Projekt 1002: Smart Connectivity (SmaCo)
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik · Bonn, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen P1002veröffentlicht 28.04.2026erstmals 28.04.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 15 Monate
- Leistungsart
- Dienstleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 15 Monate
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Bonn53133, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichevergabe-online.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)nein
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragnein
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 152 Tage (11 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (3 Lose mit Angabe).
Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Fristen und TermineStand 05.11.2026
- Erstveröffentlichungvor 6 Monaten
- 1. Berichtigung (diese Fassung)vor 6 Monaten
- Angebotsfrist 14:00 Uhrvor 4 Monatennur elektronisch über evergabe-online.de
- Öffnung der Angebote 14:01 Uhrvor 4 Monaten
- Bindefrist endetvor 44 Tagen3 Monate ab Angebotsfrist, von uns berechnet
- Heute
Beschreibung
Mit zunehmender Digitalisierung im kommunalen Umfeld und dem daraus folgenden steigenden Einsatz von Kommunikationstechnologien im Smart City Bereich, ist eine sichere und zuverlässige Kommunikation aller Geräte und Systeme unerlässlich. Aus diesem Grund soll eine Untersuchung und Bewertung von marktrelevanten modernen Kommunikationstechnologien, Infrastrukturen und Protokollen hinsichtlich ihrer Einsatzpotenziale zur Bereitstellung von Konnektivität für kommunale IoT-Infrastrukturen untersucht werden. Die in realitätsnahen Tests im Rahmen dieses Projektes gewonnenen Erkenntnisse und Ergebnisse werden anschließend in Form von Hilfestellungen, Entscheidungshilfen oder Handlungsempfehlungen den betroffenen Akteuren (z.B. Stadtwerke und kommunale Verwaltungen) zur sicheren Verwendung zur Verfügung gestellt werden.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Qualität
- Details entnehmen Sie bitte Kapitel 6.2.1.4 der Leistungsbeschreibung
- Preis
- Details entnehmen Sie bitte Kapitel 6.2.1.4 der Leistungsbeschreibung
Eignung3 von 3 angegeben
- Referenzen zu bestimmten Arbeiten
- 1) Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) 833/2014 2) Ausschluss eines Interessenskonflikts 3) Referenzen 4) Referenzen: Durchführung von Marktanalyse 5) Referenzen: Kommunikationstechnologien 6) Qualitätsmanagement weitere Details entnehmen Sie bitte Kapitel 6.2.1.3 der Leistungsbeschreibung
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
- Schwere Verfehlung
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 15 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
Bei den AP 3.2, 3.3, 5.2 und 5.3 handelt es sich um optionale Leistungen. Diese müssen vom Bieter angeboten werden, der Auftraggeber verzichtet jedoch ggf. generell auf deren Beauftragung. Die Beauftragung der AP 3.2 und 3.3 ist abhängig vom Ergebnis von AP 2. Die Beauftragung der AP 5.2 und 5.3 ist … ganz lesenkürzer
Bei den AP 3.2, 3.3, 5.2 und 5.3 handelt es sich um optionale Leistungen. Diese müssen vom Bieter angeboten werden, der Auftraggeber verzichtet jedoch ggf. generell auf deren Beauftragung. Die Beauftragung der AP 3.2 und 3.3 ist abhängig vom Ergebnis von AP 2. Die Beauftragung der AP 5.2 und 5.3 ist abhängig davon, ob jeweils AP 3.2 und 3.3 beauftragt wurden. Die zeitliche Umsetzung der AP 3.1 (und ggf. AP 3.2 sowie 3.3), 4 und 5.1 (und ggf. AP 5.2 und 5.3) sowie deren inhaltlicher Umfang sind in direktem Maße abhängig von den in AP 2 identifizierten Technologien.- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung8 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- evergabe-online.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- 3 Monate
- Angebotsöffnung
- 22.06.2026, 14:01 Uhr
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Str. 76, 53123 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Unternehmen haben Anspruch darauf, dass das BSI die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhält, vgl. § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Rechte aus § 97 Abs. 6 GWB sowie sonstige Ansprüche gegen das BSI, die auf die Vornahme oder das Unterlassen einer Handlung in einem Verg … ganz lesenkürzer
Unternehmen haben Anspruch darauf, dass das BSI die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhält, vgl. § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Rechte aus § 97 Abs. 6 GWB sowie sonstige Ansprüche gegen das BSI, die auf die Vornahme oder das Unterlassen einer Handlung in einem Vergabeverfahren gerichtet sind, können nur vor den Vergabekammern und dem Beschwerdegericht geltend gemacht werden, § 156 Abs. 2 GWB. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, § 160 Abs. 1 GWB. Es wird darüber belehrt, dass ein solcher Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem BSI nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des BSI, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die o.g. vier Unzulässigkeitsgründe gelten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Zusätzliche Informationen1 von 1 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:startup#,#Besonders auch geeignet für:other-sme#
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Postfach 200363, 53133 Bonn
- Website
- bsi.bund.de
- Kontakt
- vergabestelle@
bsi.bund.de
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Alle 2 offenen Ausschreibungen von Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, dazu Zuschläge und Auftragnehmer
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 720 (IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (61 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Materna Information & Communications SE12 Zuschläge
- init AG für digitale Kommunikation12 Zuschläge
- Computacenter AG & Co. oHG11 Zuschläge
- adesso SE10 Zuschläge
- BearingPoint GmbH8 Zuschläge
- Deutsche Telekom Security GmbH8 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens4 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- 2. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 22.06.2026 auf 29.06.2026 verschoben
- 1. Berichtigung (diese Seite) · Aktualisierte InformationenFrist von 08.06.2026 auf 22.06.2026 verschoben
- BekanntmachungFrist 08.06.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung b718cdc8-88e5-4382-a51b-ad7eba4a8bf8.