Projekt 1002: Smart Connectivity (SmaCo)
Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik · Bonn, Nordrhein-Westfalen
Aktenzeichen P1002veröffentlicht 27.09.2026DienstleistungenOffenes Verfahren
- Laufzeit
- 15 Monate
- Leistungsart
- Dienstleistungen
- Verfahren
- Offenes Verfahren
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Bonn.
- Pflege und Weiterentwicklung des TarifdatenbanksystemsBundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI · BonnFrist 08.12.2026
- Lizenzen für Atlassian-ProdukteGKV-Spitzenverband, Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland (DVKA) · BonnFrist 04.12.2026
- Bereitstellung eines CMS und Implementierung der Vergabehandbücher des BMVBundesministerium für Verkehr · BonnFrist 26.11.2026
- Spezifisches IT-Projektmanagement für das Informationstechnikzentrum Bund - Los 6Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, vertreten durch das Beschaffungsamt des BMI · BonnFrist 03.12.2026
Alle Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (61 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
in 14 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- ?keine Angabe
- Laufzeit
- 15 Monate
- Lose
- 1
- Verfahren
- Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Ort der Leistung
- Bonn53133, Nordrhein-Westfalen
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.
Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 152 Tage (11 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (3 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 50 %, Leistung und Qualität 50 %.
- Qualitätskriterium gemäß Leistungsbeschreibung50 %
- Bewertungspreis gemäß Leistungsbeschreibung50 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 8,3 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −4,5 Punkte |
| 25 % teurer | −10 Punkte |
| 50 % teurer | −16,7 Punkte |
| 100 % teurer | −25 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 05.11.2026
- Veröffentlichungvor 39 Tagen
- Heute
Beschreibung
Mit zunehmender Digitalisierung im kommunalen Umfeld und dem daraus folgenden steigenden Einsatz von Kommunikationstechnologien im Smart City Bereich, ist eine sichere und zuverlässige Kommunikation aller Geräte und Systeme unerlässlich. Aus diesem Grund soll eine Untersuchung und Bewertung von marktrelevanten modernen Kommunikationstechnologien, Infrastrukturen und Protokollen hinsichtlich ihrer Einsatzpotenziale zur Bereitstellung von Konnektivität für kommunale IoT-Infrastrukturen untersucht werden. Die in realitätsnahen Tests im Rahmen dieses Projektes gewonnenen Erkenntnisse und Ergebnisse werden anschließend in Form von Hilfestellungen, Entscheidungshilfen oder Handlungsempfehlungen den betroffenen Akteuren (z.B. Stadtwerke und kommunale Verwaltungen) zur sicheren Verwendung zur Verfügung gestellt werden.
Gegenstand nach CPV
Bedingungen
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Qualität
- Qualitätskriterium gemäß LeistungsbeschreibungDetails entnehmen Sie bitte Kapitel 6.2.1.4 der Leistungsbeschreibung
- Preis
- Bewertungspreis gemäß LeistungsbeschreibungDetails entnehmen Sie bitte Kapitel 6.2.1.4 der Leistungsbeschreibung
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang3 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 15 Monate
- Verlängerung
- ?keine Angabe
- Optionen
Bei den AP 3.2, 3.3, 5.2 und 5.3 handelt es sich um optionale Leistungen. Diese müssen vom Bieter angeboten werden, der Auftraggeber verzichtet jedoch ggf. generell auf deren Beauftragung. Die Beauftragung der AP 3.2 und 3.3 ist abhängig vom Ergebnis von AP 2. Die Beauftragung der AP 5.2 und 5.3 ist … ganz lesenkürzer
Bei den AP 3.2, 3.3, 5.2 und 5.3 handelt es sich um optionale Leistungen. Diese müssen vom Bieter angeboten werden, der Auftraggeber verzichtet jedoch ggf. generell auf deren Beauftragung. Die Beauftragung der AP 3.2 und 3.3 ist abhängig vom Ergebnis von AP 2. Die Beauftragung der AP 5.2 und 5.3 ist abhängig davon, ob jeweils AP 3.2 und 3.3 beauftragt wurden. Die zeitliche Umsetzung der AP 3.1 (und ggf. AP 3.2 sowie 3.3), 4 und 5.1 (und ggf. AP 5.2 und 5.3) sowie deren inhaltlicher Umfang sind in direktem Maße abhängig von den in AP 2 identifizierten Technologien.- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemombler Str. 76, 53123 Bonn
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Unternehmen haben Anspruch darauf, dass das BSI die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhält, vgl. § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Rechte aus § 97 Abs. 6 GWB sowie sonstige Ansprüche gegen das BSI, die auf die Vornahme oder das Unterlassen einer Handlung in einem Verg … ganz lesenkürzer
Unternehmen haben Anspruch darauf, dass das BSI die Bestimmungen über das Vergabeverfahren einhält, vgl. § 97 Abs. 6 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Rechte aus § 97 Abs. 6 GWB sowie sonstige Ansprüche gegen das BSI, die auf die Vornahme oder das Unterlassen einer Handlung in einem Vergabeverfahren gerichtet sind, können nur vor den Vergabekammern und dem Beschwerdegericht geltend gemacht werden, § 156 Abs. 2 GWB. Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, § 160 Abs. 1 GWB. Es wird darüber belehrt, dass ein solcher Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB unzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem BSI nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem BSI gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des BSI, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Die o.g. vier Unzulässigkeitsgründe gelten gemäß § 160 Abs. 3 Satz 2 GWB nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt nicht darunter
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Zuschlag an | Angebote |
|---|---|
| GWT-TUD GmbH, Dresden | – |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Postfach 200363, 53133 Bonn
- Website
- bsi.bund.de
- Kontakt
- vergabestelle@
bsi.bund.de
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Alle 2 offenen Ausschreibungen von Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, dazu Zuschläge und Auftragnehmer
Marktumfeldvon uns ausgewertet
Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 720 (IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.
Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: IT-Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (61 offen)
Häufige Zuschlagsempfänger
- Materna Information & Communications SE12 Zuschläge
- init AG für digitale Kommunikation12 Zuschläge
- Computacenter AG & Co. oHG11 Zuschläge
- adesso SE10 Zuschläge
- BearingPoint GmbH8 Zuschläge
- Deutsche Telekom Security GmbH8 Zuschläge
Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens4 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- 2. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 22.06.2026 auf 29.06.2026 verschoben
- 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 08.06.2026 auf 22.06.2026 verschoben
- BekanntmachungFrist 08.06.2026
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- Pflege-, Entwicklungs- sowie weitere Leistungen für Kofax-KomponentenBundesrepublik Deutschland - Bundesamt für JustizFrist 11.11.2026
- Betreuung und Weiterentwicklung einer Moodle-Plattform für digitale Angebote des DAADDeutscher Akademischer Austauschdienst e. V.Frist 26.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 03.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 218b482f-aaa9-4930-b175-7d8fe4bc7b71.