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vergebenEU-weitDienstleistungen

Praxisjahr u19

Stadt Essen - JobCenter Essen · Essen, Nordrhein-Westfalen

Aktenzeichen 34348/FB56/07-2025veröffentlicht 30.05.2025DienstleistungenOffenes Verfahren

Angebotsfristseit 494 Tagen abgelaufen

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Auf einen Blick

Art des Auftrags
Dienstleistungen
Geschätzter Wert
keine Angabe
Laufzeit
4 Monate01.09.2025 – 31.12.2025, bis zu 2 Verlängerungen
Lose
1
Verfahren
Offenes VerfahrenVgV, EU-weit
Rahmenvereinbarung
nein
Ort der Leistung
Essen45136, Nordrhein-Westfalen
Einreichung
elektronisch: Erforderlichvergabe.metropoleruhr.de

Schnellprüfung für Bieter

  • Unterlagen frei zugänglichja
  • Elektronische Einreichung verpflichtendja
  • Nebenangebote zugelassennein
  • Mehrere Hauptangebote zugelassennein
  • Laut Auftraggeber für KMU geeignetja
  • Sicherheiten verlangtnein
  • Teilnahme vorbehalten (z. B. Werkstätten)keine Angabe
  • E-Rechnung verpflichtendja
  • Vertraulichkeitserklärung verlangtkeine Angabe
  • Elektronische Auktionnein
  • Aus EU-Mitteln finanziertnein
  • Wiederkehrender Auftragkeine Angabe

Einordnungvon uns ausgewertet

Wer darf bieten?

Alle interessierten Unternehmen dürfen ein Angebot abgeben.

Wird verhandelt?

Es wird nicht verhandelt. Gewertet wird das Angebot so, wie es eingereicht wurde.

Was jetzt zu tun ist

Unterlagen auf der Vergabeplattform abrufen und das Angebot vollständig bis zur Angebotsfrist abgeben.

Bei dieser Vergabestelle vergehen von der ersten Meldung bis zum Ergebnis im Mittel 80 Tage (12 Verfahren, 24 Monate).

Sie erhält im Median 3 Angebote je Los (18 Lose mit Angabe).

Die Gewichtung von Preis und Leistung steht nicht in der Bekanntmachung, nur in den Vergabeunterlagen.

Unterlagen schon heruntergeladen? Vergabeunterlagen prüfen (Team): Fristen, Gewichtung, Mengen, Zertifikate und Fehler im Preisblatt.

Fristen und TermineStand 08.11.2026

  1. Veröffentlichung
    vor 17 Monaten
  2. Fragen bis 23:59 Uhr
    an Stadt Essen - JobCenter Essen
    vor 17 Monaten
  3. Angebotsfrist 10:00 Uhr
    nur elektronisch über vergabe.metropoleruhr.de
    vor 16 Monaten
  4. Öffnung der Angebote 10:05 Uhr
    vor 16 Monaten
  5. Bindefrist endet
    42 Tage ab Angebotsfrist, von uns berechnet
    vor 15 Monaten
  6. Vertragsbeginn
    Laufzeit bis 31.12.2025
    vor 14 Monaten
  7. Heute

Beschreibung

Das JobCenter Essen beabsichtigt ab dem 01.09.2025 die Maßnahme "Praxisjahr u19" öffentlich zu vergeben. Gegenstand der Maßnahme gemäß § 16 SGB II i. V. m. § 45 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 ist die Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt sowie Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen. Dabei geht es um die Durchführung niedrigschwelliger Angebote im Vorfeld von Ausbildung, Qualifizierung und Beschäftigung für Jugendliche und junge Erwachsene, mit vielfältigen und schwerwiegenden Hemmnissen (multiple Problemlagen), die deshalb für eine erfolgreiche Qualifizierung auch im Rahmen berufsvorbereitender Bildungsmaßnahmen (§ 51 SGB III) noch nicht in Betracht kommen, um diese für eine berufliche Qualifizierung zu motivieren und schrittweise heranzuführen. Im Rahmen der Maßnahme sollen diese jungen Menschen für eine berufliche Qualifizierung motiviert u.a. durch das pädagogische Prinzip des produktionsorientierten Ansatzes, und schrittweise an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt herangeführt werden. Des Weiteren sollen die Teilnehmenden die Möglichkeit erhalten, mittels Besuches einer Berufsschule ihren Hauptschulabschluss nach Klasse 9 zu erlangen. Die Maßnahme ist aufgeteilt in die Mitarbeit in ausgewählten Produktionsbereichen an drei Tagen und an zwei Tagen Berufsschulunterricht. Dabei stehen die Berufsorientierung und eine Qualifizierung im Vordergrund. Des Weiteren ist der Erwerb des Hauptschulabschlusses ein Ziel der Maßnahme. Das Praxisjahr u19 soll die Jugendlichen schrittweise an das Ziel einer Integration in den Arbeitsmarkt heranführen und dies so praxisnah wie möglich. Die Teilnehmerplatzzahl sind 40. Allerdings gibt es einen Sockelbetrag für die Mindestteilnehmerplätze in Höhe von 20, diese werden fest vergütet auch bei Belegung von unter 20 Plätzen. Ab dem 20ten Platz werden nur die belegten Plätze bezahlt. Der Teilnehmerplatz wird für den vollen Monat gezahlt, auch wenn der Teilnehmende nur an einem Tag in diesem Monat anwesend war. Aufgrund der vorläufigen Haushaltsführung des Bundes gemäß Artikel 111 GG und der damit verbundenen Regelung, dass im Jahr 2026 keine Verpflichtungsermächtigungen eingegangen werden dürfen, darf der Vertrag nur bis zum 31.12.2025 geschlossen werden. Daher wird der Vertrag mit einer Laufzeit vom 01.09.2025 bis 31.12.2025 ausgeschrieben, mit dem Vorbehalt, dass sobald der Haushalt beschlossen wurde, die Maßnahme auf die 12 Monate, also um den Zeitraum vom 01.01.2026 bis 31.08.2026 verlängert werden kann. Dies ist keine Optionsziehung sondern eine Verlängerung des bestehenden Vertrages auf die nötige Laufzeit. Es werden dabei keine Kostensteigerungen berücksichtigt. Das Los- und Preisblatt ist dementsprechend angepasst.

Zur Zielgruppe des Praxisjahres gehören junge Menschen mit fehlender Ausbildungsreife/ Berufseignung und multiplen Problemlagen, die für ein Standardangebot der Berufsvorbereitung (z.B. berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen, Einstiegsqualifizierung) nicht in Frage kommen, aber eine erkennbare Arbeits- und Lernbereitschaft zeigen. Bei Eintritt in die Maßnahme haben sie ihre Vollzeitschulpflicht erfüllt und in der Regel das 19. Lebensjahr noch nicht erreicht. Auch jugendliche Geflüchtete können bei Vorliegen ausreichender allgemeiner deutscher Sprachkenntnisse - i.d.R. Sprachniveau B1 - zugewiesen werden. In der Regel wurde zuvor ein Integrationskurs des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) absolviert, der mit einer Sprachprüfung über das Sprachniveau B1 nach dem europäischen Referenzrahmen abschließt. Für die Teilnehmer darf die Maßnahme die Zielrichtung und Intention von berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen (BvB) nicht ersetzen. Diesem Personenkreis ist ein frühestmöglicher Übergang in eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme zu ermöglichen.

Beschreibung des Loses

Das Praxisjahr u 19 verfolgt das Ziel, Jugendliche schrittweise an den Arbeits-/ Ausbildungsmarkt heranzuführen, im Idealfall über die Herstellung der Ausbildungsreife und die anschließende Aufnahme einer Berufsausbildung. Es ist immer an der jeweiligen Person und ihrem Entwicklungsstand ausgerichtet; es ist flexibel gestaltet und gewährleistet durch die Produktorientierung und durch die Zusammenarbeit mit Betrieben der Wirtschaft eine betriebsnahe Qualifizierung.

Zu den wichtigsten Aufgaben gehört es, - den Teilnehmenden die Möglichkeit zu geben, ihre Fähigkeiten, Fertigkeiten und Interessen hinsichtlich einer möglichen Berufswahl zu überprüfen und zu bewerten, sich dadurch im Spektrum geeigneter Berufe zu orientieren und eine Berufswahlentscheidung zu treffen, - den Teilnehmenden die erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten für die Aufnahme einer beruflichen Erstausbildung (ggf. auch durch den Erwerb eines Hauptschulabschlusses) oder - sofern dies (noch) nicht möglich ist - für die Aufnahme einer Beschäftigung zu vermitteln und - die Teilnehmenden möglichst nachhaltig in den Ausbildungs- und/oder Arbeitsmarkt einzugliedern.

Das "Praxisjahr u19" wird in betriebsähnlichen Strukturen durchgeführt. Es zielt im Rahmen seiner pädagogischen Methode auf marktorientierte Produktion bzw. Dienstleistung im Kundenauftrag ab, um hierauf aufbauend Lernprozesse zu initiieren. Arbeiten und Lernen findet inhaltlich zusammenhängend und pädagogisch gestaltet statt. Die pädagogisch und beruflich strukturierten Werkstätten und Dienstleistungsbereiche bilden das didaktische Zentrum der Maßnahmen und werden von Ausbildern geleitet. Arbeiten und Lernen soll als ganzheitliches Prinzip im Arbeitsalltag unter Einbeziehung von kognitivem, emotionalem und sozialem Lernen gefördert werden. Dabei sollen Theorie und Praxis sinnvoll vereint werden. Die Vermittlung allgemeinbildender Inhalte ist mit der Vermittlung fachpraktischer und fachtheoretischer Inhalte zu verbinden. Die Festlegung eines angemessenen Preises für ein Produkt oder eine Dienstleistung unterstreicht den Realitätscharakter der Tätigkeit und wirkt motivationsfördernd. Die Erzielung von Gewinnen ist jedoch nicht Ziel der marktnahen Tätigkeiten in der Maßnahme.

Die Maßnahme soll dabei folgende Inhalte abdecken: - Mitarbeit im ausgewählten Produktionsbereich - Betriebliche Praktika - Zwei Tage Berufsschulunterricht - Möglichkeit des Nachholens eines Schulabschlusses (je nach Einstiegsdatum) - Unterstützung in der beruflichen Orientierung und Ausbildungsplatzsuche - Erlernen beruflicher Grundfertigkeiten - Kompetenzfeststellung

Innerhalb der Maßnahme wird ein breit gefächertes Angebot vorgehalten, das sich an den individuellen Fähigkeiten und Fertigkeiten, dem aktuellen Leistungsstand der jungen Menschen und dem Bedarf des regionalen Ausbildungs- und Arbeitsmarktes orientiert. Ein kontinuierliches Coaching soll sicherstellen, dass die individuelle Qualifizierungs- und Förderplanung umgesetzt wird und das vereinbarte Entwicklungsziel erreicht wird.

Gegenstand nach CPV

Bedingungen

Zuschlag0 von 1 angegeben

Kriterien
keine Angabe

Eignung3 von 3 angegeben

Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Referenzen (Mit dem Angebot; Mittels Eigenerklärung):
Nachreichen von Unterlagen
Die Nachforderung von Erklärungen, Unterlagen und Nachweisen ist teilweise ausgeschlossen.
Ausschlussgründe
Rein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Vers … ganz lesenRein nationale Ausschlussgründe, Bildung krimineller Vereinigungen, Bildung terroristischer Vereinigungen, Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung, Betrug oder Subventionsbetrug, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung, Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern oder Abgaben, Verstöße gegen Verpflichtungen zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen, Verstöße gegen umweltrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen sozialrechtliche Verpflichtungen, Verstöße gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen, Zahlungsunfähigkeit, Insolvenz, Einstellung der beruflichen Tätigkeit, Mit Insolvenz vergleichbares Verfahren, Schwere Verfehlung, Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Interessenkonflikt, Wettbewerbsverzerrung wegen Vorbefassung, Mangelhafte Erfüllung eines früheren öffentlichen Auftrags, Täuschung oder unzulässige Beeinflussung des Vergabeverfahrens

Laufzeit und Umfang4 von 5 angegeben

Vertragsbeginn
01.09.2025
Vertragsende
31.12.2025
Verlängerung
bis zu 2-mal: Der Vertrag enthält die Option zur zweimaligen Vertragsverlängerung, sowie eine Option zur 30% Aufstockung, aber auch eine Reduzierung des Vertrages um 20% bei Vertragsverlängerung.
Optionen
keine Angabe
Rahmenvereinbarung
nein

Angebot und Einreichung9 von 9 angegeben

Elektronische Einreichung
Erforderlich
Einreichung über
vergabe.metropoleruhr.de
Sprache
Deutsch
Nebenangebote
Nicht zulässig
Mehrere Hauptangebote
Nicht zulässig
Elektronischer Katalog
Nicht zulässig
Bindefrist
42 Tage
Angebotsöffnung
01.07.2025, 10:05 Uhr
Sicherheiten
nicht verlangt

Ausführung6 von 7 angegeben

Ausführungsbedingungen
Leistung: Für einen Zuschlag kommen nur fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter in Frage, die nicht nach den §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden sind. Zur Beurteilung der Eignung und zur Prüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind vom Bieter in den Dateien D.2, D.2.1, D.2 … ganz lesenLeistung: Für einen Zuschlag kommen nur fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Bieter in Frage, die nicht nach den §§ 123 oder 124 GWB ausgeschlossen worden sind. Zur Beurteilung der Eignung und zur Prüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sind vom Bieter in den Dateien D.2, D.2.1, D.2.2, D.3, D.4 und D.5 Angaben und Erklärungen zu machen und mit dem Angebot abzugeben. Hierzu gehört auch die Berücksichtigung der Vorgaben des Tariftreue- und Vergabegesetzes Nordrhein-Westfalen (TVgG- NRW, aktueller Stand). Hierzu ist gesondert der Vordruck T.1 zwingend mit dem Angebot abzugeben. Weiterhin sind vom Bieter: - die Kalkulation der Maßnahmekosten gem. Vordruck K.1 (ggfls. getrennt bei Bietergemeinschaften) - Trägerzulassung nach AZAV vorzulegen. Für den Vordruck R.1 ergeben sich gesonderte Regelungen aus Teil B.1.5. der Leistungsbeschreibung.
Vertraulichkeit
keine Angabe
E-Rechnung
Erforderlich
Elektronische Bestellung
wird genutzt
Elektronische Zahlung
wird genutzt
Vorbehaltene Ausführung
Nein
EU-Mittel
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert

Rechtsschutz3 von 3 angegeben

Nachprüfungsstelle
Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln
Fristen für Nachprüfungsanträge
Einlegung von Rechtsbehelfen: Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrages ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) gewahrt werden. Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller de … ganz lesenEinlegung von Rechtsbehelfen: Das Rechtsbehelfsinstrument des Nachprüfungsantrages ist insbesondere nur dann zulässig, wenn die Fristen des § 160 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) gewahrt werden. Insoweit gilt, dass ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB bleibt unberührt. Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn die Auftraggeberin gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich eine Auftraggeberin über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch die öffentliche Auftraggeberin über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat die Auftraggeberin die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Beschaffungsübereinkommen (GPA)
fällt darunter

Zusätzliche Informationen2 von 2 angegeben

Hinweis
#Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme# Die individuelle Teilnahmedauer wird vom Bedarfsträger festgelegt. Sie beträgt in der Regel bis zu zwölf Monate. Um einen laufenden Maßnahme-Einstig zu gewährleisten sowie den individuellen Förderbedarfen der Jugendliche … ganz lesen#Besonders auch geeignet für:selbst#, #Besonders auch geeignet für:other-sme# Die individuelle Teilnahmedauer wird vom Bedarfsträger festgelegt. Sie beträgt in der Regel bis zu zwölf Monate. Um einen laufenden Maßnahme-Einstig zu gewährleisten sowie den individuellen Förderbedarfen der Jugendlichen zu entsprechen, kann die Zuweisungsdauer nach Maßgabe der zuweisenden Stelle verkürzt oder verlängert werden. Die Notwendigkeit einer vorgesehenen Verlängerung der ursprünglichen Zuweisungsdauer/Teilnahmedauer ist vom Auftragnehmer gegenüber dem jeweiligen Bedarfsträger zu begründen sowie vom Bedarfsträger in jedem Einzelfall zu genehmigen. Die Gesamtförderdauer von 18 Monaten soll nicht überschritten werden. Eine vorzeitige Beendigung durch den möglichst frühzeitigen Übergang in weiterführende Qualifizierungsangebote oder zur Aufnahme einer Ausbildung ist anzustreben. Die Wochenstundenzahl beträgt grundsätzlich einschließlich eines ggf. vorgeschriebenen Berufsschulunterrichtes 39 Zeitstunden ohne Pausen und orientiert sich grundsätzlich an der individuellen Leistungsfähigkeit und dem individuellen Entwicklungspotential der Teilnehmer. Sollte aus Gründen, die in der Person des Teilnehmers liegen, eine geringere Wochenstundenzahl erforderlich sein, um das Maßnahmeziel zu erreichen, kann eine geringere Wochenstundenzahl in Absprache mit dem Bedarfsträger vereinbart werden, welche 15 Stunden pro Woche nicht unterschreiten sollte. Der Auftragnehmer hat darauf hinzuwirken, dass eine sukzessive Steigerung der wöchentlichen Teilnahmedauer bis zur Vollzeitteilnahme erfolgt. Die Schutzbestimmungen für Jugendliche, z. B. Jugendarbeitsschut Eine wesentliche Voraussetzung für den Erfolg dieser Maßnahme ist fachlich qualifiziertes und geeignetes Personal. Der Personaleinsatz muss quantitativ und qualitativ den Anforderungen der Leistungsbeschreibung entsprechen. Die Arbeitsbedingungen des Personals unterliegen den arbeitsrechtlichen Anforderungen. Der Auftraggeber behält sich vor, während der Vertragslaufzeit ohne Vorankündigung jederzeit die Einhaltung der Anforderungen zu überprüfen und die Einsicht in Arbeitsverträge, Qualifikationsnachweise und Zeugnisse vorzunehmen. Bei der Auswahl des Personals sollte insbesondere auf personelle und soziale Kompetenzen (z.B. Motivationsfähigkeit, Kontaktfreude, Kreativität und Teamfähigkeit etc.) geachtet werden. Da sich unter den zuzuweisenden Teilnehmern um Jugendliche handelt, muss die persönliche Eignung des Auftragnehmers und seiner mit der Maßnahme betrauten Mitarbeiter im Sinne des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) vorliegen. Persönlich nicht geeignet ist insbesondere, wer wiederholt oder schwer gegen das BBiG oder die aufgrund des Gesetzes erlassenen Vorschriften und Bestimmungen verstoßen hat. Durch die Abgabe des Angebotes wird seitens des Bieters zugesichert, dass die Eignung im Sinne des BBiG bei ihm und seinen mit der Maßnahme betrauten Mitarbeitern vorliegt. In der Maßnahme dürfen nur solche Personen zum Einsatz kommen, die nicht rechtskräftig wegen einer Straftat nach den §§ 174 bis 180 oder 182 des Strafgesetzbuchs verurteilt worden sind. Zu diesem Zweck hat der Auftragnehmer sich vor Einsatz in der Maßnahme von allen in der Maßnahme eingesetzten /Mitarbeitern ein Führungszeugnis nach § 30 Absatz 1 des Bundeszentralregistergesetzes vorlegen zu lassen. Dieses darf zum Zeitpunkt der Tätigkeitsaufnahme für den Auftraggeber nicht älter sein als drei Monate. Während der Tätigkeit der Mitarbeiter für den Auftraggeber hat der Auftragnehmer sich alle drei Jahre ein aktuelles Führungszeugnis vorlegen zu lassen. Die Einsichtnahme ist -mit Einwilligung der Mitarbeiter nach Art. 6 und 7 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) - vom Auftragnehmer mit den Angaben zum Mitarbeiter, dem Datum der Einsichtnahme, dem Ausstellungszeitpunkt des Führungszeugnisses und der Feststellung zum Nichtvorliegen der o. g. Straftaten zu dokumentieren und auf Verlangen dem Auftraggeber vorzulegen. Für die Einholung der Einwi …
Hinweis
Bekanntmachungs-ID: CXS0YH6YTEK7B6AP Die gesamte Kommunikation erfolgt über den Vergabemarktplatz Metropole Ruhr. Zur Teilnahme ist dringend erforderlich, dass Einsicht in die dortigen Unterlagen genommen wird. Die kostenlose Registrierung zur Teilnahme wird empfohlen, da dann auch Nachrichten an … ganz lesenBekanntmachungs-ID: CXS0YH6YTEK7B6AP Die gesamte Kommunikation erfolgt über den Vergabemarktplatz Metropole Ruhr. Zur Teilnahme ist dringend erforderlich, dass Einsicht in die dortigen Unterlagen genommen wird. Die kostenlose Registrierung zur Teilnahme wird empfohlen, da dann auch Nachrichten an die Vergabestelle gesendet werden können sowie automatisch über Änderungen bzw. Nachrichten der Vergabestelle informiert wird.

Bezeichnungen aus den amtlichen eForms-Codelisten (EU und eForms-DE). Maßgeblich sind die Vergabeunterlagen.

AuftraggeberZur Seite der Vergabestelle

Anschrift
Ruhrallee 175, 45136 Essen
Website
essen.de
Kontakt
planung-und-vergabe@jobcenter.essen.de

Bei uns erfasst

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Vergabemeldungen der letzten 24 Monate mit Hauptgegenstand CPV 800 (Allgemeine und berufliche Bildung) in Nordrhein-Westfalen. Abgeleitet aus veröffentlichten Bekanntmachungen, keine amtliche Statistik. Zuschlagswerte unter 1.000 € zählen wir als Platzhalter nicht mit.

211vergebene Aufträge
2Angebote je Los im Median (266 Lose mit Angabe)
1,06 Mio. €Zuschlagswert im Median
518.400 € – 1,62 Mio. €mittlere Hälfte, 33 Werte

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Preise und WettbewerbPremium

Verlauf des Verfahrens2 Meldungen

  1. Vergabebekanntmachung
  2. Bekanntmachung (diese Seite)Frist 01.07.2025

Berichtigte Fassungen bleiben aufrufbar. Die Suche zeigt je Verfahren nur die aktuelle.

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Quelle: Bekanntmachungsservice des Bundes (oeffentlichevergabe.de), Lizenz CC0. Stand der Daten: 04.11.2026. Maßgeblich ist allein die Originalbekanntmachung. Kennung a3996c13-5936-462d-972d-7360cc00a41e.