Privatliquidation UHZ Anästhesie und Zahnklinik
Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf · Hamburg, Hamburg
Aktenzeichen VV 011-25veröffentlicht 09.04.2025DienstleistungenVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
- Geschätzter Wert
- 221 Tsd. €
- Laufzeit
- 2 Jahre
- bis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 2
Dieses Verfahren ist abgeschlossen oder älter. Die Seite bleibt zur Information erreichbar.
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Offene Ausschreibungen derselben Leistung im Gebiet Hamburg.
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- Rahmenvereinbarung BuchbindearbeitenUniversität Hamburg · HamburgFrist 01.12.2026
Alle Ausschreibungen: Dienstleistungen in Hamburg (39 offen)
Auf einen Blick
- Art des Auftrags
- Dienstleistungen
- Geschätzter Wert
- 221 Tsd. €
- Laufzeit
- 2 Jahrebis zu 2 Verlängerungen
- Lose
- 2Angebot auf bis zu 2, Zuschlag höchstens 2 je Bieter
- Verfahren
- Verhandlungsverfahren mit TeilnahmewettbewerbVgV, EU-weit
- Rahmenvereinbarung
- jaRahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
- Einreichung
- elektronisch: Erforderlichdtvp.de
Schnellprüfung für Bieter
- Unterlagen frei zugänglichja
- Elektronische Einreichung verpflichtendja
- Nebenangebote zugelassennein
- Mehrere Hauptangebote zugelassennein
- Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
- Sicherheiten verlangtnein
- ?Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
- E-Rechnung verpflichtendja
- ?Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
- Elektronische Auktionnein
- Aus EU-Mitteln finanziertnein
- Wiederkehrender Auftragja
Einordnungvon uns ausgewertet
Zuerst bewerben sich Unternehmen mit einem Teilnahmeantrag, danach geben ausgewählte Bewerber Angebote ab.
Über Inhalt und Preis der Angebote kann verhandelt werden. Oft behält sich die Vergabestelle vor, den Zuschlag ohne Verhandlung zu erteilen: Das erste Angebot sollte dann schon das letzte sein.
Teilnahmeantrag bis zur Teilnahmefrist einreichen und das Erstangebot so kalkulieren, als gäbe es keine Verhandlungsrunde.
Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 124 Tage (22 Verfahren, 24 Monate).
Sie erhält im Median 2 Angebote je Los (48 Lose mit Angabe).
Wertung laut Bekanntmachung: Preis 40 %, Leistung und Qualität 60 %.
- Preis40 %
- Konzepte60 %
Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.
Das kostet etwa 6,7 von 100 Punkten der Gesamtwertung.
| 10 % teurer | −3,6 Punkte |
| 25 % teurer | −8 Punkte |
| 50 % teurer | −13,3 Punkte |
| 100 % teurer | −20 Punkte |
Annahme: Preispunkte = günstigstes Angebot geteilt durch das eigene. Die verbindliche Formel steht in den Vergabeunterlagen.
Fristen und TermineStand 07.11.2026
- Veröffentlichungvor 19 Monaten
- Fragen bis 23:59 Uhrvor 18 Monatenan Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf
- Teilnahmeanträge bis 13:00 Uhrvor 18 Monaten
- Heute
Beschreibung
Das Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) schreibt die Abrechnung von privatärztlichen Leistungen in 2 Losen aus.
Gegenstand nach CPV
- 75120000Dienstleistungen von öffentlichen BehördenHauptgegenstand
Lose2 Lose · Angebot auf bis zu 2 · Zuschlag höchstens 2 je Bieter
Alle 2 Lose haben dieselben Bedingungen, Fristen und Kriterien. Sie stehen deshalb einmal unter Bedingungen.
| Los | Gegenstand | Laufzeit | Geschätzter Wert |
|---|---|---|---|
| 1 | UHZ und Anästhesie Das Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) beabsichtigt neben der internen Abrechnung, einen Teil der Abrechnungen von stationären und teilstationären wahlärztlichen Leistungen sowie von ambulanten privatärztlichen Leistungen und der Abrechnung für internationale Patienten im Universitären Herz- und Gefäßzentrum Hamburg (UHZ) sowie dem Zentrum für Anästhesiologie und Intensivmedizin - Los 1- und der Zahnklinik- Los 2- an externe Abrechnungsfirmen zu vergeben. Hierunter fallen alle privatärztlichen/wahlärztlichen Leistungen, für die das Liquidationsrecht beim Klinikum liegt. | 2 Jahre | 221.000 € |
| 2 | Zahnklinik Das Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf (UKE) beabsichtigt neben der internen Abrechnung, einen Teil der Abrechnungen von stationären und teilstationären wahlärztlichen Leistungen sowie von ambulanten privatärztlichen Leistungen und der Abrechnung für internationale Patienten im Universitären Herz- und Gefäßzentrum Hamburg (UHZ) sowie dem Zentrum für Anästhesiologie und Intensivmedizin - Los 1- und der Zahnklinik- Los 2- an externe Abrechnungsfirmen zu vergeben. Hierunter fallen alle privatärztlichen/wahlärztlichen Leistungen, für die das Liquidationsrecht beim Klinikum liegt. | 2 Jahre | 221.000 € |
Bedingungengilt für alle Lose
Zuschlag2 von 2 angegeben
- Preis
- Das Zuschlagskriterium Preis setzt sich aus den folgenden Unterkriterien zusammen: Für das Los 1: 1. Honorar für die vollständige Abrechnung anhand der digitalen Krankenakte (z.Zt. Soarian bzw. weiterer Subsysteme) oder der vollständigen Abrechnung anhand von Papierakten (Prozentsatz der Nettoabrechnungssumme der privatärztlichen Leistungen) 20 % (max. 200 Punkte) 2. Honorar für die Abrechnung auf Grundlage von vorausgefüllten Abrechnungsblättern (Prozentsatz der Nettoabrechnungssumme der privatärztlichen Leistungen) 10 % (max. 100 Punkte) 3. Honorar für den Rechnungsversand und das Forderungsmanagement. UKE Mitarbeiter erstellen die Rechnung im Kundenportal des Abrechnungsdienstleisters (Prozentsatz der Nettoabrechnungssumme der privatärztlichen Leistungen) 10 % (max. 100 Punkte) Für das Los 2: Honorar für die vollständige Abrechnung anhand der digitalen Krankenakte (z.Zt. Soarian bzw. weiterer Subsysteme) oder der vollständigen Abrechnung anhand von Papierakten (Prozentsatz der Nettoabrechnungssumme der privatärztlichen Leistungen) 40 % (max. 400 Punkte) - Der Bieter mit dem jeweils günstigsten Preis erhält je Kategorie, abhängig vom jeweiligen Los, 400, 200 bzw. 100 Punkte. Ein Preisangebot, das doppelt so hoch wie das günstigste oder höher ist, wird mit null Punkten bewertet. Zwischen dem günstigsten und dem doppelten Preis wird interpoliert. - Der Preis deckt die Erfüllung der in der Leistungsbeschreibung angegebenen Anforderungen, z.B. Durchführung von Schulungen, ab. - Reisekosten sind im Preis enthalten, weitere Nebenkosten entstehen nicht.
- Qualität
- KonzepteDie Bewertung der Qualität erfolgt anhand einzureichender Konzeptpapiere. Die Inhalte sind untenstehend aufgeführt und zeigen auf, welche Aspekte insbesondere im jeweiligen Konzeptpapier gewürdigt werden sollen. Zudem ist jeweils dargestellt, mit welcher maximalen Punktzahl das jeweilige Teilkonzept in die Bewertung beim Zuschlagskriterium Qualität eingeht. - Rechnungstellung (100 Punkte) - Buchhaltung, Kontoführung, Mahnwesen (100 Punkte) - Berichtswesen / Statistik (100 Punkte) - Informationstechnologie (60 Punkte) - Datenschutz und Datensicherheit (70 Punkte) - Optimierung der klinikinternen Abläufe bzgl. der Abrechnung (80 Punkte) - Abwicklung/ Mitarbeiterschulung (40 Punkte) - Juristische Unterstützung (50 Punkte)
Eignung8 von 8 angegeben
- Eintragung in das Handelsregister
- Eintragung in einen Berufs- oder Handelsregister.
- Spezifischer Jahresumsatz
- Umsatz in dem Tätigkeitsbereich, der Gegenstand dieser Vergabe ist, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre.
- Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
- Gefordert ist eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckung in Höhe von 1.000.000 Euro für Sach- und Personenschäden sowie 500.000 Euro für Vermögensschäden je Schadensfall bei doppelter Maximierung.
- Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
- Mindestanforderung ist, dass mindestens drei Referenzen mit dem Ausschreibungsgegenstand erbrachte Leistungen vorgelegt werden. Referenzen werden nur dann als Gleichwertig gewertet, wenn Kenntnisse und Erfahrungen in der Abrechnung Wahl- und Privatärztlicher Leistungen von Chefärzten in Krankenhäusern durch die Referenz nachgewiesen können. Die Leistungen der Referenzen dürfen nicht älter als drei Jahre sein.
- Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
- Eigenerklärung beziehungsweise Nachweis zum Qualitätsmanagement.
- Nachreichen von Unterlagen
- Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
- Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenkürzer
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens- Begrenzung der Bewerberzahl
- 3 bis 4 Bewerber
Laufzeit und Umfang4 von 6 angegeben
- Vertragsbeginn
- ?keine Angabe
- Vertragsende
- ?keine Angabe
- Dauer
- 2 Jahre
- Verlängerung
- bis zu 2-mal: Der Auftrag kann seitens des Auftraggebers zwei mal um jeweils ein Jahr verlängert werden.
- Optionen
- 1. Zu den Verlängerungsoptionen siehe oben Abschnitt "Laufzeit". 2. Zu den weiteren Optionen siehe weitere Einzelheiten in den Ausschreibungsunterlagen. 3. Beschaffung zusätzlicher bzw. Wiederholung gleichartiger Leistungen nach § 14 Abs. 4 Nr. 5 und Nr. 9 VgV im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb bleibt ausdrücklich vorbehalten.
- Rahmenvereinbarung
- Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb, höchstens 1 Unternehmen
Angebot und Einreichung7 von 9 angegeben
- Elektronische Einreichung
- Erforderlich
- Einreichung über
- dtvp.de
- Sprache
- Deutsch
- Nebenangebote
- Nicht zulässig
- Mehrere Hauptangebote
- Nicht zulässig
- Elektronischer Katalog
- Nicht zulässig
- Bindefrist
- ?keine Angabe
- Angebotsöffnung
- ?keine Angabe
- Sicherheiten
- nicht verlangt
Ausführung6 von 7 angegeben
- Ausführungsbedingungen
- Leistung: Alle Bewerber haben mit dem Teilnahmeantrag in jedem Fall die folgenden Nachweise auszufüllen: 1. Vordruck Eigenerklärung zu 5. EU-Sanktionspaket-RUS Sanktionen 2. Eigenerklärung zur Nationalität des wirtschaftlichen Eigentümers des Zuschlagbieters 3. Eigenerklärung Tariftreue und Mindestlohn
- Vertraulichkeit
- ?keine Angabe
- E-Rechnung
- Erforderlich
- Elektronische Bestellung
- wird genutzt
- Elektronische Zahlung
- wird genutzt
- Vorbehaltene Ausführung
- Nein
- EU-Mittel
- Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Rechtsschutz3 von 3 angegeben
- Nachprüfungsstelle
- Vergabekammer bei der Finanzbehörde, Gänsemarkt 36, 20354 Hamburg
- Fristen für Nachprüfungsanträge
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Ka … ganz lesenkürzer
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ab-lauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.- Beschaffungsübereinkommen (GPA)
- fällt darunter
Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben
- Hinweis
- #Besonders auch geeignet für:other-sme# Zu Ziffer II.1.7 und Ziffer V.2.4 dieser Bekanntmachung: Der genaue Auftragswert wird aus Gründen des Wettbewerbs nicht veröffentlicht. Der maßgebliche Schwellenwert in Höhe von EUR 221.000,- wurde in dieser Ausschreibung erreicht.
- Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXP4YLP5FUU 1. Die Vergabeunterlagen können über die Vergabeplattform abgerufen werden. Die Verwendung der Vergabeunterlagen ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens des UKE erforderlich werden sollten, werden dies … ganz lesenkürzer
Bekanntmachungs-ID: CXP4YLP5FUU 1. Die Vergabeunterlagen können über die Vergabeplattform abgerufen werden. Die Verwendung der Vergabeunterlagen ist verbindlich. Sofern im Laufe des Vergabeverfahrens weitere Informationen oder Präzisierungen seitens des UKE erforderlich werden sollten, werden diese Zusatzinformationen ebenfalls über die Vergabeplattform veröffentlicht. Die Bieter müssen daher regelmäßig prüfen, ob dort weitere Informationen veröffentlicht wurden. Eine Registrierung bei der Vergabeplattform erleichtert den Zugang und die Information zu den Bieterinformationen. 2. Fragen zu den Anforderungen dieser Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen sollen umgehend, jedoch spätestens bis zu dem auf der Vergabeplattform genannten Datum über die Vergabeplattform gestellt werden. Das UKE behält sich vor, später eingehende Fragen nicht zu beantworten. 3. Angebote sind elektronisch über die Vergabeplattform zu übermitteln. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist sind die Angebote verschlüsselt, so dass das UKE keinen Zugriff auf sie hat. Dem Bieter steht es jedoch frei, sein Angebot bis zum Ablauf der Frist zu bearbeiten und neu hochzuladen. 4. Das UKE behält sich vor, unvollständige oder fehlende Nachweise und Unterlagen in den Angeboten kurzfristig nachzufordern. Die Bieter können jedoch nicht auf das Nachfordern vertrauen. 5. Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen sind in der Regel nur zu berücksichtigen, wenn sie mit Übersetzung in die deutsche Sprache vorgelegt worden sind. Das UKE kann Ausnahmen zulassen. Dies gilt insbesondere für technische Nachweise, die nur in englischer Sprache verfügbar sind. 6. Das UKE behält sich vor, das Verfahren aus sachlichen Gründen aufzuheben. Ersatzansprüche der Bieter sind - soweit rechtlich zulässig - ausgeschlossen. Mit dem Herunterladen der Vergabeunterlagen stimmt der Bieter dem zu. 7. Durch die Abgabe des Angebots verpflichtet sich der Bieter, alle ihm ggf. übersandten Unterlagen vertraulich zu behandeln und den Geheimwettbewerb auch ansonsten zu wahren; dies gilt auch im Hinblick auf das jeweilige Angebot. Das UKE seinerseits wird Unterlagen der Bieter nur für die Zwecke des Verfahrens verwenden.
Keine Angabe passt zu diesem Suchbegriff.
Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.
AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle
- Anschrift
- Martinistr. 52, 20251 Hamburg
- Kontakt
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Preise und WettbewerbPremium
Verlauf des Verfahrens2 Meldungen
- Vergabebekanntmachung
- Bekanntmachung (diese Seite)Frist 12.05.2025
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- Externe KodierrevisionUniversitätsklinikum AugsburgFrist 30.11.2026
Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung 5108e876-c20b-40cf-9080-2ca7d578120b.