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Programmbüro/ Transatlantisches Forum für Natur- und Umweltschutz/ Secretariat for Transatlantic Forum for Nature and Environment, Abk. TAFNE

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz · Bonn, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen Z I 3 VSt. 1827/2024veröffentlicht 28.08.2024DienstleistungenOffenes Verfahren

Frist im Verfahrenseit 830 Tagen abgelaufen

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Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge

Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
28 Monate06.09.2024 – 31.12.2026
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Bonn53175, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
keine Angabe

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
  • Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
  • Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
  • Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
  • Sicherheiten verlangtkeine Angabe
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.

Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 92 Tage (3 Verfahren, 24 Monate).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 07.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 26 Monaten
  2. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2026
    vor 26 Monaten
  3. Heute

Beschreibung

Das Ziel des Vorhabens ist es, die Zusammenarbeit mit den USA über die klassischen Regierungskanäle auf föderaler Ebene hinaus zu erweitern und so weitere Gesprächskanäle in die USA im Bereich des Umweltschutzes zu öffnen. Das Transatlantisches Forum für Natur- und Umweltschutz/ Transatlantic Forum for Nature and Environment (TAFNE) soll die umweltpolitischen progressiven Momente in den USA im Austausch mit Deutschland weiter flankieren. Durch das TAFNE können Austausch-, Dialog- und Kooperationsprozesse insbesondere mit fortschrittlichen Bundesstaaten, wie z.B. Kalifornien, oder Städten, wie z.B. Pittsburgh, aufgesetzt werden, und somit wichtige Impulse für die Weiterentwicklung von innovativen Methodenin den Bereichen Kreislaufwirtschaft, Plastikvermeidung und Wiederherstellung von Ökosystemen auf beiden Seiten des Atlantiks gegeben werden. Durch den Austausch können die Vorteile progressiver Umweltpolitik sowohl für die Wirtschaft als auch für die Gesundheit und Lebensqualität der Menschen in Deutschland und den USA ins Zentrum gerückt werden. Hierdurch kann ein wertvoller Beitrag zu sozialen Aspekten von Umweltpolitk/Umweltschutz (z.B. „Environmental Justice“), also v.a. zum Recht auf eine saubere Umwelt, geleistet werden, dem Präsident Biden und die EPA einen großen politischen Stellenwert einräumen. Die Verankerung des Themas kann durch das TAFNE weiter gestärkt werden. Durch die Einbeziehung von Akteuren aus der Wissenschaft, von Think Tanks, NGOs und dem sogenannten Community-Bereich sollen persönliche Netzwerke entstehen, die auch über das Projekt hinaus die Weiterentwicklung von innovativen, transformativen Methoden und Ansätzen befruchten können. Hierdurch soll auch das gegenseitige Verständnis für die verschiedenen umweltpolitischen Systeme und Ansätze gestärkt werden. Durch die Gegenüberstellung des in den USA vertretenen Ansatzes, unternehmerisches und individuelles Verhalten über Anreize zu steuern, mit dem europäisch geprägten regulatorischen Ansatz sollen Synergien beider Ansätze identifiziert und Akteure befähigt werden, daraus Empfehlungen abzuleiten. Die Ansätze zur Wiederherstellung von Natur und Renaturierung/NbS können hier ein Beispiel sein, wie man sowohl regulatorische Ansätze wie z.B. aus dem deutschen „Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz“ (ANK), ein vom BMUV angestoßenes Programm im Umfang von 3,5 Milliarden Euro, als auch die vom Weißen Haus angestoßene „America the Beautiful“-Initiative, die auf das Engagement auf kommunaler Basis abzielt, kombinieren kann. Darüber hinaus kann das TAFNE auch einen positiven Input zum gesellschaftlichen Diskurs zu Umweltpolitik in beiden Ländern geben, auch durch entsprechende Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation. Durch die Einbindung verschiedener Ebenen und Akteure soll hierbei eine möglichst diverse Teilnehmerschaft entstehen.

Der/die Auftragnehmer*in wird das TAFNE in enger Absprache mit dem BMUV-Referat I I 2 „G7, G20, OECD- und OECD-Länder“ aufbauen und Aktivitäten unter seinem Dach planen und durchführen (virtuelles Programmbüro).

Dazu gehören insbesondere

• Entwicklung und Durchführung von Veranstaltungen, Dialog- und Austauschformaten wie etwa Besuchsreisen mit dem Ziel des Capacity buildings zu den Schwerpunkten des Projekts (Aufbau von Kompetenzen) • Beobachtung von für die deutsche und internationale Umweltpolitik relevanten Aktivitäten und Entwicklungen in den USA • Öffentlichkeitsarbeit zu den Zielen und Veranstaltungen im Rahmen des TAFNE, ein-schließlich Website und ggfs. eines Newsletters.

Beschreibung des Loses

Zur Umsetzung der nachfolgend genannten Leistungen stehen maximal 500.000 € brutto (Ausgabenobergrenze) zur Verfügung. Die AG’in schätzt, dass innerhalb dieses maximalen Ausgabenrahmens Personal in der Aufgabenstellung eine/r Projektleitung/ wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in und eine/r kaufmännisch administrative Mitarbeiter*in erforderlich ist.Die Schätzung geht weiterhin davon aus, dass die/der Projektleitung /wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in rd. 270 Tage (Annahme: Vollzeit) und die/der kaufmännisch administrative Mitarbeiter*in über den Vertragszeitraum rd. 90 Tage (Annahme: Vollzeit) für die Aufgaben gebunden sein wird. Die AG‘in berücksichtigt dabei, dass es im Hinblick auf politische Entwicklungen zu Verschiebungen in programmatischen Schwerpunkten kommen kann. Die Ausgabenobergrenze schließt Sachausgaben, Kosten für Catering und Reisen ebenfalls ein. Im Einzelnen sind folgende Leistungen zu erbringen: 1. Etablierung eines (virtuellen) Programmbüros zur Koordination aller Veranstaltungen und Angelegenheiten, die unter dem Projekt stattfinden. Das Programmbüro soll die Aktivitäten des TAFNE koordinieren, Kommunikationswege verkürzen und Anlaufstelle für alle beteiligten Akteure sein (Bundesstaaten, Städte und Kommunen, NGOs, Think Tanks, Verbände, Unternehmen, Universitäten, Botschaften, Konsulate und Zivilgesellschaft). Die Beteiligung US-amerikanischer Partner ist möglich und erwünscht. 2. Das Programmbüro soll folgende Leistungen erbringen: a) Entwicklung eines Vorschlags für konkrete Austauschformate und Veranstaltungen mit geeigneten Akteuren, auch über die o.g. Themenschwerpunkte hinaus (Wiederherstellung von Ökosystemen/ Nature Restoration, (Meeres-)Plastikmüllreduzierung und Kreislaufwirtschaft, Environmental Justice), und anschließende Durchführung. Als Formate kommen beispielsweise in Betracht:  Stakeholder-Roundtableformate mit diversem Akteurskreis  Expert*innengespräche  Business-Roundtableformate  Besuchsreisen/ Capacity Building mit geogr. Fokus auf den USA. b) Kommunikation nach innen (mit AG’in) und nach außen (Stakeholdern):  Benennung einer ständigen Ansprechperson und einer Vertretung, die während üblicher Geschäftszeiten für die AG’in erreichbar sind  Erstellung und Versand vorbereitender Unterlagen und Briefings an AG’in und andere Stakeholder (z.B. in den USA)  Kommunikation mit Dritten, soweit diese zur Durchführung der Leistung notwendig ist und unter Verweis auf die Beauftragung durch die AG’in.  Durchführung der programmbezogenen Vernetzungsarbeit zur Nutzung von Multiplikatoreffekten in relevanten Netzwerken. Diese Leistungen nehmen insgesamt einen Umfang von ca. 68% an der Gesamtleistung ein (Personalausgaben). c) Öffentlichkeitsarbeit zu den Zielen und Veranstaltungen im Rahmen des Projektes, einschließlich  Entwicklung eines Internetauftritts in deutscher und englischer Sprache, der über den gesamten Auftragszeitraum betrieben und fortlaufend aktualisiert wird und die Vorgaben der AG’in zur Barrierefreiheit berücksichtigt. Der Internetauftritt soll spätestens 4 Monate nach Auftragsbeginn online gehen und alle wesentlichen Projektinformationen enthalten. Nach Programmstart soll der Internetauftritt regelmäßig aktualisiert und nach Bedarf erweitert werden. Die/Der AN übernimmt in enger Abstimmung mit der AG‘in die konzeptionelle, inhaltliche und grafische Entwicklung der Website und ist für die technische Umsetzung sowie Hosting, Betrieb und Support für die Dauer des Programms verantwortlich.  Ggf. Einrichtung eines regelmäßigen (z.B. halbjährlichen) Newsletters. Umfang ca. 10% an der Gesamtleistung (Sachleistung). Die noch verbleibenden 22% am maximalen Gesamtauftragsvolumen (Ausgabenobergrenze) teilen sich wie folgt auf  max. 10% Catering (siehe Nr. 5.6)  max. 9% Reisekosten (siehe Nr. 5.7)  max. 3% Ad-hoc Leistungen: Die/Der AN hält für unvorhergesehene, zusätzlich zu erbringende Leistungen in den vorgenannten Kategorien einen geringen Spielraum der Gesamtleistung vor.

Bedingungen

Zuschlag2 von 2 angegeben

Konzept100 %
Qualität
KonzeptIm Rahmen der Angebotserstellung ist ein bewertbares Konzept vorzulegen (mindestens 4 DIN A4 Seiten, maximal 10 DIN A4 Seiten, ohne Anlagen), aus dem die Umsetzung des in der Leistungsbeschreibung (LB) genannten Leistungsumfanges hervorgeht. Der Vordruck 03.04.1 "leistungsbezogene Unterlage" der Vergabeunterlagen dient als Hilfestellung. Es ist zulässig auch eigene Vordrucke zu verwenden. Die Bewertung erfolgt nahnd der in der Vergabeunterlage "03.04 Übersicht Zuschlagskriterien" genannten Unterkriterien.
Preis
Gewichtung (Punkte, genau) 0Es handelt sich um ein Ausschlusskriterium. Die Ausgabenobergrenze beträgt 500.000 € brutto. Hierzu wird das ausgefüllte Preisblatt (Formular 03.06 der Vergabeunterlagen gefordert und gemäß den Erläuterungen in Vordrck 03.04 "Übersicht Zuschlagskriterien" ausgewertet. Es wird eine Ausgabengrenze in Höhe von 500.000,00 Euro (inkl. Umsatzsteuer) vereinbart. Gewertet werden nur Angebote, die die Preisobergrenze nicht überschreiten. Angebote, deren Angebotspreis über der Preisgrenze liegt, werden zwingend von der weiteren Wertung ausgeschlossen.

Eignung0 von 2 angegeben

Kriterien
keine Angabe
Nachreichen von Unterlagen
keine Angabe

Laufzeit und Umfang3 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
06.09.2024
Vertragsende
31.12.2026
Verlängerung
keine Angabe
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben

Elektronische Einreichung
keine Angabe
Einreichung über
keine Angabe
Sprache
keine Angabe
Nebenangebote
keine Angabe
Mehrere Hauptangebote
keine Angabe
Bindefrist
keine Angabe
Angebotsöffnung
keine Angabe
Sicherheiten
keine Angabe

Ausführung2 von 5 angegeben

Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
keine Angabe
Vorbehaltene Ausführung
keine Angabe
Strategische Beschaffung
Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt, Villemomblerstraße 76, 53123 Bonn
Fristen für Nachprüfungsanträge
Gemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in sei … ganz lesenGemäß § 160 Absatz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist nach § 160 Absatz 2 GWB jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist nach § 160 Absatz 3 Satz 1 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungoder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
Die englische Fassung der Vergabeunterlage 03.01 Leistungsbeschreibung dient ausschließlich der Information. Vertragsgegenstand (Vergabeunterlage 11.02 Vertrag) wird die deutsche Fassung der Leistungsbeschreibung.
Hinweis
1. Zusätzliche Fragen/Bieterfragen über die Vergabeunterlagen sind ausschließlich in Textform über die e-Vergabe-Plattform des Bundes einzureichen und sollen rechtzeitig, bis spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist an die Zentrale Vergabestelle gerichtet werden. Die Zentrale Vergabest … ganz lesen1. Zusätzliche Fragen/Bieterfragen über die Vergabeunterlagen sind ausschließlich in Textform über die e-Vergabe-Plattform des Bundes einzureichen und sollen rechtzeitig, bis spätestens 8 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist an die Zentrale Vergabestelle gerichtet werden. Die Zentrale Vergabestelle wird die Auskünfte schnellstmöglich, spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist ebenfalls auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes einstellen. 2. Es gilt deutsches Recht. Hinweis: Die e-Vergabe-Plattform wird regelmäßig gewartet. Während der Wartungsfenster ist das System unter Umständen nur eingeschränkt verfügbar. Dies kann sowohl den Zugriff auf Vergabeunterlagen betreffen als auch die Angebotsabgabe selbst. Da die Nutzungseinschränkungen in der Regel nur einen kurzen Zeitraum betreffen, versendet die Vergabestelle keine Angebotsunterlagen auf anderem Wege, z. B. per EMail. Bei der Planung Ihrer elektronischen Abgaben achten Sie bitte auf diese Wartungsfenster. Informationen über geplante Wartungsarbeiten finden Sie hier: https://www.evergabe-online.de/status.html?

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Marktumfeldvon uns ausgewertet

Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 751 (Dienstleistungen der Verwaltung) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

109vergebene Aufträge
4Angebote je Los im Median (219 Lose mit Angabe)
500.283 €Zuschlagswert im Median
326.577 € – 2,88 Mio. €mittlere Hälfte, 29 Werte

Mehr Marktdaten, Vergabestellen und offene Ausschreibungen: Dienstleistungen in Nordrhein-Westfalen (359 offen)

Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens3 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung (diese Seite)
  2. 1. Berichtigung · Aktualisierte InformationenFrist von 23.07.2024 auf 30.07.2024 verschoben
  3. BekanntmachungFrist 23.07.2024

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 320924bd-aa55-42e0-bbb0-b4cc9154dfba.