Privatliquidation UHZ Anästhesie und Zahnklinik
Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf · Hamburg, Hamburg
Aktenzeichen VV 011-25veröffentlicht 25.03.2026DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Geschätzter Wert
- 221 Tsd. €
- je Los
- Laufzeit
- 2 Jahre
- bis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 2
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
Diese Frist ist vorbei. Das läuft gerade
Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Hamburg.
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- Garten- und Baumpflegearbeiten für das Landesfunkhaus NiedersachsenNorddeutscher Rundfunk · HamburgFrist 01.12.2026
- Rahmenvereinbarung BuchbindearbeitenUniversität Hamburg · HamburgFrist 01.12.2026
Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Hamburg (39 offen)
Geplant · Neuausschreibung möglich
Vertrag endet voraussichtlich am – Neuausschreibung möglich
gilt für alle 2 Lose · in 13 Monaten · aus Vertragsdatum und Laufzeit errechnet · Verlängerung möglich (bis zu 2-mal)
Endet ein Vertrag, schreibt die Vergabestelle die Leistung oft neu aus. Merken Sie den Vertrag vor: Wir erinnern Sie per E-Mail vor dem Vertragsende und melden, wenn dieselbe Vergabestelle eine ähnliche Leistung ausschreibt.
Verlängerungen sind nicht eingerechnet. Ob und wann neu ausgeschrieben wird, entscheidet die Vergabestelle. Die Erkennung einer Neuausschreibung ist eine Schätzung. Weitere auslaufende Verträge
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 221 Tsd. € je Los
- Laufzeit
- 2 Jahrebis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 2
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- nein
- Einreichung
- ?keine Angabe
Schnellprüfung für Bieter
- ?Unterlagen frei zugänglichkeine Angabe
- ?Elektronische Einreichung verpflichtendkeine Angabe
- ?Nebenangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Mehrere Hauptangebote zugelassenkeine Angabe
- ?Laut Auftraggeber für KMU geeignetkeine Angabe
- ?Sicherheiten verlangtkeine Angabe
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- ?E-Rechnung verpflichtendkeine Angabe
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- ?Wiederkehrender Auftragkeine Angabe
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Kein Angebot mehr möglich. Wer gewonnen hat und wie viele Angebote eingingen, steht unter Zuschläge; für Folgeaufträge lohnt der Blick auf Laufzeit und Vergabestelle.
Das Verfahren ist abgeschlossen; diese Meldung nennt das Ergebnis.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 124 Tage (22 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (48 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.
- Preis40 %
- Konzepte60 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −3,6 Punkte |
| 25 % teurer | −8 Punkte |
| 50 % teurer | −13,3 Punkte |
| 100 % teurer | −20 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 7 Monaten
- Heute
Beschreibung
Das Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) schreibt die Abrechnung von privatärztlichen Leistungen in 2 Losen aus.
Gegenstand nach CPV
- 75120000Dienstleistungen von öffentlichen BehördenHauptgegenstand
Lose2 Lose
Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | UHZ und Anästhesie Das Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) beabsichtigt neben der internen Abrechnung, einen Teil der Abrechnungen von stationären und teilstationären wahlärztlichen Leistungen sowie von ambulanten privatärztlichen Leistungen und der Abrechnung für internationale Patienten im Universitären Herz- und Gefäßzentrum Hamburg (UHZ) sowie dem Zentrum für Anästhesiologie und Intensivmedizin - Los 1- und der Zahnklinik- Los 2- an externe Abrechnungsfirmen zu vergeben. Hierunter fallen alle privatärztlichen/wahlärztlichen Leistungen, für die das Liquidationsrecht beim Klinikum liegt. | 2 Jahre | 221.000 € |
| 2 | Zahnklinik Das Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) beabsichtigt neben der internen Abrechnung, einen Teil der Abrechnungen von stationären und teilstationären wahlärztlichen Leistungen sowie von ambulanten privatärztlichen Leistungen und der Abrechnung für internationale Patienten im Universitären Herz- und Gefäßzentrum Hamburg (UHZ) sowie dem Zentrum für Anästhesiologie und Intensivmedizin - Los 1- und der Zahnklinik- Los 2- an externe Abrechnungsfirmen zu vergeben. Hierunter fallen alle privatärztlichen/wahlärztlichen Leistungen, für die das Liquidationsrecht beim Klinikum liegt. | 2 Jahre | 221.000 € |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Das Zuschlagskriterium Preis setzt sich aus den folgenden Unterkriterien zusammen: Für das Los 1: 1. Honorar für die vollständige Abrechnung anhand der digitalen Krankenakte (z.Zt. Soarian bzw. weiterer Subsysteme) oder der vollständigen Abrechnung anhand von Papierakten (Prozentsatz der Nettoabrechnungssumme der privatärztlichen Leistungen) 20 % (max. 200 Punkte) 2. Honorar für die Abrechnung auf Grundlage von vorausgefüllten Abrechnungsblättern (Prozentsatz der Nettoabrechnungssumme der privatärztlichen Leistungen) 10 % (max. 100 Punkte) 3. Honorar für den Rechnungsversand und das Forderungsmanagement. UKE Mitarbeiter erstellen die Rechnung im Kundenportal des Abrechnungsdienstleisters (Prozentsatz der Nettoabrechnungssumme der privatärztlichen Leistungen) 10 % (max. 100 Punkte) Für das Los 2: Honorar für die vollständige Abrechnung anhand der digitalen Krankenakte (z.Zt. Soarian bzw. weiterer Subsysteme) oder der vollständigen Abrechnung anhand von Papierakten (Prozentsatz der Nettoabrechnungssumme der privatärztlichen Leistungen) 40 % (max. 400 Punkte) - Der Bieter mit dem jeweils günstigsten Preis erhält je Kategorie, abhängig vom jeweiligen Los, 400, 200 bzw. 100 Punkte. Ein Preisangebot, das doppelt so hoch wie das günstigste oder höher ist, wird mit null Punkten bewertet. Zwischen dem günstigsten und dem doppelten Preis wird interpoliert. - Der Preis deckt die Erfüllung der in der Leistungsbeschreibung angegebenen Anforderungen, z.B. Durchführung von Schulungen, ab. - Reisekosten sind im Preis enthalten, weitere Nebenkosten entstehen nicht.
- Qualität
- KonzepteDie Bewertung der Qualität erfolgt anhand einzureichender Konzeptpapiere. Die Inhalte sind untenstehend aufgeführt und zeigen auf, welche Aspekte insbesondere im jeweiligen Konzeptpapier gewürdigt werden sollen. Zudem ist jeweils dargestellt, mit welcher maximalen Punktzahl das jeweilige Teilkonzept in die Bewertung beim Zuschlagskriterium Qualität eingeht. - Rechnungstellung (100 Punkte) - Buchhaltung, Kontoführung, Mahnwesen (100 Punkte) - Berichtswesen / Statistik (100 Punkte) - Informationstechnologie (60 Punkte) - Datenschutz und Datensicherheit (70 Punkte) - Optimierung der klinikinternen Abläufe bzgl. der Abrechnung (80 Punkte) - Abwicklung/ Mitarbeiterschulung (40 Punkte) - Juristische Unterstützung (50 Punkte)
Eignung0 von 2 angegeben
- Kriterien
- ?keine Angabe
- Nachreichen von Unterlagen
- ?keine Angabe
Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 2 Jahre
- Verlängerung
- bis zu 2-mal: Der Auftrag kann seitens des Auftraggebers zwei mal um jeweils ein Jahr verlängert werden.
- Optionen
- 1. Zu den Verlängerungsoptionen siehe oben Abschnitt "Laufzeit". 2. Zu den weiteren Optionen siehe weitere Einzelheiten in den Ausschreibungsunterlagen. 3. Beschaffung zusätzlicher bzw. Wiederholung gleichartiger Leistungen nach § 14 Abs. 4 Nr. 5 und Nr. 9 VgV im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb bleibt ausdrücklich vorbehalten.
- Rahmenvereinbarung
- nein
Angebot und Einreichung0 von 8 angegeben
- Elektronische Einreichung
- ?keine Angabe
- Einreichung über
- ?keine Angabe
- Sprache
- ?keine Angabe
- Nebenangebote
- ?keine Angabe
- Mehrere Hauptangebote
- ?keine Angabe
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- ?keine Angabe
Ausführung1 von 4 angegeben
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- ?keine Angabe
- Vorbehaltene Ausführung
- ?keine Angabe
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer bei der Finanzbehörde, Gänsemarkt 36, 20354 Hamburg
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Ka … ganz lesenkürzer
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ab-lauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- Zu Ziffer II.1.7 und Ziffer V.2.4 dieser Bekanntmachung: Der genaue Auftragswert wird aus Gründen des Wettbewerbs nicht veröffentlicht. Der maßgebliche Schwellenwert in Höhe von EUR 221.000,- wurde in dieser Ausschreibung erreicht.
- Hinweis
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YLPML55# 1. Die Vergabeunterlagen können über die Vergabeplattform abgerufen werden. Die Verwendung der Vergabeunterlagen ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens des UKE erforderlich werden sollten, werden di … ganz lesenkürzer
#Bekanntmachungs-ID: CXP4YLPML55# 1. Die Vergabeunterlagen können über die Vergabeplattform abgerufen werden. Die Verwendung der Vergabeunterlagen ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens des UKE erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls über die Vergabeplattform veröffentlicht. Die Bieter müssen daher regelmäßig prüfen, ob dort weitere Informationen veröffentlicht wurden. Eine Registrierung bei der Vergabeplattform erleichtert den Zugang und die Information zu den Bieterinformationen. 2. Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen sollen umgehend, jedoch spätestens bis zu dem auf der Vergabeplattform genannten Datum über die Vergabeplattform gestellt werden. Das UKE behält sich vor, später eingehende Fragen nicht zu beantworten. 3. Angebote sind elektronisch über die Vergabeplattform zu übermitteln. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist sind die Angebote verschlüsselt, so dass das UKE keinen Zugriff auf sie hat. Dem Bieter steht es jedoch frei, sein Angebot bis zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neu hochzuladen. 4. Das UKE behält sich vor, unvollständige oder fehlende Nachweise und Unterlagen in den Angeboten kurzfristig nachzufordern. Die Bieter können jedoch nicht auf das Nachfordern vertrauen. 5. Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel nur zu berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt worden sind. Das UKE kann Ausnahmen zulassen. Dies gilt insbesondere für technische Nachweise, die nur in englischer Sprache verfügbar sind. 6. Das UKE behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen aufzuheben. Ersatzansprüche der Bieter sind - soweit rechtlich zulässig - ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen der Vergabeunterlagen stimmt der Bieter dem zu. 7. Durch die Abgabe des Angebots verpflichtet sich der Bieter, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im Hinblick auf das jeweilige Angebot. Das UKE seinerseits wird Unterlagen der Bieter nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
Zuschläge
| Los | Zuschlag an | Angebote |
|---|---|---|
| 1 | PVS holding GmbH, Mülheim | 2 |
| 2 | PVS holding GmbH, Mülheim | 1 |
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Martinistr. 52, 20251 Hamburg
- Kontakt
- submissionsstelle@
uke.de
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Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung (diese Seite)
- BekanntmachungFrist 12.05.2025
Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.
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- Externe KodierrevisionUniversitätsklinikum AugsburgFrist 30.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 02.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung e8c2e98d-0872-4316-9d11-36546da829a7.