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Frist abgelaufenEU-weitIT-DienstleistungenIT und Software

Projekt 1034: Technische Umsetzung einer SBOM für KI (SBOM4AI)

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik · Bonn, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen P1034veröffentlicht 30.08.2026DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 40 Tagen abgelaufen

Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade

Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Bonn.

Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (67 offen)

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
18 Monate
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Bonn53133, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichevergabe-online.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragnein

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 152 Tage (11 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (3 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 2 Monaten
  2. Angebotsfrist 14:00 Uhr
    nur elektronisch über evergabe-online.de
    vor 40 Tagen
  3. Öffnung der Angebote 14:01 Uhr
    vor 40 Tagen
  4. Heute
  5. Bindefrist endet
    3 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    in 51 Tagen

Beschreibung

Im Bereich der klassischen Software finden Software Bills of Materials (SBOMs) – also Stücklisten, die Informationen über Softwarekomponenten und deren Abhängigkeiten beinhalten – schon lange Anwendung und werden vom Cyber Resilience Act (CRA) sogar gefordert. Diese Forderung gilt auch für KI-Systeme, jedoch ist die Idee einer SBOM spezifisch für KI-Systeme relativ neu. Erste Ansätze bergen daher die Gefahr, dass sie nicht alle notwendigen Aspekte im Hinblick auf die Transparenz der KI-Lieferkette abdecken. In diesem Projekt soll das im G7-Rahmen veröffentlichte Konzept "SBOM for AI - Minimum Elements" in die Praxis überführt und dafür eine technische Umsetzung der definierten Kriterien erarbeitet werden. Die SBOM für KI soll automatisiert erstellt und in einem geeigneten Format ausgegeben werden. Die erarbeitete Umsetzung soll anschließend allen Interessenträgern zur Verfügung gestellt werden, um so einen wichtigen Beitrag zur Cybersicherheit von KI-Systemen leisten zu können.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Qualität
Details entnehmen Sie bitte Kapitel 6.2.1.4 der Leistungsbeschreibung
Preis
Details entnehmen Sie bitte Kapitel 6.2.1.4 der Leistungsbeschreibung

Eignung3 von 3 angegeben

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
1. Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) 833/2014 2. Ausschluss eines Interessenskonflikts 3. Referenzen 4. Referenzen 5. Technische Ausrüstung 6. Qualitätsmanagement weitere Details entnehmen Sie bitte Kapitel 6.2.1.3 der Leistungsbeschreibung
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Schwere Verfehlung

Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben

Vertragsbeginn
keine Angabe
Vertragsende
keine Angabe
Dauer
18 Monate
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
Die Arbeitspakete 8 bis 13 sind optionale Leistungen. Je nachdem, ob die Kriterienliste in ein bestehendes SBOM-Format integriert werden kann oder ob ein neues SBOM-Format entwickelt werden muss, werden entweder entsprechend die Arbeitspakete 8 und 9 ODER Arbeitspaket 10 durchgeführt. Alle optionale … ganz lesenDie Arbeitspakete 8 bis 13 sind optionale Leistungen. Je nachdem, ob die Kriterienliste in ein bestehendes SBOM-Format integriert werden kann oder ob ein neues SBOM-Format entwickelt werden muss, werden entweder entsprechend die Arbeitspakete 8 und 9 ODER Arbeitspaket 10 durchgeführt. Alle optionalen Arbeitspakte müssen vom Bieter angeboten werden, der Auftraggeber verzichtet jedoch abhängig von den Ergebnissen von AP 3, 5 und 7 entweder auf die Beauftragung der Arbeitspakete 8 und 9 oder des Arbeitspakets 10. Sollte sich herausstellen, dass sich der Arbeitsaufwand in Arbeitspaket 10 und die zur Verfügung stehenden personellen, zeitlichen und monetären Ressourcen nicht in Einklang bringen lassen, muss das Projekt an dieser Stelle abgebrochen werden. Im Falle eines Projektabbruchs sind die optionalen Arbeitspakete 11 bis 13 nicht mehr abzuleisten und werden dementsprechend auch nicht vergütet. Arbeitspaket 14 bleibt von dieser Regelung unberührt.
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
evergabe-online.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
3 Monate
Angebotsöffnung
28.09.2026, 14:01 Uhr
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Str. 76, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Unternehmen haben Anspruch darauf, dass das BSI die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhält, vgl. § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Rechte aus § 97 Abs. 6 GWB sowie sonstige Ansprüche gegen das BSI, die auf die Vornahme oder das Unterlassen einer Handlung in einem Verg … ganz lesenUnternehmen haben Anspruch darauf, dass das BSI die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhält, vgl. § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Rechte aus § 97 Abs. 6 GWB sowie sonstige Ansprüche gegen das BSI, die auf die Vornahme oder das Unterlassen einer Handlung in einem Vergabeverfahren gerichtet sind, können nur vor den Vergabekammern und dem Beschwerdegericht geltend gemacht werden, § 156 Abs. 2 GWB. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, § 160 Abs. 1 GWB. Es wird darüber belehrt, dass ein solcher Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem BSI nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des BSI, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die o.g. vier Unzulässigkeitsgründe gelten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt nicht darunter

Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:startup#,#Besonders auch geeignet für:other-sme#

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

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Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 720 (IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

661vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (594 Lose mit Angabe)
397.068 €Zuschlagswert im Median
226.032 € – 728.849 €mittlere Hälfte, 106 Werte

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 69df1816-336f-4fdd-9e17-33cda2d59233.