher Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem BSI nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des BSI, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die o.g. vier Unzulässigkeitsgründe gelten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:startup#,#Besonders auch geeignet für:other-sme#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 720 (IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

661vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (594 Lose mit Angabe)
397.068 €Zuschlagswert im Median
226.032 € – 728.849 €mittlere Hälfte, 106 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 0292e202-a6c8-4cc1-8a87-f24547abc256.