Projekt 645: Angriffe auf Safety-Protokolle (ASaPro)
Auftraggeber nicht angegeben · Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen P645veröffentlicht 25.10.2023DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 6 Monate
- 01.02.2023 – 31.07.2023
- Leistungsart
- Dienstleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Bonn.
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Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (67 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 6 Monate01.02.2023 – 31.07.2023
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- elektronisch: Zulässigevergabe-online.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendnein
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 08.11.2026
- Vertragsbeginnvor 45 MonatenLaufzeit bis 31.07.2023
- Veröffentlichungvor 36 Monaten
- Angebotsfrist 14:00 Uhrvor 35 Monatenüber evergabe-online.de
- Öffnung der Angebote 08:00 Uhrvor 35 Monaten
- Bindefrist endetvor 32 Monaten3 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
In Safety-Protokollen und Komponenten sind bereits Mechanismen zur Fehlererkennung enthalten. Diese dienen dazu um Übertragungsfehler zu erkennen, die beispielsweise durch elektromagnetische Einflüsse entstehen können. Zudem sind Mechanismen vorhanden, um doppelte Nachrichten oder gestörte Verkabelung zu erkennen. Sämtliche Mechanismen sind jedoch auf zufällige Fehler ausgerichtet. Damit ist gemeint, dass die Veränderung nicht gezielt herbeigeführt wird. Bei Fehlern durch elektromagnetische Strahlung werden zufällig einzelne Bits verändert. Dies kann durch einfache CRC-Prüfsummen erkannt werden. Bei einem Cyberangriff findet jedoch durch einen Angreifenden eine gezielte Veränderung statt.Ziel des Projektes ist Safety-Protokolle bezüglich möglicher Angriffe zu untersuchen.
Beschreibung des Loses
In Safety-Protokollen und Komponenten sind bereits Mechanismen zur Fehlererkennung enthalten. Diese dienen dazu um Übertragungsfehler zu erkennen, die beispielsweise durch elektromagnetische Einflüsse entstehen können. Zudem sind Mechanismen vorhanden, um doppelte Nachrichten oder gestörte Verkabelung zu erkennen. Sämtliche Mechanismen sind jedoch auf zufällige Fehler ausgerichtet. Damit ist gemeint, dass die Veränderung nicht gezielt herbeigeführt wird. Bei Fehlern durch elektromagnetische Strahlung werden zufällig einzelne Bits verändert. Dies kann durch einfache CRC-Prüfsummen erkannt werden. Bei einem Cyberangriff findet jedoch durch einen Angreifenden eine gezielte Veränderung statt. Ziel des Projektes ist Safety-Protokolle bezüglich möglicher Angriffe zu untersuchen.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag1 von 1 angegeben
- Kriterium
- Price is not the only award criterion and all criteria are stated only in the procurement documents.
Eignung3 von 3 angegeben
- Kriterium
1. Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) 833/2014 Im Rahmen des EU-Sanktionspakets im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine wurde durch Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 27.04.2023 folgender Artikel in die Verordnung (EU) 833/2014 aufgenommen: Artikel 5k (1) E … ganz lesenkürzer
1. Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) 833/2014 Im Rahmen des EU-Sanktionspakets im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine wurde durch Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 27.04.2023 folgender Artikel in die Verordnung (EU) 833/2014 aufgenommen: Artikel 5k (1) Es ist verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter Artikel 7 Buchstaben a bis d, Artikel 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG sowie unter Titel VII der Verordnung (EU, Euratom) 2018/1046 fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: a) russische Staatsangehörige, in Russland ansässige natürliche Personen oder in Russland niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, einschließlich wenn auf sie mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden. Bestätigen Sie, dass keine der o.g. Ausschlussgründe für eine öffentliche Auftragsvergabe oder Konzessionsvergabe bzw. eine Vertragsweiterführung auf Sie zutreffen und dass Sie auch im Rahmen der Vertragsausführung keine Änderungen vornehmen (z.B. durch Einbindung eines Unterauftragnehmers oder eines Lieferanten), die gegen die o.g. Ausschlussgründe verstoßen? Bitte die Frage nur mit „JA“ (Bestätigung) oder „NEIN“ (keine Bestätigung) beantworten. Mindestanforderung: Die Frage wurde mit „Ja“ beantwortet. Wurde die Frage mit „Nein“ beantwortet, so führt dies zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren. Ihnen ist bewusst, dass eine wissentlich falsche Angabe der Erklärung zum Ausschluss aus dem Vergabeverfahren führt und nach Vertragsschluss den Auftraggeber zur außerordentlichen Kündigung berechtigt. Führen Sie im Angebot lediglich den Titel des Kriteriums sowie Ihre Antwort auf. Verzichten Sie auf die wörtliche oder sinngemäße Zitierung des Kriteriums. 2. Referenzen: Einsatz, Umgang und ggf. Prüfung von Safety-Systemen Benennen Sie die Beratungs- bzw. Untersuchungsprojekte im Bereich Einsatz, Umgang und ggf. Prüfung von Safety-Systemen, die in den letzten drei Jahren von Ihrem Unternehmen, den Mitgliedern der Bietergemeinschaft und den Unterauftragnehmern durchgeführt wurden als Nachweis, dass Safety-Systeme ein wesentliches Arbeitsfeld der beteiligten Unternehmen sind. Gehen Sie dabei auf folgende Punkte ein: -Auftraggeber inkl. Fachbereich -(detaillierte) Darstellung des Auftragsgegenstands / der Tätigkeit -Umfang -Dauer -Auftragsvolumen Aus den Ausführungen müssen sich Rückschlüsse auf die Leistungsfähigkeit des Bieters / der Bietergemeinschaft (ggf. unter Einbeziehung eines Unterauftragnehmers (Eignungsleihe)) im oben genannten Bereich ziehen lassen. Die Darstellung sollte eine DIN A4-Seite pro Referenz nicht überschreiten. Es werden keine Referenzschreiben früherer Auftraggeber benötigt. Mindestanforderung: Benennung und Beschreibung von mindestens drei geeigneten Referenzen. Referenzen sind geeignet, wenn die der Referenz zu Grunde liegenden Projekte hinsich …- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen
Laufzeit und Umfang5 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- 01.02.2023
- Vertragsende
- 31.07.2023
- Dauer
- 6 Monate
- Verlängerung
- AP 4 und 5 sind optionale Leistungen. Diese müssen vom Bieter angeboten werden, der Auftraggeber verzichtet jedoch ggf. generell auf deren Beauftragung. Die Beauftragung des AP 4 ist abhängig vom Ergebnis von AP 3. Die Beauftragung des AP 5 ist abhängig vom Ergebnis von AP 3 (und ggf. 4).
- Optionen
- ?keine Angabe
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Zulässig
- Einreichung über
- evergabe-online.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 3 Monate
- Angebotsöffnung
- 28.11.2023, 08:00 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung5 von 6 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz2 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- ?keine Angabe
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Unternehmen haben Anspruch darauf, dass das BSI die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhält, vgl. § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Rechte aus § 97 Abs. 6 GWB sowie sonstige Ansprüche gegen das BSI, die auf die Vornahme oder das Unterlassen einer Handlung in einem Verg … ganz lesenkürzer
Unternehmen haben Anspruch darauf, dass das BSI die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhält, vgl. § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Rechte aus § 97 Abs. 6 GWB sowie sonstige Ansprüche gegen das BSI, die auf die Vornahme oder das Unterlassen einer Handlung in einem Vergabeverfahren gerichtet sind, können nur vor den Vergabekammern und dem Beschwerdegericht geltend gemacht werden, § 156 Abs. 2 GWB. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, § 160 Abs. 1 GWB. Es wird darüber belehrt, dass ein solcher Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem BSI nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des BSI, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die o.g. vier Unzulässigkeitsgründe gelten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- #Besonders geeignet für:freelance#, #Besonders geeignet für:selbst#, #Besonders geeignet für:startup#
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Auftraggeber
- Name
- Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
- Anschrift
- Postfach 200363, 53133 Bonn
- Website
- bsi.bund.de
- Kontakt
- vergabestelle@
bsi.bund.de
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 720 (IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (67 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Materna Information & Communications SE12 Zuschläge
- init AG für digitale Kommunikation12 Zuschläge
- Computacenter AG & Co. oHG11 Zuschläge
- adesso SE10 Zuschläge
- BearingPoint GmbH8 Zuschläge
- Deutsche Telekom Security GmbH8 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 27.11.2023
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- IT-DienstleistungenKliniken der Stadt Köln gGmbHFrist 04.12.2026
- Technische Betreuung und Weiterentwicklung der Websites www.familienplanung.de und www.jung-und-schwanger.deBundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG)Frist 01.12.2026
- Pflege und Weiterentwicklung des TarifdatenbanksystemsBundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMIFrist 08.12.2026
- Rahmenvereinbarung über Betriebsunterstützungsleistungen für den operativen IT-BetriebMedizinischer Dienst Westfalen-LippeFrist 07.12.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 0459cc0d-85f4-4878-9bc8-35ec42c2cb75.